Verschuldung

Version vom 8. Juni 2022, 08:09 Uhr von Staatslexikon (Diskussion | Beiträge) (Verschuldung)
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Unter V. wird die Summe von Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit (Haushalt, Unternehmen, Staat, Ausland, etc.) zu einem Zeitpunkt (z. B. Bilanzstichtag), das Aufnehmen eines Kredits, der Zustand, jemanden gegenüber zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder der längerfristigere Prozess der Akkumulation von Schulden verstanden. Dem gegenüber steht das Sparen. Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Vermögen (assets) einer Wirtschaftseinheit geringer ist als die Verbindlichkeiten (liabilities). Im Vergleich zum angelsächsischen (debt) oder französischen (dette) Sprachraum, wo die Begriffe für Schulden auf das lateinische Verb debere (sollen) zurückzuführen sind, ist die deutsche Begriffsherkunft für Verbindlichkeiten, die Schuld, negativ konnotiert. Zur privaten V. (private debt [ Verschuldung, private ]) zählen Kredite, bei denen private Haushalte (Haushalt, privater), private Organisationen (Vereine, Stiftungen, Gewerkschaften, etc.) oder Unternehmen außerhalb des Finanzsektors (nichtfinanzielle Unternehmen) Schuldner (Debitor) sind. Öffentliche Schulden (public debt [ Staatsverschuldung ]) sind hingegen die Verbindlichkeiten von staatliche Entitäten, wie Bund, Länder oder Gemeinden („öffentliche Hand“). Unter einem sog.en Bailout (Rettungsaktion) wird die Entschuldung überschuldeter Wirtschaftseinheiten durch Dritte verstanden. Ein Kredit (lat. credere: vertrauen, glauben) ist die zumeist gegen Entgelt (Zinsen und Gebühren), zeitlich befristete Überlassung von Kaufkraft (Liquidität in Form von Bargeld oder Buchgeld [ Geld ]) oder Kapital zur freien oder vertragsgebundenen Nutzung. Kann eine Wirtschaftseinheit ihre Zahlungsverpflichtungen nicht bedienen, wird dies als Insolvenz bezeichnet.