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Eine wichtige Etappe auf dem Weg zum modernen A. bedeutet die Entstehung des Ruhestands. In Deutschland bildeten erste Pensionssysteme für bestimmte Berufsgruppen wie Militärs und Staats- und Betriebsbeamte Vorläufer der 1891 eingeführten gesetzlichen A.s- und Invalidenversicherung für Arbeiter. Die Kaiserliche Botschaft zur Einführung der Sozialversicherungen ([[Sozialversicherung]]) aus dem Jahr 1889 erkannte zum ersten Mal an, dass es einen Anspruch der Arbeiter auf eine Versorgung im A. gebe. Die A.s-Rente ([[Rentenversicherung]]) setzte mit dem 70.&nbsp;Lebensjahr ein und galt zunächst als Ersatz für die nachlassende Arbeitskraft und als Spezialform der Invalidität. Die Ausweitung des Ruhestandes in Deutschland von einer urspr. sehr kleinen Zahl von Berechtigten zum Einbezug aller und Grundlage einer eigenen Lebensphase lässt sich an folgenden Vergleichszahlen im Abstand von 100 Jahren gut veranschaulichen: Während der Anteil derjenigen Frauen und Männer, die 1881–1890 das 60.&nbsp;Lebensjahr erreichten, bei 39,3&nbsp;% (Frauen) und 33,5&nbsp;% (Männer) lag, wuchs dieser Anteil in den Jahren 1995–97 auf 92,5&nbsp;% und 85,4&nbsp;%. Die mittlere Lebenserwartung bei der Geburt stieg in demselben Zeitraum von 40,25 auf 79,98 Jahre bei den Frauen und von 37,17 auf 73,62 Jahre bei den Männern an. In demselben Zeitraum sank die Erwerbsquote der Personen ab 60 Jahren radikal ab: bei den Frauen von 21,9&nbsp;% auf 4,1&nbsp;% und bei den Männern von 67,9&nbsp;% auf 13,3&nbsp;%. Es lässt sich resümieren, dass im Laufe des späten 19. und 20.&nbsp;Jh. das A. als eigenständige Lebensphase nach der Erwerbsarbeit entstand. Eingebettet war dieser Prozess in einen weitreichenden Umbau der Gesellschaft auf dem Weg in die moderne [[Industriegesellschaft]]. Der um Erwerbsarbeit und [[Familie]] als Zentren herum gebaute Lebenslauf wurde zur Institution, der den aus den feudalen Sicherheiten herausgerissenen Menschen eine stabile Lebensperspektive zu verleihen vermochte. Für beide Geschlechter getrennt war er verbunden mit einer Normalbiographie, die in das A. als abschließende Lebensphase mündete. Die in den 1890er Jahren einsetzende [[Sozialpolitik]] in Deutschland verfolgte das Ziel, Normallebenslauf und -biographie für alle, eingeschlossen der Industriearbeiterschaft, zugänglich zu machen. Auf das chronologische A. bezogene staatliche Regulierungen schafften das Gerüst für die Abfolge von Lebensphasen mit typischen Lebenswenden. Das Geburtsdatum wurde zu einem zentralen Identitätsmerkmal und der Beginn des Pflichtschulbesuchs markierte eine erste Lebenswende. Mit dem Eintritt in die Arbeitswelt begann das Erwachsenen-A., das – unterbrochen durch eine mehr oder weniger lange Familienphase für die Frau – bis zum Übergang in die A.s-Rente dauerte. Die Fortschritte in der Medizin und in der Ordnung der Lebensführung sorgten dafür, dass die Phase des nachberuflichen A.s sich kontinuierlich ausdehnte. So stieg die mittlere Lebenserwartung im A. von 60 Jahren zwischen 1881–1890 und 1995–1997 bei den Frauen von 13,14 auf 22,85 Jahren und bei den Männern von 12,43 auf 18,48 Jahren. Gleichzeitig schufen die staatlichen Regulierungen drei zur gleichen Zeit nebeneinander lebende Großgruppen in der Gesellschaft: Kinder und Jugendliche, die Erwachsenen und die Alten. Als Generationen begriffen trat neben ein diachronisches Verständnis von Generation als einer durch die gleichen gesellschaftlichen Erfahrungen geprägten Großgruppe das synchrone Verständnis von zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig nebeneinander lebenden A.s-Gruppen.
