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B. bezeichnet im heutigen Wortverständnis eine soziale Form von spezifisch zugeschnittenen, in geregelten Ausbildungsgängen erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten und die ihnen entspr.en Tätigkeiten oder Leistungen, die in einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung ausgeübt oder erbracht werden. Die frühere Bedeutungsvielfalt des Wortes ist in dieser recht eng gefassten Definition untergegangen. In der Fachliteratur ist überhaupt immer weniger die Rede vom B. und wenn, dann ist damit meist eine statistische Kategorie gemeint. Erwerbstätigkeit oder Qualifikation haben zunehmend das offenbar in die Jahre gekommene Wort B. ersetzt. Der gewandelte Wortgebrauch ist ein Indikator für den Wandel der B.s-Idee und des B.s-Prinzips für die [[Arbeit]] und das Leben.
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B. bezeichnet im heutigen Wortverständnis eine soziale Form von spezifisch zugeschnittenen, in geregelten Ausbildungsgängen erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten und die ihnen entsprechenden Tätigkeiten oder Leistungen, die in einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung ausgeübt oder erbracht werden. Die frühere Bedeutungsvielfalt des Wortes ist in dieser recht eng gefassten Definition untergegangen. In der Fachliteratur ist überhaupt immer weniger die Rede vom B. und wenn, dann ist damit meist eine statistische Kategorie gemeint. Erwerbstätigkeit oder Qualifikation haben zunehmend das offenbar in die Jahre gekommene Wort B. ersetzt. Der gewandelte Wortgebrauch ist ein Indikator für den Wandel der B.s-Idee und des B.s-Prinzips für die [[Arbeit]] und das Leben.
 
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In arbeitsteiligen, spezialisierten Gesellschaften ([[Gesellschaft]]) wird ein Großteil gesellschaftlicher [[Arbeit]] beruflich, d.&nbsp;h., in der Form von B.en, erbracht. Nach wie vor ist unsere moderne Arbeitswelt dadurch mitgeprägt, dass bestimmte Arbeitsplätze mit Personen bestimmter B.e besetzt werden. Daran haben weder der sektorale Wandel hin zur Dienstleistungs- und [[Wissensgesellschaft]] mit ihrem gestiegenen Akademikeranteil noch der Siegeszug von IT oder Künstlicher Intelligenz, die immer mehr qualifizierte B.s-Tätigkeiten zu übernehmen droht, bisher viel verändert ([[Digitale Revolution]]). Immer noch werden Menschen in bes.n Ausbildungsgängen beruflich qualifiziert, erwerben dort ihre fachliche Expertise zur Ausübung bestimmter B.e. Dabei kann, wie bis heute im deutschen Fall, die berufliche Ausbildung ([[Berufliche Bildung]]) gesetzlich stark reglementiert sein. Mit B. meint man, wie erwähnt, meist <I>occupatio</I>, wie von M.&nbsp;Weber bestimmt: als das in der Ausbildung erworbene, spezifische Bündel von Arbeitsfähigkeiten, jene „Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person“, sowie die damit verbundenen Chancen, Rechte und Pflichten. B. impliziert auch die Einschränkungen, die mit der B.-Ausübung einhergehen. Der B., hier: die B.s-Form der Arbeit, verspricht v.&nbsp;a. eine „dauernde Einnahmequelle“, eine „kontinuierliche Versorgung oder Erwerbschance“ (Weber 1964: 104).
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In arbeitsteiligen, spezialisierten Gesellschaften ([[Gesellschaft]]) wird ein Großteil gesellschaftlicher [[Arbeit]] beruflich, d.&nbsp;h., in der Form von B.en, erbracht. Nach wie vor ist unsere moderne Arbeitswelt dadurch mitgeprägt, dass bestimmte Arbeitsplätze mit Personen bestimmter B.e besetzt werden. Daran haben weder der sektorale Wandel hin zur Dienstleistungs- und [[Wissensgesellschaft]] mit ihrem gestiegenen Akademikeranteil noch der Siegeszug von IT oder Künstlicher Intelligenz, die immer mehr qualifizierte B.s-Tätigkeiten zu übernehmen droht, bisher viel verändert ([[Digitale Revolution]]). Immer noch werden Menschen in besonderen Ausbildungsgängen beruflich qualifiziert, erwerben dort ihre fachliche Expertise zur Ausübung bestimmter B.e. Dabei kann, wie bis heute im deutschen Fall, die berufliche Ausbildung ([[Berufliche Bildung]]) gesetzlich stark reglementiert sein. Mit B. meint man, wie erwähnt, meist <I>occupatio</I>, wie von M.&nbsp;Weber bestimmt: als das in der Ausbildung erworbene, spezifische Bündel von Arbeitsfähigkeiten, jene „Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person“, sowie die damit verbundenen Chancen, Rechte und Pflichten. B. impliziert auch die Einschränkungen, die mit der B.-Ausübung einhergehen. Der B., hier: die B.s-Form der Arbeit, verspricht v.&nbsp;a. eine „dauernde Einnahmequelle“, eine „kontinuierliche Versorgung oder Erwerbschance“ (Weber 1964: 104).
 
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Andrew Abbotts sehr allg.e, wissenssoziologische Definition von Profession, „professions are somewhat exclusive groups of individuals applying somewhat abstract knowledge to particular cases“ (Abbott 1988: 317) lässt sich leicht abgewandelt auch auf B. anwenden: B.&nbsp;wäre dann die Anwendung von spezifischem Wissen auf spezifische Probleme durch eigens dafür vorgesehene Fachleute. Professionalität oder Beruflichkeit stellt eine historische Besonderheit in der Art und Weise dar, wie moderne arbeitsteilige Gesellschaften bisher hauptsächlich Wissen zur Lösung von Problemen strukturiert und organisiert haben: als relativ abstraktes, fachspezifisches und relativ dauerhaft auf spezifische Fälle angewendetes Wissen von Individuen und Gruppen (Experten, Fachmenschen), im Unterschied zum laienhaften, weit verbreiteten oder allein erfahrungsbasierten Wissen.
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Andrew Abbotts sehr allgemeine, wissenssoziologische Definition von Profession, „professions are somewhat exclusive groups of individuals applying somewhat abstract knowledge to particular cases“ (Abbott 1988: 317) lässt sich leicht abgewandelt auch auf B. anwenden: B.&nbsp;wäre dann die Anwendung von spezifischem Wissen auf spezifische Probleme durch eigens dafür vorgesehene Fachleute. Professionalität oder Beruflichkeit stellt eine historische Besonderheit in der Art und Weise dar, wie moderne arbeitsteilige Gesellschaften bisher hauptsächlich Wissen zur Lösung von Problemen strukturiert und organisiert haben: als relativ abstraktes, fachspezifisches und relativ dauerhaft auf spezifische Fälle angewendetes Wissen von Individuen und Gruppen (Experten, Fachmenschen), im Unterschied zum laienhaften, weit verbreiteten oder allein erfahrungsbasierten Wissen.
 
