Digitale Revolution
I. Politikwissenschaftlich
Abschnitt drucken1. Definition
D. R. bezeichnet den historischen Wandel elektronischer Technologie dahin, digitale statt analoger Signale zu verwenden. D. R. kann außerdem die gesellschaftliche Diffusion digitaler Technologien bezeichnen oder den Wandel, der hieraus für Akteure im Alltag und für gesellschaftliche Funktionssysteme erwächst. D. R. ist weitgehend bedeutungsgleich mit dem Begriff Digitalisierung. Mit der Metapher „Revolution“ wird zusätzlich auf den Aspekt rascher und starker Veränderung oder sogar auf die Umkehrung von Verhältnissen verwiesen. Dies betrifft im Fall der d.n R. v. a. den Wandel der Technologien selbst und – daraus resultierend – der Logiken und der Machtverhältnisse in verschiedenen gesellschaftlichen Teilsystemen (Systemtheorie). Gegenstand der Verarbeitung und Steuerung durch digitale Technik ist stets Kommunikation, also der Austausch von Information zwischen Menschen und Maschinen (jeweils untereinander oder wechselseitig). Daher ist kein gesellschaftlicher Bereich von Digitalisierung ausgenommen. Ihre Phänomene, Ursachen und Folgen sind für die Massenmedien (Medien), die Wirtschaft, die Politik und die Wissenschaft ebenso untersucht worden wie für den Gesundheitssektor (Gesundheit), das Rechtswesen (Recht) sowie Kunst und Religion.
2. Semiotische und technische Grundlagen
Signale bilden den physikalisch manifestierten, transportierbaren Teil von Zeichen, die ein notwendiges Mittel für jede Kommunikation darstellen. Den anderen Teil eines Zeichens bildet die Bedeutung, die einem bestimmten Signal oder einer Kombination aus Signalen per Konvention (dem sog.en Code) sozial zugeordnet oder individuell interpretiert wird.
Das zentrale Merkmal digitaler Signale besteht darin, dass sie Bedeutungen oder andere Signale als diskrete Zahlen codieren. Der binäre Code bildet hiervon einen speziellen Fall, der nur zwei Ziffern kennt. Sie werden je nach physikalischem Medium durch zwei unterschiedliche Zustände codiert (etwa: Strom vs. Nicht-Strom) und können zu unbegrenzt größeren Signalen (Zahlen) zusammengesetzt werden. Binäre Codes bilden die Grundlage der heutigen digitalen Computertechnik.
Analoge Signale werden dagegen durch stetige, kontinuierlich verlaufende physikalische Größen gebildet (etwa die Spannung von Strom, die Amplitude oder Frequenz von Schall oder Licht). Dabei ähnelt bei der analogen Wandlung stets das Ausgangs- dem Eingangssignal bzw. dessen Bedeutung. Z. B. wird beim analogen Fernsehen die Helligkeit stets durch eine entsprechende Spannung signalisiert, während dies beim digitalen Fernsehen durch binäre, mit dem Helligkeitswert nicht korrelierte Impulse geschieht, die nach dem Binärcode eine Zahl bilden, die den Helligkeitswert für jeden Bildpunkt angibt.
Der digitale Code hat verschiedene Vorteile. Er kann mit wenigen Elementarsignalen (Ziffern) unbeschränkt viele Bedeutungen codieren. Dies.n digitalen Signale können zudem durch mehrere unterschiedliche Codes unterschiedliche Inhalte bzw. Bedeutungen transportieren. Dies ist die Grundlage für Multimedia: Filme, Bilder, Töne, Texte oder Daten lassen sich mit den gleichen Automaten verarbeiten. Digitaler Code kann außerdem, relativ unabhängig von urspr.en Bedeutungen oder Eingangssignalen und mit unterschiedlichsten Medien erzeugt, gespeichert und transportiert werden. Daher kann die Effizienz und Effektivität der digitalen Technologie vom technischen Fortschritt in ganz unterschiedlichen Bereichen profitieren (etwa optische, drahtlose oder kabelgebundene Übertragung).
V. a. aber lässt sich mit dem binären Code maschinell einfach und schnell rechnen. Er hat Computer und spezielle Algorithmen hervorgebracht. Sie ermöglichen es z. B., Komponenten von Signalen in Echtzeit auszufiltern, die dann nicht übertragen werden müssen und den Datenstrom entlasten, weil sie entweder bereits übertragen wurden (Redundanzreduktion) oder für den Menschen nicht wahrnehmbar sind (Irrelevanzreduktion). Solche Verfahren bilden z. B. die Grundlage der JPG- und MPEG-Standards für Kompressionsverfahren, mit denen die Kapazität von Kanälen um ein Vielfaches besser ausgenutzt werden kann. Sie haben erheblich zur Konvergenz der Technologien von Computertechnik und Massenmedien im Rahmen des Internets beigetragen.
3. Geschichte der Medienentwicklung
Bis zur Mitte des 20. Jh. waren bereits elektromechanische (Relais) und elektronische Bauelemente (Elektronenröhre, Transistor) entwickelt worden, die binäre Zustände darstellen können. Doch erst durch die Entwicklung des Integrierten Schaltkreises (Chip) Ende der 1960er bis Anfang der 1970er Jahre wurde eine neue Dimension der Miniaturisierung erreicht, die digitale Elektronik zum Standard und Computertechnik zum Massenprodukt machte. Dieser Schritt ist eng damit verbunden, dass Ende der 1970er Jahre zunächst Apple, dann Anfang der 80er IBM Computer auf den Markt brachten, die auch in Privathaushalten eingesetzt werden konnten. Seit der Erfindung der Chips hat sich kontinuierlich ca. alle 18 Monate deren Rechengeschwindigkeit und Speicherkapazität verdoppelt (Mooresches Gesetz). Dies war die entscheidende hardwareseitige Triebfeder für die Diffusion der Computertechnologie und für ihre Konvergenz zunächst mit der Telekommunikation zur Telematik, die das Internet begründet, und anschließend mit der Technologie der Massenmedien zur Multimedia-Technologie, die das Internet als Massenmedium ermöglichte.
Ab Mitte der 1980er Jahre wurden die wesentlichen Fortschritte eher softwareseitig erzielt. Durch die Entwicklung des Browsers wurde das World Wide Web zu dem Dienst, der das Internet ab Mitte der 1990er Jahre in den industrialisierten Gesellschaften (Industriegesellschaft) zum Massenmedium machte. Anfangs stand für die meisten Nutzer die Suche nach vorgefertigten Informationsangeboten und deren eher passive Rezeption nach dem alten massenmedialen Modell im Vordergrund (Web 1.0). Ab der Jahrtausendwende traten zunehmend Angebote des sog.en Web 2.0 in den Vordergrund. Entsprechende Plattformen ermöglichen auch Laien die direkte Vernetzung mit anderen, dgl. die eigene, leichte Erstellung und Verbreitung von multimedialen Inhalten. Sie beruhen auf den Prinzipien der Kollaboration, des Teilens und der massenhaften Aggregation nutzergenerierter Inhalte. Die beiden wichtigsten, global stark dominierenden Plattformen des Web 2.0 sind die Online-Enzyklopädie Wikipedia und das Soziale Netzwerk (Soziale Netzwerke) Facebook. Beide haben eine weltweit dominierende, im Rahmen ihrer jeweiligen Online-Dienstleistungen eine zeitweise nahezu monopolistische Stellung – ein Phänomen, das es in der vordigitalen Medienwelt nicht gab. Ähnliches gilt auch für die Suchmaschine Google, die noch der ersten Phase des Web entspringt und als globales Wegweisersystem im Internet gelten kann.
Mit der Diffusion der internetfähigen Telefonie in die Bevölkerungsmehrheit der Industrienationen während der 2010er Jahre wurde eine weitere Stufe der d.n R. erreicht, die durch mobile Geräte gekennzeichnet ist.
4. Zukunft der Medienentwicklung
Die d. R. ist noch nicht abgeschlossen; nach Meinung mancher Experten steht sie sogar eher noch am Anfang. So ist z. B. das mobile Internet Teil des anhaltenden Trends zur Ubiquität (auch: pervasive computing): Die digitale Technologie bringt zunehmend kleinere, intelligentere und unauffälligere Geräte hervor. Dies ist eng mit dem „Internet der Dinge“ verbunden. In diesem werden z. B. Autos, Haushaltsgeräte oder Kleidung durch digitale Technik computerisiert und durch eine eindeutige Adresse im Internet vernetzt. Ubiquitäre Technik wird zunehmend so eng in den Alltag verwoben, dass die Technik selbst in den Hintergrund tritt und auf Inhalte sowie Anwendungen fokussiert wird. Die Nutzung ubiquitärer Medien wird nicht mehr deutlich als Mediennutzung wahrgenommen, sondern eher als unsichtbare Erweiterung der Alltagswelt erfahren. Dies ist auch damit verbunden, dass die vernetzten Gegenstände durch Verfahren der künstlichen Intelligenz Informationen weitgehend autonom verarbeiten, also ohne Konsultation ihrer menschlichen Nutzer. Fahrerlose Autos sind hierfür ein Beispiel.
