Infrastruktur
1. Begriff
Seinen Ursprung hat der Begriff I. im militärischen Sprachgebrauch, wo er bis heute u. a. Kasernen und Flugplätze bezeichnet. Im politik- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie im wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kontext hat der Begriff indes erst in den 1960er-Jahren Verbreitung gefunden. I. bezeichnet in diesem Zusammenhang den volkswirtschaftlichen Kapitalstock, der für die Funktions- und Leistungsfähigkeit einer (arbeitsteilig organisierten) Volkswirtschaft notwendig ist. Für ausgesprochen bedeutsam hatten die I. indes schon die Merkantilisten (Merkantilismus) erklärt (u. a. in dem sie auf den Straßenbau in Frankreich unter der Herrschaft Napoleon Bonapartes abstellten). Dabei erklärten sie deren Bereitstellung durch den Staat für unabdingbar. Auch nahezu alle (neo)klassischen Ökonomen (Neoklassik) betonten frühzeitig die Bedeutung der I. für Wachstum und Beschäftigung, hielten eine privatwirtschaftliche Finanzierung aber vielfach für zielführend/er. Einer der wesentlichen Wegbereiter der heutigen Auffassungen ist Friedrich List, nach dessen Theorie der produktiven Kräfte die I. als zentrale Quelle der volkswirtschaftlichen Produktivkraft zu begreifen ist. Heutzutage wird das Verständnis von I. maßgeblich durch finanzwissenschaftliche Ansätze wie z. B. die Theorie der öffentlichen Güter geprägt. Noch bevor die Frage der I.-Entwicklung im Kontext der Wachstumstheorie bedeutsam wurde, spielte sie eine zentrale Rolle für Ansätze der Entwicklungstheorie, in deren Rahmen stets auf die Komplementarität staatlicher und privatwirtschaftlicher Investitionen abgehoben wird.
Quantität und Qualität der I. bestimmen sowohl den Entwicklungsstand als auch das Produktionsniveau eines Landes. In einer weit gefassten Begriffsverwendung wird zwischen materieller, personeller bzw. immaterieller sowie institutioneller I. unterschieden. Ferner umfasst der Begriff die Arbeitskräfte als personelle I., deren Arbeitsfähigkeit durch Existenzgüter und -dienste garantiert wird, sowie die immobilen Kapitalgüter als materielle I., die im Rahmen der institutionellen I. (Institutionenökonomik) auf der Grundlage allg. akzeptierter sozialer Regeln und Normen bereitgestellt werden. Der Bereich der materiellen I. wird häufig auch als I. i. e. S. verstanden. Diese besteht aus immobilen, d. h. nicht zirkulierenden Kapitalgütern (Kapital), die Basisfunktionen oder Vorleistungen für öffentliche und private (Wirtschafts-)Aktivitäten erfüllen, somit maßgeblich zur Produktion der I.-Güter und -dienste beitragen. I. kann trotz ihrer weitgehend öffentlichen Bereitstellung nicht als rein öffentliches Gut (Güter) definiert werden, da insb. die materielle I. zahlreiche Merkmale privater Güter aufweist – ein Charakteristikum, das durch die Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen verstärkt wird.
2. Teilbereiche der Infrastruktur
Auch aufgrund ihrer (besseren) empirischen Quantifizierbarkeit steht die materielle I. im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Erkenntnisinteresses. Welche Sektoren zur materiellen I. hinzugerechnet werden, ist umstritten. Für gewöhnlich ist der anglo-amerikanische Begriff „infrastructure“ enger gefasst. Während dazu nur Netzwerke wie Verkehrs-, Energieversorgungs-, Wasserver- und entsorgungs- sowie Telefon- und Datennetze gezählt werden, wird der deutschsprachige Terminus „I.“ weiter gefasst. Neben dem Verkehrssektor werden auch der Energie-, der Wasser-, der Nachrichten- und der Telekommunikationssektor als technische bzw. wirtschaftsnahe I. sowie der Bildungs-, der Gesundheits-, der Wissenschafts- oder Forschungs- und der Sport- und Erholungssektor als soziale bzw. haushaltsnahe I. hinzugezählt. Zur materiellen I. im engeren Sinne gehört damit die Gesamtheit der Anlagen und Betriebsmittel, durch die die genannten Netze betrieben werden, sowie die staatlichen Verwaltungs- und Fürsorgeeinrichtungen.
Die institutionelle I. umfasst die gewachsenen und gesetzten Normen, Einrichtungen und Verfahrensweisen, die im Wesentlichen den Ablauf der ökonomischen Tätigkeiten im Raum und die öffentlichen und gesellschaftlichen Verfahren zu ihrer Durchsetzung bestimmen (v. a. die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung). Die personelle I. umfasst die durch verschiedene Aspekte des Arbeitskapitals charakterisierte Erwerbsbevölkerung mit deren geistigen, unternehmerischen (Unternehmer) und handwerklichen (Handwerk) Fähigkeiten (Allgemeinbildung, Spezialisierung, Qualifizierung der Menschen in ihrer sektoralen und regionalen Verteilung).
