Hinweise zur Benutzung des Lexikons: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. Juli 2018, 12:45 Uhr

Das Staatslexikon enthält neben Artikeln, die ein Thema aus der Sicht eines einzelnen Fachs darlegen, auch Beiträge, die aus mehreren Teilbeiträgen unterschiedlicher Fächer zusammengesetzt sind. Diese interdisziplinären Artikel sind nach einzelnen Fächern untergliedert. Der jeweilige Fachbeitrag trägt eine römische Ziffer; innerhalb der fachspezifischen Artikel ist die Gliederung dann arabisch nummeriert. Jeder Fachartikel schließt mit einem Literaturverzeichnis und ist mit dem Verfassernamen gekennzeichnet. Die Leser können so Literatur und Autorschaft auch bei größeren interdisziplinären Artikeln immer direkt dem entsprechenden Teilbeitrag zuordnen.

In der alphabetischen Reihenfolge der Artikel werden Umlaute (ä, ö, ü) wie entsprechende Vokale (a, o, u) behandelt. Auch zusammengesetzte Einträge sind entsprechend eingeordnet, ohne dass Bindestriche oder Leerschritte beachtet worden sind. Gebräuchliche und feststehende zusammengesetzte Begriffe, wie z. B. „Deutsche Einheit“, sind i.d.R. unter dem führenden Adjektiv und mit der vollständigen Bezeichnung alphabetisch eingeordnet. Ist ein gesuchter Begriff auf diesem Weg nicht auffindbar, ist es empfehlenswert, das entsprechende Substantiv nachzuschlagen.

Das jeweilige Lemma wird in dem entsprechenden Beitrag mit dem ersten Buchstaben abgekürzt. Im Beitrag „Bundestag“ etwa ersetzt „B.“ den entsprechenden Begriff. Behandelt der Eintrag einen zusammengesetzten Begriff, sind alle Teilbegriffe abgekürzt. „Empirische Sozialforschung“ wird im Text zu „e.S.“. Auch in Komposita wird das Lemma mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt. Der nicht abgekürzte Wortteil wird großgeschrieben und mit dem abgekürzten Lemma durch einen Bindestrich verbunden. So wird etwa im Artikel „Demokratie“ aus dem Begriff „Demokratiemessung“ „D.-Messung“. Im Sinn der besseren Lesbarkeit werden Mehrzahl oder Flexionen des abgekürzten Lemmas nach dem Punkt angegeben; beispielsweise wird im Artikel „Betrieb“ die Mehrzahl durch „B.e“ angegeben. Steht das Lemma hingegen in der Mehrzahl, so sind Mehrzahl und Einzahl gleich abgekürzt. Im Beitrag „Bibliotheken“ meint „B.“ dementsprechend sowohl „Bibliothek“ als auch „Bibliotheken“.

Bei abgekürzten Adjektiven werden von der Grundform abweichende Endungen angegeben. Der Ausdruck „im allgemeinen Verständnis“ wird im Text zu „im allg.en Verständnis“.

Verweise zeigen dem Leser als Link die relevante Fundstelle im Lexikon an. Bei Beiträgen, denen die Abkürzung des behandelten Themas im Titel beigestellt ist, wird im Text auf diese Abkürzung verwiesen. Ein Verweis auf den Beitrag „Grundgesetz (GG)“ erscheint im Text entsprechend als „GG“.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet die vorliegende Auflage des Staatslexikons die Sprachform des generischen Maskulinums. Die Verwendung der männlichen Form soll geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Das Abkürzungsverzeichnis ist vorläufig. Ein endgültiges Verzeichnis erscheint mit dem fünften und letzten Band.