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Die deutschen industriellen Unternehmen konnten ihren Bedarf an Fachkräften noch längere Zeit aus dem [[Handwerk]] und ihren B.en decken – wenn auch nicht reibungslos. Die deutsche [[Arbeiterbewegung]] entstand bekanntlich als Bewegung der proletarisierten Gesellen und industriellen Facharbeiter, der „Arbeiteraristokratie“. Dies erklärt ihre urspr.e relative Radikalität, z.&nbsp;B. in der Ablehnung der Lohnarbeit, und die Entstehung staatlicher [[Sozialpolitik]] als (Fach-)Arbeiterpolitik im Zuge der Bismarck’schen Sozialversicherungsgesetzgebung in den 1880er Jahren. Die Arbeiterbewegung und ihre B.s-Gewerkschaften ([[Gewerkschaften]]) richteten sich auch gegen den „Massenarbeiter“, die un- oder nur kurz angelernten Arbeiter (eingeschlossen die Industriearbeiterinnen), denen „Schmutzkonkurrenz“ und „Lohndrückerei“ vorgeworfen wurde. Die Beruflichkeit des Arbeitsvermögens der Arbeiteraristokratie bildete eine „Schutz-, Abgrenzungs- und Verteidigungslinie gegen ihre Proletarisierung und war die Quelle eines spezifischen Facharbeiterbewusstseins, das von den Angehörigen der späteren Industrie-B.e übernommen wurde“ (Brater 2010: 808). Als Reaktion auf den Ausschluss aus den B.s-Gewerkschaften gründeten Vertreter ungelernter Arbeiter relativ spät (1890) eine eigene Gewerkschaft, den Fabrikarbeiterverband. Erst nach 1945 wurden die B.s-Organisationen und die Organisation der Ungelernten in den Industriegewerkschaften zusammengeführt. Parallel zu den industriellen Arbeitertätigkeiten entstand eine Gruppe von Angestelltentätigkeiten zunächst im [[Handel]], später auch in den Industriebetrieben. Anfänglich verstanden sich die Angestellten als „Privatbeamte“, entwickelten dann aber ein eigenständiges berufliches wie sozialstrukturelles Profil.
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Die deutschen industriellen Unternehmen konnten ihren Bedarf an Fachkräften noch längere Zeit aus dem [[Handwerk]] und ihren B.en decken – wenn auch nicht reibungslos. Die deutsche [[Arbeiterbewegung]] entstand bekanntlich als Bewegung der proletarisierten Gesellen und industriellen Facharbeiter, der „Arbeiteraristokratie“. Dies erklärt ihre ursprüngliche relative Radikalität, z.&nbsp;B. in der Ablehnung der Lohnarbeit, und die Entstehung staatlicher [[Sozialpolitik]] als (Fach-)Arbeiterpolitik im Zuge der Bismarck’schen Sozialversicherungsgesetzgebung in den 1880er Jahren. Die Arbeiterbewegung und ihre B.s-Gewerkschaften ([[Gewerkschaften]]) richteten sich auch gegen den „Massenarbeiter“, die un- oder nur kurz angelernten Arbeiter (eingeschlossen die Industriearbeiterinnen), denen „Schmutzkonkurrenz“ und „Lohndrückerei“ vorgeworfen wurde. Die Beruflichkeit des Arbeitsvermögens der Arbeiteraristokratie bildete eine „Schutz-, Abgrenzungs- und Verteidigungslinie gegen ihre Proletarisierung und war die Quelle eines spezifischen Facharbeiterbewusstseins, das von den Angehörigen der späteren Industrie-B.e übernommen wurde“ (Brater 2010: 808). Als Reaktion auf den Ausschluss aus den B.s-Gewerkschaften gründeten Vertreter ungelernter Arbeiter relativ spät (1890) eine eigene Gewerkschaft, den Fabrikarbeiterverband. Erst nach 1945 wurden die B.s-Organisationen und die Organisation der Ungelernten in den Industriegewerkschaften zusammengeführt. Parallel zu den industriellen Arbeitertätigkeiten entstand eine Gruppe von Angestelltentätigkeiten zunächst im [[Handel]], später auch in den Industriebetrieben. Anfänglich verstanden sich die Angestellten als „Privatbeamte“, entwickelten dann aber ein eigenständiges berufliches wie sozialstrukturelles Profil.
 
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Das System der [[Berufliche Bildung|beruflichen Bildung]] und seine korporative Steuerung wurden kontinuierlich an neue Bedarfe angepasst. Neuartige B.e entstanden: im industriellen Unternehmen z.&nbsp;B. ein neuer Typus des Produktionsarbeiters, idealtypisch als „Systemregulierer“ (Kern/Sabel 1994: 608) zu kennzeichnen. Das B.s-Profil dieses „Problemlösers auf Facharbeiterniveau“ war komplex. Es kombinierte einerseits fachspezifische, andererseits integrierte, überspezifische Anforderungen und umfasste teils völlig neue Zuständigkeiten, wie An- und Abfahren, Überwachung und Regulierung eines komplexen Anlagensystems sowie die Qualitätssicherung. Trotz solcher Anpassungen wird das B.s-Prinzip seit den 1970er Jahren verstärkt kritisiert, die vorherrschende Orientierung der Ausgestaltung des Arbeitsprozesses an ihm als äußert ambivalent betrachtet. Zwar ermöglicht die Beruflichkeit des Wissens die Integration komplexer Aufgaben im Betrieb. Andererseits verfestigt sie jenes für den B. typische „Denken in Kategorien einer prioritären Zuständigkeit“ (Kern/Sabel 1994: 613), die neue Anforderungen an Integration der Arbeiten behindert. Offensichtlich stehen Beruflichkeit und „Organisation“, die voranschreitende Inkorporation verschiedener Fachwissen in der Arbeitsorganisation, im Konflikt. Im Mittelpunkt der Kritik steht seitdem die mangelnde Passung zwischen den erworbenen Qualifikationen, ihrer Eigensinnigkeit, und den sehr speziellen Anforderungen der Betriebe und allg.er: die mangelnde Anpassungsfähigkeit von B.s- und Bildungssystem an die sich rasch verändernden Einsatzbedingungen. B.e und die B.s-Ausbildung mussten flexibler werden und sind es geworden. Eine Lösung bestand in der Stärkung von Schlüsselqualifikationen, basaler B.s-Kompetenzen, die neben den funktionalen, untermittelbar fachspezifischen, auch extrafunktionale enthalten sollten. Die Neuordnung einiger B.s-Felder in Richtung Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gilt als ein Indiz für die Relativierung der B.s-Form und Entberuflichung von Ausbildung und Betriebsorganisation. Hintergrund soll ein Wandel der betrieblichen Organisationsstrategien sein: weg von einer „funktions- und berufsorientierten Organisation“ hin zu einer „dynamisch prozessorientierten“ Strategie, in der betriebliche Einsatzfelder, die bislang durch spezialisierte B.e definiert waren, an Bedeutung verlieren, während ein „flexiblerer Umgang mit beruflichen Profilen, diffusere und situativere Anforderungen“ und berufsübergreifende Qualifikationen oder „Kompetenzen“ an Bedeutung gewinnen (Demszky von der Hagen/Voß 2010: 772). Allerdings hat sich die Entberuflichungsthese bis jetzt hauptsächlich auf größere Unternehmen bezogen.
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Das System der [[Berufliche Bildung|beruflichen Bildung]] und seine korporative Steuerung wurden kontinuierlich an neue Bedarfe angepasst. Neuartige B.e entstanden: im industriellen Unternehmen z.&nbsp;B. ein neuer Typus des Produktionsarbeiters, idealtypisch als „Systemregulierer“ (Kern/Sabel 1994: 608) zu kennzeichnen. Das B.s-Profil dieses „Problemlösers auf Facharbeiterniveau“ war komplex. Es kombinierte einerseits fachspezifische, andererseits integrierte, überspezifische Anforderungen und umfasste teils völlig neue Zuständigkeiten, wie An- und Abfahren, Überwachung und Regulierung eines komplexen Anlagensystems sowie die Qualitätssicherung. Trotz solcher Anpassungen wird das B.s-Prinzip seit den 1970er Jahren verstärkt kritisiert, die vorherrschende Orientierung der Ausgestaltung des Arbeitsprozesses an ihm als äußert ambivalent betrachtet. Zwar ermöglicht die Beruflichkeit des Wissens die Integration komplexer Aufgaben im Betrieb. Andererseits verfestigt sie jenes für den B. typische „Denken in Kategorien einer prioritären Zuständigkeit“ (Kern/Sabel 1994: 613), die neue Anforderungen an Integration der Arbeiten behindert. Offensichtlich stehen Beruflichkeit und „Organisation“, die voranschreitende Inkorporation verschiedener Fachwissen in der Arbeitsorganisation, im Konflikt. Im Mittelpunkt der Kritik steht seitdem die mangelnde Passung zwischen den erworbenen Qualifikationen, ihrer Eigensinnigkeit, und den sehr speziellen Anforderungen der Betriebe und allgemeiner: die mangelnde Anpassungsfähigkeit von B.s- und Bildungssystem an die sich rasch verändernden Einsatzbedingungen. B.e und die B.s-Ausbildung mussten flexibler werden und sind es geworden. Eine Lösung bestand in der Stärkung von Schlüsselqualifikationen, basaler B.s-Kompetenzen, die neben den funktionalen, untermittelbar fachspezifischen, auch extrafunktionale enthalten sollten. Die Neuordnung einiger B.s-Felder in Richtung Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gilt als ein Indiz für die Relativierung der B.s-Form und Entberuflichung von Ausbildung und Betriebsorganisation. Hintergrund soll ein Wandel der betrieblichen Organisationsstrategien sein: weg von einer „funktions- und berufsorientierten Organisation“ hin zu einer „dynamisch prozessorientierten“ Strategie, in der betriebliche Einsatzfelder, die bislang durch spezialisierte B.e definiert waren, an Bedeutung verlieren, während ein „flexiblerer Umgang mit beruflichen Profilen, diffusere und situativere Anforderungen“ und berufsübergreifende Qualifikationen oder „Kompetenzen“ an Bedeutung gewinnen (Demszky von der Hagen/Voß 2010: 772). Allerdings hat sich die Entberuflichungsthese bis jetzt hauptsächlich auf größere Unternehmen bezogen.
 
