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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 06:09 Uhr
1. Aufgabe und Struktur
J. e. P. ist eine weltweite Einrichtung der katholischen Kirche. Ihre Gründung geht zurück auf eine Anregung der Pastoralkonstitution GS des Zweiten Vatikanischen Konzils (GS 90), der Papst Paul VI. am 6.1.1967 mit der Errichtung einer Studienkommission J. e. P. ad experimentum entsprochen hat. In der Enzyklika „Populorum progressio“ (1967) wurde weiterführend die Einrichtung nationaler Kommissionen angeregt. Im Jahr 1976 wurde die Studienkommission mit dem MP Justitiam et Pacem 10.12.1976 in die Päpstliche Kommission J. e. P. überführt. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, Fragen von Gerechtigkeit, Frieden und Menschenrechten im kirchlichen und politischen Diskurs wach zu halten. Die nationalen J. e. P.-Kommissionen pflegen dazu den kontinuierlichen Dialog mit Parlamenten, Regierungen, Parteien und gesellschaftlichen Kräften.
In Deutschland fungiert J. e. P. als „Runder Tisch“ katholischer Einrichtungen und Organisationen, die im Bereich der internationalen Verantwortung der katholischen Kirche tätig sind. Grundlagen sind die katholische Sozial- und Friedenslehre und die Erfahrungen katholischer Organisationen in internationaler Zusammenarbeit. J. e. P. arbeitet:
a) subsidiär zu Organen und Einrichtungen ihrer Träger,
b) exemplarisch zu Fragen, die eine bes. Wirksamkeit erwarten lassen,
c) innovativ an der Identifizierung neuer Probleme,
d) komplementär in Kooperation und weltweiter Vernetzung mit jeweils geeigneten Partnern.
Mitglieder der Deutschen Kommission J. e. P. sind Vertreter der DBK, des ZdK, leitende Mitarbeiter des Sekretariats der DBK und des Katholischen Büros, der katholischen Hilfswerke und katholischer Organisationen sowie Experten internationaler Politik. J. e. P. ist eine gemeinsame Kommission von DBK und ZdK.
2. Die Gründung von Justitia et Pax in Deutschland
In der BRD wurde die Anregung aus „Populorum progressio“ 1967 mit der Einberufung eines Katholischen Arbeitskreises Entwicklung und Frieden (KAEF) aufgegriffen. Gleichberechtigte Trägereinrichtungen waren Adveniat, Deutscher Caritasverband, Katholisches Büro (Bonn), Misereor und ZdK. Mit der Erweiterung um die Sektion Frieden im Jahr darauf wurden Pax Christi sowie die päpstlichen Missionswerke in den Trägerkreis einbezogen. Als KAEF erhielt er dadurch seine viele Jahre prägende Gestalt.
Ende der 1970er Jahre wurden die Geschäftsstelle des KAEF in die neu geschaffene Zentralstelle Weltkirche der DBK eingefügt und die Trägerschaft neu geordnet, die nun von DBK und ZdK gemeinsam wahrgenommen wurde. Mit der Umbenennung des KAEF in Deutsche Kommission J. e. P. im Jahr 1982 wurde die Einbindung in das internationale Netzwerk verdeutlicht und bekräftigt, dass sie die Aufgaben einer nationalen Kommission J. e. P. im Sinn des MP wahrnimmt. Struktur und Auftrag gelten bis in die Gegenwart.
Die Berliner Ordinarienkonferenz richtete 1978 für das Gebiet der DDR einen Arbeitsbereich J. e. P. ein. Pfarrer Dieter Grande wurde die Leitung übertragen, unterstützt von Priestern aus den einzelnen Diözesen und Jurisdiktionsbezirken. In Anknüpfung an die Pastoralsynode in der DDR (1973–75) wurde die Friedensfrage in das Zentrum der Arbeit gerückt. Im Weltgebetstag für den Frieden, der seit 1968 jährlich begangen wurde, sah der Arbeitsbereich die Gelegenheit, Anliegen der Friedensarbeit aufzugreifen und bis auf die Gemeindeebene zu verbreiten. Ziel dieser Arbeit, die 1987 in der Wanderausstellung „Dem Frieden eine Chance“ gipfelte, war u. a., Begriffe der Friedensarbeit der Deutung durch den SED-Staat zu entwinden und christlich zu interpretieren. Damit gelang es, den Partei- und Staatsapparat der DDR in einem Kernbestand seiner Identität anzugreifen.
