Kriminologie
1. Einordnung und Gegenstand
K. ist die „Lehre von der Kriminalität“ bzw. die „Wissenschaft vom Verbrechen“. Historisch wird der Begriff auf den französischen Anthropologen Paul Topinard zurückgeführt. Im Jahre 1885 wurde er von dem Juristen Raffaele Garofalo als Titel seines Lehrbuches „Criminologia“ verwandt und hat sich als Bezeichnung dieser Wissenschaftsdiziplin etabliert.
Die K. ist den Kriminalwissenschaften zuzuordnen, welche die normativen Kriminalwissenschaften, v. a. Strafrechtswissenschaft und Strafprozessrechtswissenschaft, und die nicht normativen, empirischen Kriminalwissenschaften umfassen, zu denen neben der K. auch die Kriminalistik gehört.
Während die normativen Kriminalwissenschaften dogmatisch systematisierend abstrakte Fragen der rechtlichen Bewertung von Handlungen als strafbar (materielles Strafrecht) thematisieren sowie die Verfahrensweisen zur rechtsförmigen Feststellung entspr.er Tatsachen im Rahmen von Strafverfolgung und Gerichtsverfahren behandeln (Strafprozessrecht), befassen sich K. wie auch Kriminalistik mit der Untersuchung von Kriminalität als sozialem Realgeschehen.
Thema und Gegenstand der Kriminalistik sind Mittel und Methoden, die zur Verbrechensvorbeugung und -bekämpfung im Einzelfall genutzt werden können (Kriminaltechnik, Kriminalstrategie, Kriminaltaktik). Ihr geht es um die Systematisierung und Aufbereitung der Wissensbestände verschiedener Bezugsdisziplinen, die eingesetzt werden können, um Täter identifizieren und Taten aufklären zu können. Die Kriminalistik ist insofern eng mit der Strafrechtspraxis verbunden und kann als eine Hilfswissenschaft für die Institutionen der Strafverfolgung gekennzeichnet werden.
Gegenstand der K. ist demgegenüber, einer Jahrzehnte alten und weithin anerkannten Beschreibung von Edwin Hardin Sutherland folgend, die wissenschaftliche Befassung mit den gesellschaftlichen Prozessen der Entstehung von (Straf-)Gesetzen, der Verletzung von (Straf-)Gesetzen sowie der Reaktion auf solche Gesetzesverletzungen (law making, law breaking, and reactions to law breaking). Diese recht knappe und prägnante Bestimmung macht deutlich, dass neben der Verletzung bereits bestehender Normen und darauf bezogener Reaktionen – womit in einem umfassenden Sinne Täter, Opfer, die Arbeit strafrechtlicher Institutionen sowie der Umgang des sozialen Umfeldes mit Kriminalität in den Blick genommen werden – zusätzlich auch Prozesse der Normengenese und -implementation, d. h. der Neukriminalisierung und Entkriminalisierung, Gegenstand der K. sind. Insofern markiert das Strafrecht zwar einen wichtigen Bezugspunkt der K., die sich aber nicht, wie die Kriminalistik, auf eine solche externe Gegenstandsbestimmung beschränken lässt. Frank Neubacher bringt dies in der sehr allg.en Definition zum Ausdruck, wonach die K. die „Wissenschaft vom abweichenden Verhalten und den darauf gerichteten gesellschaftlichen Reaktionen“ (Neubacher 2017: 22) ist. Als solche ist sie eine den Kriminalwissenschaften zuzuordnende, interdisziplinär angelegte empirische Sozialwissenschaft.
2. Themen und Fragestellungen
Themen und Fragestellungen der aktuellen empirischen kriminologischen Forschung sind innerhalb dieses durch die obige Gegenstandsbestimmung gesteckten Rahmens sehr vielfältig. Sie lassen sich zum einen grob danach gruppieren, ob Kriminalität als gesamtgesellschaftliches manifestes Phänomen auf einer Makroebene in den Blick genommen wird oder aber auf einer Mikroebene das normabweichende Verhalten von Individuen (Devianz).