3. Merkmale von Infrastruktur
Typische Merkmale der I. sind der hohe Kapitalbedarf, der Investitionscharakter der I.-Güter, die langen Planungszeiten, die überdurchschnittlich lange Nutzungsdauer der Anlagen mit entspr. langer Kapitalbindung, ihre Immobilität und Unteilbarkeit, die Auswirkung in positiven oder negativen externen Effekten sowie die Bedeutung politischer Kriterien bei Investitionsentscheidungen. I. kann unterschiedliche räumliche Wirkungsbereiche besitzen, sie kann regionale, nationale, europaweite oder gar globale Effekte zeitigen.
Da die materielle I. sich im Gegensatz zur institutionellen und personellen I. quantitativ untersuchen lässt, sind insb. deren Merkmale ausführlich erfasst. Diese Kapitalgüter weisen spezifische gemeinsame Eigenschaften wie eine lange Lebensdauer, technische Unteilbarkeit und einen hohen Kapitalkoeffizient auf. Die outputs der immobilen Kapitalgüter dienen der Befriedigung der physischen und sozialen Grundbedürfnisse der Bevölkerung, denn aufgrund ihrer hohen Komplexität und Kosten können sie nicht von einzelnen Wirtschaftssubjekten produziert werden. Materielle I.en können unterschiedliche Ausprägungen aufweisen: Neben der Punkt-I. (z. B. Flughäfen) gibt es die Punkt-Netzwerk-I. (z. B. Stromversorgung) sowie die Netzwerk-I. (z. B. Straßennetz).
4. Infrastrukturpolitik
I.-Politik wird in erster Linie von der öffentlichen Hand sowie von öffentlich-rechtlichen Institutionen und Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Kapitalbeteiligung betrieben. Ursächlich ist die staatliche respektive gesellschaftliche Verpflichtung, für die einzelnen Wirtschaftssubjekte I.-Güter und -dienste vorzuhalten bzw. zu entwickeln. Finanziert werden I.-Ausgaben durch Steuern, Nutzungsgebühren und Beiträge (öffentlicher Haushalt), verantwortet von Bund, Ländern und/oder Gemeinden. Die Nutzung der I. ist teilweise unentgeltlich, teilweise erfordert sie die Entrichtung eines Entgelts oder einer Gebühr. Die Produktion der I.-Güter und -dienste durch den Staat sowie Staatseigentum an der materiellen I. sind aber keine notwendigen Bedingungen, wie die (Teil-)Privatisierung öffentlicher Leistungen in den letzten Jahrzehnten zeigt. Einwirkungen des Staates auf die I.-Produktion sind jedoch auch in diesem Fall notwendig, wenn nicht nur die Versorgungssicherheit gewährleistet, sondern auch Qualität und Preis der Leistungen kontrolliert werden sollen, um allen Bürger/innen den entspr.en Zugang zu garantieren.
Zentrales Ziel der I.-Politik ist die Anregung des Wirtschaftswachstums, indem öffentliche Investitionen über (positive) externe Effekte die private Investitionstätigkeit anregen. Die jeweils verfügbare I. ist aufgrund ihres Vorleistungscharakters Bedingung für die privatwirtschaftliche Produktivität und die Qualität der erbrachten Leistungen. Des Weiteren sind mit der I.-Politik politische, die Raumstruktur betreffende Ziele wie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in ökonomisch heterogenen Regionen verbunden. Die vergleichbare Ausstattung mit I.-Einrichtungen wird dabei sowohl aus Gerechtigkeitsüberlegungen (Gerechtigkeit) als auch aus wirtschaftspolitischen (Wirtschaftspolitik) Gründen angestrebt. Eine bes. Bedeutung kommt aus ökonomischer Perspektive der technischen, wirtschaftsnahen I. zu, und hier insb. der Verkehrs-I. Die Verkehrswege, also Straßen- und Schienennetz, Wasserstraßen und Flughäfen, sind entscheidende Vorleistungen für die Güterproduktion und bilden die Voraussetzung für Raumüberwindung sowohl der Unternehmen als auch der Individuen. Schließlich ist die Bildungspolitik ein wichtiger Bereich der I. In ihrem Rahmen werden sowohl die materielle I. in Form von Schul- und Hochschulgebäuden als auch die personelle Bildungs-I. in Form von Lehrkräften und deren Ausbildung ausgebaut. I.-Politik hat demnach Wachstums-, Integrations- und Versorgungseffekte und ist ein Instrument der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
T. Engartner: Infrastruktur, Version 04.01.2021, 09:00 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Infrastruktur (abgerufen: 24.11.2024)