Landwirtschaftliches Bildungswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Januar 2021, 11:22 Uhr
1. Entwicklung
Die wirtschaftlichen und technischen Wandlungen im Landbau, die sich im 18. Jh. in der Landwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft) anbahnten, wurden u. a. von Albrecht Thaer in seinen „Grundsätzen der rationellen Landwirtschaft“ (1809) im Jahre 1804 systematisch zusammengefasst. A. Thaer folgerte, dass die Grundlagen eines rationellen Betriebes auf einer umfassenden naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Bildung fußt. Erste Maßnahmen im Sinne eines l.n B.s, so beschrieben in einem Mandat von 1770 im Kurfürstentum Bayern, das die Landpfarrer anwies „die bäuerliche Bevölkerung durch aufgeklärten und praktischen Unterricht im Ackerbau an Sonn- und Feiertagen nach dem Gottesdienst“ (zit. n. Schlögl 1954: 335) fachlich weiterzubilden, hatten wenig Erfolg. Es mangelte, wie Alois Schlögl 1954 feststellte, in jener Zeit „an der notwendigen Allgemeinbildung und an geeigneten Lehrkräften“ (Schlögl 1954: 335). Nach meist wissenschaftlich geprägten Anfängen an sog.en akademischen Unterrichtsstätten, die die Bildung von Domänenverwaltern bzw. Pächtern von großen Gütern als Hauptaufgabe sah, wurde in den 20er Jahren des 19. Jh. im Rahmen des Konzeptes der „Dorfeigenen Schule“ dem Inhalt und in ihrem Charakter nach die Besonderheit des ländlichen Menschen beachtet.
In der Zeit des Nationalsozialismus, der zwar die Bedeutung des Bauerstandes (Blut- und Bodenmythos) immer wieder propagandistisch herausstellte, wird dieses Konzept zur Erneuerung der ländlichen Bildung genutzt zum ideologischen Feldzug des NS bis zur letzten Dorfschule, wie Andreas Hermes 1948 in der Tagung „Bauerntum und Bauernbildung“ feststellte. Für Werner Lenartz ist noch 1948 die entscheidende Frage für das l. B. die Frage nach dem Wurzelboden, nach Welt und Denkweise des ländlichen Menschen bzw. der wirtschaftlichen, geistigen und seelischen Lage des Bauern. Spätestens bei Einführung des europäischen Agrarmarktes (Europäische Agrarpolitik) entwickelte sich eine realistische Einschätzung von Stellung und Funktion der Landwirtschaft in einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft, d. h. mit der Integration des l.n B.s in das Bildungssystem der gesamten Gesellschaft der BRD. Das l. B. ist heute insb. im Zuge der Einführung des BBiG im Jahre 1969 gegenüber anderen Berufen in der beruflichen Bildung gleichwertig und ebenso leistungsfähig.
2. Organisatorische Grundlagen
Am l.n B. wirken staatliche, öffentlich-rechtliche (Kammern) und freie Träger (Verbände, Kirchen) mit. Kernstück und Grundlage ist der Ausbildungsberuf. Hierauf bauen auf die Fortbildungsabschlüsse wie Meister und Fachagrarwirt sowie die Qualifikation an Fachschulen u. a. in den Berufen Landwirt, Hauswirtschafter, Gärtner, Winzer und in den Berufen der Milchwirtschaft. Neben diesen nach Rechtsgrundlage des BBiG bzw. im Fachschulbereich nach Landesrecht systematisch geordneten und gegliederten Bildungsgängen gibt es ein breit gefächertes Angebot an berufsbezogener Weiterbildung.
3. Die Berufsausbildung
Auch im Agrarbereich erfolgt die Berufsausbildung im „dualen System“, d. h. auf dem Ausbildungsbetrieb und der einschlägigen Berufsschule. Die Ausbildung in den Berufen der Landwirtschaft dauert drei Jahre. Sie ist gegliedert in eine berufsbreite Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr und in eine berufliche Fachbildung mit der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Die berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr kann auch zur Gänze an der Berufsschule im sog.en BGJ, in einem Vollzeitschuljahr, erfolgen; dieses Bildungsangebot ist nur noch bei einigen Agrarberufen wie Landwirt, Tierwirt und Winzer eingeführt.