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Eine wichtige Etappe auf dem Weg zum modernen A. bedeutet die Entstehung des Ruhestands. In Deutschland bildeten erste Pensionssysteme für bestimmte Berufsgruppen wie Militärs und Staats- und Betriebsbeamte Vorläufer der 1891 eingeführten gesetzlichen A.s- und Invalidenversicherung für Arbeiter. Die Kaiserliche Botschaft zur Einführung der Sozialversicherungen ([[Sozialversicherung]]) aus dem Jahr 1889 erkannte zum ersten Mal an, dass es einen Anspruch der Arbeiter auf eine Versorgung im A. gebe. Die A.s-Rente ([[Rentenversicherung]]) setzte mit dem 70.&nbsp;Lebensjahr ein und galt zunächst als Ersatz für die nachlassende Arbeitskraft und als Spezialform der Invalidität. Die Ausweitung des Ruhestandes in Deutschland von einer ursprünglich sehr kleinen Zahl von Berechtigten zum Einbezug aller und Grundlage einer eigenen Lebensphase lässt sich an folgenden Vergleichszahlen im Abstand von 100 Jahren gut veranschaulichen: Während der Anteil derjenigen Frauen und Männer, die 1881–1890 das 60.&nbsp;Lebensjahr erreichten, bei 39,3&nbsp;% (Frauen) und 33,5&nbsp;% (Männer) lag, wuchs dieser Anteil in den Jahren 1995–97 auf 92,5&nbsp;% und 85,4&nbsp;%. Die mittlere Lebenserwartung bei der Geburt stieg in demselben Zeitraum von 40,25 auf 79,98 Jahre bei den Frauen und von 37,17 auf 73,62 Jahre bei den Männern an. In demselben Zeitraum sank die Erwerbsquote der Personen ab 60 Jahren radikal ab: bei den Frauen von 21,9&nbsp;% auf 4,1&nbsp;% und bei den Männern von 67,9&nbsp;% auf 13,3&nbsp;%. Es lässt sich resümieren, dass im Laufe des späten 19. und 20.&nbsp;Jh. das A. als eigenständige Lebensphase nach der Erwerbsarbeit entstand. Eingebettet war dieser Prozess in einen weitreichenden Umbau der Gesellschaft auf dem Weg in die moderne [[Industriegesellschaft]]. Der um Erwerbsarbeit und [[Familie]] als Zentren herum gebaute Lebenslauf wurde zur Institution, der den aus den feudalen Sicherheiten herausgerissenen Menschen eine stabile Lebensperspektive zu verleihen vermochte. Für beide Geschlechter getrennt war er verbunden mit einer Normalbiographie, die in das A. als abschließende Lebensphase mündete. Die in den 1890er Jahren einsetzende [[Sozialpolitik]] in Deutschland verfolgte das Ziel, Normallebenslauf und -biographie für alle, eingeschlossen der Industriearbeiterschaft, zugänglich zu machen. Auf das chronologische A. bezogene staatliche Regulierungen schafften das Gerüst für die Abfolge von Lebensphasen mit typischen Lebenswenden. Das Geburtsdatum wurde zu einem zentralen Identitätsmerkmal und der Beginn des Pflichtschulbesuchs markierte eine erste Lebenswende. Mit dem Eintritt in die Arbeitswelt begann das Erwachsenen-A., das – unterbrochen durch eine mehr oder weniger lange Familienphase für die Frau – bis zum Übergang in die A.s-Rente dauerte. Die Fortschritte in der Medizin und in der Ordnung der Lebensführung sorgten dafür, dass die Phase des nachberuflichen A.s sich kontinuierlich ausdehnte. So stieg die mittlere Lebenserwartung im A. von 60 Jahren zwischen 1881–1890 und 1995–1997 bei den Frauen von 13,14 auf 22,85 Jahren und bei den Männern von 12,43 auf 18,48 Jahren. Gleichzeitig schufen die staatlichen Regulierungen drei zur gleichen Zeit nebeneinander lebende Großgruppen in der Gesellschaft: Kinder und Jugendliche, die Erwachsenen und die Alten. Als Generationen begriffen trat neben ein diachronisches Verständnis von Generation als einer durch die gleichen gesellschaftlichen Erfahrungen geprägten Großgruppe das synchrone Verständnis von zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig nebeneinander lebenden A.s-Gruppen.
 