In der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in der DDR wirkte seit 1988 J. e. P. für die katholische Kirche mit. Dazu wurde die Arbeitsgruppe um Laien erweitert. Zudem wurden die Sektionen „Gerechtigkeit“, „Frieden“ und „Bewahrung der Schöpfung“ eingerichtet und der Arbeitsbereich zur Kommission erhoben. 1991 ging die Kommission J. e. P. in der Deutschen Kommission J. e. P. auf. Strukturen und Arbeitsweise der westdeutschen Kommission waren maßgeblich.
3. Gegenwärtige Arbeitsweise und -felder in Deutschland
J. e. P. arbeitet in Deutschland in drei Sachbereichen: Entwicklung, Frieden und Menschenrechte. Die Kommission verständigt sich jeweils zu Beginn der Amtszeit über die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms, setzt für die Dauer der Amtsperiode Arbeitsgruppen ein und wählt den Vorstand.
Im Sachbereich Entwicklung werden die Grundoptionen katholischer Soziallehre wie Gerechtigkeit für alle, Partizipation und die Option für die Armen in der Begleitung entwicklungspolitischer Prozesse zur Geltung gebracht. Grundlage des Engagements ist die Enzyklika „Populorum progressio“, erweitert durch die Enzyklika „Laudato si’“ (2015) von Papst Franziskus. J. e. P. unterstützt im Sinn dieser Enzykliken einen entwicklungspolitischen Ansatz, der Prinzipien der Armutsbekämpfung, der Nachhaltigkeit und Partizipation in ihren wechselseitigen Verflechtungen in den Blick nimmt. J. e. P. setzt sich dafür ein, die Ziele internationaler Zusammenarbeit, wie etwa die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der UNO, verbindlich umzusetzen.
Im Sachbereich Frieden setzt sich J. e. P. mit den Voraussetzungen eines gerechten Friedens auseinander und trägt zur Implementierung der im Wort der deutschen Bischöfe „Gerechter Friede“ (Sekretariat der DBK: 2000) entfalteten kirchlichen Friedenslehre bei. Orientiert an ziviler Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention, legt J. e. P. ein besonderes Gewicht auf die Förderung von Versöhnungsprozessen. Im Rahmen der Maximilian-Kolbe-Stiftung – zu deren Einrichtung J. e. P. wichtige Impulse gegeben hat – sowie in Kooperation mit internationalen Partnern trägt J. e. P. zur Weiterentwicklung des kirchlichen Versöhnungshandelns bei. Die Kommission behandelt zudem Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Ziel der Arbeit im Sachbereich Menschenrechte ist es, die im internationalen wie nationalen Recht kodifizierten Menschenrechte angesichts konkurrierender Ansprüche gegenüber der Politik in Erinnerung zu rufen. Gegenüber der innerkirchlichen Öffentlichkeit fördert J. e. P. die Sensibilität für menschenrechtliche Fragen und Probleme. J. e. P. tritt für den Schutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen und für Menschenrechtsverteidiger ein, stellt bei konkreten Menschenrechtsverletzungen Öffentlichkeit in Gesellschaft und Politik her und interveniert bei Regierungen, die Menschenrechtsverletzungen begehen oder nicht energisch gegen Übergriffe einschreiten. J. e. P. arbeitet darauf hin, Verhältnisse zu schaffen, die Verstöße gegen die Menschenrechte unwahrscheinlicher werden lassen.
J. e. P. gibt die Schriftenreihe „Gerechtigkeit und Frieden“ heraus, in der Arbeitsergebnisse der Sachbereiche dokumentiert werden.
Die Geschäftsstelle fungiert auch als katholische Geschäftsstelle der GKKE und nimmt die Geschäftsführung der EDP e. V. wahr.
4. Vernetzungen
In ökumenischer Kooperation kommt der GKKE eine wichtige Stellung zu. Zudem arbeitet J. e. P. auf nationaler Ebene in verschiedenen Netzwerken entwicklungspolitischer und menschenrechtlicher NGOs wie VENRO und dem Forum Menschenrechte mit. J. e. P. ist Teil eines internationalen Netzwerkes, das sich aus unabhängigen J. e. P.-Kommissionen zusammensetzt. Bes. Bedeutung hat auch die Konferenz Europäischer J. e. P.-Kommissionen sowie die Verbindung zum Päpstlichen Rat J. e. P., jüngst aufgegangen im Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen.
Literatur
J. Lüer: Die Katholische Kirche und die „Zeichen der Zeit“, 2013 • Deutsche Kommission Justitia et Pax (Hg.): Mit Zeitzeugen im Gespräch, 2011 • E. Gieseking: Justitia et Pax 1967–2007, 2007 • D. Grande: Dem Frieden eine Chance, 2003 • Sekretariat der DBK (Hg.): Gerechter Friede, 2000.
Empfohlene Zitierweise
D. Legutke: Justitia et Pax, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Justitia_et_Pax (abgerufen: 24.11.2024)