Dass die Dynamik des Mooreschen Gesetzes bei der Miniaturisierung und Leistungssteigerung der herkömmlichen Silizium-Chips bald gebrochen wird, kann man absehen. Ob dies durch andere grundlegende Technologien wie z. B. Quantencomputer kompensiert werden kann, ist derzeit noch unklar. Daneben sind weitere Basistechnologien in Entwicklung, um die d. R. in Zukunft stark zu prägen: Mit Hilfe bio-akustischer Sensoren und Hirn-Computer-Schnittstellen wird die digitale Erweiterung des Menschen über die herkömmlichen Schnittstellen der sinnlichen Wahrnehmung hinausgehen, indem sie die menschliche Physis mit Computern verschmilzt und in die Prothetik vordringt (Transhumanismus). Auch durch 3-D-Brillen und holographische Verfahren wird eine zunehmende Immersion der Nutzer in virtuelle Welten (Virtuelle Realität) ermöglicht. Ein weiteres Fortschreiten der Entwicklung von künstlicher Intelligenz ist abzusehen, die Menschen künftig nicht nur in der materiellen Produktion, sondern auch in arbeitsteiligen Prozessen der Informationsverarbeitung noch stärker obsolet machen wird. Hiermit sind in bes.m Maße dystopische Szenarien der d.n R. verbunden.
Unter dem Schlagwort Web 3.0 wird außerdem schon auf kürzere Sicht ein Wandel prognostiziert, der darauf abstellt, die digitalen Ressourcen des Internets semantisch zu erschließen. Statt also nur auf der Signalebene nach Wörtern als Oberflächenmerkmalen von Texten zu suchen, sollen bspw. die Themen von Webseiten zukünftig durch Beschreibungen, kontextuelle Verknüpfungen oder intelligente Suchprogramme auf der Bedeutungsebene eindeutig kategorisiert werden.
5. Politik als Faktor
Auch wenn ökonomische Mechanismen als stärkere Faktoren gelten können, haben politische Maßnahmen zur d.n R. beigetragen. Sie sind auch mit den Marktkräften ordnungspolitisch und gerade durch das Phänomen der Deregulierung untrennbar verknüpft. Technologieförderung und Ordnungspolitik waren gerade zu Beginn der d.n R. keine vernachlässigbaren Faktoren. Dies betrifft v. a. die Vernetzung, die in den Anfangsphasen des Internets in den USA stark durch die Nationale Forschungsförderung und das Militär betrieben wurde. Die Deregulierung des Telekommunikations- und des Mediensektors in den 1980er und 1990er Jahren hat die d. R. in Europa und in den USA weiter befeuert. Immer wieder sind zudem digitale Standards (z. B. ISDN, DAB, DVB) staatlicherseits durchgesetzt und gefördert worden. Allerdings haben dezentrale, auf Marktkräften beruhende Entwicklungen wie z. B. das DSL-Verfahren die Entwicklung weitaus stärker geprägt.
6. Mediatisierung der politischen Kommunikation
D. R. wandelt die Politik, indem sie Prozesse der politischen Kommunikation verändert. V. a. hat sie dazu geführt, dass mediale Kommunikation als Mittel und als Bezugspunkt politischen Handelns noch wichtiger geworden ist. Dies lässt sich in zwei Phasen einteilen: Expansion und Differenzierung.
6.1 Expansions-Phase
Mit der Deregulierung in den 80er Jahren geht v. a. in Europa eine Expansion des Mediensystems einher. Kabel- und Satellitenrundfunk erweitern das zuvor allein auf terrestrischer Übertragungstechnologie beruhende Rundfunksystem (Rundfunk). Die Deregulierung führt zudem zu verstärktem Wettbewerb um die Publika. Die technischen Grundlagen beruhen in den 1980er Jahren allerdings noch überwiegend auf analoger Technologie, werden aber im Laufe der 90er Jahre schnell digitalisiert. Dies senkt die Distanzüberwindungskosten in starkem Maß und beschleunigt die Expansion und Proliferation der traditionellen Massenmedien. Mit ihrem Bedeutungsanstieg breitet sich die Logik des (ersten) Strukturwandels der Öffentlichkeit aus, wie ihn Jürgen Habermas skizziert hat: Multilaterale, interaktive und auf Deliberation gerichtete Foren für direkte, persönlich geführte politische Debatten und Diskussionen werden durch mediale Foren ersetzt, die durch einseitige Informationsflüsse, Dialogarmut und die journalistische Logik der Massenmedien geprägt sind. Bis zur Jahrtausendwende lässt sich ein entsprechender Wandel des Journalismus beschreiben, der in der Literatur als Boulevardisierung, Modernisierung oder Amerikanisierung bezeichnet wird: Nachrichtenfaktoren wie Negativismus, Personalisierung und Vereinfachung prägen die politische Kommunikation zunehmend. Geschwindigkeit und Aktualität treten als Wettbewerbsparameter der Medien stärker in den Vordergrund, was auf Kosten von Relevanz und der Berichterstattung geht.
6.2 Differenzierungs-Phase
Nach der Jahrtausendwende gewann mit dem Web 2.0 eine Entwicklung die Oberhand, in deren Verlauf die zuvor stark homogenisierenden, eher zentripetal wirkenden Medien nunmehr eher zentrifugale Wirkungen zeitigten und die Individualisierung und Vernetzung der politischen Kommunikation vorantrieben. Dies ist mit einem zweiten, algorithmischen Strukturwandel der Öffentlichkeit verbunden: In sozialen Netzwerken und anderen digitalen Angeboten werden Informationsangebote zunehmend automatisch übermittelt und auf individuelle Bedürfnisse hin angepasst. Ausgehend von den Präferenzen und Gewohnheiten der Nutzer erfolgt eine algorithmische Selektion und Individualisierung (politischer) Information. Dies erhöht einerseits für den Einzelnen die Menge verfügbarer Information sowie die Wahrscheinlichkeit, Relevantes zu erfahren. Andererseits steigt damit das Ausmaß, in dem Information entsprechend der individuellen Wünsche, Meinungen und Kenntnisse ausgewählt wird.
7. Folgen für die Politik
7.1 Partizipation
Für Deutschland lässt sich ziemlich klar zeigen, dass die Diffusion des Internets bislang weder das politische Interesse der Bevölkerung insgesamt stark verändert hat, noch ein fördernder oder hemmender Effekt auf die Politikverdrossenheit nachzuweisen ist. Auch was das schiere Ausmaß an Partizipation betrifft, scheint zumindest der Aufstieg des Web 1.0 insgesamt wenig verändert zu haben. Erweiterte Möglichkeiten zur Interaktion, welche die neue Medientechnik bietet, haben die „Couch-Potatoes“ von gestern nicht zu Cyber-Aktivisten von heute werden lassen. Auf der anderen Seite scheint das Internet die politische Partizipation insgesamt auch nicht zu verringern, was man vielleicht aufgrund der Tatsache vermuten möchte, dass große Teile der digitalen Medien auf private und unterhaltende Inhalte fokussieren. Dies betrifft z. B. soziale Netzwerke wie Facebook, welche die Internetnutzung der jüngeren Kohorten dominieren. Sie sind für diese Gruppen auch in Deutschland auf dem Weg zur wichtigsten Quelle für politische Nachrichten; in den USA sind sie es bereits. Allerdings verändert das Internet die Formen der politischen Partizipation. Es begünstigt oberflächlichere Formen der Aktivität, die kein großes Engagement erfordern, und deren politische Wirksamkeit eher schwach ausgeprägt ist (auf den „Like-Knopf“ drücken, Online-Petitionen unterzeichnen, …). Hierfür ist der Begriff „Slacktivismus“ gebräuchlich. Gleichwohl sind neue soziale und politische Bewegungen (Soziale Bewegungen) erst durch die d. R. oder doch in enger Verzahnung mit ihr entstanden. Das gilt in internationalem Maßstab z. B. für die Occupy-Bewegung. In Schweden und Deutschland haben sich mit den „Piraten“ sogar Parteien gegründet, die sich zunächst speziell der Netzpolitik widmeten und als Parteien der digitalen Gesellschaft verstehen. In totalitären Systemen (Totalitarismus) ist zu beobachten, dass digitale Online-Medien die Hemmschwelle für politische Partizipation absenken, neue partizipative Formen hervorbringen und als wirksame Instrumente von Demokratisierungsbewegungen (Demokratisierung) sowie in Rebellionen eine wichtige Rolle spielen. Dies ist etwa in den sozialen Netzwerken Chinas zu beobachten und hat sich ebenfalls im sog.en Arabischen Frühling gezeigt.