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Die demographische Entwicklung gibt den Rahmen vor, in dem sich heute der Wandel des A.s vollzieht. Zwei Wandlungsprozesse sind von bes. signifikanter Bedeutung: die Tendenz zur Differenzierung bzw. Polarisierung der A.s in eine dritte Lebensphase der sog.en jungen Alten (60–75/80) und eine vierte Phase der „alten Alten“ bzw. der Hochbetagten (80 Jahre und älter) und eine Individualisierung des A.s, die auf eine gewisse Auflösung von A.s-Grenzen und A.s-Bilder insgesamt verweist. Es ist zwar umstritten, ob tatsächlich von zwei klar voneinander unterscheidbaren A.s-Phasen gesprochen werden kann, aber eine interne Differenzierung ist unverkennbar. Zwischen dem 75. und 80.&nbsp;Lebensjahr zeichnet sich eine neue A.s-Grenze ab. Die Spezifika der „dritten“ Lebensphase haben wenig mit den herkömmlichen Merkmalen und Vorstellungen vom A. gemein. Prägend ist vielmehr eine „späte Freiheit“ (Rosenmayr 1989) gegenüber den i.&nbsp;d.&nbsp;R. fremdbestimmten Anforderungen der Arbeitswelt, wie auch gegenüber unmittelbaren Verpflichtungen in der Sozialisation der nachwachsenden Generation. Der Moral des wohlverdienten Ruhestands entsprechend gelten die Jahre als Ausgleich für den Zwang fremdbestimmter Arbeit. Entsprechend gehören die „jungen Alten“ viel eher zu den Trägern einer spezifischen Freizeitkultur ([[Freizeit]]) als zu den Protagonisten einer herkömmlichen A.s-Kultur. Die Chancen, das Ideal eines selbstbestimmten Lebens zu realisieren, sind in keiner Lebensphase so groß wie in den frühen Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Beruf. Deshalb stellt sich die Frage, ob das Jahrzehnt zwischen dem 65. und 75.&nbsp;Lebensjahr überhaupt zum A. gerechnet werden sollte. Die Lebenssituation sowie das Selbstverständnis und die Selbstbilder stehen in dieser Phase in einem krassen Gegensatz zu den historisch gewachsenen Rollenerwartungen und Stereotypen, die mit dem A. verbunden sind. Anders stellt sich die Situation für die schnell anwachsende Gruppe der Hochbetagten dar. Ab dem 80.&nbsp;Lebensjahr steigt das Risiko von Hinfälligkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit und die herkömmliche A.s-Norm eines gewissen Rückzugs aus der Gesellschaft erhält Anhaltspunkte sowohl in der objektiven Lage wie in der subjektiven Deutung. Die Frage bleibt, ob die Unterschiede der individuellen Lebenssituation, der sozialen Lage und der milieuspezifischen Orientierungen nicht so groß sind, dass statt von einer Differenzierung in zwei klar konturierte Lebensphasen eher von einer gewissen Auflösung des A.s als gesellschaftliche Definition und Konstruktion gesprochen werden sollte. Darauf läuft die These einer [[Individualismus|Individualisierung]] des A.s hinaus. An gesellschaftliche Individualisierungsprozesse anknüpfend geht sie davon aus, dass kollektive Zurechnungen auf die chronologisch bestimmte Lebensphase des A.s gegenüber individuellen Bestimmungen zurücktreten. Die gesellschaftlich geteilten Deutungen des A.s verlieren an Bedeutung und werden in interaktiven Prozessen neu ausgehandelt. Als typische Dimension der Individualisierung lässt sich von einer Biographisierung des A.s sprechen, insofern die Deutung des A.s zu einem zentralen Teil der individuellen Lebensgeschichte wird.
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Die demographische Entwicklung gibt den Rahmen vor, in dem sich heute der Wandel des A.s vollzieht. Zwei Wandlungsprozesse sind von bes. signifikanter Bedeutung: die Tendenz zur Differenzierung bzw. Polarisierung der A.s in eine dritte Lebensphase der sogenannten jungen Alten (60–75/80) und eine vierte Phase der „alten Alten“ bzw. der Hochbetagten (80 Jahre und älter) und eine Individualisierung des A.s, die auf eine gewisse Auflösung von A.s-Grenzen und A.s-Bilder insgesamt verweist. Es ist zwar umstritten, ob tatsächlich von zwei klar voneinander unterscheidbaren A.s-Phasen gesprochen werden kann, aber eine interne Differenzierung ist unverkennbar. Zwischen dem 75. und 80.&nbsp;Lebensjahr zeichnet sich eine neue A.s-Grenze ab. Die Spezifika der „dritten“ Lebensphase haben wenig mit den herkömmlichen Merkmalen und Vorstellungen vom A. gemein. Prägend ist vielmehr eine „späte Freiheit“ (Rosenmayr 1989) gegenüber den i.&nbsp;d.&nbsp;R. fremdbestimmten Anforderungen der Arbeitswelt, wie auch gegenüber unmittelbaren Verpflichtungen in der Sozialisation der nachwachsenden Generation. Der Moral des wohlverdienten Ruhestands entsprechend gelten die Jahre als Ausgleich für den Zwang fremdbestimmter Arbeit. Entsprechend gehören die „jungen Alten“ viel eher zu den Trägern einer spezifischen Freizeitkultur ([[Freizeit]]) als zu den Protagonisten einer herkömmlichen A.s-Kultur. Die Chancen, das Ideal eines selbstbestimmten Lebens zu realisieren, sind in keiner Lebensphase so groß wie in den frühen Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Beruf. Deshalb stellt sich die Frage, ob das Jahrzehnt zwischen dem 65. und 75.&nbsp;Lebensjahr überhaupt zum A. gerechnet werden sollte. Die Lebenssituation sowie das Selbstverständnis und die Selbstbilder stehen in dieser Phase in einem krassen Gegensatz zu den historisch gewachsenen Rollenerwartungen und Stereotypen, die mit dem A. verbunden sind. Anders stellt sich die Situation für die schnell anwachsende Gruppe der Hochbetagten dar. Ab dem 80.&nbsp;Lebensjahr steigt das Risiko von Hinfälligkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit und die herkömmliche A.s-Norm eines gewissen Rückzugs aus der Gesellschaft erhält Anhaltspunkte sowohl in der objektiven Lage wie in der subjektiven Deutung. Die Frage bleibt, ob die Unterschiede der individuellen Lebenssituation, der sozialen Lage und der milieuspezifischen Orientierungen nicht so groß sind, dass statt von einer Differenzierung in zwei klar konturierte Lebensphasen eher von einer gewissen Auflösung des A.s als gesellschaftliche Definition und Konstruktion gesprochen werden sollte. Darauf läuft die These einer [[Individualismus|Individualisierung]] des A.s hinaus. An gesellschaftliche Individualisierungsprozesse anknüpfend geht sie davon aus, dass kollektive Zurechnungen auf die chronologisch bestimmte Lebensphase des A.s gegenüber individuellen Bestimmungen zurücktreten. Die gesellschaftlich geteilten Deutungen des A.s verlieren an Bedeutung und werden in interaktiven Prozessen neu ausgehandelt. Als typische Dimension der Individualisierung lässt sich von einer Biographisierung des A.s sprechen, insofern die Deutung des A.s zu einem zentralen Teil der individuellen Lebensgeschichte wird.
 
