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Version vom 6. September 2018, 17:00 Uhr
1. Begriff und früher Calvinismus
Der Begriff C. war zunächst ein polemischer Terminus des frühen Luthertums für den reformierten Zweig der Reformation. Später diente er als Selbstbezeichnung zur Begründung konfessioneller Identität (Konfessionalisierung) und bezeichnete die Theologie Johannes Calvins, seiner Schüler und deren Wirkungen. C. wurde synonym für Theologie, Geschichte, Kultur und Einfluss der Reformierten Kirchen verwendet; deren Wurzeln liegen indes auch in der Zürcher Tradition (Huldrych Zwingli; Heinrich Bullinger) und bei Philipp Melanchthon. Ferner bringt der Begriff C. die Aneignung und Weiterentwicklung von J. Calvins Werk zum Ausdruck, in dessen Verlauf es sowohl konservative Tendenzen zur Bewahrung der Tradition als auch innovative Aufbrüche gab.
J. Calvins Lehre breitete sich von Genf und ihrer Akademie über Europa aus. Entwicklungen zur reformierten Orthodoxie finden sich bereits bei Théodore Beza, welcher der Lehre von der doppelten Prädestination größeres Gewicht gab. Diese Lehre, der zufolge ewige Erwählung und Verwerfung auf Gottes vorzeitlichem Ratschluss beruhen, dominierte im 17. Jh. den C., der durch fünf Kennzeichen charakterisiert war: Verderbtheit des Sünders, bedingungslose Erwählung, unwiderstehliche Gnade, begrenzte Versöhnung und Beharrlichkeit der Heiligen.
Auf reformatorischer Grundlage entstand eine Bundes- bzw. Föderaltheologie, die der spekulativen Metaphysik der frühen Orthodoxie ein biblisches Denkmodell an die Seite stellte. Das Wirken Gottes wurde in einen heilsgeschichtlichen Zusammenhang gestellt und die Verantwortung des Menschen als Gottes Bundespartner betont. Der Bund bringt die Gewissheit zum Ausdruck, dass Gott eine unverbrüchliche Beziehung zum Menschen aufrichtet. Diese Lehre hatte u. a. auf die Kirchenordnung, den Widerstand gegen das absolutistische Königtum (Absolutismus) in Frankreich (Monarchomachen) und moderne Staats- und Gesellschaftstheorien Einfluss. Johannes Althusius verstand die Politik als Kunst, miteinander in ein gegenseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis einzutreten (Vertragstheorien). Im angelsächsischen Sprachraum wurde der Bund zum staatstheoretischen Modell, um das Zusammenleben nach föderalistischen Gesichtspunkten (Föderalismus) zu gestalten und Volkssouveränität, bürgerliche und religiöse Freiheit und Gewaltenteilung zu etablieren (Bill of Rights, 1776; Verfassung der Vereinigten Staaten, 1787).
In der Kirche wurden die presbyterial-synodale Ordnung (Synode) mit vier Leitungsämtern (Pfarrer, Lehrer, Älteste, Diakone) und die kollegiale Ausübung der Gemeinde- und Kirchenleitung typisch. Ein gestuftes System von lokalen und regionalen Leitungsgremien, die sich gegen bischöfliche und staatliche Machtansprüche behaupten mussten, sah eine relative Eigenständigkeit der Gemeinden (Gemeinde) vor. Die vom Konsistorium (Pfarrer und Älteste) ausgeübte Kirchenzucht achtete auf die christliche Lebensgestaltung und diente der sozialen Disziplinierung. Im Pietismus rückten die Frömmigkeit des Einzelnen, seine Gotteserfahrung, geistliche Erbauung und Anleitung zum frommen Lebenswandel ins Zentrum. Der angelsächsische Puritanismus gab den inneren Wirkungen der göttlichen Gnade und der sittlichen Lebensführung nach Gottes Geboten Gewicht. Der Rationalismus wollte Bibel und Lehre für die Vernunft (Vernunft–Verstand) einsichtig machen; dazu gehörte auch die Vergewisserung über die eigene Erwählung aus dem praktischen Lebensvollzug und dem ethischen Fortschritt („Syllogismus practicus“).
