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Version vom 14. November 2022, 05:57 Uhr
1. Vorbegriff
K. wird alltagssprachlich ausgesagt von Erklärungen, Erfindungen, Strategien, Einrichtungen wie Regeln, Verträgen oder Institutionen und Ähnlichem. In erster Linie sind menschliche Erwägungen, Urteile, Entscheidungen und Handlungen (Handeln, Handlung) klug zu nennen, welche längerfristig als gut erkannte und gewünschte Zustände herbeiführen. Weil immer eine Person ursächlich für als klug Bezeichnetes ist, ist K. vor allem eine Eigenschaft von Personen. Da ein kluger Mensch nicht nur manchmal und zufälligerweise klug handelt, sondern generell, ist diese Eigenschaft als stabile Disposition anzusehen. Sie manifestiert sich in oben genannten Leistungen, wobei das jeweilige Situationserfordernis die Kriterien für die Qualifizierung einer Person und ihrer Handlungen als mehr oder weniger klug abgibt. Um in der komplexen Handlungswirklichkeit erkennen zu können, was eine Situation jeweils sachlich erfordert, und welche Optionen sie bietet im Hinblick auf Folgen und mögliche zukünftige Entwicklungen, ist Erfahrung nötig. Schon das vorphilosophische Verständnis nimmt an, dass zu einer gewissen Veranlagung der klugen Person (Lebens-)Erfahrung kommen muss. „Aus Schaden wird man klug“ heißt nicht, nur aus Erfahrungen des Scheiterns könnte K. erwachsen, aber dass K. eine Urteilsfähigkeit in Bezug auf das längerfristige Geschick von Absichten beinhaltet. Der Weg von einer Intention zum erstrebten Zustand ist erfahrungsgemäß selten geradlinig und einfach, sondern von Kontingentem beeinflusst: den Absichten und Handlungen anderer Akteure, den förderlichen oder hinderlichen Umständen, schwer vorausberechenbaren Entwicklungen sowie den möglichen Wandlungen des eigenen Wollens und Zielverfolgens.
Der skizzierte Allgemeinbegriff der K. unterscheidet wenig zwischen moralisch guten und moralisch neutralen oder zweifelhaften Absichten. Eine konsequente und umsichtige Verfolgung des eigenen Nutzens ohne moralische Ambitionen kann „klug“ genannt werden, so wie es auch in der praktischen Philosophie der Neuzeit überwiegend geschah. Insoweit nur die Optimierung der Mittel für jegliche Ziele unter Berücksichtigung kontingenter Entwicklungen mit K. gemeint wird, ist diese von Schlauheit oder Gerissenheit nicht zu differenzieren. Auch die von der Philosophie seit der Antike geleistete Entfaltung des Begriffs K. wird auf die Unterscheidung von Schlauheit hin zu befragen sein.
Der erhobene Vorbegriff: K. ist eine eingeübte, praktische Urteilsfähigkeit, die aufgrund von (Begabung und) Erfahrung Handlungsoptionen unter Bedingungen der Kontingenz bestmöglich evaluiert und auswählt. Sie disponiert zu klugen Entscheidungen sowohl der Einzelperson als solcher wie auch in einer Verantwortung für ein Gemeinwesen.