7.2 Polarisierung
Fragmentierte Gruppen und Individuen können im Internet unabhängig von der räumlichen Entfernung leicht Netzwerke bilden. Ihre Möglichkeiten, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen, kollektiv zu handeln und politischen Institutionen aktiv gegenüberzutreten, haben sich hierdurch drastisch verbessert. Zudem wird durch das Internet die menschliche Neigung begünstigt, eher Informationen (Information) aufzunehmen, die konsonant, also im Einklang mit dem sind, was man bereits weiß, was man meint und was einem gefällt. Es lädt eher dazu ein, sich im Dialog mit Seinesgleichen zu bestätigen, als sich mit – möglicherweise zutreffenderen – alternativen Sichtweisen zu befassen. Dies wird insb. durch automatische, algorithmisch gesteuerte Nachrichtenselektion begünstigt. Diese wird z. B. von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken eingesetzt, um den Nutzern Informationen anzubieten, die sich mit ihren bisher offenbaren Interessen decken (sog.e Filter-Blase). Außerdem trägt die Struktur von Foren und sozialen Netzwerken dazu bei, dass dort eher Gleichgesinnte zueinander finden. Die zweite Öffentlichkeit, die im Internet neben den Massenmedien entstanden ist, führt außerdem dazu, dass Massenmedien delegitimiert werden und die Medienverdrossenheit zugenommen hat. „Trolle“ und „Shitstorms“ sind Phänomene des Internets, die auch längst ihren Weg in die Alltagssprache gefunden haben. Ersteres bezeichnet Personen, die destruktiv, provozierend und nicht sachbezogen kommunizieren, v. a. um emotionale Reaktionen bei anderen auszulösen. Das zweite meint einen Sturm der Entrüstung, der sich aufschaukelt und sich respektlos gegen einzelne Personen oder Institutionen richtet, um deren Äußerungen oder Verhalten zu sanktionieren. Anonymität in den Netzen senkt nämlich die Hemmschwelle für Beleidigungen, Denunzierungen und Drohungen. Ob das Internet den deliberativen Charakter politischer Diskurse stärkt oder schwächt, hängt jedoch in starkem Maß von den Umständen und Organisationsstrukturen ab. Diskurse, die insb. das Gebot des Respekts aus dem deliberativen Ideal missachten, sind v. a. dort vorzufinden, wo Diskussionen unmoderiert und anonym verlaufen.
7.3 E-Democracy und E-Government
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Die deliberativen Qualitäten von Diskussionen im Internet können dadurch befördert werden, dass Diskursräume im Netz geschaffen, entsprechend strukturiert und moderiert werden. Dies gilt auch für öffentliche Stellen. Die Befürworter von E-Democracy erhoffen sich neben der Stärkung politischer Diskussionen auch eine erhöhte Responsivität des politisch-administrativen Systems. E-Petitionen, Bürgerhaushalte oder elektronische Enqueten mit Bürgerbeteiligung sind Beispiele für einen erfolgreichen deliberativen Einsatz sozialer Medien (Social Media) im öffentlichen Bereich. Auch die Nutzung digitaler Medien zur Durchführung von Wahlen ist vorstellbar geworden. Neben der Verwendung digitaler Technik für die Willensbildung wird auch ihr Einsatz zur Herrschaftsausübung als vielversprechend angesehen und soll v. a. die Effektivität und Effizienz des politisch-administrativen Systems erhöhen (E-Government).
7.4 Qualitätsverluste
Im Internet wird die zuvor durch die Massenmedien vorangetriebene Boulevardisierung begünstigt, v. a. durch den Aufstieg von sozialen Netzwerken zu einem zentralen Verteiler von politischen Nachrichten. Politische Diskussionen werden dort weniger von einem Austausch rational überlegter Argumente, sondern von emotionalen, häufig oberflächlichen Meinungsäußerungen geprägt. Obwohl die Reichweiten der traditionellen Medien als Kanäle politischer Information drastisch zurückgehen, bleiben sie bislang aber die mit Abstand wichtigsten Quellen hochwertiger politischer Information. Denn die wirkungsmächtigsten neuen Netzmedien wie Google und Facebook sind zum größten Teil nur Aggregatoren und Verteiler, doch keine journalistischen Erzeuger politischer Information. Die Ursache für die Krise der traditionellen Nachrichtenmedien ist vielmehr darin zu sehen, dass die alten Geschäftsmodelle im Internet mit seiner Gratis-Kultur bisher nicht funktioniert haben. Die Zahlungsbereitschaft der Nutzer für Inhalte ist gering; daher fallen Vertriebserlöse weitgehend weg und die Werbeeinnahmen deutlich niedriger aus als in der Offline-Welt. Das Internet übt dadurch mittelbar einen negativen Einfluss auf die Qualität des Nachrichtensystems insgesamt aus. So nimmt auch im Printbereich der Einfluss von Öffentlichkeitsarbeit und anderen externen Quellen auf Nachrichten zu, die Hintergrundberichterstattung aber ab, wird die Berichterstattung meinungslastiger und verringert sich die lokale Vielfalt.
7.5 Digitale Klüfte
Digitale Medien stehen noch stärker als die traditionellen Massenmedien im Verdacht, Ungleichheit zu verstärken (digital divide), da ihre Nutzung in bes.m Maße Kenntnisse sowie technische und finanzielle Ressourcen erfordert. Daher werden auch in politischer Hinsicht Wissens- und Partizipationsklüfte vermutet. Tatsächlich kann beobachtet werden, dass Schichtvariablen (Bildung, sozialer Status und Einkommen (Sozialstruktur)) zu den Faktoren zählen, die innerhalb eines Landes am meisten an der Variation der Inhalte und Formen der Internetnutzung erklären, also die traditionellen cleavages dadurch eher zu perpetuieren oder sogar zu verstärken scheinen. Was den grundsätzlichen Zugang angeht, sind in den Industrieländern durch die praktisch komplette Diffusion des Internets in den jungen Altersgruppen Unterschiede auf nationaler Ebene eingeebnet. Auf globaler Ebene sind aber schon beim Zugang zum Internet große Unterschiede zu beobachten – sowohl was den Vergleich verschiedener Ländern angeht als auch beim Blick auf Unterschiede innerhalb der Bevölkerung von Nicht-Industrienationen.
7.6 Big Data und Transparenz
Bei der digitalen Kommunikation werden fortwährend Kommunikationsinhalte und Verbindungsinformationen gespeichert, nämlich bei jedem Kommunikationsvorgang. Im Internet muss ferner jeder Rechner durch eine eindeutige Adresse identifizierbar sein. Daher entstehen insb. bei den großen sozialen Netzwerken Bestände, die als „Big Data“ bezeichnet werden. Das sind Datenaufkommen, die zu umfangreich und zu komplex strukturiert sind, um sie mit herkömmlichen Methoden bearbeiten zu können – etwa in einer einzelnen Datei auf dem PC. Solche Datenspuren der Nutzer im Netz ermöglichen staatlicherseits sehr weitreichende Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen, was das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen Konflikt mit sicherheitspolitischen Zielen (Sicherheitspolitik) zu einem zentralen Thema des Internetzeitalters macht. Netzgenerierte Daten und digitale Auswertungsverfahren, die mit „Big Data“ arbeiten, haben auch die Möglichkeiten im Wahlkampf drastisch verändert. Durch Datenbank- und One-to-One-Marketing wird Kommunikation sehr gezielt gesteuert und auf einzelne Wähler zugeschnitten. Die Verbreitungsmöglichkeiten des Internets und die Prinzipien sozialer Netzwerke werden außerdem dazu eingesetzt, elitärer Arkanpolitik entgegenzuwirken. Durch sog.e Whistleblower, die als Mitglieder von Organisationen deren Interna verbreiten, und durch spezielle Plattformen wie z. B. Wikileaks werden geheime oder zumindest verborgene Vorgänge öffentlich gemacht und beeinflussen dadurch mancherlei Themen und Abläufe von Politik.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
L. Hagen: Digitale Revolution, I. Politikwissenschaftlich, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Digitale_Revolution (abgerufen: 23.11.2024)
II. Digitale Revolution und Rechtsordnung
Abschnitt drucken1. Wechselwirkung
Die d. R. hat zu einer starken Vereinfachung der massenhaften Informationsverarbeitung, zur Vernetzung und Entgrenzung der Kommunikation und zur Schaffung neuer immaterieller Güter geführt. Auf die sich hieraus ergebenden Regelungsbedarfe reagiert das Recht, das der d.n R. einen verbindlichen Rahmen setzt; sei es durch die Erstreckung bestehender Normen (Norm), sei es durch die Bildung neuer normativer Kategorien. Zugl. wirkt sich die d. R. aber ihrerseits auf die Funktionsweise des Rechtssystems, auf die Rechtswissenschaft und auf das Verständnis für die Wirkkraft und die Wirkgrenzen des Rechts aus.
2. Rechtlicher Rahmen der digitalen Revolution
2.1 Öffentliches Recht
Im Bereich des öffentlichen Rechts hat die d. R. als erstes den Grundrechtsschutz auf den Plan gerufen. Ausgangspunkt war das seit Anfang der 1980er Jahre gewachsene Bewusstsein für die Bedeutung des persönlichen Datenschutzes gegenüber der staatlichen, EDV-basierten Datenerhebung und -verarbeitung (Informatik). Konkreten grundrechtlichen Ausdruck fand dies im Volkszählungsurteil von 1983, in dem das BVerfG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Element des allg.en Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) konturierte (BVerfGE 65, 1). Angesichts der sich stetig weiterentwickelnden informationstechnischen Möglichkeiten des Staates (Rasterfahndung, automatische KfZ-Kennzeichenerfassung, kriminalpolizeiliche Verbunddatei etc.) hat das BVerfG seitdem zahlreiche verhältnismäßigkeitssichernde Anforderungen an das staatliche Handeln aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet (tatbestandliches Vorliegen eines Anfangsverdachts, Verfahrensvorkehrungen wie Richtervorbehalte, absoluter Kernbereichsschutz der Intimsphäre, Löschungspflichten). Im Ergebnis wurde das Grundrecht damit zur verfassungsrechtlichen Grundlage eines umfangreichen, in seinen Zielsetzungen allerdings nicht immer eindeutigen, mitunter dysfunktional erscheinenden Datenschutzrechts. Der staatlichen Online-Durchsuchung („Bundes-Trojaner“) wurde die spezielle grundrechtliche Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme entgegengesetzt (BVerfGE 120, 274). Laufende Kommunikationsvorgänge werden durch das entwicklungsoffen ausgelegte Fernmeldegeheimnis (Post- und Telekommunikationsgeheimnis) (Art. 10 Abs. 1 GG) gegenüber staatlichen Eingriffen (Telekommunikations-Überwachung) geschützt.