2. Ausprägungen in Ländern
In Frankreich entstanden Hugenottengemeinden, die sich 1559 zur ersten Nationalsynode (Synode) in Paris versammelten und sich eine presbyterial-synodale Kirchenordnung sowie das Bekenntnis Confessio Gallicana gaben. Im Blutbad von Vassy (1562) und in der Bartholomäusnacht (23./24.8.1572) eskalierten die Ereignisse; während der Hochzeit des reformierten Bourbonen Heinrich von Navarra (Heinrich IV.) mit Margarete von Valois wurden über 3 000 Hugenotten und weitere 20 000 in ganz Frankreich ermordet. Das von Heinrich IV. am 13.4.1598 erlassene Edikt von Nantes bedeutete Gewissens-, Schul-, Gerichts- und Verwaltungsfreiheit (Gewissen, Gewissensfreiheit) mit beschränkter Religionsausübung sowie Gleichberechtigung mit Zulassung zu allen Staatsämtern. Ludwig XIV. widerrief das Edikt 1685, erklärte den Protestantismus für aufgehoben und ließ der Verfolgung der Hugenotten freien Lauf. Fortan lebten sie als „Kirche unter dem Kreuz“; durch Fluchtbewegungen wurde der C. weit über Frankreich hinaus verbreitet.
In den Niederlanden war der C. in den Unabhängigkeitskampf gegen die spanische Herrschaft Karls V. und Philipps II. involviert und rang um die Eigenständigkeit der Kirche. Auf der Flucht vor der Gewaltherrschaft des Herzogs von Alba gelangten Niederländer nach London und Deutschland, wo sie den C. verbreiteten. In den Niederlanden stellte sich die von Wilhelm von Nassau-Oranien angeführte Bewegung der Geusen den Spaniern entgegen. Nach dem gescheiterten Religionsfrieden (1578) gingen der reformierte Norden und der katholische Süden getrennte Wege. Anfang des 17. Jh. entstanden Spannungen zwischen Anhängern des liberalen Jacobus Arminius (Arminianer bzw. Remonstranten) und dem Vertreter der orthodoxen Lehre Franciscus Gomarus (Gomaristen bzw. Kontraremonstranten). Die Dordrechter Synode (1618/19) lehnte die Lehre der Remonstranten von der menschlichen Willensfreiheit ab und entschied zugunsten der Gomaristen, dass der Glaube nur den von Gott Erwählten geschenkt werde. Bis heute ist der C. in den Niederlanden von religiöser Pluralität und Spannungen zwischen humanistisch-liberalen und konservativen Kräften geprägt.
In Deutschland wurde der C. durch niederländische und französische Flüchtlinge sowie einzelne Landesherren heimisch. Mitte des 16. Jh. siedelten sich vor der Rekatholisierung geflohene reformierte Wallonen und Flamen in Wesel (1544), Frankfurt am Main (1553), am Niederrhein, in der Pfalz und Ostfriesland an. Der Weseler Konvent (1568) und die Emder Synode (1571) führten die presbyterial-synodale Kirchenordnung ein. In der „Zweiten Reformation“ fasste der C. seit 1559 in der Kurpfalz Fuß. Kurfürst Friedrich III. ließ mit dem Heidelberger Katechismus (1563) durch Zacharias Ursinus ein Bekenntnis ausarbeiten, das den C. mit einer von P. Melanchthon und seinen Schülern geprägten Irenik verband. Sodann wurde der C. in weiteren ursprünglich lutherischen Territorien eingeführt (Nassau, Bremen, Lippe, Anhalt, Hessen-Kassel, Brandenburg). Erst im Westfälischen Frieden (1648) wurden die Reformierten in Deutschland offiziell anerkannt.