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Version vom 16. Dezember 2022, 06:06 Uhr

1. Defintion

A. ist ein Ort und eine Phase im gesellschaftlich gegliederten Lebenslauf. Die Kategorie dient der Zuordnung zu einer A.s-Phase und einer A.s-Gruppe. Als solche reiht sie sich ein in die Differenzierung des Lebenslaufs in Kindheit, Jugend und aktives Erwachsenen-A. Die objektiven, von außen kommenden Bestimmungen des A.s müssen von der subjektiven Seite individueller Deutungen unterschieden werden. Für das A. gilt in spezifischer Weise, dass es durch physiologisch-biologische, psychologische und soziale bzw. kulturelle Faktoren konstituiert wird. Es ist gekennzeichnet durch ein komplexes Zusammenspiel von physisch-biologischen Wachstumsverlusten, Veränderungen der geistig-mentalen Fähigkeiten, gesellschaftlicher Aus- und Eingliederungsprozesse sowie der Selbstwahrnehmung und subjektiven Auseinandersetzung mit sozial konstruierten A.s-Bildern. Die gegenwärtige Ausprägung des A.s ist bestimmt durch zentrale Strukturmerkmale moderner Industriegesellschaften (Industriegesellschaft), die heute weitreichende Veränderungen erfahren und quantitative wie qualitative Wandlungsprozesse des A.s hervorrufen. Sie sind mit unterschiedlichen Integrations- und Partizipationsproblemen für die Angehörigen der Lebensphase und Gruppe des A.s verbunden und bilden den Hintergrund für zentrale sozialethische und sozialpolitische Herausforderungen.

