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− | In letzter Zeit liegt ein Schwerpunkt der Forschung auf Erinnerung und Aufarbeitung diktatorischer Vergangenheit. Nach dem Ende vieler Diktaturen sind Prozesse, Praktiken und Organisationsformen in den Fokus gerückt, die darauf zielen, solche Muster aufzuarbeiten und Verbrechen einer gewaltsamen Vergangenheit nach einem gesellschaftlichen Umbruch zu benennen, um den Übergang von der Diktatur zur Demokratie zu gewährleisten. Die Aufarbeitung von Regimeverbrechen nahm die Gestalt einer „zweiten Geschichte“ der Diktatur an. Vor diesem Hintergrund verfolgte die postdiktatorische G. eine ganze Reihe von Zielen, die wiederum auf vielfältige Weise erreicht werden konnten. Der wichtigste Aspekt war die Wiederherstellung von Wahrheit und Gerechtigkeit. Dazu mussten | + | In letzter Zeit liegt ein Schwerpunkt der Forschung auf Erinnerung und Aufarbeitung diktatorischer Vergangenheit. Nach dem Ende vieler Diktaturen sind Prozesse, Praktiken und Organisationsformen in den Fokus gerückt, die darauf zielen, solche Muster aufzuarbeiten und Verbrechen einer gewaltsamen Vergangenheit nach einem gesellschaftlichen Umbruch zu benennen, um den Übergang von der Diktatur zur Demokratie zu gewährleisten. Die Aufarbeitung von Regimeverbrechen nahm die Gestalt einer „zweiten Geschichte“ der Diktatur an. Vor diesem Hintergrund verfolgte die postdiktatorische G. eine ganze Reihe von Zielen, die wiederum auf vielfältige Weise erreicht werden konnten. Der wichtigste Aspekt war die Wiederherstellung von Wahrheit und Gerechtigkeit. Dazu mussten [[Verantwortung]] und [[Schuld]] benannt und anerkannt werden, ohne von den zahlreichen innergesellschaftlichen Widerständen zu sehr verwässert zu werden. In Lateinamerika oder Südafrika zeigte sich dieser Prozess an der Implementierung von „Wahrheits-“ und „Versöhnungskommissionen“. Häufig entscheidend von der [[Zivilgesellschaft]] vorangebracht, wurde die Aufarbeitung von den ehemaligen Tätern immer wieder verzögert oder verhindert. In Ostmitteleuropa gab es vergleichbare Kommissionen. Das größte Problem war hier, dass es sich um Diktaturen handelte, die sich seit vierzig Jahren oder noch länger an der Macht gehalten und somit Gesellschaft, Politik und Rechtssystem massiv imprägniert hatten. Neben der Benennung der Schuld war die „Heilung“ ein unerlässliches Ziel, durchaus im psychologischen, individuellen Sinn. Auf der kollektiven Ebene zielte G. auf eine Reinigung, eine gesellschaftliche Katharsis und letzten Endes auf das Schwierigste überhaupt ab: auf eine Versöhnung zwischen Opfern und Tätern. Verschiedene Vorgehensweisen führten zu diesen Zielen. Dazu gehörten eine „Säuberung“ in Anlehnung an die [[Entnazifizierung]] nach 1945 in Deutschland oder die erwähnten Wahrheitskommissionen. Archive mussten geöffnet, zugänglich gemacht und ausgewertet werden, um die Untaten der Diktatur aufzuarbeiten. Wenn Verbrechen geleugnet wurden, musste dies die Justiz auf den Plan rufen. Überhaupt waren Gerichtsverfahren zur Vergangenheitsaufarbeitung unabdingbar. Täter mussten bestraft werden, Entschädigungen, Reparationen und Wiedergutmachungen die überlebenden Opfer erreichen. Symbolische Akte waren wichtig – dazu gehörten Gedenktage. Darüber hinaus galt es, eine Memorialkultur in Form von Friedhöfen, Gedenkstätten und Museen zu errichten. |