In Ungarn war der C. ein Gegengewicht zur Herrschaft der Habsburger. Durch Gregor Szegedi und Petrus Melius, der Debrecen zum Zentrum des C. machte, breitete sich der C. aus; auf beide geht das „Bekenntnis von Eger und Debrecen“ (1562), eine Verteidigung der Reformation, zurück; an dessen Stelle trat die „Confessio Helvetica posterior“ H. Bullingers (1566). Auch wenn der C. im 17. Jh. durch die Gegenreformation seine Stellung als Mehrheitskonfession einbüßte, ist er bis heute ein gesellschaftlicher Faktor.
In Schottland geht der C. auf den Calvinschüler John Knox (1505–1572) zurück, der auf eine selbstständige Kirchenleitung drang. Im „Covenant“ (1557) schloss sich der evangelische Adel zusammen und stand der katholischen Regentin Marie de Guise gegenüber. Nach ihrem Tod 1560 bildete sich eine Ständeversammlung („Reformation Parliament“), die den päpstlichen Einfluss auf die Kirche zurückdrängte und die „Confessio Scotica“ als Bekenntnis einführte. Eine 1592 vom König und Parlament anerkannte Kirchenordnung („Book of Discipline“, 1560/1578) sah aus Pfarrern und Ältesten besetzte Gremien mit Verantwortung für Lehre, Gottesdienst, Kirchenordnung und Diakonie vor. Unter Andrew Melville übertrug die Kirche den Laien große Verantwortung in der Kirchenleitung (Presbyterianismus). Schließlich erkannte 1690 das Parlament die presbyterianische Kirchenordnung an und erklärte die reformierte „Church of Scotland“ zur Nationalkirche.
In der anglikanischen Kirche Englands sammelte sich eine puritanische Bewegung, um die kirchlichen Riten abzuschaffen und eine den Geboten Gottes entsprechende Lebensführung anzustreben. Mit der Beteiligung der Gemeinde, der Kritik an der königlichen Politik und dem Eintreten für das Parlament wuchsen vordemokratische Gedanken. Nach ersten Forderungen von Puritanern 1572, in England eine presbyteriale Kirchenverfassung einzurichten, wurden diese Reformen in der Westminster Assembly (1643–1648) fortgeführt und die presbyteriale Ordnung durch das Parlament 1646 eingeführt. Die „Westminster Confession of Faith“ (1647) wurde zur Bekenntnisgrundlage vieler Presbyterianer. Letztlich blieb die Reform der anglikanischen Kirche eine Episode; der „Toleration Act“ (1689) wies den Presbyterianern eine Stellung als eigene Konfession („Dissenters“) außerhalb der Staatskirche zu.
Angelsächsische Puritaner („Pilgerväter“) brachten den C. seit 1620 nach Nordamerika und führten zusammen mit niederländischen Flüchtlingen und irisch-schottischen Siedlern ein presbyterianisches Verständnis von Kirche und Gesellschaft (Kirche und Gesellschaft) ein, das auf Partizipation aller ausgerichtet war. Die Gewaltenteilung in der Kirche, öffentliche Verantwortung, Gewissensfreiheit (Gewissen, Gewissensfreiheit) und Toleranz begünstigten Konzeptionen von geteilten Verantwortlichkeiten, eine auf Menschenrechten beruhende Gesellschaftsordnung und die parlamentarische Demokratie.