Der Agrarbereich kennt heute 14 anerkannte Ausbildungsberufe: Brenner – Fachkraft Agrarservice – Fischwirt – Forstwirt – Gärtner – Landwirt – Milchtechnologe – Milchwirtschaftlicher Laborant – Pferdewirt – Pflanzentechnologe – Revierjäger – Tierwirt – Winzer – Hauswirtschafter.
Zielsetzung der Berufsausbildung ist die Vermittlung von fachlichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die insb. selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließen. In der Phase der beruflichen Fachbildung hat der Berufsschulunterricht die zunehmende Berufserfahrung der Auszubildenden zu berücksichtigen und das fachtheoretische Wissen zu vertiefen.
Ca. 10 % der Ausbildungsverträge in den Berufen der Landwirtschaft umfasst die Berufsbildung von Menschen mit Behinderung (Berufsbildung für bes. Personengruppen gemäß BBiG). Für Menschen mit Behinderung, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen Ausbildungsregelungen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Anerkannte Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung sind u. a. Fachpraktiker Landwirtschaft, Fachpraktiker Hauswirtschaft sowie Werker im Gartenbau.
4. Die berufliche Fortbildung
Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung ist die gemäß BBiG festgelegte Fortbildungsordnung. Fortbildungsabschlüsse in Berufen der Landwirtschaft sind u. a. die Meisterprüfung sowie die Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt. Ziel der Meisterfortbildung ist der Nachweis notwendiger Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Sinne einer Fach- und Führungskraft mit Befähigung zur Ausbildung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Meisterprüfung umfasst: Produktions- und Verfahrenstechnik anhand eines praktischen Arbeitsprojektes, Betriebs- und Unternehmensführung mit der schriftlichen Meisterhausarbeit, Berufsausbildung und Mitarbeiterführung mit einer Fallstudie. Die Zulassung zur Meisterprüfung setzt mehrjährige Berufspraxis im einschlägigen Ausbildungsberuf voraus. Meist wird die Meisterfortbildung mit dem Besuch einer mindestens einjährigen Fachschule verknüpft.
Die zunehmende Differenzierung und Spezialisierung im landwirtschaftlichen Dienstleistungsbereich ermöglicht Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung neben der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben den Berufseinstieg in diesem Sektor. Dazu werden von den zuständigen Stellen entspr.e Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen z. B. in den Bereichen Besamungswesen, Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierproduktion, Golfplatzpflege, Erneuerbare Energien (Biomasse), Betriebshilfe sowie der Abschluss zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger.
In den Berufen der Landwirtschaft ist die Bereitschaft, nach dem Berufsabschluss eine Fortbildungsprüfung abzulegen, hoch; so haben im Jahre 2014 im Bundesland Bayern 45 % der Teilnehmer an der Berufsabschlussprüfung sich einer Fortbildungsprüfung, meist der Meisterprüfung, unterzogen.
5. Die akademische Bildung
Studiengänge der Agrar- und Gartenbauwissenschaften bieten in der BRD 12 Universitäten und 12 Hochschulen an. Es hat sich neben den rein landwirtschaftlichen Studiengängen ein breites Angebot an Spezialisierungsmöglichkeiten (Agrarmarketing, ökologische Landwirtschaft, Agrartechnik, erneuerbare Energien usw.) entwickelt. Zunehmend an Bedeutung gewinnen die dualen Studiengänge an den Hochschulen. Bei diesem Studienangebot können die Interessenten parallel mit dem Bachelorstudium die einschlägige Berufsausbildung absolvieren. Zielsetzung des Studienangebotes „dual“ ist es, Führungskräfte mit umfassenden Fertigkeiten und theoretischen Kenntnissen für landwirtschaftliche Unternehmen und landwirtschaftliche Einrichtungen auszubilden. Das Studium wird mit dem Grad des Bachelor (sechs oder sieben Semestern) abgeschlossen. Darauf aufbauend kann ein entspr.er Masterabschluss (drei oder vier Semester) erworben werden. Z. T. besteht die Möglichkeit, das Studienangebot berufsbegleitend wahrzunehmen.