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− | Neben der postdiktatorischen G. schälen sich neuerdings weitere Trends heraus. Ein grundsätzlicher Aspekt betrifft viele westliche Länder: Die einstige heroische [[Erinnerungskultur]] wird abgelöst von einem Schulddiskurs, der zum Ziel hat, die historische Erfahrung in die eigene Verantwortung zu überführen. Das geschieht in Großbritannien und Frankreich etwa auch in den Debatten über das Erbe des | + | Neben der postdiktatorischen G. schälen sich neuerdings weitere Trends heraus. Ein grundsätzlicher Aspekt betrifft viele westliche Länder: Die einstige heroische [[Erinnerungskultur]] wird abgelöst von einem Schulddiskurs, der zum Ziel hat, die historische Erfahrung in die eigene Verantwortung zu überführen. Das geschieht in Großbritannien und Frankreich etwa auch in den Debatten über das Erbe des [[Kolonialismus]]. Mit Blick auf die [[Shoa]] hat ein globaler Wandel stattgefunden: weg von der deutschen Kollektivschuld und hin zum „paradigmatischen Menschheitsverbrechen“ mit singulärem Charakter. Seit 1989 werden der [[Kommunismus]] und der [[Nationalsozialismus]] zunehmend miteinander in Verbindung gedacht. Eine Konkurrenz der Erinnerungen entsteht. So gibt es eine kontrovers diskutierte Initiative für einen europäischen Gedenktag für die Opfer des Kommunismus und Nationalsozialismus (23. August, Hitler-Stalin-Pakt). Diese Diskussion ist ein Zeichen dafür, dass mit der zunehmenden historischen Distanz eine Abstraktion stattfindet: Es geht nicht mehr darum, die Spezifika des Nationalsozialismus gegenüber anderen Unterdrückungssystemen herauszustellen, sondern allgemeine Funktionsweisen und Ausprägungen von Diktatur, Unterdrückung und Verfolgung zu betonen. Ziel ist es, einen gemeinsamen europäischen Erinnerungsort zu schaffen. Gleichzeitig ist man bemüht, die Opfer in den Vordergrund des Erinnerns zu stellen, unabhängig von der Frage, unter welcher Art von Diktatur sie gelitten haben. Letztlich hat die Diskussion mit dem Zusammenwachsen von West- und Osteuropa zu tun, steht also für eine Form der Europäisierung der Erinnerung. |
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− | E. Wolfrum: Geschichtspolitik, Version | + | E. Wolfrum: Geschichtspolitik, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon<sup>8</sup> online, URL: {{fullurl:Geschichtspolitik}} (abgerufen: {{CURRENTDAY2}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}}) |
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 06:08 Uhr
Die Frage, wie mit Geschichte Politik gemacht wird, ist immer zentral gewesen, doch hat sie seit dem Untergang kommunistischer Diktaturen und der Zeitenwende von 1989 an Aktualität gewonnen. Dabei stehen nicht nur Probleme der Identitätsbildung im Vordergrund, sondern v. a. Fragen nach der Entschädigung von Opfern und der Bestrafung von Tätern sowie eine moralisch-intellektuelle Aufarbeitung der Vergangenheit.
1. Pathosformel „Erinnerung“
Dass die Menschen sich exzessiv erinnern, ist eine Erscheinung der Moderne. In frühmodernen Zeiten gab es zwar immer auch einen aktiven politischen Umgang mit Erinnerung, es dominierte jedoch die Kunst des Vergessens. Und als Frieden stiftendes Mittel nach Kriegen enthielt jeder Friedensvertrag Oblivionsklauseln vom „Vergeben und Vergessen“ des geschehenen Unrechts. Damit musste es nach den beiden totalen Kriegen des 20. Jh. und dem Völkermord vorbei sein – Vergessen wurde zum Skandalon, Erinnerung zur Pflicht. Erinnerung ist die „Pathosformel“ der Gegenwart und der Leitcode für eine demokratische Gesellschaft.