Der verfassungsrechtliche Freiheitsschutz wird heute jedoch nicht nur durch staatliche, sondern gerade auch durch private Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsmacht herausgefordert, was auf die schwierige Frage nach der Reichweite grundrechtlich fundierter Schutzpflichten des Staates verweist. Bei Unternehmen wie Google und Facebook potenziert sich die Problematik dabei noch durch die internationale Dimension der Gefährdung. Das staatliche Recht stößt hier rasch an seine Wirkgrenzen. Entspr.es gilt für den völker- und europarechtlichen Privatsphärenschutz (Art. 17 IPbpR, Art. 8 EMRK, Art. 7 und 8 EUGRC). Wie die Nutzung von „Big Data“ durch Staaten und Wirtschaftsunternehmen (Unternehmen) freiheitssichernd zu domestizieren sein könnte, ist weithin offen.
Neuartige Anfragen an den freiheitsgrundrechtlichen Schutz stellen sich auch im Bereich der digitalisierten Medienwelt. Neue Geräte (Computer, Smartphones) und Formate (Podcasts, Blogs, Internetzeitung und -fernsehen) lassen die Grenzen zwischen Individualkommunikation, Rundfunk, Presse und Film verschwimmen. Dies stellt hergebrachte Unterscheidungen des Grundrechtsschutzes in Frage. Teilweise wird ein übergreifender grundrechtlicher Schutz der Medienfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG befürwortet, teilweise ein Schutz nach dem Kriterium funktionaler Äquivalenz (etwa: Schutz von Internetzeitungen durch die Pressefreiheit). Der Freiheitseingriff ist gerade hier allerdings von der Freiheitsausgestaltung durch Gesetze zu unterscheiden, die die technischen Voraussetzungen der modernen, medial vermittelten Telekommunikation regeln und den Inhalten einen Rahmen geben (insb. das TKG und das TMG). Der freiheitsgrundrechtliche status positivus und das Sozialstaatsprinzip (Sozialstaat) sind angesprochen, wenn die staatliche Gewährleistung des individuellen Zugangs zu den modernen Medien und eine Neuausrichtung des Konzepts der Grundversorgung verlangt werden (eDaseinsvorsorge, „Breitband-Internet für alle“). Der 2013 eingeführte, geräteunabhängige Rundfunkbeitrag stellt sich als zeitgerechtes Mittel zur Sicherung der finanziellen Grundlagen der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar. Im Verhältnis zwischen Privaten wirken die Grundrechte gerade auch in der von mitunter aggressiver, aus dem Schutz der Anonymität heraus geführter, folgenblinder Kommunikation geprägten Lebenswirklichkeit des Internet über das Konzept der mittelbaren Drittwirkung freiheitssichernd. Der rechtliche Persönlichkeitsschutz stößt auch hier an faktische Grenzen.
Über den Bereich der Grundrechte hinaus stellt sich der Staat auch in Erscheinungsbild und Organisation auf die Regelungsherausforderungen der d.n R. ein. So ist die digitale Zukunft Gegenstand von Partei- und Regierungsprogrammen (s. etwa die „Digitale Agenda 2014–2017“ der Bundesregierung). Im parlamentarischen Raum zeigt sich die Bedeutung der d.n R. u. a. darin, dass im Jahr 2014 der Ausschuss „Digitale Agenda“ als Ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages eingerichtet wurde. Vollzugsseitig ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hervorzuheben. Auch in seiner eigenen Kommunikation, nach innen wie nach außen, geht der Staat immer stärker mit der digitalen Informationstechnik um. Das im Jahr 2013 erlassene E-Government-Gesetz des Bundes richtet das Verwaltungsverfahren, die Aktenführung, die Publikation von Rechtsakten und andere Elemente der exekutiven Tätigkeit auf Bundesebene auf die Möglichkeiten und Bedingungen der modernen Informationstechnik aus. Die Länder ziehen mit eigenen Gesetzen nach. All dies verändert das Handeln und damit die Gestalt der staatlichen Verwaltung, auch die verwaltungsinterne Zusammenarbeit (s. dazu ergänzend Art. 91c GG). Die schon seit einigen Jahren geltenden Umweltinformations-, Verbraucherinformations- und Informationsfreiheitsgesetze, die den Staat auf Antrag verpflichten, personbezogene Datenbestände offenzulegen, sind ihrerseits durch die auf der Digitaltechnik beruhenden Informationsverarbeitungskapazitäten des Staates wirkungsmächtig und in ihrer Durchsetzung zugl. von der Digitaltechnik abhängig.
Während sich die Rechtsidee der Informationsfreiheit v. a. auf das Verwaltungsverhältnis zwischen Staat und Bürger auswirkt, werden die demokratischen Legitimations- und Verantwortungszusammenhänge stärker durch andere Ausprägungen der d.n R. berührt. So wird die massenhaft-kommunikative, auch spontane Meinungsbildung mittels des Internet mitunter als Manifestation demokratischer Volkswillensbildung betrachtet, auf die die staatlichen Volksvertreter in Wahrnehmung ihrer Repräsentationsfunktion zu reagieren hätten (Responsivität, liquid democracy). In der Tat kann das Internet den Abstand zwischen Repräsentierten und Repräsentanten verringern und dazu beitragen, dass Themen, die die Gesellschaft bewegen, in das Licht der politischen Öffentlichkeit gelangen. Insofern ist die Idee der internetgestützten Responsivität substanzhaltig. Zugl. ist sie aber mit Gefahren verbunden. Denn die Meinungsbildung über Formate wie Blogs und Twitter ist nicht zwingend demokratisch, sondern eher gruppenspezifisch, und kann deshalb zu Verzerrungen und Überzeichnungen führen. Die Parlamente (Parlament) sind nach Auftrag, Organisation und Handlungsformen aber nicht dafür eingerichtet, kurzfristig aufscheinende, partikulare Stimmungen umzusetzen. Die parlamentarisch-demokratische Repräsentation beruht auf eigenen, auf das Gemeinwohl gerichteten, gewissensgestützten Entscheidungen der Abgeordneten (Abgeordneter) (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG), die angemessene Zeit zur Reifung brauchen und in die Form des allg.en, auf Dauer angelegten Gesetzes gegossen werden. Im Lichte dessen sind die Möglichkeiten parlamentarischer Responsivität zu sehen. Die Nutzung der modernen Digitaltechnik zur Aktivierung des – gerade auch jüngeren – Wählers (Internetwahl) steht dagegen auf einem anderen Blatt. Sie wird zu Recht erwogen. Freilich muss den einhergehenden Gefahren, insb. für die Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG), durch entspr.e Vorkehrungen begegnet werden.
2.2 Strafrecht
Auch das Strafrecht reagiert auf die Herausforderungen der d.n R. Bestehende Straftatbestände werden auf neuartige Sachverhalte angewandt (etwa Betrug bei Werbung im Internet). Neue, insb. die Privatsphäre und das Vermögen, aber auch die Integrität von Datenbeständen als solche schützende Straftatbestände treten hinzu. Beispiele aus dem StGB sind § 202a (Ausspähen von Daten), § 202b (Abfangen von Daten), § 263a (Computerbetrug), § 266b (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten), § 270 (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung), § 303a (Datenveränderung) und § 303b (Computersabotage). Straftatbestände in anderen, die Digitalisierung betreffenden Fachgesetzen ergänzen diesen Kernbestand (etwa § 44 BDSG, § 148 TKG). Die Strafrechtsdogmatik hat die erforderlichen, mitunter schwierigen Zurechnungen anzuleiten und Verantwortlichkeiten abzugrenzen, so z. B. im Verhältnis zwischen Diensteanbietern (Providern) und Nutzern.
Bes. Probleme entstehen auch hier, wenn das Handeln grenzüberschreitend angelegt ist. Gerade im Bereich der Computer- und Internetkriminalität ist daher die internationale, v. a. europäische Zusammenarbeit von zunehmender Bedeutung (Europäisches Strafrecht, EU-weit koordinierte Strafverfolgung).
2.3 Zivilrecht
Zivilrechtlich schlägt sich die d. R. bereits im Allg.n Teil des bürgerlichen Rechts nieder, soweit die Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen und den Abschluss von Verträgen auf die Verhältnisse der elektronischen Kommunikation anzuwenden sind (s. a. § 126a BGB zur elektronischen Form). Im Schuldrecht des BGB finden sich – teilweise europarechtlich determiniert – einige ausdrückliche Bestimmungen in §§ 312b ff. BGB (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge), §§ 312i f. BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) und in den Durchführungsbestimmungen der Art. 246a–246c EGBGB. Daneben stehen zahlreiche Spezialregelungen in anderen Gesetzen, bspw. zum lauteren Wettbewerb im Internet und zum elektronischen Börsenhandel. Zukunftsperspektiven eröffnet in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2015 „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“. Zivilprozessrechtlich schlägt sich die d. R. u. a. in § 371a ZPO nieder (Beweiskraft der elektronischen Signatur).