6. Die fachschulische Weiterbildung
Ziel der Fachschulen im Bereich der Agrarwirtschaft ist gemäß Vereinbarung der KMK die Qualifizierung von Fachkräften mit Berufsabschluss und Berufserfahrung zur Leitung eigener landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch für Arbeiten und Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene der Agrarverwaltung und im landwirtschaftlichen Dienstleistungsbereich.
Der Besuch der Fachschule dient auch der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, insb. bei den Berufen Landwirt, Gärtner, Winzer sowie bei den milchwirtschaftlichen Berufen. Beim Beruf Landwirt gilt die traditionelle, über 120 Jahre alte Landwirtschaftsschule als klassische Fachschule für den Hofübernehmer. Die zweijährige Höhere Landbauschule (in Bayern einjährig nach Besuch der Landwirtschaftsschule) qualifiziert neben dem Schwerpunkt Unternehmerschule auch für den Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich. Die ebenfalls zweijährige Technikerschule ist in der Landwirtschaft auf den vor- und nachgelagerten Dienstleistungsbereich ausgerichtet.
7. Die berufsbezogene Weiterbildung
Laut Landwirtschaftszählung 2013 werden in der BRD 50,4 % der landwirtschaftlichen Betriebe über zwei ha im Nebenerwerb bewirtschaftet. Die berufsbezogene Weiterbildung umfasst deshalb zwei Zielgruppen, einmal die hauptberuflichen Landwirte, die ihren Betrieb i. S. d. lebenslangen Lernens weiterentwickeln, optimieren oder nachhaltig erhalten wollen sowie die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, die einen außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernt haben bzw. ihr Einkommen hauptsächlich außerhalb der Landwirtschaft erzielen.
7.1 Qualifizierung der Nebenerwerbslandwirte
Die zuständigen Stellen (Kammern und Staat) haben für diese Zielgruppe spezielle Bildungsprogramme z. B. die bayerische Landwirtschaftsverwaltung das „Bildungsprogramm – BiLa“ entwickelt.
Die Bildungsmodule dieser Programme umfassen oft auch die notwendigen Qualifikationen zu den Sachkundenachweisen wie Pflanzenschutz, Rodentizideneinsatz, Nagetierbekämpfung oder Tierschutz beim Tiertransport und Nottöten.
Die überwiegende Zahl der Teilnehmer an den Bildungsprogrammen beabsichtigt die landwirtschaftliche Berufsabschlussprüfung nach § 45 BBiG Zulassung in bes.n Fällen abzulegen. Nach § 45 Abs. 2 ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung für Teilnehmer dieser Bildungsprogramme auch nach kürzerer Praxiszeit möglich; somit können Nebenerwerbslandwirte nach ihrem Erstberuf zeitnah auch eine Abschlussprüfung im Beruf Landwirt als Zweitberuf ablegen.
7.2 Weiterbildungsangebote für hauptberuflich Tätige im Agrarbereich
Träger einschlägiger Bildungsangebote sind traditionell die Berufsverbände, Kammern und weitere Vereinigungen zum Zweck der beruflichen Weiterbildung.
Zu nennen sind: Die DLG mit ihrer DLG-Akademie, die „Vereine landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen“, der „Verband der Landwirtschaftskammern“ oder der DBV und dessen Landesverbände. Das Fortbildungsangebot der Andreas-Hermes-Akademie, ein vom DBV getragenes Bildungswerk bietet mit dem bus-Unternehmenstraining eine regionale Seminarreihe mit neun Modulen, die u. a. auch Führungsthemen, Veränderungsmanagement und landwirtschaftliche Imagearbeit umfassen, an.