2. Die Entstehung des modernen Alters

Historisch und kulturell besitzt das A. eine hohe Variabilität. Für Stammeskulturen ist typisch, dass sich die soziale Ordnung insgesamt an leicht erkennbaren Merkmalen wie Abstammung, Geschlecht und Lebens-A. orientiert. Das A. wird als Sequenz von Lebensphasen und Statusübergängen begriffen, die gleichzeitig als Strukturelement der gesamten Gesellschaft fungieren. Aufbauend auf antiken Vorstellungen besaß vom 16.–19. Jh. die ikonographisch unterschiedlich ausgemalte Darstellung der Lebenstreppe eine große Bedeutung. Das A. erschien als letzte Stufe einer Treppe, die zunächst aufwärts steigt, im 5. Jahrzehnt ihren Höhe- und Wendepunkt erreicht und mit A. und Tod endet. Zur sinnbildlichen Charakterisierung des A.s griff man auch auf eine allegorische Deutung von Tiersymbolen zurück. An die Stelle der Darstellung greiser, gebeugter Menschen traten Tiersymbole: „[…] der Siebziger war auf den Hund gekommen, lag in der Ecke ohne Zähne zum Beißen, der Achtzigjährige saß wie eine Katze gern hinter dem Ofen und war ebenso launisch wie sie, der Neunziger war als steifer Esel das Gespött der Kinder“ (Reinhard 2004: 176). Die Einschätzung des A.s in der Vormoderne ist insgesamt von einer hohen Ambivalenz gekennzeichnet. Einerseits konnten die Alten wegen ihrer Erfahrung und Lebensweisheit ein hohes Ansehen genießen. Zu ausgesprochenen Gerontokratien entwickelten sich in Europa die römische Kirche und die Republik Venedig. Auf der anderen Seite bedeutete das A. Bürde und Jammer. Als alt galt, wer nicht mehr zur Lebensbewältigung durch Arbeit beizutragen vermochte. Das Bild der Lebenstreppe hatte offensichtlich die Funktion, dem Hausherrn die Aufgabe der Hausherrenstellung zu erleichtern.

Eine wichtige Etappe auf dem Weg zum modernen A. bedeutet die Entstehung des Ruhestands. In Deutschland bildeten erste Pensionssysteme für bestimmte Berufsgruppen wie Militärs und Staats- und Betriebsbeamte Vorläufer der 1891 eingeführten gesetzlichen A.s- und Invalidenversicherung für Arbeiter. Die Kaiserliche Botschaft zur Einführung der Sozialversicherungen (Sozialversicherung) aus dem Jahr 1889 erkannte zum ersten Mal an, dass es einen Anspruch der Arbeiter auf eine Versorgung im A. gebe. Die A.s-Rente (Rentenversicherung) setzte mit dem 70. Lebensjahr ein und galt zunächst als Ersatz für die nachlassende Arbeitskraft und als Spezialform der Invalidität. Die Ausweitung des Ruhestandes in Deutschland von einer ursprünglich sehr kleinen Zahl von Berechtigten zum Einbezug aller und Grundlage einer eigenen Lebensphase lässt sich an folgenden Vergleichszahlen im Abstand von 100 Jahren gut veranschaulichen: Während der Anteil derjenigen Frauen und Männer, die 1881–1890 das 60. Lebensjahr erreichten, bei 39,3 % (Frauen) und 33,5 % (Männer) lag, wuchs dieser Anteil in den Jahren 1995–97 auf 92,5 % und 85,4 %. Die mittlere Lebenserwartung bei der Geburt stieg in demselben Zeitraum von 40,25 auf 79,98 Jahre bei den Frauen und von 37,17 auf 73,62 Jahre bei den Männern an. In demselben Zeitraum sank die Erwerbsquote der Personen ab 60 Jahren radikal ab: bei den Frauen von 21,9 % auf 4,1 % und bei den Männern von 67,9 % auf 13,3 %. Es lässt sich resümieren, dass im Laufe des späten 19. und 20. Jh. das A. als eigenständige Lebensphase nach der Erwerbsarbeit entstand. Eingebettet war dieser Prozess in einen weitreichenden Umbau der Gesellschaft auf dem Weg in die moderne Industriegesellschaft. Der um Erwerbsarbeit und Familie als Zentren herum gebaute Lebenslauf wurde zur Institution, der den aus den feudalen Sicherheiten herausgerissenen Menschen eine stabile Lebensperspektive zu verleihen vermochte. Für beide Geschlechter getrennt war er verbunden mit einer Normalbiographie, die in das A. als abschließende Lebensphase mündete. Die in den 1890er Jahren einsetzende Sozialpolitik in Deutschland verfolgte das Ziel, Normallebenslauf und -biographie für alle, eingeschlossen der Industriearbeiterschaft, zugänglich zu machen. Auf das chronologische A. bezogene staatliche Regulierungen schafften das Gerüst für die Abfolge von Lebensphasen mit typischen Lebenswenden. Das Geburtsdatum wurde zu einem zentralen Identitätsmerkmal und der Beginn des Pflichtschulbesuchs markierte eine erste Lebenswende. Mit dem Eintritt in die Arbeitswelt begann das Erwachsenen-A., das – unterbrochen durch eine mehr oder weniger lange Familienphase für die Frau – bis zum Übergang in die A.s-Rente dauerte. Die Fortschritte in der Medizin und in der Ordnung der Lebensführung sorgten dafür, dass die Phase des nachberuflichen A.s sich kontinuierlich ausdehnte. So stieg die mittlere Lebenserwartung im A. von 60 Jahren zwischen 1881–1890 und 1995–1997 bei den Frauen von 13,14 auf 22,85 Jahren und bei den Männern von 12,43 auf 18,48 Jahren. Gleichzeitig schufen die staatlichen Regulierungen drei zur gleichen Zeit nebeneinander lebende Großgruppen in der Gesellschaft: Kinder und Jugendliche, die Erwachsenen und die Alten. Als Generationen begriffen trat neben ein diachronisches Verständnis von Generation als einer durch die gleichen gesellschaftlichen Erfahrungen geprägten Großgruppe das synchrone Verständnis von zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig nebeneinander lebenden A.s-Gruppen.