Soweit die d. R. zur Herausbildung neuer immaterieller Wirtschaftsgüter führt, ist das Immaterialgüterrecht, v. a. das Urheberrecht, gefordert, diese zu erfassen und zuzuordnen. Weil digitalisierte Informationen nahezu unbeschränkt vervielfältigt und weitergegeben werden können, ist es allerdings zu einem grundsätzlichen Richtungsstreit zwischen den Verfechtern der prinzipiellen Gemeinfreiheit geistiger Schöpfungen – zur Förderung der Wissensvermehrung und des Fortschritts – einerseits (Open Source, Open Content, Open Access) und den Befürwortern des individuellen Schutzes geistigen Eigentums andererseits gekommen. Zur angemessenen Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und berechtigter kommerzieller Interessen wird ein Digital Rights Management auch in Zukunft von substantiellen Bereichen individueller Rechtezuordnung auszugehen haben.
3. Auswirkungen der digitalen Revolution auf Rechtspraxis, Rechtswissenschaft und Rechtsverständnis
Die Rechtsordnung weist die d. R. in rechtliche Schranken. Zugl. wird das Rechtssystem in seiner Funktionsweise aber seinerseits durch die d. R. beeinflusst.
3.1 Rechtspraxis
Unmittelbar greifbarer, konkreter Ausdruck dessen ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs von 2013, das darauf abzielt, die Effizienzgewinne, die die elektronische Kommunikation mit sich bringt, für Justiz und Rechtsanwaltschaft nutzbar zu machen.
Inhaltlich verändert sich das juristische Arbeiten durch die stetig wachsende Bedeutung von Online-Datenbanken, in denen Gesetze, Gesetzesmaterialien, Gesetzeskommentare, Gerichtsurteile, Aufsätze und Monographien elektronisch vorgehalten werden. Wenn in diesem Zusammenhang von einer „Demokratisierung des juristischen Wissens“ gesprochen wird, dann ist dies insoweit zutreffend, als Datenbanken es auch dem Laien erlauben, einen Einstieg in juristische Themen zu finden, und sei es im Ausgangspunkt über allg.e Portale. Zugl. ist aber darauf hinzuweisen, dass die im Internet bereitstehenden juristischen Informationen in ihrer ganzen Breite und aufgrund der „Demokratisierung“ auch der Urheberschaft nicht zwingend verlässlich und aktuell sind. Dies gilt umso mehr, als juristische Probleme oftmals eine hohe Komplexität aufweisen und es typischerweise auf den Einzelfall ankommt. So muss für entspr.e Sensibilität bei der Internetnutzung gesorgt werden.
3.2 Rechtswissenschaft
Auch rechtliche Forschung und Lehre (Rechtswissenschaft) wandeln sich durch die d. R. Die Verfügbarkeit rechtlicher Forschungsergebnisse wird durch den virtuellen Raum des Internet erweitert, potentiell stärker internationalisiert, zugl. aber auch zunehmend definiert und kanalisiert. Die juristischen Verlage verstehen dies zu Recht als Handlungsauftrag. In der Lehre erlangen, über die Online-Datenbanken hinaus, Podcasts (Online-Vorlesungen), als Dateien bereitgestellte Skripten und sonstige Formen der computerbasierten Unterstützung des juristischen Lernens Bedeutung. Grenzen sind der elektronischen Aufbereitung der juristischen Lehre v. a. dadurch gesetzt, dass sich juristisches Wissen nur eingeschränkt modularisieren lässt. Verständnisförderliche Verknüpfungen und Strukturbildungen gelingen im Bereich des Rechts gerade im unmittelbaren, spontanen Diskurs zwischen Lehrenden und Lernenden.
3.3 Rechtsverständnis
Schließlich wirkt die d. R. auch auf das Bild vom Recht selbst zurück und fördert dadurch sein Verständnis. Soweit die digitale Datenverarbeitung die Nutzung von Algorithmen impliziert, stellt sich die Frage nach einer entspr.en Übersetzbarkeit von Rechtsnormen. In bestimmten, begrenzten Bereichen scheint eine solche Übersetzbarkeit vorhanden, was Perspektiven einer weiteren Automatisierung der Rechtsanwendung und damit der Entlastung eröffnet. Idealtypisches Beispiel ist das – auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite ohnehin zahlengeneigte – Steuerrecht, das schon heute in erheblichem Umfang automatisiert vollzogen wird. Doch stößt die computergestützte Anwendung oder gar Schaffung von Recht jenseits dieser Bereiche rasch an Grenzen. Denn das Recht beruht schon bei der tatbestandlichen Erfassung und Strukturierung der Außenwelt auf menschlichen Einordnungen und Unterscheidungen, ist damit durch die spezifische Erkenntnisfähigkeit des Menschen geprägt, und auch im Übrigen Spiegelbild des menschlichen Lebens in all seiner Unschärfe und Komplexität. Zudem ist das Recht zukunftsgerichtet, deshalb notwendig abstrakt und offen gehalten, konkretisierungs-, wertungs- und abwägungsbedürftig. Die im Kern auf einem Binärcode beruhenden Informationsstrukturen der digitalen Systeme werden dies in der Gesamtheit – jedenfalls auf absehbare Zeit – nicht angemessen rezipieren und verarbeiten können. Über die Verhältnisse des Menschen werden und sollten auch in Zukunft Menschen Recht sprechen. Dies ist in letzter Konsequenz eine Frage der menschlichen Würde.
Lehren lassen sich aus der d.n R. zudem über Wirkkraft und -grenzen des Rechts ziehen. Die weltumspannende Natur des Internet hat von Beginn an vor Augen geführt, dass staatliches Recht nur sehr bedingt in der Lage ist, einen grenzüberschreitend angelegten Gegenstand zu regeln. Die Durchsetzung staatlichen Rechts ist im Grundsatz territorial gebunden. Auch aufgrund dessen sind Einrichtungen der privaten Selbstregulierung des Internet, wie etwa ICANN, früh in den Vordergrund gerückt. Doch wurde schnell deutlich, dass diesen Einrichtungen jegliche Zwangsbefugnisse fehlen, und dass deshalb das Spektrum dessen, was sich sinnvoll privat regeln lässt, begrenzt ist. Die Herausforderungen durch Hacker-Angriffe, seien sie wirtschaftlich oder terroristisch motiviert, rufen deshalb wiederum und erneut den Staat und seine Ressourcen auf den Plan, auch wenn das staatliche Recht kein Weltrecht sein kann. Stärker als bislang kann ergänzend auf das Völkerrecht gesetzt werden.
Die d. R. verändert weder das Grundverhältnis der Menschen zueinander noch dasjenige der Menschen zum Staat. Im zwischenmenschlichen Verhältnis wird die Technik immer Mittel zur Erleichterung der Kommunikation sein. Doch wird sie nicht selbst an die Stelle des Zwischenmenschlichen treten. Nichts zeigt dies eindrucksvoller als der Erfolg der sozialen Netzwerke. Und auch das Staat-Bürger-Verhältnis bleibt in seinen Grundstrukturen von der d.n R. unberührt, sei es auf Verfassungs-, sei es auf Verwaltungsebene. Recht und Demokratie müssen nach alldem auf die Möglichkeiten und Bedingungen der modernen Informationstechnik reagieren, werden durch sie aber nicht in Frage gestellt.
Literatur
H. P. Bull: Der „digitale Staat“ und seine rechtliche Ordnung, in: ZRP 48/4 (2015), 98–101 • E. Hilgendorf/S. Hötitzsch (Hg.): Das Recht vor den Herausforderungen der modernen Technik, 2015 • U. Schliesky: Eine Verfassung für den digitalen Staat?, in: ZRP 48/2 (2015), 56–58 • E. Hilgendorf: Oralität, Literalität – Digitalität?, in: I. Czeguhn (Hg.): Recht im Wandel – Wandel des Rechts, 2014, 747–763 • H. Hill: E-Transformation, 2014 • W. Hoffmann-Riem: Freiheitsschutz in den globalen Kommunikationsinfrastrukturen, in: JZ 69/2 (2014), 53–63 • V. Boehme-Neßler: Unscharfes Recht. Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, 2008 • M. Eifert: Electronic Government, 2006 • H. Kube: Neue Medien – Internet, in: HStR, Bd. 4, 32006, 843–884 • L. M. Friedman: Changing Times: Technology and Law in the Modern Era, in: J. Becker u. a. (Hg.): Recht im Wandel seines sozialen und technologischen Umfeldes, 2002, 501–510 • D. Leipold (Hg.): Rechtsfragen des Internet und der Informationsgesellschaft, 2002 • B. Grzeszick: Neue Medienfreiheit zwischen staatlicher und gesellschaftlicher Ordnung, in: AöR 123/2 (1998), 173–200.