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Zuletzt wäre zu erwähnen, dass der deutsche Gesetzgeber den Zugang zu B.en, an deren Ausübung bes. hohe Anforderungen gestellt werden, durch rechtliche Regelungen, wie die Festlegung der B.s-Qualifikation als Zugangsvoraussetzung, beschränkt („reglementierte B.e“) hat. Die BA weist in ihrer Datenbank (berufenet) mehr als 400 solcher B.e aus. Die Reglementierung wird durch den Zweck begründet, die Bürger vor nicht ausreichend qualifizierten Leistungserbringern zu schützen. Dies betrifft v.&nbsp;a. B.e aus den Bereichen Gesundheit (hier ist ein Großteil der medizinischen B.e reglementiert), Vermögenssorge, Rechtsberatung, Baugewerbe, Ingenieurwesen und Fahrzeugtechnik. Eine Definition, was einen reglementierten B. ausmacht, und eine abschließende rechtliche Auflistung der entspr.en B.e, gibt es im nationalen Recht nicht. Relevant ist inzwischen die Definition, die sich in der EU-RL zur Anerkennung von B.s-Qualifikationen findet (RL 2005/36/EG), die den reglementierten B. mit einer beruflichen Tätigkeit gleichsetzt, deren Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz von bestimmten B.s-Qualifikationen gebunden ist. Die Führung einer B.s-Bezeichnung gilt bereits als B.s-Ausübung, ist demnach an den Nachweis einer B.s-Qualifikation gebunden. Allerdings sind die meisten dualen Ausbildungs-B.e unterhalb der Meisterebene nicht reglementiert, weil man typischerweise mit dem Abschluss der dualen Ausbildung noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit, wie die Führung eines Betriebes übernimmt, folglich noch kein hochwertiges Rechtsgut betroffen ist. Anders in den unterstellten Fällen der B.e mit Meisterabschluss, mit Studienabschluss, mit Staatsexamen (nach Studium) oder mit Staatsprüfungen (ohne Studium). Allerdings gibt es inzwischen einen alternativen Weg für Gesellen ohne Meisterprüfung einen Betrieb zu leiten. Man kann dies als Deregulierung und weiteres Indiz einer Abschwächung der Beruflichkeit interpretieren, getrieben durch Fachkräftemangel einerseits, Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der [[Europäische Union (EU)|EU]] und das Gebot wechselseitiger Anerkennung von Bildungsabschlüssen andererseits.
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Zuletzt wäre zu erwähnen, dass der deutsche Gesetzgeber den Zugang zu B.en, an deren Ausübung bes. hohe Anforderungen gestellt werden, durch rechtliche Regelungen, wie die Festlegung der B.s-Qualifikation als Zugangsvoraussetzung, beschränkt („reglementierte B.e“) hat. Die BA weist in ihrer Datenbank (berufenet) mehr als 400 solcher B.e aus. Die Reglementierung wird durch den Zweck begründet, die Bürger vor nicht ausreichend qualifizierten Leistungserbringern zu schützen. Dies betrifft v.&nbsp;a. B.e aus den Bereichen Gesundheit (hier ist ein Großteil der medizinischen B.e reglementiert), Vermögenssorge, Rechtsberatung, Baugewerbe, Ingenieurwesen und Fahrzeugtechnik. Eine Definition, was einen reglementierten B. ausmacht, und eine abschließende rechtliche Auflistung der entsprechenden B.e, gibt es im nationalen Recht nicht. Relevant ist inzwischen die Definition, die sich in der EU-RL zur Anerkennung von B.s-Qualifikationen findet (RL 2005/36/EG), die den reglementierten B. mit einer beruflichen Tätigkeit gleichsetzt, deren Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz von bestimmten B.s-Qualifikationen gebunden ist. Die Führung einer B.s-Bezeichnung gilt bereits als B.s-Ausübung, ist demnach an den Nachweis einer B.s-Qualifikation gebunden. Allerdings sind die meisten dualen Ausbildungs-B.e unterhalb der Meisterebene nicht reglementiert, weil man typischerweise mit dem Abschluss der dualen Ausbildung noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit, wie die Führung eines Betriebes übernimmt, folglich noch kein hochwertiges Rechtsgut betroffen ist. Anders in den unterstellten Fällen der B.e mit Meisterabschluss, mit Studienabschluss, mit Staatsexamen (nach Studium) oder mit Staatsprüfungen (ohne Studium). Allerdings gibt es inzwischen einen alternativen Weg für Gesellen ohne Meisterprüfung einen Betrieb zu leiten. Man kann dies als Deregulierung und weiteres Indiz einer Abschwächung der Beruflichkeit interpretieren, getrieben durch Fachkräftemangel einerseits, Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der [[Europäische Union (EU)|EU]] und das Gebot wechselseitiger Anerkennung von Bildungsabschlüssen andererseits.
 