3. Der Umbruch des Alters heute

Tiefgreifende Veränderungen des A.s machen gegenwärtig einen zentralen Teil des gesellschaftlichen Wandels aus. Sie betreffen zunächst die Verschiebung des zahlenmäßigen Verhältnisses der A.s-Gruppen in der Gesellschaft zugunsten der älteren Menschen (Demographie). Diese Veränderungen bilden den Rahmen für weitreichende Wandlungsprozesse des A.s, die sowohl in Prozessen der Differenzierung wie auch der Individualisierung zum Ausdruck kommen. Nimmt man die großen A.s-Gruppen in Deutschland seit 1950 in den Blick, so ergibt sich folgendes Bild: Während der Anteil der 60-und-mehr-Jährigen 1950 14,6 % der Gesamtbevölkerung ausmachte, stieg dieser bis zum Jahr 2000 auf 23,6 % an. Nach den Daten der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung machen die 65-Jährigen und Älteren im Jahr 2030 ca. 29 % der Gesamtbevölkerung aus, um bis zum Jahr 2060 auf gut 1/3 (34 %) zu steigen. Bes. stark wachsen die Zahl und der Anteil der 80-und-mehr-Jährigen. Waren im Jahr 2010 rund 4,3 Mio. der Deutschen 80 Jahre und älter, was 5 % der Gesamtbevölkerung ausmachte, so wird diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf einen Höchstwert von über 10 Mio. steigen. Nur im Fall außerordentlicher Veränderungen des Geburtenniveaus und der Wanderungssalden in Deutschland könnten nennenswerte Korrekturen des aufgezeigten Trends des A.s-Quotienten erwartet werden.