Der öffentliche Umgang mit Geschichte (Geschichte, Geschichtsphilosophie) sowie Debatten über geeignete Formen des Erinnerns bringen Aspekte der politischen Kultur und des politischen Selbstverständnisses einer Gesellschaft zum Ausdruck und vermitteln Zugehörigkeiten. Mit der Auswahl dessen, was und wie erinnert wird, und der Inszenierung des Erinnerns an vergangene Ereignisse (sowie natürlich der Kehrseite, was dem Vergessen anheimfällt) wird die gegenwärtige soziale Ordnung in schier unendlichen Variationen gedeutet und legitimiert. Ob sich die Deutschen aber auf Hermann den Cherusker vor 2000 Jahren berufen, sich negativ auf den Holocaust oder positiv auf die Friedliche Revolution von 1989 beziehen – eines wird deutlich: Historische Erinnerung ist stets ein politischer Akt. Bezeichnet „Erinnerungskultur“ die Gesamtheit des nicht primär wissenschaftlichen, öffentlichen Gebrauchs von Geschichte, so fokussiert „G.“ die politischen Dimensionen.
Grundsätzlich ist Geschichte nur auf den ersten Blick auf die Dimension der vergangenen Wirklichkeit festgelegt. Sie kann als Bindemittel dienen, um nationale, regionale, soziale oder andere Gruppen zu integrieren; sie kann aber auch ausgrenzen oder den Gegner diffamieren. In pluralistischen Gesellschaften findet – anders als in autoritären Regimen und Diktaturen – permanent ein Kampf um Deutungen, ein Ringen um Diskurshoheit, ein notwendiger Wettstreit der Erinnerungen statt, bei dem es um Interessen, Macht und Herrschaft geht. Massenmedien sind Akteure der öffentlichen G., denn sie selektieren Themen, übernehmen die Skandalisierung, stellen Bilder, Ikonen und Narrative zur Verfügung. So entstehen Erinnerungsevents. Das Gedächtnis wird immer stärker von den Instrumenten und Möglichkeiten der Medien durchdrungen. Daraus folgt, dass (nationale) Selbstverständnisse sich stets auch in Bezug auf historische Ereignisse formieren, die dabei häufig verformt, heroisiert oder sakralisiert werden, soll doch aus ihnen ein positiver kollektiver Selbstwert entstehen.
2. Politikfeld
G. ist ein Handlungs- und Politikfeld. Neben legitimatorischen oder regressiven Absichten sind auch aufklärerische und emanzipatorische bzw. Mischungsverhältnisse möglich. G. ist auch eine politisch-pädagogische Aufgabe, denn es gibt nicht nur politisches Handeln aus historischem Bewusstsein, sondern auch politisches Handeln für historisches Bewusstsein. Geschichtsbilder mit all ihren Wandlungen sind aufs Engste mit zeitgeschichtlichen Grunderfahrungen verbunden. Die ständige Arbeit an der Geschichte gehört zu den Daueraufgaben einer Demokratie. Sie bedarf, wie die politische Kultur, der Pflege. G. und politische Kultur sind somit Schwestern.
Wichtig sind dabei Öffentlichkeit und Konkurrenz. Deutungskonkurrenz in Demokratien heißt auch, dass ein öffentlicher Wettstreit der Erinnerungen ausgetragen wird. Es sind sichtbar Kräfte und Gegenkräfte am Werk, die um die Hegemonie von Deutungsmustern ringen. Öffentliche Konflikte prägen die politische Kultur eines Landes. Primärerfahrungen von Zeitzeugen können sich in öffentliche Erinnerung umwandeln. Sie können aber auch im Verborgenen bleiben und dort als eine Art subversives Potential überdauern. Zwischen Primärerfahrungen, Wissenschaft und öffentlicher Erinnerung existieren Wechselwirkungen. Dies ist gerade in der heutigen Zeit der Fall, wo wir es mit einer durchgreifenden Historisierung und einer Massenmedialisierung der Geschichte zu tun haben. G. kennzeichnet ferner ein Spannungsverhältnis von Wissenschaft und Politik.