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<h2 class ="headline-w-margin">4. Ausblick: Krise des Berufs?</h2>
 
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[[Category:Soziologie]]
 
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 06:06 Uhr

1. Die verschiedenen Bedeutungen von Beruf

B. bezeichnet im heutigen Wortverständnis eine soziale Form von spezifisch zugeschnittenen, in geregelten Ausbildungsgängen erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten und die ihnen entsprechenden Tätigkeiten oder Leistungen, die in einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung ausgeübt oder erbracht werden. Die frühere Bedeutungsvielfalt des Wortes ist in dieser recht eng gefassten Definition untergegangen. In der Fachliteratur ist überhaupt immer weniger die Rede vom B. und wenn, dann ist damit meist eine statistische Kategorie gemeint. Erwerbstätigkeit oder Qualifikation haben zunehmend das offenbar in die Jahre gekommene Wort B. ersetzt. Der gewandelte Wortgebrauch ist ein Indikator für den Wandel der B.s-Idee und des B.s-Prinzips für die Arbeit und das Leben.

Die traditionell sehr verschiedenen Bedeutungen von B. zeigen sich in Wendungen, wie „es gibt unzählige B.e“, „der B. des Juristen ist überfüllt“, „er hat seinen B. verfehlt“, „sie ist von B. Ärztin“, „er hat einen Haupt- und Neben-B.“ oder „gehört einem B. an“. Eine weitere Bedeutung des Wortes klingt an, wenn Max Weber fragt, welches „[…] der Beruf der Wissenschaft innerhalb des Gesamtlebens der Menschheit [ist] und welches ihr Wert“ (Weber 1982: 595).

Werner Sombart hatte 1931 seine Überlegungen zu B. noch mit solchen Beispielen für die Vieldeutigkeit des Wortes eröffnet. Er nutzte diese Vieldeutigkeit, um zwischen „Beruf in sachlicher (objektiver, sozialer) Bestimmtheit“ und „Beruf in subjektiver (individueller) Bedeutung“ zu unterscheiden. Im ersten (objektiven) Fall wird der Begriff „vom Standpunkt einer arbeitsteiligen, spezialisierten Gesellschaft aus“, wie wir heute sagen würden, aus einer Makroperspektive heraus, gebildet: B. bezeichnet demnach objektiv „jede der dauernd ausgeführten Verrichtungen, in die das in einer Gesellschaft verrichtete Gesamtwerk auseinandergefaltet ist, bezeichnet ein Glied in einer Kette“. Der objektive B. meint konkreter „einen als Einheit gefaßten Komplex von Tätigkeiten, die regelmäßig und fortlaufend in derselben Zusammensetzung ausgeübt werden“ und zwar außerhalb der Familie, auf Betriebe (Betrieb) verteilt und berufsfachlich spezialisiert (Sombart 1931: 25). Hier klingt unser heutiges enges Verständnis von B. an. Der zweite Fall, der Begriff des B.es in subjektiver (individueller) Bedeutung, geht vom Individuum aus, das einen B. hat, ist also auf der Mikroebene angesiedelt. Es handelt sich hier um die „Inbeziehungsetzung einer Person mit einem B. im objektiven Sinne“ (Sombart 1931: 26). Dabei kann sich eine Person auf zweifache Weise auf einen (ihren) B. beziehen: Sie kann „für den B.“ oder „vom B.“ leben – eine Unterscheidung, die an die ältere zwischen vocatio und occupatio, dem „innerem“ und dem „äußerem B.“, erinnert.

Mit vocatio ist Berufung gemeint: dass eine Person glaubt, auf der Basis ihrer Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten oder kraft „göttlicher Berufung“ zu einer bestimmten Tätigkeit ausersehen oder berufen zu sein. Der mit vocatio verbundene B.s-Gedanke hat biblische Ursprünge. Ein Jeder soll in dem Stand, der ihm durch Gott oder Geburt zugewiesen ist, sein Leben gemäß den Geboten zu seinem Heil führen. Man kann diese Aufforderung als Relativierung des immer mächtiger werdenden irdischen Standes gegenüber der „überragenden Berufung des Menschen durch Gott zum Heil“ deuten (Weber 1985: 661). In der klösterlichen Gemeinschaft (Kloster) des Mittelalters war die weltliche Arbeit („das labora neben dem ora“) noch Gottesauftrag und B. (in der Einzahl). Für die Gliederung der Gesellschaft nach B.en (Mehrzahl) verwendete man das Wort Status und unterschied u. a. Klerus und Laien, Welt- und Ordensgeistliche

Das christliche B.s-Verständnis erhielt erst durch Martin Luther und die Reformatoren (Reformation) eine neue Wendung, indem die Höherwertung der vocatio nun zugunsten der Berufung des Menschen zum weltlichen Amt aufgegeben wurde. Werner Conze interpretiert M. Luthers Neuformulierung des biblischen Begriffs von B. als zunächst „kritische Abwehr gegen die Vielzahl der Geistlichen, vor allem der Ordensangehörigen“ (Conze 2004: 493). Diese ermöglichte jedenfalls eine Zuwendung zur Welt, die allerdings nach wie vor christlich begründet und religiös beschränkt blieb. „B.“ bezeichnete nun Amt und Stand im weltlichen Sinn, ein Tätigsein in der Welt, das allerdings, M. Luther zufolge, „auf dienende Pflichterfüllung im Gegebenen“ (Conze 2004: 496), nicht auf Leistungssteigerung, Erwerbserfolg, Veränderung, z. B. in Form des sozialen Aufstiegs ausgerichtet sein sollte. Erst die im Calvinismus bes. rigide vertretene Gnadenwahllehre (Prädestination) legitimierte das weltliche Erfolgsstreben. B. bedeutete nun rigorose Pflichterfüllung (Pflicht) in der Welt. Der rastlose B., die korrespondierende asketische Lebensführung und der eventuell resultierende Erwerbserfolg wurden zu den einzigen Mitteln, sich der göttlichen Gnade, des Erwähltseins, zu vergewissern (s. M. Webers berühmte Protestantismusthese).

Occupatio, die zweite Möglichkeit, sich auf B. zu beziehen, also der subjektive B.s-Begriff, den W. Sombart erwähnt, meint die dauernde oder auch nur vorübergehende Ausübung eines beliebigen B.s durch eine Person, des Ist-, des äußeren, aktuellen B.s, der den Gegensatz zum Soll-B., dem B. qua Berufung, darstellt. Occupatio ist Beschäftigung (so auch im Englischen) in einem Wirtschaftszweig und Betrieb. Wenn M. Weber B. wie folgt definiert: „Beruf soll jene Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person heißen, welche für sie Grundlage einer kontinuierlichen Versorgung oder Erwerbschance ist“ (Weber 1964: 104), dann meint er ebenfalls occupatio, den äußeren B. Seine Definition bietet die Vorlage für unseren aktuellen, reduzierteren B.s-Begriff. Wenn die Statistik B.e zählt, meint sie occupatio, gleichgesetzt mit Erwerbstätigkeit.

Vocatio und occupatio können (idealerweise) in einer Tätigkeit zusammenfallen, sie können aber auch auseinanderfallen. Der eine B. kann die Erwerbsquelle (Brot-B.) darstellen, der andere die Erfüllung bringen. Man kann, wie Max Frisch, von B. Architekt, aus Neigung und Eignung heraus jedoch Schriftsteller sein. Man ist Friseurin, wollte aber Bühnenbildnerin werden. Und der gewählte, erlernte B. hat selten dem tatsächlich ausgeübten B. entsprochen.

Mit B. können auch ethische Fragen angesprochen sein. Wenn M. Weber fragt, welchen B. die Politik oder die Wissenschaft ganz unabhängig von ihren Zielen für den einzelnen ausfüllen soll, dann steht für ihn zunächst der jeweilige „ethische Ort“, an dem die Politik oder die Wissenschaft beheimatet sind, im Vordergrund. Es geht in dieser Wendung um die jeweilige B.s-Ethik und das ethische Handeln im Wissenschafts- oder Politik-B. Politik als B. im persönlichen ethischen Sinn besteht dann im starken langsamen „Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“ (Weber 1921: 450), im Fall der Wissenschaft geht es um eine bes. Tugend, um die „schlichte intellektuelle Rechtschaffenheit“ (Weber 1982: 613).

