Southern African Development Community (SADC): Unterschied zwischen den Versionen

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2012 wurde das ab 2005 operative <I>SADC Tribunal</I> auf Eis gelegt, das urspr. auch individuelle Klagen zuließ und gegen Mitgliedsstaaten urteilte. Dadurch verstärkte sich der Eindruck, dass es sich um einen Pakt unter Regierungen handelt. Defizite in der Institutionalisierung, mangelnde Effizienz in der Ratifizierung und Operationalisierung der Zielsetzungen sowie ein Mangel an politischem Willen und säumige Beitragszahlungen zur chronisch unterfinanzierten Organisation führten bei externen Gebern zu wachsendem Vertrauensschwund und Legitimationsverlust. Die SADC bleibt dennoch ein wichtiges stabilisierendes Element in der Region und wird weiterhin auch von westlichen Staaten erheblich unterstützt.
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2012 wurde das ab 2005 operative <I>SADC Tribunal</I> auf Eis gelegt, das ursprünglich auch individuelle Klagen zuließ und gegen Mitgliedsstaaten urteilte. Dadurch verstärkte sich der Eindruck, dass es sich um einen Pakt unter Regierungen handelt. Defizite in der Institutionalisierung, mangelnde Effizienz in der Ratifizierung und Operationalisierung der Zielsetzungen sowie ein Mangel an politischem Willen und säumige Beitragszahlungen zur chronisch unterfinanzierten Organisation führten bei externen Gebern zu wachsendem Vertrauensschwund und Legitimationsverlust. Die SADC bleibt dennoch ein wichtiges stabilisierendes Element in der Region und wird weiterhin auch von westlichen Staaten erheblich unterstützt.
 
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 06:12 Uhr

Die Staatengemeinschaft im Südlichen Afrika ist ein Produkt der späten Dekolonisierung in dieser Region. Sie formierte sich mit der Unabhängigkeit Simbabwes 1980 zu einer Organisation der „Frontstaaten“ gegen das südafrikanische Apartheid-Regime. Nach dem Ende der Apartheid wurde sie zur regionalen Dachorganisation einer engeren wirtschafts- und sicherheitspolitischen Kooperation, in der die ehemaligen Befreiungsbewegungen als Regierungsparteien wesentliche Akzente setzen. Trotz zahlreicher lokaler und regionaler kultureller und sprachlicher Identitäten ist die Gemeinschaft relativ homogen, obgleich die ehemals portugiesischen Kolonien Angola und Mosambik sowie die DR Kongo nicht dem anglophonen Sprachraum zuzuordnen sind und die vier Inselstaaten im Indischen Ozean keine einflussreiche Rolle spielen. In allen Mitgliedsstaaten ist die christliche Religion dominant. Die Länder rechnen sich alle den nicht-paktgebundenen Staaten zu. Viele unter ihnen sind Mitglieder im Commonwealth.

1. Entstehung

Nach einer Vorkonferenz im Mai 1979 in Arusha/Tansania gründeten im April 1980 – unmittelbar nach der Unabhängigkeit Simbabwes – Angola, Botswana, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia, Simbabwe, Swasiland und Tansania in Lusaka die Southern African Development Coordination Conference zur Koordinierung regionaler Interessen, um die Abhängigkeit von Südafrika zu reduzieren. Namibia schloss sich nach der Unabhängigkeit 1990 als zehnter Mitgliedsstaat an. 1992 gründete sich in Windhoek die SADC mit einem detaillierten Vertragswerk. Deren Sekretariat in Gaborone wurde sukzessive um mehrere ergänzende sektorale Stützpunkte u. a. koordinierende Einrichtungen in anderen Mitgliedsstaaten erweitert. Sie waren Folge diverser Protokolle u. a. zur Energie- und Wasserversorgung, dem Bergbau, Verkehr und Handel. Nach den demokratischen Wahlen trat Südafrika 1994 der Gemeinschaft bei. Die wirtschafts- und entwicklungspolitische Orientierung wurde um die sicherheitspolitische Dimension (Sicherheitspolitik) erweitert. 1996 manifestierten sich die neuen Prioritäten durch die Annahme eines Handelsprotokolls sowie der Einrichtung eines Organs für Politik, Verteidigung und Sicherheit. Mit dem Beitritt der DR Kongo sowie der Inselstaaten Mauritius und Seychellen 1997 sowie Madagaskar 2005 stieg die Mitgliedszahl auf 15. 2017 wurden die Komoren als das 16. Mitgliedsland aufgenommen.