Die demographische Entwicklung gibt den Rahmen vor, in dem sich heute der Wandel des A.s vollzieht. Zwei Wandlungsprozesse sind von bes. signifikanter Bedeutung: die Tendenz zur Differenzierung bzw. Polarisierung der A.s in eine dritte Lebensphase der sogenannten jungen Alten (60–75/80) und eine vierte Phase der „alten Alten“ bzw. der Hochbetagten (80 Jahre und älter) und eine Individualisierung des A.s, die auf eine gewisse Auflösung von A.s-Grenzen und A.s-Bilder insgesamt verweist. Es ist zwar umstritten, ob tatsächlich von zwei klar voneinander unterscheidbaren A.s-Phasen gesprochen werden kann, aber eine interne Differenzierung ist unverkennbar. Zwischen dem 75. und 80. Lebensjahr zeichnet sich eine neue A.s-Grenze ab. Die Spezifika der „dritten“ Lebensphase haben wenig mit den herkömmlichen Merkmalen und Vorstellungen vom A. gemein. Prägend ist vielmehr eine „späte Freiheit“ (Rosenmayr 1989) gegenüber den i. d. R. fremdbestimmten Anforderungen der Arbeitswelt, wie auch gegenüber unmittelbaren Verpflichtungen in der Sozialisation der nachwachsenden Generation. Der Moral des wohlverdienten Ruhestands entsprechend gelten die Jahre als Ausgleich für den Zwang fremdbestimmter Arbeit. Entsprechend gehören die „jungen Alten“ viel eher zu den Trägern einer spezifischen Freizeitkultur (Freizeit) als zu den Protagonisten einer herkömmlichen A.s-Kultur. Die Chancen, das Ideal eines selbstbestimmten Lebens zu realisieren, sind in keiner Lebensphase so groß wie in den frühen Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Beruf. Deshalb stellt sich die Frage, ob das Jahrzehnt zwischen dem 65. und 75. Lebensjahr überhaupt zum A. gerechnet werden sollte. Die Lebenssituation sowie das Selbstverständnis und die Selbstbilder stehen in dieser Phase in einem krassen Gegensatz zu den historisch gewachsenen Rollenerwartungen und Stereotypen, die mit dem A. verbunden sind. Anders stellt sich die Situation für die schnell anwachsende Gruppe der Hochbetagten dar. Ab dem 80. Lebensjahr steigt das Risiko von Hinfälligkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit und die herkömmliche A.s-Norm eines gewissen Rückzugs aus der Gesellschaft erhält Anhaltspunkte sowohl in der objektiven Lage wie in der subjektiven Deutung. Die Frage bleibt, ob die Unterschiede der individuellen Lebenssituation, der sozialen Lage und der milieuspezifischen Orientierungen nicht so groß sind, dass statt von einer Differenzierung in zwei klar konturierte Lebensphasen eher von einer gewissen Auflösung des A.s als gesellschaftliche Definition und Konstruktion gesprochen werden sollte. Darauf läuft die These einer Individualisierung des A.s hinaus. An gesellschaftliche Individualisierungsprozesse anknüpfend geht sie davon aus, dass kollektive Zurechnungen auf die chronologisch bestimmte Lebensphase des A.s gegenüber individuellen Bestimmungen zurücktreten. Die gesellschaftlich geteilten Deutungen des A.s verlieren an Bedeutung und werden in interaktiven Prozessen neu ausgehandelt. Als typische Dimension der Individualisierung lässt sich von einer Biographisierung des A.s sprechen, insofern die Deutung des A.s zu einem zentralen Teil der individuellen Lebensgeschichte wird.

Der Blick auf qualitative Veränderungen des A.s verweist auf widersprüchliche Entwicklungen. Einerseits rückt die Selbsteinschätzung als „alt“ immer weiter nach hinten in das spätere A. Andererseits sinken schon ab dem 45. Lebensjahr mit der Etikettierung als „ältere Arbeitnehmer“ die Einstellungs- und Qualifizierungschancen deutlich. Als Konsequenz lässt sich von einer Verjüngung und Ausdehnung der A.s-Phase nach vorne und – mit dem Anstieg der Lebenserwartung – auch nach hinten sprechen. Der Prozess der Berufsaufgabe korreliert heute weder mit der Selbsteinschätzung als alt, noch ist er ohne weiteres mit einer gesellschaftlichen Ausgliederung verbunden. Seit ca. 15 Jahren ist der Prozess der Entberuflichung des A.s nicht nur gestoppt, sondern erscheint rückläufig. Eindeutig ist der Trend zu einer Feminisierung des hohen A.s. Bei den über 75-Jährigen machen die Frauen 3/4 der Gesamtbevölkerung aus. Auch das Bild des höheren A.s in der Gesellschaft ist zunehmend weiblich geprägt und verweist auf eine stärkere Abhängigkeit von öffentlichen Hilfen und auch A.s-Armut. Eng damit verbunden ist der Trend zu einer Singularisierung des höheren A.s, die in der Zunahme von Ein-Personen-Haushalten unter den Hochbetagten zum Ausdruck kommt. Wenn auch die Singularisierung der Haushaltsform der Hochbetagten nicht ohne weiteres mit einer Vereinsamung gleichgesetzt werden darf, wächst bei einer durch die Lebensumstände erzwungenen Singularisierung die Gefährdung durch Isolierung.