Schließlich wird eine weitere Wortverwendung in der älteren Formulierung deutlich, „man gehöre dem B. Werkzeugmacher an“. Dann ist mit B. eine Gruppe gemeint, die denselben B. (berufen oder unberufen) ausübt. Dabei kann es sich um eine (historische variable) statistische B.s-Gruppe, eine von Fachleuten (sozusagen von außen) als Einheit gedachte, unverbundene Mehrheit handeln oder um einen B.s-Verband, in dem sich die Angehörigen eines bestimmten B.s auf der Grundlage gemeinsamer Wertschätzung ihres B.s und der Zugehörigkeit vereinen und ihre B.s-Politik betreiben.

2. Beruf und die Beruflichkeit von Arbeit und Wissen

In arbeitsteiligen, spezialisierten Gesellschaften (Gesellschaft) wird ein Großteil gesellschaftlicher Arbeit beruflich, d. h., in der Form von B.en, erbracht. Nach wie vor ist unsere moderne Arbeitswelt dadurch mitgeprägt, dass bestimmte Arbeitsplätze mit Personen bestimmter B.e besetzt werden. Daran haben weder der sektorale Wandel hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft mit ihrem gestiegenen Akademikeranteil noch der Siegeszug von IT oder Künstlicher Intelligenz, die immer mehr qualifizierte B.s-Tätigkeiten zu übernehmen droht, bisher viel verändert (Digitale Revolution). Immer noch werden Menschen in besonderen Ausbildungsgängen beruflich qualifiziert, erwerben dort ihre fachliche Expertise zur Ausübung bestimmter B.e. Dabei kann, wie bis heute im deutschen Fall, die berufliche Ausbildung (Berufliche Bildung) gesetzlich stark reglementiert sein. Mit B. meint man, wie erwähnt, meist occupatio, wie von M. Weber bestimmt: als das in der Ausbildung erworbene, spezifische Bündel von Arbeitsfähigkeiten, jene „Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person“, sowie die damit verbundenen Chancen, Rechte und Pflichten. B. impliziert auch die Einschränkungen, die mit der B.-Ausübung einhergehen. Der B., hier: die B.s-Form der Arbeit, verspricht v. a. eine „dauernde Einnahmequelle“, eine „kontinuierliche Versorgung oder Erwerbschance“ (Weber 1964: 104).

Die Soziologie verweist auf die ungleichheitsrelevanten „sozialen Attributen“ der B.e, die mit den Arbeitsfähigkeiten mitvermittelt werden und die das menschliche Arbeitsverhalten sowie die Zufriedenheit mit der Erwerbsarbeit und dem B. erheblich beeinflussen können. B.e haben ihren Trägern, Individuen (Individuum) oder Gruppen (Gruppe), regelmäßig auch dazu gedient, die eigenen Erwerbschancen und Machtressourcen durch Monopolisierung eines Feldes (Tätigkeitsgebiets) und soziale Schließung (ein Begriff zuerst von M. Weber eingeführt) zu erhöhen. Typisch für B.e und ihre Träger wäre dann, dass sie mögliche Konkurrenten ausschließen, indem sie mit Hilfe rechtlicher Regelungen aller Art die Hürden für den Zugang zu dem von ihnen zu besetzenden oder bereits besetzten Tätigkeitsfeld erhöhen und dadurch die Ausübung des von ihnen beanspruchten B.es durch B.s-Fremde erschweren oder unmöglich machen. In diesem Prozess entstehen Gewinner und Verlierer, wobei sich letztere wiederum zu einer neuen, eigenen B.s-Gruppe formieren können, wie es die britischen Chemiker des 19. Jh. taten, nachdem sie von den Apothekern ausgegrenzt wurden. Neue B.e können aus dem inner- und zwischenberuflichen Wettbewerb hervorgehen, alte B.e verschwinden.

Solche Monopolisierungs- bzw. Professionalisierungsversuche sind meist am Beispiel der Professionen, der exklusiven B.s-Gruppen, v. a. der Ärzte und Anwälte in den USA, studiert worden. Sie sind erfolgreich, wenn es den interessierten Akteuren gelingt, andere davon zu überzeugen, dass allein sie über die spezifische Expertise zur Lösung des anstehenden menschlichen Problems verfügen und dass nur der Experte und das Expertenwissen das Problem lösen können. Expertenlösungen für anerkannte Probleme sind nicht selbstverständlich. Lange Zeit war in unseren Gesellschaften die Kleinkinderziehung allein Sache der Familie, noch nicht von Experten. Auch war und ist ein Großteil der Sinn- und Symbolproduktion zu anderen Zeiten und in anderen Ländern in Laienhand, also nicht verberuflicht gewesen. Im Feld der Partnervermittlung vollzieht sich gerade, IT-gestützt, eine Professionalisierung. Umgekehrt haben Programmierer bereitwillig Teile ihrer Expertise den Laien überlassen, schon Kinder können programmieren. Ärzte geben inzwischen einst exklusive Aufgaben, nun definiert als Routinearbeit, an den neu entstehenden B. des Arztassistenten (Physician Assistent) ab, der Arzt-B. mag dadurch (noch) exklusiver werden, der neue B. des Arztassistenten an Profil und Kontrolle z. B. gegenüber den Pflege-B.en gewinnen.

Die wenigen Beispiele legen zweierlei nahe: a) dass B.(sfach)lichkeit nur eine mögliche Form der Lösung für gesellschaftliche Probleme u. a. darstellt; und b) dass es keine einfache Entsprechung zwischen einem Bündel an Arbeitsaufgaben auf der einen und den Personen auf der anderen Seite, die diese exklusiv erledigen können, gibt und nie gegeben hat. Aufgaben und korrespondierende Zuständigkeiten können viele Formen annehmen, und die Kombination von beiden wandelt sich kontinuierlich. Der technische Fortschritt, die Politik, der internationale Wettbewerb treiben diesen Wandel hin zu einer neuen Scheidung von Aufgaben, hin zur Öffnung von Arbeitsfeldern für bisher ausgeschlossene Personen, hin sogar zur Abschaffung ganzer B.e. Mitarbeiter der High-Tech-Großküchen benötigen dank der in Geräte eingebauter „Kochintelligenz“ längst keine Fachausbildung mehr, die Köche verschwinden. Inwieweit dies geschieht, hängt allerdings von dem jeweiligen Aufgabenzuschnitt, dem Fachwissen sowie der Dynamik des inner- und zwischenberuflichen Wettbewerbs um die möglichst uneingeschränkte Kontrolle über Aufgabenzuschnitt und Expertise ab.

Andrew Abbotts sehr allgemeine, wissenssoziologische Definition von Profession, „professions are somewhat exclusive groups of individuals applying somewhat abstract knowledge to particular cases“ (Abbott 1988: 317) lässt sich leicht abgewandelt auch auf B. anwenden: B. wäre dann die Anwendung von spezifischem Wissen auf spezifische Probleme durch eigens dafür vorgesehene Fachleute. Professionalität oder Beruflichkeit stellt eine historische Besonderheit in der Art und Weise dar, wie moderne arbeitsteilige Gesellschaften bisher hauptsächlich Wissen zur Lösung von Problemen strukturiert und organisiert haben: als relativ abstraktes, fachspezifisches und relativ dauerhaft auf spezifische Fälle angewendetes Wissen von Individuen und Gruppen (Experten, Fachmenschen), im Unterschied zum laienhaften, weit verbreiteten oder allein erfahrungsbasierten Wissen.

Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, das für eine Problemlösung relevante Fachwissen zu strukturieren, zu organisieren und derart der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen: so kann die Expertise, das Fachwissen, in einem Ding, in der Organisation oder im B. und seinem Träger, dem Menschen, inkorporiert oder institutionalisiert sein. Bereits frühe Formen der Mechanisierung verlagerten die Teilefertigung auf die Spezialmaschine und machten den B.s-Arbeiter dadurch zu ihrem „Anhängsel“ (Karl Marx) oder zum „Lückenbüßer der Mechanisierung“ (Friedmann 1952: 191). Bis heute gibt es eine Vielzahl solcher Versuche, sich durch neue Maschinen von der Kontrolle der Facharbeiter zu befreien. Ein Beispiel dafür waren die Einführung der NC-Maschine (Numerical Controlled) in 1960er und 70er Jahren und deren Weiterentwicklung zur CNC-Technologie (Computerized Numerical Controlled). Der Einsatz solcher „Dinge“ hatte allerdings durchaus ambivalente Folgen, da er neue persongebundene Expertise verlangte und neue Facharbeit(er) hervorbrachte.

Neben den Dingen, wozu neben der Maschine auch die Technologie des auszufüllenden Formulars gehören kann, sind die arbeitsteilige Organisation oder das Team Wissensträger eigener Art geworden. Multiprofessionelle Anwaltskanzleien oder Ingenieurbüros, Teamarbeit in der Entwicklung und Fertigung in der Industrie, Teamarbeit in der Klinik oder in den sozialen Diensten basieren auf einer Expertise, die in der Struktur der Organisation (ihrer „Intelligenz“) selbst verankert ist. Seit längerem diskutieren Sozialwissenschaftler, inwieweit „Organisation“ und neuartige „Dinge“ (man denke an die Weiterentwicklung des Computers zum „Internet der Dinge“, an Roboter (Robotik) aller Art und deren Produktions- oder Serviceintelligenz; Rationalisierung, Industrialisierung, Industrielle Revolution) die Beruflichkeit als bislang dominante Form der Bereitstellung von Problemlösungswissen entwertet haben und zu verdrängen beginnen.

3. Entstehung und Wandel von Beruf und Beruflichkeit

In Deutschland dominiert immer noch die berufsförmige Bereitstellung von Arbeit und Wissen vor der durch Dinge und Organisation. Anscheinend hat sie immer noch komparative Vorteile für die B.s-Träger und die Betriebe (Betrieb), die „Organisation“ und „Dinge“ für sich genommen nicht bieten können. Die Beruflichkeit des Arbeitsvermögens bietet dem Arbeitgeber Orientierung; sie senkt die Informations- und Transaktionskosten bei der Einstellung. Ferner werden im Prozess der beruflichen Ausbildung (berufliche Sozialisation) neben dem fachlichen (funktionalen) auch wertvolle fachübergreifende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Früher sprach man von Arbeitstugenden. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 (Finanzmarktkrise) hat sich Deutschland gerade auch wegen des komparativen Vorteils Beruflichkeit und duale Ausbildung besser geschlagen als andere europäische Länder.

Man kann das bemerkenswerte Beharrungsvermögen der B.s-Form des Arbeitsvermögens in Deutschland auch als Beibehaltung eines einmal beschrittenen, für die anstehenden Problemlösungen als vorteilhaft erachteten Pfades interpretieren, der seinen Ursprung in den mittelalterlichen zünftigen B.en mit ihrer festgelegten Statusabfolge von Lehrling, zum Gesellen und Meister haben hat. Typisch für dieses zünftige B.s-Prinzip war das Zertifikat, das durch ordnungsgemäße Ausbildung erworben wurde und allein die B.s-Ausübung erlaubte; typisch auch der mit dem B. verbundene Konkurrenzschutz. Erbe der Zünfte soll auch „das Muster des Lebensberufs“ sein (Brater 2010: 808). Diese Pfadabhängigkeit gilt als eine Ursache für das Beharrungsvermögen des B.s-Prinzips in Deutschland: dass eine einmal gefundene funktionale Lösung, je länger sie beibehalten wird, nur noch unter Inkaufnahme hoher materieller und sozialer Kosten wieder aufgegeben werden kann und daher als alternativlos gilt. Historische Analysen zeigen ein differenzierteres Bild.

Seit dem späten 18. Jh. existierten wiederholt Weichenstellungen, die auch in Deutschland eine Abwendung vom B.s-Prinzip ermöglicht oder nahegelegt hätten. Auch deutsche Unternehmer kannten, als sich die Mechanisierung durchzusetzen begann, realistische Alternativen der Organisation der Produktion. Der Kontext spielte eine große Rolle für ihre Entscheidung. Man kann grob zwei Industrialisierungspfade unterscheiden, in denen das überlieferte B.s-Prinzip ein unterschiedliches Gewicht hatte. In Regionen, in denen es qualifizierte Arbeit (der proletarisierten B.s-Gesellen wie im deutschen Fall) im Überfluss gab oder die Nachfrage nach wie vor vom ausgewählten Geschmack des Adels und reichen Bürgers (Bürger, Bürgertum) bestimmt wurde und differenziert blieb, passte sich die Mechanisierung dem Bedarf an flexibler Qualitätsproduktion von Gütern entspr. an. Die Beruflichkeit des Arbeitsvermögens diente der Problemlösung. Wo aber, wie in den USA – ganz anders als in Deutschland – eine zünftige Tradition nie existiert hatte, Einwanderer dagegen eine schier unversiegbare Quelle des Arbeitsangebots darstellten und eine massenhafte Nachfrage nach einfachen Produkten des alltäglichen Bedarfs erwarten ließen, setzte sich die mechanisierte Massenproduktion mit ihrer Dominanz der geringqualifizierten Beschäftigung und Beschäftigten durch; das Problemlösungswissen war weitgehend in der Maschine inkorporiert.

Einfache, un- oder kurz angelernte Arbeit gab es auch im deutschen Industriebetrieb v. a. nachdem diese die „amerikanischen Methoden“ (Taylorismus, Fordismus) zu emulieren begannen. Aber der Anteil beruflicher Arbeit und die Bedeutung von Fertigungslinien, die auf der Verwertung von B.s-Arbeit aufbauten, blieben in Deutschland relativ hoch.

Die deutschen industriellen Unternehmen konnten ihren Bedarf an Fachkräften noch längere Zeit aus dem Handwerk und ihren B.en decken – wenn auch nicht reibungslos. Die deutsche Arbeiterbewegung entstand bekanntlich als Bewegung der proletarisierten Gesellen und industriellen Facharbeiter, der „Arbeiteraristokratie“. Dies erklärt ihre ursprüngliche relative Radikalität, z. B. in der Ablehnung der Lohnarbeit, und die Entstehung staatlicher Sozialpolitik als (Fach-)Arbeiterpolitik im Zuge der Bismarck’schen Sozialversicherungsgesetzgebung in den 1880er Jahren. Die Arbeiterbewegung und ihre B.s-Gewerkschaften (Gewerkschaften) richteten sich auch gegen den „Massenarbeiter“, die un- oder nur kurz angelernten Arbeiter (eingeschlossen die Industriearbeiterinnen), denen „Schmutzkonkurrenz“ und „Lohndrückerei“ vorgeworfen wurde. Die Beruflichkeit des Arbeitsvermögens der Arbeiteraristokratie bildete eine „Schutz-, Abgrenzungs- und Verteidigungslinie gegen ihre Proletarisierung und war die Quelle eines spezifischen Facharbeiterbewusstseins, das von den Angehörigen der späteren Industrie-B.e übernommen wurde“ (Brater 2010: 808). Als Reaktion auf den Ausschluss aus den B.s-Gewerkschaften gründeten Vertreter ungelernter Arbeiter relativ spät (1890) eine eigene Gewerkschaft, den Fabrikarbeiterverband. Erst nach 1945 wurden die B.s-Organisationen und die Organisation der Ungelernten in den Industriegewerkschaften zusammengeführt. Parallel zu den industriellen Arbeitertätigkeiten entstand eine Gruppe von Angestelltentätigkeiten zunächst im Handel, später auch in den Industriebetrieben. Anfänglich verstanden sich die Angestellten als „Privatbeamte“, entwickelten dann aber ein eigenständiges berufliches wie sozialstrukturelles Profil.