Empfohlene Zitierweise
H. Kube: Digitale Revolution, II. Digitale Revolution und Rechtsordnung, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Digitale_Revolution (abgerufen: 23.11.2024)
III. Soziologisch
Abschnitt drucken1. Allgemeines
Aus soziologischer Sicht besteht die d. R. in der Einführung und Durchsetzung elektronischer Medien, die es unsichtbaren Maschinen ermöglichen, sich an der Kommunikation unter Menschen zu beteiligen. Die Umstellung der Kommunikation auf diese Möglichkeit führt zu sozialen Strukturen und einer kulturellen Identität der Gesellschaft, die sich von den sozialen Strukturen und der kulturellen Identität der modernen Gesellschaft unterscheiden.
Deshalb erscheint die d. R. zunächst als Medienkatastrophe, da sie Struktur und Kultur der Gesellschaft dazu zwingt, sich auf Möglichkeiten der Kommunikation einzustellen, mit denen zuvor niemand rechnen musste. Erwartbar ist, dass diese Möglichkeiten zunächst abgelehnt und nur im Modus der Ablehnung zunächst beobachtet und dann modifiziert und durchgesetzt werden. Dieser Prozess ist nichttrivial, d. h. er reagiert auf sich selbst. Die erwarteten Vorteile und Nachteile der Durchsetzung der Digitalisierung sind nicht identisch mit den Vorteilen und Nachteilen, die im Laufe dieses Prozesses tatsächlich sichtbar werden.
Aus soziologischer Sicht läutet die d. R. eine neue Medienepoche der gesellschaftlichen Entwicklung ein, die mit der Einführung und Durchsetzung elektronischer Medien die bisherigen Medienepochen der tribalen Gesellschaft als Ergebnis der Einführung und Durchsetzung der mündlichen Sprache, der antiken Gesellschaft als Ergebnis der Einführung und Durchsetzung der Schrift und der modernen Gesellschaft als Ergebnis der Einführung und Durchsetzung des Buchdrucks überlagert. Sprache, Schrift und Buchdruck werden dadurch nicht verdrängt, aber wie alle Medien und Institutionen (Institution), Problemstellungen und Lösungen sowie Theorien, Weltbilder und Künste zu einer Reformatierung gezwungen. Peter Drucker spricht bereits von einer „nächsten Gesellschaft“.
Diese nächste Gesellschaft beginnt nicht erst mit der Einführung des Computers oder des Internets, sondern mit der Einführung und Durchsetzung der Elektrizität, die erstmals weltweit instantane Kommunikation ermöglicht und auf deren Grundlage Schaltungen in Netzwerken eingerichtet werden können, auf denen elektronischen Medien wie der Computer, das Fernsehen, das Internet, die mobilen Applikationen (Apps) der Smartphones und Tablet-Computer sowie alle weiteren digitalen Steuerungsmedien beruhen. Das Kennzeichen der d.n R. ist die Einführung und Durchsetzung eines digitalen Elements wie der 0/1-Unterscheidung elektrischer Ladungen an Mensch/Maschine-Schnittstellen und damit in der Strukturierung und Kultivierung neuer Möglichkeiten der Kommunikation.
2. Struktur- und Kulturbegriff
Inbegriff der d.n R. ist das gesellschaftliche Auftreten eines neuen Überschusssinns der Kommunikation dank der Teilnahme unsichtbarer Maschinen. Ausgangspunkt dieser Problemfassung ist ein Verständnis von Kommunikation, das grundsätzlich von mehreren Teilnehmern ausgeht, die ihre Intransparenz beisteuern und daher einen Möglichkeitenraum schaffen, dessen Komplexität mit jeder weiteren Kommunikation immer wieder neu reduziert werden muss. Voraussetzung dafür ist ein nicht technisch, sondern sozial verstandener statistischer Begriff der Information, wie ihn Claude Elwood Shannon als Einheit der Differenz zwischen einer Nachricht und der Menge möglicher Nachrichten konzipiert hat. Technisch ist dieser Auswahlbereich exogen gegeben und definiert (z. B. als Alphabet), sozial muss er immer wieder neu erschlossen, konstruiert und angepasst werden (als Kontext). Kommunikation betrifft daher immer das Wissen um bestimmte Nachrichten und das Nichtwissen um den Auswahlbereich dieser Nachrichten und daher um erwartbare, aber ungewisse Möglichkeiten weiterer Nachrichten. Niklas Luhmann hat dazu passend einen soziologischen Sinnbegriff formuliert, der Sinn als bestimmte Menge unbestimmter, d. h. jeweils neu zu bestimmender Verweisungen begreift. Im Medium des Verweisungsüberschusses kann Kommunikation immer dann fortgesetzt werden, wenn Information und Mitteilung ausgeflaggt, entspr. unterschieden und ihre Differenz verstanden wird. Sachbezug (worum geht es und worum nicht?) und Sozialbezug (wer spricht, schreibt, funkt bzw. hört, liest, empfängt und wer nicht?) realisieren und reproduzieren sich im Zeitbezug der Kommunikation (wann was und wie weiter und warum nicht früher oder später oder jetzt?).
In der Systemtheorie werden Verbreitungs- und Erfolgsmedien als jeweils unterschiedliche Einschränkungen des Verweisungsüberschusses aus dem Möglichkeitenraum der Kommunikation unterschieden. Die Verbreitungsmedien Sprache, Schrift, Buchdruck und elektronische Medien sowie die Erfolgsmedien Macht, Geld, Wahrheit, Liebe, Recht, Kunst und Glauben rücken bestimmte Möglichkeiten der Kommunikation in Reichweite, schränken diese gleichzeitig ein und belasten jede Kommunikation mit der ein- und auszuschließenden Kontingenz eines Wechsels zu einem attraktiven anderen Medium. Kommunikation im Medium des Sinns ist endogen unruhig. Die Bedingung der Möglichkeit dieser Unruhe formuliert ein Medienbegriff, der von Talcott Parsons den Hinweis auf die Selektivität und damit Spezifizität und somit auch Konkurrenz mit anderen Medien und von Fritz Heider den Hinweis auf die lose Kopplung der Elemente eines Mediums übernimmt. Lose Kopplung bedeutet, dass jede Kommunikation neu die Chance hat, in dem jeweiligen Medium andere Möglichkeiten wahrzunehmen als zuvor. Lose Kopplung bedeutet jedoch auch, dass das Medium nur anhand der Formen, die in ihm durch feste Kopplung seiner Elemente realisiert werden, beobachtet werden kann, als Medium jedoch unsichtbar bleibt, d. h. nur indirekt erschlossen werden kann.
Vor diesem Hintergrund erklären sich die beiden Begriffe der Struktur und der Kultur einer Gesellschaft, ohne die das Ausmaß der d.n R. nicht einzuschätzen ist. Die Struktur einer Gesellschaft stellt sicher, dass Kommunikation im Allgemeinen und Kommunikation in den Verbreitungs- und Erfolgsmedien im Bes.n in der Gesellschaft ausdifferenziert, d. h. verteilt und im Modus paralleler und simultaner Kommunikation ausgehalten werden kann. So hat sich die Struktur der modernen Gesellschaft in der Auseinandersetzung mit der Ausdifferenzierung der Erfolgsmedien und als Voraussetzung dieser Ausdifferenzierung auf eine Differenzierung von Funktionssystemen der Gesellschaft umgestellt. Jedes dieser Funktionssysteme kann im Medium eines bestimmten Erfolgsmediums operieren, kann dieses Erfolgsmedium erproben, weiterentwickeln oder auch einschränken und muss zugl. damit rechnen, dass andere Funktionssysteme in ders.n Gesellschaft gleichzeitig in anderen Medien kommunizieren. Die Struktur einer Gesellschaft ist eine Struktur der Komplexität, der gleichzeitigen Möglichkeit von Möglichkeiten, die nicht aufeinander reduziert werden können.
Diesen Strukturbegriff ergänzend kann man sich einen soziologischen Kulturbegriff vorstellen, der komplementär zur Verteilung von Kommunikation deren Verdichtung beschreibt, d. h. die Einheit der Differenz nicht unter dem Gesichtspunkt der Differenz, sondern der Einheit und damit der Identität begreift. N. Luhmann hat diesen Vorschlag mit folgender Formulierung festgehalten: „Im Zusammenwirken aller Kommunikationsmedien – der Sprache, der Verbreitungsmedien und der symbolisch generalisierten Medien – kondensiert das, was man mit einem Gesamtausdruck Kultur nennen könnte. Kondensierung soll dabei heißen, dass der jeweils benutzte Sinn durch Wiederbenutzung in verschiedenen Situationen einerseits derselbe bleibt (denn sonst läge keine Wiederbenutzung vor), sich aber andererseits mit Bedeutungen anreichert, die nicht mehr auf eine Formel gebracht werden können. Das legt die Vermutung nahe, dass der Verweisungsüberschuss von Sinn selbst ein Resultat der Kondensation von Sinn ist und dass Kommunikation diejenige Operation ist, die sich damit ihr eigenes Medium schafft“ (Luhmann 1997: 409). Das ist theoretisch denkbar anspruchsvoll formuliert und lässt N. Luhmann denn auch direkt im Anschluss festhalten: „Diese Überlegungen hinterlassen eine gewisse Skepsis im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Theorie der Kultur“ (Luhmann 1997: 410). Diese Skepsis hat N. Luhmann jedoch nicht daran gehindert, für die beiden Fälle der antiken und der modernen Gesellschaft deren Kulturform zu bestimmen: den aristotelischen Telos für die antike und die cartesianisch unruhige Selbstreferenz für die moderne Gesellschaft.