Auf der Makroebene analysiert die kriminologische Forschung den Umfang sowie die Struktur, d. h. die deliktsbezogene Verteilung, von Kriminalität sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf. Sie setzt diese in Bezug zu Veränderungen wirtschaftlicher, sozialer, politischer oder auch rechtlicher Rahmenbedingungen, um so Aufschluss darüber zu erhalten, inwieweit solche strukturellen Faktoren Ausmaß und Formen der Kriminalität auf gesamtgesellschaftlicher Ebene beeinflussen.
Auf der Mikroebene wird demgegenüber in aktualgenetischer Perspektive, d. h. in Bezug auf einen gegebenen Zeitpunkt, untersucht, welche Aspekte situativer Kontexte einerseits sowie welche Merkmale der Persönlichkeit andererseits entscheidend dafür sind, dass ein Mensch sich regelkonform oder aber abweichend verhält. In ontogenetischer Perspektive, d. h. in einer längsschnittlichen Betrachtung von Entwicklungsverläufen, wird durch die Entwicklungs-K. die Frage verfolgt, welche Einflüsse entscheidend dafür sind, dass Personen im Laufe ihres Lebens – ggf. auch wiederholt – kriminelle Handlungen begehen bzw. damit aufhören dies zu tun, also aus kriminogenen Entwicklungsverläufen „aussteigen“. Wichtige Faktoren sind hier bspw. die familiäre Sozialisation, die wirtschaftliche Lage, die Qualität des unmittelbaren Wohnumfeldes, daneben sind aber auch Persönlichkeitsmerkmale und genetische Dispositionen sowie bereits vorliegende Erfahrungen mit Polizei und Justiz von Bedeutung. Insoweit lässt sich von bio-psycho-sozialen Ansätzen sprechen, die Einflüsse verschiedener Risiko- oder auch Schutzfaktoren auf die Wahrscheinlichkeit kriminellen Verhaltens untersuchen.
Als Institutionenforschung analysiert die K. ferner die Arbeitsweise und Ergebnisse der Tätigkeit von Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Strafvollzug im Umgang mit Kriminalität und bei der Anwendung diesbezüglicher gesetzlicher Regelungen. Wichtige Themen dieser Art von Rechtstatsachenforschung sind bspw. die mögliche Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen oder auch systematische Unterschiede der Höhe verhängter Strafen zwischen verschiedenen Regionen und deren Hintergründe.
Zentral für ein modernes folgenorientiertes Strafrecht ist weiter die Frage, ob mit strafrechtlichen Maßnahmen verfolgte Zielsetzungen tatsächlich erreicht werden. Im Zentrum des Interesses der dazu durchgeführten kriminologischen Wirkungsforschung stehen insoweit individualpräventive Ziele (Rückfallforschung) wie auch generalpräventive Effekte strafrechtlicher Maßnahmen i. S. d. Reduzierung von Kriminalität.
Weiter befasst sich die K. auch mit der Entwicklung und wissenschaftlichen Überprüfung von Präventionsmaßnahmen jenseits strafrechtlicher Reaktionen. Die kriminologische Evaluationsforschung untersucht, inwieweit sich solche Maßnahmen als umsetzbar und im Sinne ihrer Konzeption auch effizient und wirksam erweisen.
Abseits von Tätern, Taten und darauf bezogenen Reaktionen befasst sich die moderne kriminologische Forschung als Viktimologie auch mit den von Kriminalität betroffenen Opfern. Wesentlich sind insofern Opferfolgen und deren Bewältigung. Weiter sind Einstellungen von Opfern zu Polizei und Strafverfolgung sowie deren Erfahrungen mit diesen Institutionen aber auch entscheidend für die Frage, ob strafrechtlich relevante Vorfälle überhaupt zur Kenntnis der Strafverfolgungsorgane gelangen.