Industrielle B.e und eine Ausbildung für industrielle B.e gab es bis Ende des 19. Jh. in Deutschland nicht. Ihre Institutionalisierung hin zum typisch deutschen „dualen System“ der B.s-Ausbildung, einem Kompromiss zwischen wirtschaftlichen und staatlichen Interessen, zog sich bis in die 1930er Jahre hin. Ausgebildet wurde fortan an zwei Lernorten: dem Betrieb als primär zuständigem Lernort, verantwortlich für die fachpraktische Ausbildung, und der B.s-Schule, verantwortlich für die fachtheoretische Bildung, wobei Grundstrukturen der alten Handwerks- und Kaufmannsgehilfenausbildung übernommen wurden. Die Ausbildungsordnungen werden bis heute im Konsensverfahren zwischen Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und dem Staat ausgehandelt. Neben der dualen existier(t)en noch weitere Formen der B.s-Ausbildung, schulische und akademische. Im Jahr 2016 gab es 328 solcher Ausbildungs-B.e.

Das System der beruflichen Bildung und seine korporative Steuerung wurden kontinuierlich an neue Bedarfe angepasst. Neuartige B.e entstanden: im industriellen Unternehmen z. B. ein neuer Typus des Produktionsarbeiters, idealtypisch als „Systemregulierer“ (Kern/Sabel 1994: 608) zu kennzeichnen. Das B.s-Profil dieses „Problemlösers auf Facharbeiterniveau“ war komplex. Es kombinierte einerseits fachspezifische, andererseits integrierte, überspezifische Anforderungen und umfasste teils völlig neue Zuständigkeiten, wie An- und Abfahren, Überwachung und Regulierung eines komplexen Anlagensystems sowie die Qualitätssicherung. Trotz solcher Anpassungen wird das B.s-Prinzip seit den 1970er Jahren verstärkt kritisiert, die vorherrschende Orientierung der Ausgestaltung des Arbeitsprozesses an ihm als äußert ambivalent betrachtet. Zwar ermöglicht die Beruflichkeit des Wissens die Integration komplexer Aufgaben im Betrieb. Andererseits verfestigt sie jenes für den B. typische „Denken in Kategorien einer prioritären Zuständigkeit“ (Kern/Sabel 1994: 613), die neue Anforderungen an Integration der Arbeiten behindert. Offensichtlich stehen Beruflichkeit und „Organisation“, die voranschreitende Inkorporation verschiedener Fachwissen in der Arbeitsorganisation, im Konflikt. Im Mittelpunkt der Kritik steht seitdem die mangelnde Passung zwischen den erworbenen Qualifikationen, ihrer Eigensinnigkeit, und den sehr speziellen Anforderungen der Betriebe und allgemeiner: die mangelnde Anpassungsfähigkeit von B.s- und Bildungssystem an die sich rasch verändernden Einsatzbedingungen. B.e und die B.s-Ausbildung mussten flexibler werden und sind es geworden. Eine Lösung bestand in der Stärkung von Schlüsselqualifikationen, basaler B.s-Kompetenzen, die neben den funktionalen, untermittelbar fachspezifischen, auch extrafunktionale enthalten sollten. Die Neuordnung einiger B.s-Felder in Richtung Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gilt als ein Indiz für die Relativierung der B.s-Form und Entberuflichung von Ausbildung und Betriebsorganisation. Hintergrund soll ein Wandel der betrieblichen Organisationsstrategien sein: weg von einer „funktions- und berufsorientierten Organisation“ hin zu einer „dynamisch prozessorientierten“ Strategie, in der betriebliche Einsatzfelder, die bislang durch spezialisierte B.e definiert waren, an Bedeutung verlieren, während ein „flexiblerer Umgang mit beruflichen Profilen, diffusere und situativere Anforderungen“ und berufsübergreifende Qualifikationen oder „Kompetenzen“ an Bedeutung gewinnen (Demszky von der Hagen/Voß 2010: 772). Allerdings hat sich die Entberuflichungsthese bis jetzt hauptsächlich auf größere Unternehmen bezogen.

Was wären belastbare Indikatoren für den angenommen Wandel? In der gewandelten Qualifikations- und B.s-Struktur in Deutschland lassen sich eindeutige empirische Hinweise, die solche Thesen erhärten könnten, nicht leicht finden. Tatsächlich zeichnet sich ein Trend zur steten Höherqualifizierung und einer stark gewachsenen Bedeutung der qualifizierten Dienstleistungs-B.e ab. Der Anteil von Personen mit Hauptschulabschluss ist kontinuierlich gesunken, der Anteil der Erwerbspersonen mit gymnasialem Abschluss kontinuierlich gestiegen. Der Anteil von Erwerbspersonen, die einen höheren Abschluss als eine Lehre besitzen, hat sich seit den 1970er Jahre verdoppelt (auf 26 % im Jahr 2009), während die Anteile in der Kategorie „keine Angabe oder kein beruflicher Abschluss“ stetig gesunken sind (1976: 35 %; 2009: 19 %). Zwar hatten laut OECD-Bildungsbericht 2014 „nur“ 28 % der Deutschen zwischen 25 und 64 Jahren im Jahr 2012 einen akademischen Abschluss (Universität, Fachhochschule, B.s-Akademie oder Meister), der OECD-Durchschnitt liegt bei knapp 33 %. Jedoch ist der Anteil der Akademiker an den Erwerbstätigen, die Akademikerquote, seit 2005 um rund 2,5 Mio. oder um ein gutes Drittel gewachsen, so dass jeder fünfte Erwerbstätige einen akademischen Abschluss hat. V. a. ist die Erwerbslosigkeit der akademisch Qualifizierten im Ländervergleich sehr niedrig. Beides, steigende Akademikerquote und niedrige Erwerbslosigkeit, lassen auf gute B.s- und Erwerbschancen der akademisch Gebildeten schließen. Diese Chancen finden sie v. a. im immer noch expandierenden Dienstleistungsbereich, der auch produktionsbezogene Dienste umfasst. Der Anteil aller Beschäftigten dort ist von insgesamt 52,4 % im Jahr 1977 auf 74,1 % in 2015 gestiegen. Dieser Trend zeigt sich auch bei einer Betrachtung der Erwerbstätigkeit nach „B.en“ im engeren Sinn, die auf der amtlichen Klassifikation der B.e. Diese Klassifikation 2010 unterscheidet 37 B.s-Hauptgruppen, 144 B.s-Gruppen, 700 B.s-Untergruppen und 1286 B.s-Gattungen, ferner B.s-Aggregate – eine Vielfalt und Vielzahl, die eine Darstellung des B.s-Wandels in Form der langen Reihe erschweren. So umfasst allein das B.s-Aggregat der Gesundheits- und Pflege-B.e, die den stärksten Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen verzeichnen, 115 B.s-Tätigkeiten mit jeweils eigenem Profil und Ausbildungsweg (Stand Juli 2013). Dagegen ist der Anteil der Erwerbstätigen in den Fertigungs-B.en zwischen 1973 und 2008 sichtbar gesunken, der Anteil in den technischen B.en blieb relativ konstant trotz des aktuellen Arbeitskräftemangels in den qualifizierten, teils akademisierten MINT-B.en.