2. Konsolidierung

Anfänglich herrschte Uneinigkeit über die Grundlinien einer SADC-Sicherheitspolitik und die Kontrolle über das Organ. Entgegen der südafrikanischen Auffassung einer Nichteinmischung eilten Angola, Namibia und Simbabwe im August 1998 Laurent-Désiré Kabila militärisch zu Hilfe und trugen zur Abwendung seines Sturzes in der DR Kongo bei. Im September 1998 intervenierte Südafrika militärisch in Lesotho und verstieß damit selbst gegen das geforderte Neutralitätsgebot (Neutralität). Die Leitung des Sicherheitsorgans blieb zwischen Simbabwe und Südafrika umstritten. Es wurde 2001 in die SADC-Strukturen integriert; mit jährlich wechselnder Leitung auf dem SADC-Gipfeltreffen. Inzwischen hat sich die SADC mehrfach diplomatisch in inneren Angelegenheiten von Mitgliedsländern engagiert: In Simbabwe und Lesotho sowie Madagaskar führten Beauftragte Verhandlungen, in der DR Kongo sind SADC-Mitgliedsländer als Teil der UNO-Truppen präsent.

Das 1996 verabschiedete Protokoll zur Schaffung einer Freihandelszone trat 2000 in Kraft. 2003 wurde ein Regionaler Indikativer Strategischer Entwicklungsplan (Regional Indicative Strategic Development Plan) verabschiedet. Das bis 2007 bestehende integrierte Ministerialkomitee (Integrated Committee of Ministers) wurde durch sechs Einheiten ersetzt, die eine vertiefte Regionalintegration (Regionalisierung, Regionalismus) fördern sollen.

Es findet ein jährliches Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs statt. Es wird jeweils von dem Mitgliedsland ausgerichtet, das bis dahin den jährlich wechselnden Vorsitz innehat. Ein Ministerrat, ein ständiger Ausschuss, nationale SADC-Komitees und das SADC-Sekretariat in Gaborone, das von einem von den Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre gewählten Generalsekretär geleitet wird, sind wesentliche Strukturelemente.

3. Bilanz

Die SADC galt als Vorbild afrikanischer regionaler Kooperation, vermochte die Erwartungen aber nicht zu erfüllen. Die z. T. unter großen Opfern erkämpfte nationale Selbstbestimmung (Selbstbestimmungsrecht) wurde von den Regierungen nicht dem regionalen Interesse durch Einschränkung staatlicher Souveränitätsansprüche (Souveränität) untergeordnet. Der kollektive sicherheitspolitische Rahmen wurde gestärkt, ohne dass dies zur Disziplinierung von Mitgliedsstaaten führte, die eklatant gegen die Gebote guter Regierungsführung verstießen und damit – wie bes. spektakulär im Falle Simbabwes – auch die nachbarschaftlichen Beziehungen belasteten, da ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung Zuflucht in Anrainerstaaten suchte.

Angesichts der mangelnden Kohärenz hat sich die SADC nie als einflussreicher Akteur in der globalen Politik positioniert. In grundsätzlichen Fragen, wie z. B. der fortgesetzten Anerkennung des IStGH gibt es keine gemeinsame Position. Auch in der AU und der UNO vertritt die SADC in Sachfragen keine einheitliche Linie. Bes. Botswana weicht durch deutliche Kritik an Menschenrechtsverletzungen in der Weltgemeinschaft immer wieder von der eher passiven Mehrheitsmeinung ab.

2012 wurde das ab 2005 operative SADC Tribunal auf Eis gelegt, das ursprünglich auch individuelle Klagen zuließ und gegen Mitgliedsstaaten urteilte. Dadurch verstärkte sich der Eindruck, dass es sich um einen Pakt unter Regierungen handelt. Defizite in der Institutionalisierung, mangelnde Effizienz in der Ratifizierung und Operationalisierung der Zielsetzungen sowie ein Mangel an politischem Willen und säumige Beitragszahlungen zur chronisch unterfinanzierten Organisation führten bei externen Gebern zu wachsendem Vertrauensschwund und Legitimationsverlust. Die SADC bleibt dennoch ein wichtiges stabilisierendes Element in der Region und wird weiterhin auch von westlichen Staaten erheblich unterstützt.