2. Klugheit in der aristotelischen Tradition
Als unverzichtbare praktische Urteilskraft wurde K. seit der Antike zu den vier Kardinaltugenden gerechnet. Platon begründete die Lehre der vier Tugenden, die in ihrem Zusammenhang für gutes Leben des Individuums wie auch im Staat unerlässlich sind, in seiner „Politeia“. So wie die Vernunft (Vernunft – Verstand) im einzelnen Menschen über Begehren und Aufbegehren herrschen soll, soll die Polis von Vernünftigen regiert werden. Allerdings kommt das griechische Wort für K., phronesis, hier kaum vor – an der Systemstelle steht meist Weisheit: sophia (Politeia 427–428b). Der Unterschied ist signifikant, da er das Spezifikum von K. sehen lässt, wie es von Aristoteles herausgearbeitet wurde: Während Platons Weisheit aus der wissenschaftlichen Erkennntnis allg.er und zeitloser Wahrheiten Anwendungsfolgerungen für die variablen, konkreten Situationen erlaubt, steht K. von vornherein im Kontext der sich ständig verändernden Wirklichkeit. Sie ist „eine andere Art des Wissens“ (EE 1246b 36); auf Einzelnes bezogen, was nur durch Erfahrung gewusst werden kann. Nach Aristoteles ist der Bereich der Praxis „das, was sich auch anders verhalten kann“ (NE 1141 a1). Für eine vernünftige Entscheidung unter Bedingungen der Kontingenz genügt es nicht, weise Prinzipien anzuwenden, sondern es braucht eine eigene geistige Disposition. K. zählt zu den „dianoetischen“ oder Verstandes-Tugenden im Unterschied zu den ethischen oder Charaktertugenden: Sie ist eine habituelle Gutheit, aber nicht der strebenden und emotionalen seelischen Kräfte, sondern eine eingeübte und bewährte Leistungsfähigkeit der Vernunft in ihrer praktischen, handlungsleitenden Funktion. Aristoteles definiert sie als „eine mit Überlegung verbundene wahre Disposition des Handelns, die sich auf das bezieht, was für den Menschen gut oder schlecht ist“ (NE 1140b 6–7.20–21). Die praktische Wahrheit, welche gutes Handeln (eupraxia) vollbringt, ist Übereinstimmung mit dem richtigen Streben, das von den ethischen Tugenden in der angemessenen, vernünftigen Mitte ausgerichtet wird. Das ist weit mehr als eine „kluge“ Wahl der geeignetsten Mittel; K. im eigentlichen Sinn ist mehr als Findigkeit (deinotes) und v. a. von der schlauen Fähigkeit zur Optimierung auch unmoralischer Ziele (panourgia) unterschieden. Sich kurzfristige Vorteile zu verschaffen unter der Gefahr, die eigene Glaubwürdigkeit oder gar zukünftige Handlungsoptionen zu verlieren, ist unklug. Der Kluge wird nicht menschliche Beziehungen riskieren für materielle Gewinne. Ungerechtes oder unbeherrschtes Verhalten kann nicht klug im aristotelischen Sinn genannt werden. „Daher ist es offenkundig unmöglich, klug zu sein, wenn man nicht gut ist“ (NE 1144a 36 f.). K. bedeutet die Fähigkeit, gut zu überlegen und daraufhin zu entscheiden, was „überhaupt dem guten Leben zuträglich ist“ (NE 1140a 28).
Die am besten ausgearbeitete Theorie der K. im Mittelalter findet sich bei Thomas von Aquin. Sie ist wie bei Aristoteles eine praxisbezogene intellektuelle Tugend (virtus) und dient der praktischen Wahrheit, welche durch Handeln im Bereich des zukünftigen Kontingenten vollbracht werden kann. Sie kann aus Gegenwärtigem und Vergangenem Zukünftiges erkennen (providentia) – insoweit es die unendliche Vielfalt des von Partikularität geprägten Handlungsfeldes erlaubt („prudentia consistit circa particularia operabilia. […] quasi infinitae diversitates […]“, STh II-II, 49,3). Zu akzeptieren ist ohne Vorbehalt die Bedingung der Variabilität und damit (Rest-)Unsicherheit. Gewissheit zu erwarten, wo es sie nicht gibt, ist eine Selbsttäuschung und geradezu unklug. Der Kontingenz wird der Kluge nicht durch zweckrationale Optimierung Herr, sondern er kann im Zusammenhang mit den anderen Tugenden die bestmögliche Integration von Antrieben und Situationen, instrumenteller Rationalität und moralischer Prinzipienerkenntnis leisten. K. vollendet die praktische Vernunft im Zusammenhang mit der Vollendung des Willens durch Gerechtigkeit und des Strebevermögens durch Mäßigung und Stärke. Prudentia macht erstens die Erkenntnis und Verfolgung eines Ziels richtig. Sie ist ja inhaltlich an moralische Tugenden gebunden und integriert deren spontane Ausrichtung auf gute Ziele in eine insgesamt vernünftige Lebensführung. Zweitens trägt K. indirekt zur Ausbildung guter ethischer Haltungen durch Gewöhnung bei. Drittens überlegt und wählt sie geeignete Mittel. Später betont Thomas die Mittelwahl als Hauptfunktion der K. (allerdings nicht ausschließlich). Eine strenge Unterscheidung von Zielbezug und Mittelbezug wird ohnehin dadurch relativiert, dass jedes partikuläre Ziel wiederum als intermediär und als Mittel zu einem höheren Ziel interpretiert werden kann und soll. Schließlich ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal im Vergleich mit bloßer Findigkeit oder Verschlagenheit (astutia), dass „die Klugheit gut berät in Bezug auf das, was zum letzten Ziel des menschlichen Lebens gehört“ (STh I-II, 57,4 ad 3). Die langfristige Perspektive auf ein gelingendes Leben insgesamt gehört wesentlich zur K., auch wenn ihre Kernfunktion ist, als „Situationsgewissen“ (Pieper 1949: 27) den nächsten Handlungsschritt zu beschließen. Da oft keine einfachen Hierarchien von Zwecken und Mitteln gegeben sind, sondern Synergien von Zielen, Nebenwirkungen von Mitteln, sowie Konkurrenzen von beidem, muss das insgesamt und auf lange Sicht Bestmögliche herausgefunden und gewählt werden – einschließlich der Bedingungen für spätere Zielverfolgung, um nicht durch unkluge Entscheidungen spätere Handlungsspielräume zu blockieren. Bspw. sollten auch in einem heftigen außenpolitischen Konflikt diplomatische Beziehungen aufrechterhalten werden.