3. Ausblick
Aus soziologischer Sicht ist die d. R. das Ende der Moderne und der Beginn der Entstehung einer neuen u. a.n Struktur und Kultur der Gesellschaft. Sie kann als Herausbildung einer neuen Medienepoche der Gesellschaft verstanden werden, in der die Kommunikation in elektronischen Medien die Kommunikation in anderen Medien, v. a. Verbreitungs- und Erfolgsmedien, nicht ablöst, sondern überlagert. Wir haben es nicht mit einer Apokalypse, sondern mit einem Ende zu tun, das zugl. ein Anfang ist, bzw. mit der Einführung und Durchsetzung elektronischer Medien als einer evolutionären Errungenschaft, hinter die kein Weg zurückführt, es sei denn der Zusammenbruch der historisch aufgebauten Komplexität der Gesellschaft, ausgelöst durch ein Abschalten der Elektrizität, eine atomare Vernichtung oder einen Ausbruch nicht-kontrollierbarer Epidemien, also durch den Entzug von Voraussetzungen dieser Komplexität, die in der Umwelt der Gesellschaft liegen. Drei Faktoren kennzeichnen die d. R. aus soziologischer Sicht:
a) das Auftreten eines Überschusssinns, der die Struktur und Kultur der modernen Gesellschaft überfordert, daher zunächst nach Möglichkeit abgelehnt und erst allmählich und in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft (Interaktion, Organisation, Funktionssystemen, Protestbewegungen) in unterschiedlicher Geschwindigkeit und in unterschiedlichen Formen aufgegriffen und akzeptiert wird
b) die Ausdifferenzierung einer neuen Struktur der Verteilung dieses Überschusssinns auf simultan operierende Einheiten der Gesellschaft
c) die Herausbildung einer neuen Kultur der Gesellschaft zur Pflege ihrer Identität im Medium des Kondensats ihres Überschusssinns.
Der Überschusssinn der „nächsten Gesellschaft“ entsteht aus der Beteiligung unsichtbarer Maschinen an der Kommunikation. Zwischen der Eingabe von Information an den Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine (Tastatur, Bildschirm, Mikrofon, Joystick, Sprache, Touchscreen, Sensoren etc.) und der Ausgabe von Information an ders.n oder einer anderen Schnittstelle liegt eine Verarbeitung dieser Information durch Algorithmen, die auf Speicher im Netzwerk weiterer Computer zurückgreifen können und weder in ihrer Modalität noch in ihren Ressourcen von einem Nutzer durchschaut werden können, der dennoch mit diesen Informationen arbeiten muss. Das betrifft Suchen und Posten im (ehemals) privaten Bereich ebenso wie das professionelle Handeln von Wissenschaftlern in Systemen für verteiltes Rechnen, von Börsenhändlern vor Terminals von Nachrichtendiensten, von Soldaten (Soldat) mit elektronischem Gerät, von Ärzten an Diagnoseterminals usw. In der Antike und in der Moderne eingeübte Verfahren der Überprüfung von Autorität, Legitimität und Verlässlichkeit der errechneten Daten versagen und müssen durch inkrementelle und iterative, letztlich extrem kleinschrittige Verfahren der gleichzeitigen Erprobung, Beobachtung und Überprüfung von Operationen im Netzwerk weiterer Operationen ersetzt werden. Man kann von einem Kontrollüberschuss der Maschinen sprechen, mit denen ein menschlicher Umgang, der sich organisch, neuronal, mental und sozial bewährt, jeweils erst noch gefunden werden muss.
Das wichtigste Charakteristikum dieses Überschusssinns ist die Konnektivität jeder Kommunikation. Diese Konnektivität unterläuft die Ordnung der Funktionssysteme ebenso wie die noch in der Moderne bewährte Trennung der Interaktion unter Anwesenden von der Organisation unter Mitgliedern und der Gesellschaft der Abwesenden. An deren Stelle tritt eine alle anderen Differenzen übergreifende Differenz von Online- und Offline-Kommunikation, deren Ordnung nur noch als Ordnung von Netzwerken beschrieben werden kann. Netzwerke zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus ungewissen Verknüpfungen bestehen und daher alle Elemente, die an ihnen teilnehmen (eine heterogene Menge von Personen, Maschinen, Organisationen, Teams, Praktiken, Narrationen und Ideologien), dazu zwingen, ihre Identität daraufhin zu kontrollieren, für wen sie unter welchen Umständen attraktiv für die Aufrechterhaltung dieser Verknüpfung ist. Nach den Kriterien der Moderne hochgradig durchmischte oder hybride Netzwerke sind der wahrscheinliche Kandidat für die Strukturform und damit die Differenzierungsform der nächsten Gesellschaft.
Gleichzeitig muss diese Konnektivität jedoch auch kulturell identifiziert werden, um Menschen eine sinnhafte Verdichtung ihrer Teilhabe an der Kommunikation der nächsten Gesellschaft zu ermöglichen. Zur Frage, zu welcher Kulturform der Gesellschaft die d. R. führen könnte, gibt es noch keine belastbaren Aussagen. Vor dem Hintergrund der funktionalen Notwendigkeit, die Bewegung in unruhigen Netzwerken organisch, neuronal, mental und sozial als identitätsstiftend erleben zu können, bietet es sich an, über die Möglichkeit einer Kulturform der Komplexität nachzudenken, die geeignet ist, das eigene Handeln als ein Handeln zu begreifen, das Schnittstellen zwischen Organismus, Bewusstsein, Komminikation und Maschine übergreift, für sich selbst unkontrollierbar wird und diese mangelnde Kontrolle durch Erfahrung, Geschicklichkeit und Risikobereitschaft kompensieren muss.
Literatur
D. Baecker: Systemic Theories of Communication, in: P. Cobley/P. J. Schulz (Hg.): Theories and Models of Communication, 2013, 85–100 • E. Schmidt/J. Cohen: The New Digital Age, 2013 • H. C. White: Identity and Control: A Structural Theory of Action, 22008 • D. Baecker: Studien zur nächsten Gesellschaft, 2007 • E. Esposito: Was man von den unsichtbaren Medien sehen kann, in: Soziale Systeme 12/1 (2006), 54–78 • F. Heider: Ding und Medium, 2005 • P. Drucker: Managing in the Next Society, 2002 • G. Bateson: Theory of Play and Fantasy, in: ders.: Steps to an Ecology of Mind, 2000, 177–193 • N. Luhmann: Die Gesellschaft der Gesellschaft, 1997 • M. Castells: The Rise of the Network Society, 1996 • D. Baecker: Das Spiel mit der Form, in: ders. (Hg.): Probleme der Form, 1993, 148–158 • H. von Foerster: Wissen und Gewissen: Versuch einer Brücke, 1993 • W. E. Bijker/T. P. Hughes/T. J. Pinch (Hg.): The Social Construction of Technological Systems, 1987 • T. Parsons: Zur Theorie der sozialen Interaktionsmedien, 1980 • C. E. Shannon/W. Weaver: The Mathematical Theory of Communication, 1963.
Empfohlene Zitierweise
D. Baecker: Digitale Revolution, III. Soziologisch, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Digitale_Revolution (abgerufen: 23.11.2024)
IV. Sozialethische Herausforderungen
Abschnitt druckenDie d. R. verändert als Metaprozess analog zur Globalisierung Möglichkeiten und Bedingungen des Handelns. Kultur, Wirtschaft, Medien, Alltag, Bildung und Erziehung, Politik und weitere Bereiche und Institutionen sind betroffen. Die Auswirkungen sind der Struktur und dem Prinzip nach ähnlich wie die der industriellen Revolution (Industrialisierung, Industrielle Revolution) des 18. und 19. Jh. Deshalb ist es ethisch angemessen, wiederum nach der Qualität und Personengerechtigkeit der gesellschaftlichen Strukturen und Einrichtungen zu fragen. Angesichts des heute deutlich beschleunigten Wandels sind größere Anpassungsprobleme auch im Hinblick auf Gerechtigkeitsfragen (Gerechtigkeit) zu erwarten. Eine sozialethische Perspektive kann dazu beitragen, dass spezifisch ethische Problemlagen im Blick bleiben und die Problemlösung und Gestaltung der d.n R. an der moralischen Idee der menschlichen Selbstbestimmung Maß nimmt. Sie fragt also, ob die im Zuge der d.n R. veränderten äußeren Bedingungen, die den Menschen formen, ihm Lebenschancen zuteilen, sein Wissen ordnen und das Zusammenleben prägen, dem Menschen als Person gerecht werden.