Geschichte konstituiert auf der einen Seite die Politik, genauso bestimmt die Politik die Geschichte mit. Dieser Zusammenhang trifft auf alle Ebenen zu, von der kommunalen bis zur europäischen oder globalen. Geschichtlichkeit und historische Erfahrungen wirken immer konstituierend für ein politisches System, für politische Stile und für die politische Kultur.
Unterscheidungen müssen getroffen werden nach Akteuren, Motiven, Kontexten und Phasen. Umgang mit Vergangenheit war niemals ein Monopol der Geschichtswissenschaft. Eine Vielzahl von Personen, Gruppen und Institutionen ringen in der Demokratie aus unterschiedlichen Motiven um die Deutung der Vergangenheit miteinander: Es geht um wissenschaftliches Ethos, politische Stabilisierung, integrationspolitische Beweggründe, antiquarische Vergangenheitsschwärmerei, kritische Aufklärung und weiteres mehr.
Akteure handeln nie im luftleeren Raum und Motive werden nicht einfach so generiert. Deshalb müssen Kontexte ausgeleuchtet werden. Dies bedeutet, nach den zeitbedingten Begrenzungen zu fragen. Im 19. und frühen 20. Jh. galt z. B. die Nation als eine Art Religionsersatz. Zu analysieren ist, welche Rolle Ideologien spielen oder wie Wissenschaft organisiert ist. Dass es etwa in der globalen bipolaren Struktur des Kalten Krieges nach 1945 auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs zahlreiche Wahrnehmungsblockaden gab, ist unzweifelhaft. So empfiehlt es sich zudem, verschiedene Phasen zu unterscheiden. Faktoren wie bspw. ein Generationenwechsel oder Umbrüche in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft wirken sich auf den Umgang mit Geschichte aus.
3. Gegenwärtige Tendenzen
In letzter Zeit liegt ein Schwerpunkt der Forschung auf Erinnerung und Aufarbeitung diktatorischer Vergangenheit. Nach dem Ende vieler Diktaturen sind Prozesse, Praktiken und Organisationsformen in den Fokus gerückt, die darauf zielen, solche Muster aufzuarbeiten und Verbrechen einer gewaltsamen Vergangenheit nach einem gesellschaftlichen Umbruch zu benennen, um den Übergang von der Diktatur zur Demokratie zu gewährleisten. Die Aufarbeitung von Regimeverbrechen nahm die Gestalt einer „zweiten Geschichte“ der Diktatur an. Vor diesem Hintergrund verfolgte die postdiktatorische G. eine ganze Reihe von Zielen, die wiederum auf vielfältige Weise erreicht werden konnten. Der wichtigste Aspekt war die Wiederherstellung von Wahrheit und Gerechtigkeit. Dazu mussten Verantwortung und Schuld benannt und anerkannt werden, ohne von den zahlreichen innergesellschaftlichen Widerständen zu sehr verwässert zu werden. In Lateinamerika oder Südafrika zeigte sich dieser Prozess an der Implementierung von „Wahrheits-“ und „Versöhnungskommissionen“. Häufig entscheidend von der Zivilgesellschaft vorangebracht, wurde die Aufarbeitung von den ehemaligen Tätern immer wieder verzögert oder verhindert. In Ostmitteleuropa gab es vergleichbare Kommissionen. Das größte Problem war hier, dass es sich um Diktaturen handelte, die sich seit vierzig Jahren oder noch länger an der Macht gehalten und somit Gesellschaft, Politik und Rechtssystem massiv imprägniert hatten. Neben der Benennung der Schuld war die „Heilung“ ein unerlässliches Ziel, durchaus im psychologischen, individuellen Sinn. Auf der kollektiven Ebene zielte G. auf eine Reinigung, eine gesellschaftliche Katharsis und letzten Endes auf das Schwierigste überhaupt ab: auf eine Versöhnung zwischen Opfern und Tätern. Verschiedene Vorgehensweisen führten zu diesen Zielen. Dazu gehörten eine „Säuberung“ in Anlehnung an die Entnazifizierung nach 1945 in Deutschland oder die erwähnten Wahrheitskommissionen. Archive mussten geöffnet, zugänglich gemacht und ausgewertet werden, um die Untaten der Diktatur aufzuarbeiten. Wenn Verbrechen geleugnet wurden, musste dies die Justiz auf den Plan rufen. Überhaupt waren Gerichtsverfahren zur Vergangenheitsaufarbeitung unabdingbar. Täter mussten bestraft werden, Entschädigungen, Reparationen und Wiedergutmachungen die überlebenden Opfer erreichen. Symbolische Akte waren wichtig – dazu gehörten Gedenktage. Darüber hinaus galt es, eine Memorialkultur in Form von Friedhöfen, Gedenkstätten und Museen zu errichten.