3. Grundlinien der Lehre
Der C. weist neben Kontinuitäten zahlreiche Modifikationen zur Lehre J. Calvins und seiner Schüler auf. Folgende Grundlinien lassen sich aufzeigen: Quelle der Glaubenserkenntnis und Richtschnur des Lebens ist die Bibel in ihrer Einheit von AT und NT. Die in ihr bezeugte Wahrheit ermöglicht es, Gottes Namen zu bekennen und seinem Willen Geltung zu verschaffen. Statt eines für alle Kirchen verbindlichen Bekenntnisses sind diese in ihrer Vielzahl vorläufige und ggf. überbietbare Zeugnisse des Glaubens. Gott bewahrt, begleitet und erhält in seiner Souveränität die von ihm unterschiedene Welt. Inmitten von Kontingenzerfahrungen kann der Mensch sich Gottes Vorsehung und Bund anvertrauen und soll ihm allein die Ehre geben. In der Christologie grenzt sich der C. von der lutherischen Lehre der Ubiquität (Allgegenwart) der menschlichen Natur Jesu Christi ab; diese ist beim Abendmahl nicht leiblich, sondern geistlich anwesend („Extra-Calvinisticum“). Jesu Auferweckung wird als Inkraftsetzung der in seinem Tod am Kreuz geschehenen Erlösung verstanden und begründet den Anbruch eines neuen Lebens in Freiheit und Verantwortung. Der Heilige Geist erneuert die Kirche und das Leben der Einzelnen, die zu einem dankbaren Leben im Gehorsam gegenüber Gottes Geboten angeleitet werden. Als Herr leitet Jesus Christus seine Kirche und relativiert alle anderen Herrschaftsansprüche. Anstelle episkopaler Hierarchien baut sich die Kirche von ihren Mitgliedern auf und bedarf der steten Erneuerung. Taufe und Abendmahl sind den Glauben stärkende Zeichen für die Zugehörigkeit zu Gott und werden in der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde gefeiert, in der die Psalmen (Hugenottenpsalter) neben der Predigt herausragende Bedeutung haben.
4. Weiterentwicklungen und Wirkungen
Die Begegnung mit der Aufklärung und ihre Adaption in der Bibelkritik, im Verhältnis der Theologie zur Philosophie und zu den Naturwissenschaften sowie in der Bekenntnisbindung stellte den C. vor Herausforderungen, die in Spaltungen zwischen liberal-modernistischen und konservativ-fundamentalistischen Kräften (Réveil) mündeten. Während z. T. die Bekenntnisbindung aufgelöst und der Schwerpunkt auf Kultur, Gefühl und Gewissen (Gewissen, Gewissensfreiheit) Freikirchen, die an der tradierten konfessionellen Identität festhielten (Konfession). Andernorts sorgten Unionsbildungen für eine sukzessive Auflösung der Identität des C. (Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung, 1835).
Nachdem der C. durch Mission und Migration weltweit Verbreitung fand, wurde dem Streben nach Überwindung von Spaltungen 1875 durch die Gründung der (seit 1921 so bezeichneten) „World Alliance of the Reformed Churches“ Rechnung getragen. Vom C. und ihren Missionsgesellschaften gingen wichtige Impulse für die ökumenische Bewegung aus. Heute zählt die "World Communion of Reformed Churches" ca. 80 Mio. Mitglieder in 230 Kirchen aus 108 Ländern. </p> <p> Im Neo-C. wurde der C. unter den Bedingungen der Moderne aktualisiert. Sein Hauptrepräsentant Abraham Kuyper (1901–1905 niederländischer Ministerpräsident) eröffnete dem C. gesellschaftliche Bedeutung und einen Bezug zum modernen Kulturbewusstsein. Kennzeichen waren konfessionelle Rückbesinnung, Wahrnehmung der kulturprägenden Kraft des Christentums, Öffnung zur modernen Welt bei gleichzeitiger Kritik von Liberalismus und Säkularisation, Erneuerung von Kirche und Gesellschaft (Kirche und Gesellschaft), soziales Engagement und freikirchliche Bekenntnisgemeinschaft. </p> <p> Im 20. Jh. erfuhr der C. insb. bei Karl Barth eine Neugestaltung, indem dieser auf J. Calvin und den klassischen C. Bezug nahm und deren Themen von der Offenbarung Gottes in Jesus Christus her beleuchtet hat. Mit der Interpretation der Prädestinationslehre als Lehre von Gottes Gnadenwahl und der Bundestheologie als Ausdruck für die Versöhnung