Kritiker des B.s-Prinzips und Vertreter der Entberuflichungsthese verweisen immer wieder auf die sinkenden Zahlen ausbildender Betriebe. Die Gründe für diese schwindende Ausbildungsbereitschaft sind vielfältig und nicht allein durch veränderte Präferenzen der Unternehmer zu erklären. Tatsächlich geht der Anteil der Betriebe, die überhaupt junge Menschen ausbilden, seit Jahren zurück. Laut B.s-Bildungsbericht 2016 ist die Quote inzwischen auf nur noch 20,3 % gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der von den Betrieben angebotenen Ausbildungsplätze gestiegen. Zumindest rechnerisch sind die Aussichten für junge Menschen, einen Ausbildungsplatz zu finden, so gut wie lange nicht, und zwar nicht nur in den traditionell weniger beliebten B.en. Die Zahl der offenen Ausbildungsstellen steigt, in der Folge steigen auch die Ausbildungsvergütungen, um die Lehre für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Fast jedes dritte ausbildungswillige Unternehmen fand 2015 keinen Nachwuchs, was teilweise die sinkende Zahl ausbildender Betriebe erklärt: sie finden schlicht keinen. Im begehrten B.s-Feld Fahrzeugtechnik ist die Zahl der Lehrstellen allerdings merklich gesunken.

Zuletzt wäre zu erwähnen, dass der deutsche Gesetzgeber den Zugang zu B.en, an deren Ausübung bes. hohe Anforderungen gestellt werden, durch rechtliche Regelungen, wie die Festlegung der B.s-Qualifikation als Zugangsvoraussetzung, beschränkt („reglementierte B.e“) hat. Die BA weist in ihrer Datenbank (berufenet) mehr als 400 solcher B.e aus. Die Reglementierung wird durch den Zweck begründet, die Bürger vor nicht ausreichend qualifizierten Leistungserbringern zu schützen. Dies betrifft v. a. B.e aus den Bereichen Gesundheit (hier ist ein Großteil der medizinischen B.e reglementiert), Vermögenssorge, Rechtsberatung, Baugewerbe, Ingenieurwesen und Fahrzeugtechnik. Eine Definition, was einen reglementierten B. ausmacht, und eine abschließende rechtliche Auflistung der entsprechenden B.e, gibt es im nationalen Recht nicht. Relevant ist inzwischen die Definition, die sich in der EU-RL zur Anerkennung von B.s-Qualifikationen findet (RL 2005/36/EG), die den reglementierten B. mit einer beruflichen Tätigkeit gleichsetzt, deren Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz von bestimmten B.s-Qualifikationen gebunden ist. Die Führung einer B.s-Bezeichnung gilt bereits als B.s-Ausübung, ist demnach an den Nachweis einer B.s-Qualifikation gebunden. Allerdings sind die meisten dualen Ausbildungs-B.e unterhalb der Meisterebene nicht reglementiert, weil man typischerweise mit dem Abschluss der dualen Ausbildung noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit, wie die Führung eines Betriebes übernimmt, folglich noch kein hochwertiges Rechtsgut betroffen ist. Anders in den unterstellten Fällen der B.e mit Meisterabschluss, mit Studienabschluss, mit Staatsexamen (nach Studium) oder mit Staatsprüfungen (ohne Studium). Allerdings gibt es inzwischen einen alternativen Weg für Gesellen ohne Meisterprüfung einen Betrieb zu leiten. Man kann dies als Deregulierung und weiteres Indiz einer Abschwächung der Beruflichkeit interpretieren, getrieben durch Fachkräftemangel einerseits, Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU und das Gebot wechselseitiger Anerkennung von Bildungsabschlüssen andererseits.

4. Ausblick: Krise des Berufs?

Mitte des 20. Jh. nannte Helmut Schelsky den B. (neben der Familie) eine der großen sozialen Sicherheiten des Menschen, obwohl der B. nicht mehr den ganzen Alltag und das ganze Leben umfasste und man Sinn und Möglichkeiten der Selbstentfaltung auch in anderen Lebensbereichen finden konnte. Selbst in dieser „teilhaften“ Bedeutung erschien der B. noch als der wahrscheinlich wichtigste Faktor der sozialen Selbst- und Fremdverortung, für Handlungschancen und Ansehen. B. war Institution. H. Schelsky meinte damit die Bedeutung des B.s für die „Umweltstabilisierung“ und die „Innenstabilisierung“ der Person (Schelsky 1965: 246). Der B. band den Menschen mit der B.s-Wahl und B.s-Ausübung relativ dauerhaft (weil lebensnotwendig) in ein Handlungssystem ein, das wegen seiner unausweichlichen ökonomischen und sozialen Notwendigkeit ebenfalls dauerhaft zu sein schien. Diese optimistische B.s-Gewissheit resultierte aus der Vorstellung, dass in der industriellen Gesellschaft (Industriegesellschaft) der B., die B.s-Qualitäten, das berufliche Können und die berufliche Leistung „zu den entscheidenden Produktionsmitteln“ geworden waren, denen gegenüber Kapital oder Rohstoffe als „verhältnismäßig belanglos“ und „leichter ersetzbar“ erschienen (Schelsky 1965, 246). H. Schelsky nannte das Produktionsmittel B. bzw. Beruflichkeit, das mit der Person, die es erworben hatte, untrennbar verbunden war, die fast einzige persönliche Sicherheit, die der Mensch (Facharbeiter oder Gelehrter) „in den Krisen der modernen Welt“ besaß (Schelsky 1965: 246).

Wie die empirischen Daten nahelegen, sind die berufliche Qualifikation (für immer mehr Menschen inzwischen die akademische) und der B. nach wie vor wichtige persönliche und wirtschaftliche Ressourcen. Dass Menschen öfter nicht im gelernten B. arbeiten oder ihren B., teils mehrfach, wechseln, widerspricht dieser Aussage nicht, zumindest nicht solange, wie sich B.s-Wechsel noch im Rahmen von beruflich gegliederten Beschäftigungsverhältnissen vollziehen. Die Krise des B.s-Prinzips tritt ein, wenn die betriebliche Arbeitsorganisation immer weniger berufsorientiert ist und für die Lösung ihrer Probleme nur punktuell auf das spezifische Fachwissen einer exklusiven Gruppe von B.s-Inhabern zurückgreift. Dann kann es geschehen, dass sich der erlernte B., selbst wenn er generelle Qualifikationen einschließt, für seinen Träger als Sackgasse erweist. Die von H. Schelsky hochgehaltene Schutz- und Stabilisierungsfunktion des B.es entfällt. Der B.s- und Qualifikationsschutz ist im Fall der nicht nur kurzzeitigen Erwerbslosigkeit längst abgeschafft: Heute muss selbst der Hochqualifizierte oder B.s-Erfahrene, wenn er erwerbslos ist und Leistungen bezieht, recht schnell, wenn nicht sogar sofort, jedwede angebotene Erwerbsmöglichkeit annehmen.