Neben der postdiktatorischen G. schälen sich neuerdings weitere Trends heraus. Ein grundsätzlicher Aspekt betrifft viele westliche Länder: Die einstige heroische Erinnerungskultur wird abgelöst von einem Schulddiskurs, der zum Ziel hat, die historische Erfahrung in die eigene Verantwortung zu überführen. Das geschieht in Großbritannien und Frankreich etwa auch in den Debatten über das Erbe des Kolonialismus. Mit Blick auf die Shoa hat ein globaler Wandel stattgefunden: weg von der deutschen Kollektivschuld und hin zum „paradigmatischen Menschheitsverbrechen“ mit singulärem Charakter. Seit 1989 werden der Kommunismus und der Nationalsozialismus zunehmend miteinander in Verbindung gedacht. Eine Konkurrenz der Erinnerungen entsteht. So gibt es eine kontrovers diskutierte Initiative für einen europäischen Gedenktag für die Opfer des Kommunismus und Nationalsozialismus (23. August, Hitler-Stalin-Pakt). Diese Diskussion ist ein Zeichen dafür, dass mit der zunehmenden historischen Distanz eine Abstraktion stattfindet: Es geht nicht mehr darum, die Spezifika des Nationalsozialismus gegenüber anderen Unterdrückungssystemen herauszustellen, sondern allgemeine Funktionsweisen und Ausprägungen von Diktatur, Unterdrückung und Verfolgung zu betonen. Ziel ist es, einen gemeinsamen europäischen Erinnerungsort zu schaffen. Gleichzeitig ist man bemüht, die Opfer in den Vordergrund des Erinnerns zu stellen, unabhängig von der Frage, unter welcher Art von Diktatur sie gelitten haben. Letztlich hat die Diskussion mit dem Zusammenwachsen von West- und Osteuropa zu tun, steht also für eine Form der Europäisierung der Erinnerung.
Schließlich verändern sich die Formate. Aktuelle Phänomene im Social Media-Bereich, auch beeinflusst durch neue Formen des Tourismus, tauchen überall auf. Formate wie Audiowalks, Facebook-Seiten, Apps, Twitter-Projekte usw. stellen eine neuartige, dezentrale historische Kommunikation dar. Die G. findet heute in ganz anderen, viel multikultureller und globaler gewordenen Gesellschaften statt als früher.
Literatur
E. François u. a. (Hg.): Geschichtspolitik in Europa seit 1989, 2013 • C. Leggewie: Der Kampf um die europäische Erinnerung, 2011 • S. Ruderer: Das Erbe Pinochets, 2010 • K. Hammerstein u. a. (Hg.): Aufarbeitung der Diktatur – Diktat der Aufarbeitung?, 2009 • A. Assmann: Die Last der Vergangenheit, in: ZF 4/3 (2007), 375–385 • E. Wolfrum: Geschichtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, 1999.
Empfohlene Zitierweise
E. Wolfrum: Geschichtspolitik, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Geschichtspolitik (abgerufen: 22.11.2024)