Central European Free Trade Agreement (CEFTA)
Das mitteleuropäische Freihandelsabkommen CEFTA steht begrifflich für zwei zeitlich aufeinander folgende Freihandelsvereinbarungen zwischen ehemaligen sozialistischen Ländern in Mittel- und Osteuropa. Für beide Vereinbarungen ist der Hauptnutzen neben dem intraregionalen Freihandel in der Heranführung an die EU zu sehen, wobei sich aufgrund regionaler Konflikte die Kooperation im Rahmen der neueren Vereinbarung untereinander schwieriger gestaltet. Die Entstehung des ursprünglichen Abkommens ist in einem spezifischen historisch-politischen Kontext zu sehen, da es Ausdruck der Bestrebungen der Visegrád-Gruppe war, sich aus den Bündnisstrukturen des Ostblocks (des RGW) herauszulösen und die gemeinsamen Anstrengungen zur Annäherung an die EG/EU zu koordinieren. Im Oktober 1991 erklärten Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei die Bereitschaft zur Bildung einer Freihandelszone und unterzeichneten am 21.12.1992 in Krakau hierzu ein Abkommen, welches am 1.3.1993 in Kraft trat. Das Ziel war es, durch symmetrischen Abbau aller tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse bis spätestens zum 1.1.2001 stufenweise eine Freihandelszone für Industrieerzeugnisse zu verwirklichen. Darüber hinaus wurde eine teilweise Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten vereinbart. Nach der Trennung wurden die Tschechische Republik und die Slowakei jeweils neue CEFTA-Mitglieder. Durch die Beitritte Sloweniens (1996), Rumäniens (1997), Bulgariens (1999), Kroatiens (2003) und Mazedoniens (2006) erfolgte eine sukzessive Erweiterung der Freihandelszone. Die Bedeutung des Abkommens lag auf zwei Ebenen. Ein wesentlicher ökonomischer Vorteil war die handelsschaffende Wirkung im intra-CEFTA Bereich und somit auch die Erhöhung der ökonomischen Interdependenzen der CEFTA-Mitglieder. Durch die doppelte Einbindung der Mitglieder – einmal in das CEFTA und einmal zur EU mittels individuell vereinbarter Assoziierungsabkommen – wurden handelsumlenkende Effekte jedoch vermieden und generelle Wohlstandssteigerungen erzielt. Obgleich der Schwerpunkt stets auf dem Freihandelselement lag, wurden Versuche unternommen, die Integration zu vertiefen (z. B. durch grenzüberschreitende Unternehmenskooperationen) und Freizügigkeit für die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zu schaffen. Zurückzuführen war die bewusst schwache Form der Integration auf die Erfahrungen der RGW-Vergangenheit und die Sorge vor einer erneuten Einbindung in ein umfassendes Regime intraregionaler Kooperation („RGW-Syndrom“). Dennoch ist dem CEFTA eine politische Funktion beizumessen, da es ein Forum für Dialoge und Kooperation zur Verfügung stellte. So konnten die CEFTA-Staaten ihre Fähigkeiten zur transnationalen Zusammenarbeit ausbauen und ihre Volkswirtschaften auf den Wettbewerbsdruck eines erweiterten Marktes vorbereiten. Dies war ein entscheidender Baustein zur Erlangung der Beitrittsreife und wurde aktiv von der EU befördert.
Wegen der Unvereinbarkeit zwischen beiden Mitgliedschaften schieden aufgrund des Beitritts zur EU Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien 2004 aus der CEFTA aus. In der CEFTA verblieben lediglich Rumänien, Bulgarien und Kroatien (die 2007 bzw. 2013 austraten) sowie Mazedonien. Zugleich suchten die Balkanstaaten mit Unterstützung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa einen Rahmen, der die 32 bilateralen Handelsabkommen im Balkanraum zusammenfassen sollte. Deshalb wurde ab 2004 eine Erneuerung und Modernisierung des ursprünglichen CEFTA verhandelt. Am 19.12.2006 wurde von Albanien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien und Moldawien in Bukarest ein neues Abkommen unterzeichnet, das im Laufe des Jahres 2007 in Kraft trat und seitdem das CEFTA 2006 bildet. Der Vertragsinhalt blieb im Vergleich zum ursprünglichen CEFTA größtenteils ähnlich (z. B. Errichtung einer Freihandelszone für Industrieprodukte bis 2010). Lediglich einige Aspekte, wie etwa die Beitrittsbedingungen, wurden modifiziert. Anders als im ursprünglichen Abkommen wurde eine festere Institutionalisierung vereinbart und ein Sekretariat geschaffen. Daran, dass das CEFTA 2006 keinen der CEFTA-Gründungsmitglieder mehr umfasst, zeigt sich der Charakter als Übergangsphase zum EU-Beitritt. Die Kompatibilität der CEFTA 2006 zur EU ist dadurch gegeben, dass parallel bilaterale Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen EU und CEFTA-Mitgliedern (mit Ausnahme Moldawiens und des Kosovo) bestehen, die u. a. eine sukzessive und asymmetrische Verringerung der Zölle (Zoll) vorsehen. Deshalb sind auch hier handelsschaffende Effekte sowohl zwischen dem CEFTA-Block und der EU als auch innerhalb der Länder des CEFTA 2006 nachzuweisen.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
J. Dörr: Central European Free Trade Agreement (CEFTA), Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Central_European_Free_Trade_Agreement_(CEFTA) (abgerufen: 21.11.2024)