Nach Thomas beinhaltet K. die drei Teilakte eines klugen, situationssensiblen Erwägens (deliberare), Urteilens (iudicare) und Sich-bestimmens zum Handeln (praecipere). Da der Mensch i. S. d. aristotelischen Anthropologie ein vernunft-, sprach- und moralbegabtes Lebewesen und als solches ein politisches Wesen ist, das sein Gut nur in einer wohlgeordneten Gemeinschaft erreichen kann, sind zwei Gattungen der K. zu berücksichtigen: „Klugheit, durch die einer sich selbst leitet und Klugheit, durch die einer eine Menge regiert“ (STh II-II, 48,1). Sie bezieht sich nicht nur auf das Privatgut, sondern auch auf das Gemeinwohl. Thomas unterscheidet die kluge Sorge für das bonum commune auf vier Stufen der Vergemeinschaftung: das Haus, die Zweckgemeinschaft zur Verteidigung, die Regierung im engeren Sinn und die bürgerliche Mitwirkung daran. Hierfür klassifiziert er prudentia oeconomica, militaris, regnativa und politica simpliciter dicta (STh II–II, 50,1–4). Schon Aristoteles nennt als der K. verwandte Haltung neben der Fähigkeit zum klugen Wirtschaften (oikonomia) politisches Wissen in Bezug auf Gesetzgebung, politische Willensbildung und Rechtsprechung.
Aus heutiger Sicht muss unbefriedigend bleiben, dass Thomas wie Aristoteles das Haus bzw. die Familie als einziges Beispiel einer intermediären zivilen Institution (medio modo) zwischen dem Individuum und dem Staat nennt. Hier wären wesentlich mehr Institutionen einzuführen wie Betriebe, soziale Einrichtungen einschließlich Bildungsinstitutionen, politische Vertretungen von Wahlsprengeln oder Interessensgruppen, und viele mehr. Indessen wird so noch deutlicher, dass K. auf allen Ebenen menschlichen Handelns unerlässlich ist, für die Führung des eigenen Lebens, von anderen Menschen und von Organisationen. K. ist eine Führungskompetenz in Bezug auf alle tugendgemäßen Handlungen („est directiva omnium virtuosorum actuum“, STh II-II, 56,1). „Kompetenz“ ist von der Bedeutung von competere her (zutreffen, entsprechen, ausreichen, der Sache mächtig sein) ein anderes Wort für virtus, Tugend im Sinn eines sachentsprechenden, ausgebildeten, souveränen Könnens. „Führungskompetenz“ ist demnach eine angemessene Übersetzung von virtus directiva.
3. Klugheit im Kontext modernen politischen Denkens
Eine Degeneration des Begriffs K. im instrumentellen und nicht mehr auf das praktische Gute bezogenen Sinn setzt sich seit dem Hellenismus und verstärkt in der Neuzeit durch, wo die deutliche Unterscheidung der K. von einer moralfreien Schlauheit seit Aristoteles übergangen wird und K. zur zweckrationalen Optimierung von Mitteln zu jedweden Zielen wird.
