Empirische Sozialforschung

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1. Allg.e Begriffs- und Aufgabenbestimmung

Der Terminus e. S. bezeichnet das zielgerichtete, gegebenenfalls durch Theorien bzw. Hypothesen konzipierte, verfahrensmäßig regelhafte und im Ablauf mehr oder weniger zuverlässig kontrollierte Informationen-(Daten)-Sammeln, allererst zur Beschreibung, möglichst auch zur Erklärung von Sachverhalten des Sozialen, insb. der Ordnung und Dynamik des Sozialen (z. B. Kommunikations- und Rollenmuster in privatwirtschaftlichen und behördlichen Problemlösungsgruppen im Vergleich, Konfliktmuster in Patchwork-Familien, Zusammenhang zwischen Fremdenfeindlichkeit und Häufigkeit von Kontakten mit Migranten, Einfluss von Partnerwahl-Kriterien auf die Struktur sozialer Ungleichheit in der Gesellschaft). Die e. S. gehört zu den Konstitutionselementen der Sozialwissenschaften (in Unterscheidung zu den Geisteswissenschaften und den Lebens- bzw. Naturwissenschaften). Sie ist auch in politische Prozesssteuerungen involviert, weil diese heute regelmäßig inhaltlich mitbestimmt sind von statistisch-repräsentativen Erhebungsergebnissen der e. S. zu Lebensverhältnissen und Meinungsverteilungen in der Gesamtbevölkerung.

Der der e. S. vorzuordnende Begriff der Sozialwissenschaften adressiert alle Sub-Disziplinen, die sich mit den Strukturen, Prozessen und Entwicklungen des Zusammenlebens der Menschen befassen. Damit fokussiert er die sog.en Bindestrich-Soziologien (Soziologie; z. B. Familien-, Organisations-, Religionssoziologie). Angesprochen sind auch die soziologischen Perspektiven in benachbarten Fachwissenschaften (z. B. Rechtswissenschaften, (neuere) Wirtschaftswissenschaften, Geschichts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu den Medizinwissenschaften in Gestalt der Medizinsoziologie/Sozialmedizin). In der Sozialpsychologie werden die Wechselwirkungen zwischen Sozialprozessen in Kollektiven und psychischen Dispositionen von Individuen thematisch (z. B. Entstehung, Formen und Folgen von Stereotypen). Im Begriff Sozialwissenschaften und seinem Fokus auf die dem Menschen eignende Sozialität, die sich in Ordnungsgebilden und routinisierten oder spontanen Interaktionsprozessen ausdrückt, die gesteuert sind von gegenseitigen Erwartungserwartungen auf der Basis von Wertevorstellungen, werden somit „Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten verschiedener Disziplinen angesprochen“ und darin Möglichkeiten gezeigt, „reduktionistische Perspektiven verschiedener Einzelwissenschaften […] zu überwinden“ (Kaufmann 1995: 86).

Die Probleme, die von der e. S. erkenntnistheoretisch zu berücksichtigen, verfahrenspraktisch zu bearbeiten und zumindest ansatzweise zu lösen sind, liegen in der grundlegenden Frage, ob, inwieweit und vermittels welcher Modi und Methoden die e. S. die Sachverhalte des Sozialen perspektivisch und begrifflich angemessen erfassen und möglichst zweifelsfrei als existent bzw. wirksam belegen kann. Die verfahrensmäßige Aufgabe für die e. S. fokussiert sich im Begriffselement „empirisch“ und damit im Verständnis dessen, was im Kontext der e. S. Erfahrung heißen soll und was Beobachtung (im weitesten Sinne) leisten kann. Bes. darauf beziehen sich die theoretisch-methodologischen und verfahrenstechnischen Anstrengungen, auf denen die Aktivitäten des Datensammelns der e. S. beruhen: Anstrengungen zur Gewährleistung der Problem- bzw. Phänomenangemessenheit (Validität) und der Erfassungs- bzw. Messprozess-Zuverlässigkeit (Reliabilität) der eingesetzten Verfahren, durch die verlässliche Sachverhaltskenntnisse in den Themenfeldern der beteiligten Wissenschaften erarbeitet werden sollen, die dann auch zu einer konsistenten Theorieerarbeitung bzw. -kontrolle in den Sozialwissenschaften eingesetzt werden können.