1. Informationelle Selbstbestimmung, Privatheitsschutz
Die Datafizierung menschlicher Interaktionen und Kommunikationen (Kommunikation) bedroht die informationelle Selbstbestimmung. Praktisch alle menschlichen Vollzüge werden aufgezeichnet und ausgewertet (Einkaufen, Reisen, Alltagskommunikation, Mediennutzung etc.). Man kann im Hinblick auf Social Network Services (SNS, z. B. Facebook) von „vermessungsfreundliche[n] Kommunikationsformen“ (Simanowski 2014: 66) oder von Überwachung sprechen: Diese verändert menschliches Verhalten im Sinne des Überwachers und kann Freiheitsrechte einschränken. Überwachung steht auch im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit und deshalb auch von Ablehnung und Akzeptanz. Die 2013 durch Edward Snowden aufgedeckten Ausspähaktivitäten der Geheimdienste sind eine neue Kategorie der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Verständnis von Privatheit hat sich verändert. In den SNS ist die Mitteilungsbereitschaft gestiegen. Zwischen der engsten, allein der eigenen Verfügung unterstehenden Privatsphäre und der Öffentlichkeit, in dem jede Information und Äußerung allen offen steht, haben sich digital ermöglichte Halböffentlichkeiten und Halbprivatsphären etabliert. Dass damit prinzipiell individuelle Schutzräume etwa durch junge Menschen nicht mehr wertgeschätzt werden, ist ein Missverständnis. Dennoch entstehen daraus, dass alles gespeichert wird, Probleme: Fehler der Vergangenheit können jederzeit wieder hervorgeholt werden und individuelle Entwicklung erschweren. Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist daher ein richtiger Ansatz.
Wirksame Maßnahmen gegen die Bedrohungen der informationellen Selbstbestimmung müssen politisch umgesetzt werden, u. U. gegen Interessen anderer Länder und auch um den Preis langsamerer wirtschaftlicher Entwicklung. Informationelle Selbstbestimmung und ein Wissen um die Bedeutung der Privatsphäre müssen aber auch durch Bildungsanstrengungen gestärkt werden. Wichtig ist eine Kenntnis von Grundlagen der Programmierung und der Auswirkungen allgegenwärtiger Computer und Sensoren. Im Hinblick auf eine bessere Code Literacy und Kompetenzen im Feld Informations- und Digitalisierungsethik müssen Lehr- und Bildungspläne angepasst werden.
2. Öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung
Die d. R. hat einen starken Strukturwandel der Massenmedien und der Öffentlichkeit bewirkt. Das Internet bündelt alle Medienformen und der Werbemarkt hat sich nahezu komplett in die Online-Welt verlagert. V. a. der privatwirtschaftlich finanzierte Printjournalismus hat deshalb Schwierigkeiten, seine Qualitätsstandards zu halten. Die Glaubwürdigkeitskrise des Journalismus und der Medien in den 2010er Jahren ist aber nicht alleine darauf zurückzuführen. Der breite und nachhaltige Umstieg auf horizontale Kommunikation durch Online-Angebote mit prinzipiellen Beteiligungsmöglichkeiten für alle ist an den Massenmedien und speziell am Journalismus mit einem vertikalen One-to-many-Kommunikationsverständnis nicht spurlos vorüber gegangen. Die verfügbaren Informationsmengen verdeutlichen, dass der Journalismus nur einen Ausschnitt thematisiert, journalistische Fehlleistungen sind recherchierbar. Unklare Faktenlagen in komplexen globalen Zusammenhängen und Bildmanipulationsmöglichkeiten tun ihr Übriges: Misstrauen und die Bereitschaft, die komplizierte Welt durch Verschwörungstheorien zu vereinfachen, führen zu einer breiten Ablehnung der „Mainstreammedien“.
Dies hat Auswirkungen auf Politik und politische Kultur. Eine funktionsfähige, plurale Medienlandschaft ist für die Meinungsbildung und die Diskussionen um Ziele und Mittel der Politik im Gemeinwesen essentiell; demokratische Legitimation ist ohne medial hergestellte Öffentlichkeit nicht denkbar. Sozialethisch gilt es daher, guten und professionellen Journalismus zu stärken, etwa durch politisch initiierte und – wegen der notwendigen Staatsferne – privat durchgeführte Stiftungsmodelle.
Die sog.en Filterblasen auf der individuellen Ebene wirken sich auch politisch aus: Durch die datengetriebene Personalisierung des Nachrichtenangebotes kommt es zu Blasen, in denen Menschen immer nur mit den Informationen versorgt werden, die in ihr Weltbild passen. Zwar ist angesichts der überfordernden Informationsmengen eine Filterung notwendig und sinnvoll, politische Mündigkeit und Autonomie ist allerdings nur mit breiten Informationen zu erreichen. Auch hier ist neben publizistischen Innovationen und Lobbyarbeit für guten Journalismus auf Bildungsanstrengungen zu verweisen: Digitale Staatsbürgerkunde im Sinne einer umfassenden Kenntnis von Filteralgorithmen und deren Auswirkungen ist notwendig.
3. Wirtschaft und Arbeit
Ausmaß, Geschwindigkeit und disruptiver Charakter des technologischen Wandels sind im Bereich Wirtschaft und Arbeit am stärksten spürbar. Wirtschaftsprozesse, in denen der Einsatz von Menschen notwendig ist, nehmen immer weiter ab. Dienstleistungen werden künftig vermehrt von Algorithmen und Robotern (Robotik) erledigt. Basis dafür sind eine Vernetzung der Dinge (Internet der Dinge) und intelligente Steuerungssoftware (Künstliche Intelligenz).
Der Wechsel auf eine digitale Wirtschaft wird alle Bereiche erfassen. Einige wenige Unternehmen gestalten und treiben den weltweiten Wandel mit großer Innovationskraft voran. Dass diese Firmen in Kalifornien ansässig sind, ist kaum ein Zufall. Die Mischung aus risikokapitalgetriebenem Unternehmertum, libertärer politischer Grundhaltung und transhumanistischer Technophilie (Transhumanismus) bringt nicht nur gute Produkte und Plattformen hervor, sondern verteilt sich auf diese Weise auch in der Welt. Die im Silicon Valley ausgebildete spezielle Ideologie scheint eine unerlässliche Schubkraft zur Implementierung ähnlicher Innovationsbedingungen zu sein.
Die sozialethischen Herausforderungen im Feld Wirtschaft und Arbeit sind enorm. Die Arbeit flexibilisiert sich weiter, wird noch ortsungebundener, die Performancemessung von Arbeitsprozessen geschieht in Echtzeit. Und angesichts des Wechsels von der Dienstleistungs- zur digitalen Gesellschaft verschwinden immer mehr Arbeitsplätze, so dass sich Verteilungsfragen noch dringlicher stellen. Darauf muss einerseits mit Bildungsanstrengungen für die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an Wirtschaftsprozessen durch Arbeit in der digitalen Wirtschaft reagiert werden, andererseits ist eine Entkoppelung von Arbeit und Einkommen notwendig. So erfährt das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens im Kontext der d.n R. größere Aufmerksamkeit, etwa beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2016.
4. Solidarität und Gemeinwohl
Die d. R. scheint den Einzelnen mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben. Diese Steigerung individueller Autonomie im Zuge der d.n R. hat eine Kehrseite: In der digitalen Welt wird jeder als Einzelner angesprochen, Werbung oder Unterhaltungsprogramme sind passgenau auf Individuen zugeschnitten. Die d. R. kann daher auch kritisch als Vereinzelungsmatrix interpretiert werden, in der Solidaritätspotentiale verschwinden. Durch die Übermittlung von Fahrdaten aus dem Auto bekommt man z. B. einen Versicherungstarif individuell zugeschnitten. Anreizsysteme halten Menschen dazu an, sich ausrechenbar zu machen; mit ihren hochindividuellen Bedürfnis-Profilen stehen sie aber letztlich alleine. Das gute Leben gibt es nur noch als individualisierte, ökonomisch interessante Einzelversion. Die auf Zusammenwirken und Konsens ausgerichtete Debatte um gemeinsame Vorstellungen vom guten Leben und von Gerechtigkeit macht modernen Gesellschaften (Gesellschaft) immer mehr Schwierigkeiten. Journalismus, einige zivilgesellschaftliche Akteure (Zivilgesellschaft), Kirche und Politik erwecken Misstrauen, gerade weil sie nicht nur das Individualwohl, sondern das Gemeinwohl ins Auge fassen und damit die Menschen aus ihren individuellen und durch Algorithmen kuratierten Bedürfnisblasen herauszulösen versuchen, weil erst die solidarische (Solidarität) und gemeinwohlorientierte Perspektive zu einer personengerechten Gesellschaft führt. Bei der Gestaltung der d.n R. sollte auf diese Perspektiven geachtet werden.
Literatur
A. Filipović: Die Datafizierung der Welt, in: CommS 48/1 (2015), 6–15 • M. Meyer: Die Digitalisierung als sozialethische Herausforderung, in: Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle (Hg.): Kirche und Gesellschaft, Grüne Reihe (2015), 424 • G. Greenwald: Die globale Überwachung, 2014 • J. Heesen: Sicherheit, Macht und Ethik, in: R. Ammicht Quinn (Hg.): Sicherheitsethik, 2014, 75–90 • R. Simanowski: Data Love, 2014 • Z. Bauman/D. Lyon: Daten, Drohnen, Disziplin, 2013 • A. Filipović: Die Enge der weiten Medienwelt. Bedrohen Algorithmen die Freiheit öffentlicher Kommunikation?, in: CommS 46/2 (2013), 192–208 • M. Bunz: Die stille Revolution, 2012 • E. Pariser: Filter Bubble, 2012 • O. Jarren/P. Donges: Politische Kommunikation in der Mediengesellschaft, 32011.
Empfohlene Zitierweise
A. Filipović: Digitale Revolution, IV. Sozialethische Herausforderungen, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Digitale_Revolution (abgerufen: 23.11.2024)