Niccolò Machiavelli und Thomas Hobbes betonen wie die Tradition, dass K. aus Erfahrung gewonnen werden muss, nun einschließlich der Erfahrungen anderer Menschen in der Geschichte. Allerdings erscheint die Funktion der K. darauf reduziert, sich gegen die Wechselfälle und Ungewissheiten des Lebens zu verteidigen. Die Pluralisierung von Idealen des guten Lebens und entspr.en Zielen ließ das Minimalziel der individuellen, kollektiven oder staatlichen Selbsterhaltung als kleinsten gemeinsamen Nenner hervortreten. Nach N. Machiavelli kann die K. gebieten, unmoralisch zu handeln, etwa sein Versprechen zu brechen und zu täuschen. Die Degradierung der K. zu einer „interessendienlichen Kontingenzbewältigungstechnik“ (Kersting 2005: 7) nivelliert den aristotelischen Unterschied zwischen phronesis und deinotes.
Wenn die Morallehre bei T. Hobbes insgesamt als K.s-Moral bezeichnet wurde, so in dem Sinn, dass K. Teil der furchtgetriebenen Defensivstrategie des Menschen ist und nicht mehr als Vollendung der praktischen Vernunft und des menschlichen Gutseins begriffen wird. Sie wird nur kursorisch behandelt als eine Form von „Natural Wit“ (Hobbes 2013: 134), als Fähigkeit, zu beobachten, zu welchem Vorhaben „a multitude of things“ führe (Hobbes 2013: 142) und eine die Zukunft vorhersehende Konjektur zu bilden; „Prudence is a Præsumption of the Future, contracted from the Experience of time Past“ (Hobbes 2013: 50). Letztlich schreibt T. Hobbes sie sogar Tieren zu. Der Herabstufung der K. zu einer Disposition der Geschicklichkeit liege eine „tendenziell misanthropische Anthropologie“ zugrunde (Luckner 2005: 7).
Für die empiristische Philosophie ist K. keine eingeübte Handlungsdisposition, sondern eine natürliche Fähigkeit, um individuelles Verhalten an die geltende Sitte und Umstände anzupassen. Die Welt-K. des 17. Jh. beschreibt vielfach die Fähigkeit, sich in der Öffentlichkeit auf vorteilhafte Weise zu verhalten – eben wie „ein Mann von Welt“. Unter den politisch volatilen und auch religiös pluraleren gesellschaftlichen Bedingungen der frühen Neuzeit schien die individuelle Handlungsorientierung auf Selbsterhaltung hin konzentriert. Auch und gerade in Bezug auf das Gemeinwesen dominiert in der politischen Philosophie der Neuzeit die Suche nach politischer Stabilität. K. wird im 17. und 18. Jh. meistens auf die Beförderung individuellen wie politischen Nutzens, also den Bereich des bonum utile, beschränkt. Unter den Begriff der „Staats-Klugheitslehre“ wird das erfolgsorientierte politische Handeln subsumiert; die moralische Orientierung der Ziele wird der Lehre vom Naturrecht unterstellt.
Im neuen Ansatz der Moralphilosophie bei Immanuel Kant gibt sich die praktische Vernunft Gesetze der Sittlichkeit im strengen Sinn (a priori und kategorisch), während K. nur pragmatische Ratschläge gibt, die nicht dem moralisch Guten dienen, sondern nur dem ethisch Guten im Hinblick auf das Glück. Sie sind nicht verallgemeinerbar und hypothetisch. In der Annahme, dass etwas die eigene Glückseligkeit befördere, wählt die K. dazu die Mittel. I. Kant nennt „die Geschicklichkeit in der Wahl der Mittel zu seinem eigenen größten Wohlsein Klugheit im engsten Verstande“ (Kant 1911: 416). K. vereint alle Absichten zum eigenen dauerhaften Vorteil und versteht es, andere Menschen in diesem Sinn zu beeinflussen. Während I. Kant mit der aristotelischen Tradition darin übereinstimmt, dass die Ratschläge der K. „das Wohlbefinden im Durchschnitt am meisten befördern“ (Kant 1911: 418), also auf Erfahrungen dessen basieren, was „ut in pluribus“ (meistens) gilt, kann er der K. genau darum keine zentrale Rolle mehr einräumen, denn sie entbehrt der strengen Allgemeinheit, welche nur von erfahrungsunabhängiger und formaler Reflexion etabliert wird. Sie hat keinen moralischen, sondern einen pragmatischen Sinn, bezieht sich nicht mehr auf Pflichten, sondern nur noch auf Interessen, „indem es ganz was anderes ist, einen glücklichen, als einen guten Menschen, und diesen klug und auf seinen Vorteil abgewitzt, als ihn tugendhaft zu machen“ (Kant 1911: 442).