setzte er Impulse für den neueren C. Der Katholizismus hat sich im Zweiten Vatikanischen Konzil mit der Öffnung zur Welt und der Partizipation der Laien an kirchlichen Leitungsämtern den Gedanken des C. geöffnet. </p> <p> Realismus, Rationalität, Bildung und Gestaltungswille kennzeichnen bis heute die Wirkungen des C. Dazu gehören Ideologiekritik, Verurteilung politischer Gewaltherrschaft, Förderung von individueller Freiheit und Selbstbestimmung, Übernahme von Verantwortung sowie Engagement für Frieden und Gerechtigkeit. Der Staat gilt als eine sich Gottes Schöpfungs- und Erlösungswillen verdankende Einrichtung, die dem Recht Geltung verschafft. Der Gehorsam ihm gegenüber hat seine Grenze, wenn er totalitär wird (Totalitarismus), das Recht verletzt und Ungehorsam gegenüber Gott fordert; in diesem Fall ist ein von gewählten Repräsentanten ausgeübter Widerstand gegen die Regierung denkbar oder gar Pflicht. </p> <p> Die Wirtschaftsethik des C. gründet im Diebstahlsverbot sowie in der Verantwortung gegenüber den durch Gott verliehenen Gaben. Das schließt Geldwirtschaft, Zinsnahme, Sparsamkeit und Ablehnung von maßlosem Profit ein. Max Weber suchte den „Geist des Kapitalismus“ auf den C. mit seiner innerweltlichen Askese und ein von der Prädestinationslehre begünstigtes Streben, im wirtschaftlichen Erfolg Vergewisserung zu finden, zurückzuführen. Entgegen M. Webers These lässt sich kein Kausalzusammenhang zwischen C. und Kapitalismus nachweisen. Dass vom C. geprägte Territorien wirtschaftlich erfolgreich sind, ist vielmehr im Bildungsniveau und der Disziplinierung der Lebensgestaltung begründet. Die im Dienst des Nächsten stehende materielle Lebenssicherung findet in der Armen- und Bedürftigenfürsorge ihren Ausdruck, aus der sich die moderne Wohlfahrtspflege entwickelt hat. </p> <p> Im C. entstand eine Kultur, welche die Hochschätzung der Bildung u. a. durch die Gründung „Hoher Schulen“ und die Emanzipation des neuzeitlichen Individuums begünstigt hat. Damit ist eine Buchkultur verbunden, die sich insb. in der im Puritanismus gepflegten Erbauungsliteratur niederschlug. Da Vernunft (Vernunft – Verstand) und Offenbarung einander dienen sollten, wuchs die Aufgeschlossenheit für naturwissenschaftliche Erkenntnisse und die Bibel- und Dogmenkritik. In der Malerei verschaffte die Ablehnung religiöser Bilder im Kirchenraum den Gemälden eine neue Funktion als Anleitung zum sittlichen Lebenswandel. </p>
Literatur
<p> M. Freudenberg: Reformierte Theologie, 2011 • R. A. Muller: After Calvin: Studies in the Development of a Theological Tradition, 2003 • H. Faulenbach/E. Busch (Hg.): Reformierte Bekenntnisschriften, 7 Teilbde., 2003–2015 • E. Koch: Das konfessionelle Zeitalter, 2000 • P. Helm: Calvin and the Calvinists, 1998 • M. Welker/D. Willis (Hg.): Zur Zukunft der reformierten Theologie, 1998 • M. Prestwich (Hg.): International Calvinism 1541–1715, 21997 • C. Strohm: Ethik im frühen Calvinismus, 1996 • H. Schilling: Civic Calvinism in Northwestern Germany and the Netherlands, 1991 • H. Schilling (Hg.): Die reformierte Konfessionalisierung in Deutschland, 1986 • J. H. Leith: Introduction to the Reformed Tradition, 21981 • W. H. Neuser: Dogma und Bekenntnis in der Reformation: Von Zwingli und Calvin bis zur Synode von Westminster, in: C. Andresen (Hg.): Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte, Bd. 2, 1980, 167–352 • B. Gerrish: Tradition and the Modern World: Reformed Theology in the Nineteenth Century, 1978 • H. Vahle: Calvinismus und Demokratie im Spiegel der Forschung, in: ARG 66 (1975), 182–212 • J. T. McNeill: The History and Character of Calvinism, 21973 • H. Heppe: Die Dogmatik der evangelisch-reformierten Kirche, 21958. </p>
Empfohlene Zitierweise
<p id="quotation1"> M. Freudenberg: Calvinismus, Version 09.05.2018, 17:32 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Calvinismus (abgerufen: 25.11.2024) </p>