4. Problemfelder und Herausforderungen

Das Ideal einer angemessenen Teilhabe der älteren Menschen an allen zentralen Feldern des gesellschaftlichen Lebens findet Konsens in der Gesellschaft. Auf diesem Hintergrund verweisen die einen darauf, dass es kaum eine Altengeneration gab, die diesem Ideal näher gekommen ist. Für die Zukunft sei eher wieder mit einer Verschlechterung zumindest der materiellen Situation der Älteren zu rechnen. Die anderen konstatieren nach wie vor eine anhaltende Diskriminierung des A.s, die es erlaube, in Parallele zum Rassismus von einem Ageismus zu sprechen. Hinsichtlich der Teilhabe am Erwerbsleben lässt sich feststellen, dass seit ca. 15 Jahren die Beteiligung der Älteren wieder deutlich zunimmt. Deutschland hat die im Rahmen der Lissabon-Strategie der EU im Jahr 2000 formulierte Zielsetzung, bis zum Jahr 2010 50 % der 55–64-Jährigen in die Erwerbsarbeit zu integrieren, schon im Jahr 2007 erreicht. Bis zum Jahr 2011 ist die Erwerbsquote dieser A.s-Gruppe auf knapp 60 % gestiegen. Die Zuwachsraten bei den älteren Frauen fallen dabei höher aus als bei den Männern. Neben dem Einfluss demographischer Verschiebungen der A.s-Gruppen wird die Entwicklung auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Frühverrentung und das höhere Bildungsniveau der Älteren zurückgeführt. Ob darin auch erste Anzeichen einer drohenden A.s-Armut zum Ausdruck kommen, ist umstritten.

Nach wie vor gilt, dass die Älteren in das freiwillige Engagement bzw. in die über die Erwerbsarbeit hinausgehende Tätigkeitsgesellschaft besser integriert sind als in die Erwerbsgesellschaft. Wie der Freiwilligensurvey der Bundesregierung ausweist, hat sich in den letzten Jahren der Anteil der Engagierten unter den Älteren erhöht. So ist zwischen 1999 und 2009 die Engagementquote der 55–69-Jährigen von 37 auf 42 % bei den Männern und von 29 auf 35 % bei den Frauen in Westdeutschland angestiegen. Die Geschlechter unterscheiden sich nach den primären Feldern des Engagements.

Die im Verhältnis zu den Männern geringere Engagementquote der Frauen steht in einem engen Zusammenhang mit dem Faktum, dass die solidarische Hilfe im familiären Haushaltsverbund, aber auch über die Haushaltsgrenze hinweg in erster Linie von den Frauen geleistet wird. Die demographische Entwicklung hat die Struktur der Generationenverhältnisse fundamental verändert (Demographie). Die Zahl der zur gleichen Zeit lebenden Generationen hat sich nachhaltig vergrößert, Großelternschaft und Urgroßelternschaft sind häufiger geworden. Gleichzeitig sind die familialen Beziehungsnetzte durch den säkularen Prozess der Reduktion der Geburten schmäler geworden, sodass sich das Bild der „Bohnenstangenfamilie“ aufdrängt. Die ältere Generation erhält vielfältige Hilfe und solidarische Unterstützung von den nachwachsenden Generationen. Umgekehrt sind es aber auch die Älteren, die erhebliche Transferleistungen immaterieller wie auch materieller Art an Kinder, Enkel und Urenkel erbringen.

Wie schon die Daten zum freiwilligen Engagement erkennen lassen, gibt es nach wie vor eine bes. Nähe der Älteren zum Bereich Religion und Kirche. Die Kirchenmitgliedschaft ist höher und auch die Teilnahme am Gottesdienstbesuch steigt mit dem Lebens-A. an. Nach den Daten des Religionsmonitors der Bertelsmann Stiftung besuchen 31 % der über 60-Jährigen mindestens einmal im Monat einen Gottesdienst, bei den 18–29-Jähringen sind es nur 17 %. Unter den über 60-Jährigen ist der Anteil der Hochreligiösen mit 28 % doppelt so hoch als bei den unter 60-Jährigen. Tendenzen religiöser Individualisierung und Lockerung der Kirchenbindung sind allerdings auch unter den Älteren zu beobachten.

Die sozialethischen und sozialpolitischen Herausforderungen der gegenwärtigen Situation des A.s liegen auf der Hand. Es bedarf einer neuen gesellschaftlichen Anerkennungskultur der Potentiale und Leistungen der älteren Menschen in allen Lebensbereichen. Das Leitbild eines aktiven A.s darf aber nicht zur Ausgrenzung derjenigen beitragen, die diesem A.s-Bild nicht entsprechen können. Deshalb muss es um die Anerkennung des A.s in seiner heutigen Verschiedenheit, Pluralität und Individualität gehen. Notwendige Reformen der A.s-Sicherungen müssen an dem Ziel orientiert bleiben, die älteren Menschen an der gesellschaftlichen Entwicklung in allen Dimensionen teilhaben zu lassen. Ohne einen Umbau der Gesellschaft in die Richtung einer vollen Anerkennung der Elternleistungen einerseits wie auch der Fähigkeit und Bereitschaft, dauerhaft hohe Einwanderungsraten zu bewältigen, wird sich dies nicht realisieren lassen.