Während die neuere Forschung mit Rückgriff auf andere Texte I. Kants der K. eine darüber hinausgehende Rolle zuschreibt, blieb jedenfalls in wirkungsgeschichtlicher Hinsicht eine Spaltung zwischen sittlicher Gutheit und Nützlichkeit, welche der vorangehenden Annäherung der K. an Findigkeit und Durchsetzungsgeschick entsprach und die Moralisierung individuellen, wirtschaftlichen und politischen Handelns so kaum unterstützte.
4. Klugheit im globalen Zeitalter
Wie kann ein globales Gemeinwohl befördert werden, wofür weder bloßes Nützlichkeitsethos noch Moralappelle viel versprechen? K. könnte unerlässlich sein als integrative Kraft zum praktischen Urteilen und als Führungskompetenz. Im politischen Handeln des 21. Jh. werden kluge Überlegungen und Entscheidungen insb. ökologische Zusammenhänge berücksichtigen und das Prinzip der Nachhaltigkeit verstärkt umsetzen. Die Notwendigkeit, in solchen wie auch wirtschaftlichen Fragen global zu denken, die resultierende Vielzahl und Komplexität der Einflussfaktoren erfordern die intellektuelle Tugend der K. Ihr Zusammenhang mit stabilen Gerechtigkeitsorientierungen, mit Fähigkeiten zu sachlichem und maßvollem sowie zu mutigem Handeln, wie von der klassischen Tugendlehre behauptet, wird ebenfalls deutlich.
Kluge Erwägungen stellen sich Fragen folgender Art:
a) Wer handelt? Ich selbst oder besser eine andere Person oder Institution oder arbeitsteilig? Wer wird in den Vorgang sonst noch eingreifen, fördernd oder hemmend?
b) Was ist zu tun? Welche genauen Handlungsoptionen gibt es? Mit welchen wahrscheinlichen Folgen, Nebenfolgen und Kosten? Wie könnten sie sich auf das (soziale, betriebliche, wirtschaftliche, politische, rechtliche) System auswirken? Welche Folgen würde ein Nichthandeln voraussichtlich haben?
c) Was dient dem langfristigen Wohl und dem Gemeinwohl?
d) Wie ist zu handeln? Wann am besten – sofort oder später, langsam oder rasch, womöglich in strategischen Teilschritten?
e) Welche Mittel erscheinen am geeignetsten? Wie beeinflussen sie andere wichtige Ziele? Sind Synergien zu erwarten?
f) Welche Signale setzt die geplante Art des Handelns – beim Kommunizieren der „Ton“? Wie kann die Kooperationsbereitschaft anderer Mitakteure gewonnen werden?
g) Welche Umstände sind der Zielerreichung günstig, welche nicht? Welche lassen sich beeinflussen? Wie nachhaltig wird der erstrebte Zustand sein?
Insoweit K. als moralfreie Fähigkeit zur Optimierung des eigenen Nutzens verstanden wird, kann sie zum wirtschaftlichen oder politischen Handeln nicht mehr beitragen als Anleitungen zur Interessensdurchsetzung oder Machtsicherung (Macht). Insoweit sie, der aristotelischen Tradition folgend, als Führungskompetenz mit Blick auf das Gemeinwohl und auf nur gemeinsam zu erreichende Güter verstanden wird, kann sie zur Orientierung ethisch motivierter Akteure, zumal unter dem Erfordernis der Nachhaltigkeit, wertvolle Dienste leisten.
Literatur
A. Fidora/A. Niederberger/M. Scattola (Hg.): Phronesis – prudentia – Klugheit, 2013 • T. Hobbes: Leviathan, or The Matter, Forme & Power of a Common-wealth ecclesiasticall and civill, 2013 • W. Kersting (Hg.): Klugheit, 2005 • A: Luckner: Klugheit, 2005 • N. Machiavelli: Il Principe, 1986 • F. Wiedmann/G. Biller: Klugheit, in: HWPh, Bd. 4, 1976, 857–863 • I. Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: AA, Bd. 4, 1911, 385–463 • J. Pieper: Traktat über die Klugheit, 41949.
Empfohlene Zitierweise
M. Riedenauer: Klugheit, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Klugheit (abgerufen: 01.11.2024)