2. Erkenntnistheoretische Aspekte der Aktivitäten der Empirischen Sozialforschung

In der Alltagspraxis wird „empirisch“ mit einem Begriff von Erfahrung gleichgesetzt, zu dem ein weites und auch nicht widerspruchsfreies Konnotationsfeld gehört. Demgegenüber gilt in der e. S. ein eingeschränkter Erfahrungsbegriff. Dazu wird er von seiner üblichen Subjektzentriertheit im Alltag (auf der Prozessebene z. B. „Erfahrungen selber machen“ oder „Erfahrungen anderer ‚nur‘ vermittelt bekommen“; auf der Eigenschaftsebene: „innerste Subjektivität“ oder „äußere Objektivität“, „Authentizität“ oder „Fremdsteuerung“, „subjektive Gewissheit“ oder „objektive Wahrheit“) abgelöst und an die Wissenschaftlichkeit eines Verfahrens (d. h. die Anwendung von Logik und Regeln, Intersubjektivität und Kontrolle) gebunden. Damit wird der Erfahrungsbegriff der e. S. auf den Status des intersubjektiv gegründeten Erfahrungswissens fokussiert. Eine solche Verfahrensfundierung des Erfahrungsbegriffs, die sich auf die kontrollierende Intersubjektivität und die logikkontrollierte Theorierückbindung stützt, lässt es gleichwohl zu, mit den Mitteln der e. S. auch das Alltagsverständnis von Erfahrung im Sinne einer nicht angezweifelten („naturwüchsigen“) Fähigkeit des Individuums zur Orientierung und zum Erkennen von Zusammenhängen zu untersuchen und dem Bestand des Erfahrungswissens hinzuzufügen. Freilich ist es eine Herausforderung, die verschiedenen Aspekte des Phänomens der subjektzentrierten Erfahrung wirklichkeitsangemessen beobachten und abbilden zu können und dabei schwerpunktmäßig die der menschlichen Existenz eignende Wechselseitigkeit (Sozialität) zu berücksichtigen und nicht nur die Psyche des Individuums.

Der Kern der Aufgabe liegt in der Gestaltung und Anwendung des zentralen Untersuchungsinstruments, das zur Erfassung der „Sozialitäts-Wirklichkeit“ befähigt: des der Wahrnehmung bzw. Beobachtung. Im Alltag beschreibt das Wort Beobachtung eine lebenspraktische Tätigkeit im Verhältnis des Menschen zu der ihn umgebenden Welt und zu sich selbst (alltagssprachlich gefasst: etwas sehen, bemerken, mitbekommen; in Unterscheidung zu, aber oft zugleich mit: begreifen). Wissenschaftlich benennt Beobachtung den Vorgang der Erkenntnis, die gewonnen wird durch zielgerichtetes, kontrolliertes, gegebenenfalls technisch ermöglichtes, sinnlich zunächst unmittelbares und anschließend auf verschiedene Weise zu protokollierendes Wahrnehmen von Objekten (naturwissenschaftlich: z. B. Mikroskop, Röntgengerät, Nebelkammer zur Sichtbarmachung eines Elektrons; sozialwissenschaftlich: z. B. evtl. verdeckte Ton-/Bildaufnahmen). Die wissenschaftsphilosophisch-erkenntnistheoretisch vorgelagerte Frage, was Wahrnehmung bzw. Beobachtung per se seien, die insb. in den 20er Jahren des 20. Jh. im Wiener Kreis um Rudolf Carnap ausführlich diskutiert wurde („logischer Empirismus“), kann hier unberücksichtigt bleiben, weil in der Gegenwart die Begriffsfassungen für Beobachtung „weitgehend pragmatisiert“ (Mehrtens 1990: 685) worden sind. In der breiten Praxis der e. S. findet diese Wesens-Frage eher kaum Beachtung.