Schließlich thematisiert die kriminologische Einstellungsforschung auch Wertvorstellungen sowie Meinungen der Bevölkerung zu strafrechtlich relevanten Fragen und Vorgängen. Wichtige Themen sind Bedrohungsgefühle, Bestrafungsvorstellungen (Punitivität) sowie die Wahrnehmung der Kriminalitätslage durch die Bürger. Damit wird neben der manifesten Kriminalität auch deren subjektiver Niederschlag in Form der Angst vor Kriminalität, welche im Alltag für Menschen sehr entscheidend deren Verhalten und Lebensqualität beeinflussen kann, ebenfalls zum Gegenstand kriminologischer Forschung.
3. Bezugswissenschaften und Zugangswege
In der Umsetzung des so umschriebenen Forschungsprogramms verwendet die K. als interdisziplinäre Wissenschaft auch Wissensbestände ihrer Bezugsdisziplinen. Als solche sind insb. zu nennen die Soziologie, die Psychologie, die Biologie, die Psychiatrie und die Wirtschaftswissenschaften. Deren theoretische Modelle wie auch Methoden werden allerdings auf den Gegenstandsbereich des abweichenden Verhaltens und der strafrechtlichen Reaktion hin angepasst und inhaltlich ausgerichtet.
Wichtige Informationsquellen und Zugangswege sind, neben Daten aus offiziellen Statistiken der Polizei und der Justiz, v. a. die eigene Erhebung von Daten im Wege der Befragung von Tätern, Opfern und der Allgemeinbevölkerung. Weiter werden Dokumente wie bspw. Akten aus Gerichts- und Ermittlungsverfahren analysiert.
Neben querschnittlichen Erhebungen solcher Daten zu einem Zeitpunkt, die es gestatten, verschiedene Gruppen zu vergleichen und Unterschiede, Gemeinsamkeiten sowie Zusammenhänge zu prüfen, werden zunehmend auch komplexe längsschnittliche Designs sowie Experimente eingesetzt, die eine Prüfung kausaler Wirkungen gestatten.
Gegenwärtig hat die international vergleichende Forschung in großen Forschungsverbünden in der K. einen bes.n Stellenwert entwickelt. Erst diese gestattet es, die Gültigkeit theoretischer Annahmen in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten systematisch zu prüfen. Nur so ist es im Zuge der Globalisierung möglich, auch neuere Formen grenzüberschreitender Kriminalität und transnationaler Makrokriminalität angemessen in den Blick zu nehmen.
Innerhalb der K. kann insgesamt von einem Theorie- und Methodenpluralismus (Methode) gesprochen werden, bei dem die Entscheidung für Untersuchungsdesigns und Messmethoden gegenstandsbezogen und abhängig von der jeweiligen Fragestellung erfolgen. Zwar arbeiten die aktuellen Hauptströmungen der K. überwiegend in einem quantitativen Forschungsparadigma. Insoweit kommt auch den mittlerweile sehr hoch entwickelten statistischen Analyseverfahren in der K. eine hohe Bedeutung zu. Qualitative, sinnverstehende Methoden, insb. nicht standardisierte Interviewverfahren, werden jedoch gleichfalls eingesetzt. Diese haben v. a. in jenen Feldern ihre bes. Berechtigung, in denen es um subjektive Sinngebungen, Bedeutungszuweisungen und soziale Aushandlungsprozesse geht.
Literatur
U. Eisenberg/H. Kölbel: Kriminologie, 72017 • K.-L. Kunz/T. Singelnstein: Kriminologie, 72017 • F. Neubacher: Kriminologie, 32017 • B.-D. Meier: Kriminologie, 52016 • H. J. Schneider (Hg.): Internationales Hdb. der Kriminologie, Bd. 1, 2011 • G. Kaiser: Kriminologie als interdisziplinäre und internationale Wissenschaft, in: ebd., 25–52 • H. J. Schneider: Fortschritte der internationalen, der europäischen und der deutschsprachigen Kriminologie, in: ebd., 1–25 • E. H. Sutherland: Principles of Criminology, 1939 • R. Garofalo: Criminologia, 1885.
Empfohlene Zitierweise
P. Wetzels: Kriminologie, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Kriminologie (abgerufen: 23.11.2024)