Die zentrale Bildungseinrichtung für die berufliche Weiterbildung im Gartenbau ist die „Bildungsstätte Gartenbau Grünberg“ in der Trägerschaft des „Zentralverbandes Gartenbau“. Themen der Tagungen und Seminarreihen der Bildungsstätte sind u. a. Managementwissen, Beraten und Verkaufen, Pflanzenwissen und Gestaltung oder Floristik. Auf Fortbildungsangebote für den Garten- und Landschaftsbau hat sich die „Akademie Landschaftsbau Weihenstephan“ mit einer Vielzahl von Qualifizierungsmodulen in Lehrgängen und Seminaren spezialisiert.
7.3 Ländliche Erwachsenenbildung
Im „Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum“ sind 44 Landvolkshochschulen bzw. Heimvolkshochschulen (Volkshochschule) in der gesamten BRD organisiert. Ziel der Landvolkshochschulen, die ihr Bildungsprogramm bes. an Menschen aus dem ländlichen Raum oder aus der Landwirtschaft richten, ist die Stärkung der Persönlichkeit der Seminarteilnehmer sowie die Förderung des Gemeinwohls. Ein weiterer Schwerpunkt vieler Heimvolkshochschulen ist die kulturelle Bildung. Einzelne Bildungshäuser haben in den vergangenen Jahrzehnten spezielle Themen wie Ökologie, Fortbildung für pädagogische, landwirtschaftliche Berufe, Seminare für Eltern und Kinder oder die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen in den Fokus ihrer Bildungsarbeit gerückt. Die Trägerschaft der Heimvolkshochschulen reicht von Kirchen, Gewerkschaften, Berufs-, Land-, und Wohlfahrtsverbänden sowie eingetragenen Vereinen und Stiftungen.
8. Würdigung
Im Agrarbereich wird die landwirtschaftliche Bildung im Bereich der Aus- und Fortbildung von den zuständigen Stellen sowie durch die meist begleitende fachschulische Bildung getragen. Verbände, Kammern und freie Träger haben Schwerpunkte in der berufsbezogenen Weiterbildung. Die Betriebsleiterqualifikation durch Hochschulen und Universitäten hat zunehmende Bedeutung erlangt. Von den Hochschulabsolventen werden mehr als 30 von 100 künftig einen, meist den eigenen, landwirtschaftlichen Betrieb leiten. Die Bildungsbereitschaft in den Agrarberufen ist hoch. Die Betriebsleiter streben im Regelfall nach der Berufsausbildung die Meisterprüfung oder entspr.en Fachschul- bzw. Hochschulabschluss an. Betriebsleiter im Nebenerwerb wollen mittels einschlägiger Bildungsprogramme eine Zulassung in bes.n Fällen zur landwirtschaftlichen Berufsabschlussprüfung nach dem BBiG erreichen. Auch bei rückläufiger Zahl der Erwerbspersonen in der Landwirtschaft ist innerhalb des gesamten Agrarbereichs die Nachfrage nach qualifizierter Berufsaus- und Fortbildung und das dazu passende Angebot mit den Bildungseinrichtungen von Handel, Handwerk und Gewerbe vergleichbar.
Literatur
P. Sinkwitz: Landwirtschaftliches Bildungswesen, in: StL, Bd. 3, 71995, 835–839 • A. Schlögl: Landwirtschaftliches Schulwesen, in: ders. (Hg.): Bayerische Agrargeschichte. Die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft des 19. Jahrhunderts, 1954, 335–397 • W. Lenartz: Bauerntum – Bauernbildung. Gedanken und Diskussionen über ein Gegenwartsproblem, 1948 • A. Thaer: Grundsätze der rationellen Landwirtschaft, 1809.
Empfohlene Zitierweise
J. Stockinger: Landwirtschaftliches Bildungswesen, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Landwirtschaftliches_Bildungswesen (abgerufen: 24.11.2024)