Für das Bedenken der Frage des Was und Wie des Beobachtens ist das Verhältnis zwischen Beobachtung und der Begriffsbildung bzw. Theorie angesprochen. Das meint die Unterscheidung zwischen konkreten, sinnlich wahrnehmbaren (in der e. S. v. a. visuell und auditiv) bzw. wahrgenommenen Einzeldingen (Sachverhalten) in Raum und Zeit einerseits, und andererseits allg.-abstrakten Begriffen, die nur gedacht werden können. Weil in der Lebenspraxis wie auch in den Sozialwissenschaften das Soziale keine sinnlich unmittelbar zugängliche Stofflichkeit besitzt, zugleich aber, hier wie dort, seine Existenz bzw. Wirksamkeit begrifflich ge- und bedacht wird und weil evident ist, dass es auch in Gestalt der vornehmlich interaktiv performierten Sprache existiert (= wirksam, d. h. Reaktionen auslösend ist), wird folgendes deutlich: Die e. S. arbeitet mit einem Modus, der zugleich die unerlässliche Bedingung ihrer Möglichkeit ist, nämlich mittels der Sprache in Gestalt von Begriffen auch die Sprache in ihrer Funktion als zentrales Träger-Element des Sozialen und seiner Dynamik mit untersuchen zu müssen und es zu können. Die begriffliche „Denk-Steuerung“ ermöglicht das fokussierende Wahrnehmen. Dabei erfolgt jedes Verstehen, jede „Interpretation“ (Tetens 2013: 84, Fußnote 74) des Wahrgenommenen stets und in allen Lebensbereichen des Alltages nach Grundsätzen bzw. Grundmustern, die jeder konkreten Erfahrung vorausliegen. Diese Grundsätze kann man als „apriorischen Erfahrungsrahmen“ (Tetens 2013: 84) bezeichnen, ohne den keine Erfahrung möglich ist. Die Existenz dieses Rahmens gilt es auch für die Beobachtungsakte der e. S. reflexiv-kritisch zu berücksichtigen, sowohl im Blick auf das Beobachtungsobjekt als auch auf den Beobachter. Auch innerhalb einer als bekannt geltenden Kultur muss versucht werden, die Grundmuster dieses Erfahrungsrahmens durch Sprachreflexion zumindest ansatzweise transparent zu machen, wenn es darum geht, die Kategorien und Dimensionen des visuell-auditiven Beobachtungsverfahrens zu konzipieren (z. B. für Interaktionen: Rhythmen, Sequenzen, Unterbrechungen, An- und Abwesenheit von Objekten, mimische/gestische/gesprochene Verneinungen/Bejahungen und dergleichen; ebenso die konkrete Sprache der Fragen und Antwortvorgaben-Formulierungen, die in Umfragen die Instrumente des Beobachtens sind).

Unter der Signatur e. S. verstehen sich zwar sehr viele Aktivitäten nur als vortheoretische Informationssammel-Aktivitäten (z. B. „…“ Politbarometer). Dennoch gilt grundsätzlich auch für sie, dass in der e. S. die Bildung bzw. der Gebrauch von mehr oder weniger (alltags-)theoriehaltigen Begriffen zum einen und die Konzeption und Organisation von Beobachtungsaktivitäten zum anderen in einem zirkulären Verbund erfolgen: Ohne die nur denkbaren Begriffe sind die notwendig zielgerichteten Beobachtungen nicht möglich, weil sie ohne Bezug zur Begrifflichkeit nicht realisiert bzw. nicht kommuniziert werden können. Und neue Beobachtungen führen gegebenenfalls zu neuen Begriffen. Dagegen unterliegen ungeplant (zufällig) gemachte Beobachtungen der Gefahr der Nichtregistrierung für Verstehensvorgänge, wenn – im Alltag wie in der Wissenschaft – Benennungen unterbleiben.

Die vorstehend dargelegte Sachlage bildet sich auch im Verfahrensschritt der Operationalisierung ab: Die meisten der durch die e. S. zu befriedigenden Kenntnisbedarfe benötigen den Einsatz von Indikatoren. Diese müssen die Existenz des nur in Begriffen/Sprache fassbaren Gemeinten (weil nicht unvermittelt sinnlich Beobachtbaren, z. B. kulturelle Überfremdungsängste) verlässlich indizieren. Ihre Konzeption ist begründungspflichtig und im operativen Einsatz einer Bewährungsprüfung ausgesetzt, die durch logisch-theoretische Überlegungen gesteuert ist. Das führt gegebenenfalls zu veränderten bzw. neuen Indikatoren und damit zu Beobachtungen neuer Objekte. Das zeigt, dass alle Theorien, die sich auf die Konzeption von Indikatoren und deren Beobachtungen stützen, prinzipiell fallibel sind: Sie können immer nur vorläufig als empirisch adäquat festgestellt werden. Oder aber sie sind durch neue, widersprechende Sachverhalte – genauer: durch diesbezüglich in bestimmter, kontingenter Semantik formulierte Beobachtungssätze – als nicht bestätigt zu klassifizieren. Die Basis solcher Feststellungen liegt in beiden Fällen auf der Ebene der Verfahren.

Auf den vorgenannten Zusammenhängen und Aktivitäten ruhen die Formulierungen von Beobachtungssätzen und Aussagesatz-Mengen (= Theorien), mit denen idealerweise die den Sachverhalten des Sozialen unterliegenden Strukturen bestimmt werden sollen.

3. Unterscheidungsmöglichkeiten bei den Verfahren

a) Der e. S. vorzuordnen ist das (weite) Feld der deskriptiven Sozialstatistik. Damit werden die von verschiedenen Trägern in Staat und Gesellschaft initiierten Zählungsergebnisse von tatbestandlich definierten Sachverhalten des Sozialen bezeichnet (z. B. Straftaten, Ehescheidungen, Eigenheimbesitz, Betriebsgrößen), die regelmäßig innerhalb fester Zeitintervalle gesammelt und gegebenenfalls publiziert werden (z. B. im Statistischen Jahrbuch). Diese Informationsbestände können wichtige Funktionen bei der Konzeption von problemfokussierenden Forschungsfragen sowie für die bevölkerungsweite Kontextuierung jener Daten übernehmen, die von der e. S. erarbeitet werden.

b) Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen qualitativer und quantitativer e. S. Dieses semantisch leicht missverständliche, aber etablierte Begriffspaar (qualitativ konnotiert nicht mit dem alltagssprachlichen Verständnis von Qualität) bezieht sich auf Unterschiede

– im Zugang zu den Untersuchungsobjekten,

– im Analyse-Modus der erhobenen Informationen (Daten) und dessen Theoriefundierung und

– in den von oben genannten abhängigen Ausdrucksgestalten dessen, was als das unmittelbare Ergebnis zu gelten hat.

c) Eine andere Unterscheidung, die zwischen Feld- und Laborforschung, hebt ab auf den Erhebungsort, der seinerseits die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Verfahren und ihrer Untersuchungsgegenstände und Erkenntnisziele bestimmt. Als häufigster Fall der Feldforschung können die statistisch bevölkerungsweit- oder teilgruppenrepräsentativen Datenerhebungen im Rahmen alltäglicher sozialer Situationen angesehen werden (z. B. Telefoninterviews, standardisierte Fragebögen im Internet; offene und narrative Interviews). Demgegenüber findet die Laborforschung meist in bes. ausgestatteten Räumen (Aufzeichnungstechnik, Sitzordnung, Eingriffsmöglichkeiten und dergleichen) und mit begrenzter Anzahl von Personen statt. Sie versucht v. a. die Durchführungsbedingungen der Verfahrensanwendung kontrollierbar, d. h. konstant zu halten, oder es sollen steuerbare Randbedingungen (gegebenenfalls experimentell) variiert werden können. V. a. gilt es, Störfaktoren bei Verfahrenswiederholungen möglichst auszuschließen, die eindeutige Ergebnisinterpretationen verhindern könnten.

4. Am häufigsten eingesetzte Verfahren der Empirischen Sozialforschung

Zur Kennzeichnung dessen, was – bei aller Breite und Differenziertheit ihrer Zugangswege, Auswertungsinteressen und -traditionen – die e. S. in ihrem Grundanliegen ausmacht, erscheint es an dieser Stelle zulässig, sich für die Veranschaulichung von quantitativer und qualitativer Methodologie paradigmatisch auf jeweils nur zwei Verfahren zu beschränken. Gleichwohl können damit generelle Aspekte auch anderer wichtiger Verfahren, wie z. B. Formate der Beobachtungsmethoden, miterfasst sowie die vorab skizzierten erkenntnistheoretischen Aspekte der e. S. nachvollziehbar werden.

Für die qualitativen Verfahren ist auf a) das nichtstandardisierte Interview und b) auf die Gruppendiskussion einschließlich ihres bestimmten Auswertungsmodus einzugehen. Für die quantitativen Methoden wird der häufigste Anwendungsfall in der e. S. herangezogen: die c) kommunikationsstandardisierte (schriftliche/telefonisch-mündliche) Befragung von repräsentativen Zufallsstichproben in definierten Populationen, ergänzt um d) das quantitative Auswertungsverfahren der Dokumentenanalyse bzw. „content analysis“.

Gemeinsam für a) und b) gilt: In konsequent qualitativer Fassung zielen sie auf latente Strukturen, d. h. nicht auf die bloße Beschreibung von ohnehin Sichtbarem ab. Deshalb operieren beide Verfahren in ihrer Materialauswertung rekonstruktiv und sequenzanalytisch und erarbeiten dazu verallgemeinerbare verbale Ergebnisgestalten. Untersuchungsobjekte sind üblicherweise verbale Äußerungen in Interviews/Gruppengesprächen, auch Dokumente (z. B. Briefe, Tagebücher) kommen infrage. Sie werden gegebenenfalls ergänzt um mimisch-gestische Aktionen (festgehalten z. B. in videographierten Unterrichtsabläufen). Alle Äußerungsabläufe sind schriftlich zu protokollieren. Die Äußerungen werden in ihrer Inhaltsgestalt und Performanz wesentlich durch die interviewten Subjekte selber bestimmt und meist zu solchen Sachverhalten des Sozialen getätigt, die themenangemessen nur in ihren mehr oder weniger komplexen Zusammenhängen darstellbar sind. Die von den befragten Subjekten formulierten bzw. in einer Gruppendiskussion dynamisch-interaktiv entstandenen Aussagen bleiben in ihrer Entstehungsgestalt und -struktur weitgehend bestehen. Die Validitätseinschätzung bezieht sich auf die logische Konsistenz und Stringenz der Deutungen und Schlussfolgerungen.

a) Das Verfahren des nichtstandardisierten Interviews und seiner Auswertung eignet sich für die Aufdeckung mehr oder weniger komplexer Wissensstrukturen, die den im Gespräch seitens der Interviewten thematisierten Handlungen, Interaktionen und Einstellungen latent zugrunde liegen. Hierfür braucht es eine diese Latenz berücksichtigende Theorie mit einer ihr entsprechenden Auswertungstechnik. Dazu zählt z. B. die von Ulrich Oevermann entwickelte „Objektive Hermeneutik“, die ein thematisch bzw. disziplinär breites Einsatzfeld besitzt. Ein ähnliches Ziel mit anderer Methodik verfolgt die von Anselm L. Strauss und Barney G. Glaser begründete Grounded Theory oder die Dokumentarische Methode (Ralf Bohnsack).

Die Theorie der Objektiven Hermeneutik gründet auf der Annahme der Existenz von „Sinn“. Dieser wird als Kategorie des Sozialen verstanden. Sinn besitzt Strukturen, die durch universale (= unveränderliche) und historische (= veränderbare) generative (= viele Ergebnisse ermöglichende) „Regeln“ erzeugt werden. Sie beziehen sich auf Wechselseitigkeit, Phonologie, Syntax und Pragmatik. Diese Regeln braucht es, damit die Individuen, für deren Existieren wechselseitige Anschlussfähigkeit (Sozialität) unverzichtbar ist, interagieren können. Die nach generativen Regeln erzeugten Strukturen repräsentieren Orientierungs- und Entscheidungsmuster. Nach denen nehmen Individuen, Gruppen und Gesellschaften typische Selektionen aus regelhaft erzeugten Handlungsoptionen vor.

Der Ansatzpunkt der Methode der Objektiven Hermeneutik gründet auf der Annahme der Theorie, dass der Sprache, die bei der Kommunikation von Sachverhalten (Geschehnissen ebenso wie Ideen) eingesetzt wird, die sozialisationsvermittelten, intersubjektiv geteilten und regelmäßig latent bleibenden Regeln und Bedeutungen zur Strukturierung von Sinn zugrunde liegen. Am je konkreten Fall (z. B. Interview) gilt es diese mit Hilfe der Analyse des im Interview Geäußerten (Text) zu rekonstruieren und sie damit beobachtbar zu machen, d. h. es geht um die Aufdeckung des ihnen zugrunde liegenden regelhaft teilbaren (= intersubjektiven) Sinns, vermittels dessen dann die spezifisch dem Interviewten eignende Wahrnehmungs- und Ausdrucksstruktur freigelegt wird. Erreicht werden kann diese Freilegung nur rekonstruktionslogisch (und nicht subsumtionslogisch-klassifikatorisch) über die sequenzanalytisch-falsifikatorische Interpretation der Texte, die die Regelsystemteilnehmer (Interviewpartner) zu mehr oder weniger komplex-umfangreichen Themen des Sozialen produziert haben (z. B. in Gestalt berufsbiographischer Selbstauslegungen, Schilderungen signifikant lebensbestimmender Erlebnisse oder zukünftiger Lebensführungskonzepte). Das analysetechnisch und zeitlich aufwendige Vorgehen ist auch bei zahlenmäßig begrenzten Samples (maximal 20–25) mit Ergebnissen durchführbar, die einen Problembereich abdecken können. Das kann z. B. in der Grounded Theory theoretisch begründet und mit Erfahrungswerten bestätigt werden. Mit diesen Einzelfallanalysen können Ergebnisse von phänomenologisch grundlegendem Erkenntniswert erarbeitet werden. Der Versuch, solche Informationen und Einsichten auch mit einem kommunikationsstandardisiert-quantitativen Fragebogen zu erreichen, erscheint forschungspraktisch kaum möglich, da eben jene qualitativen Informationen und Einsichten schon vor der Formulierung von Fragebogen-Items zur Verfügung stehen müssten. Der Einsatz insb. der Theorie und Methode der Objektiven Hermeneutik ist wegen dieser phänomenologischen Scout-Funktion in jenen Wissenschaftsdisziplinen bes. fruchtbar einsetzbar, die an der Aufdeckung problem- oder z. B. berufsspezifischer Wissensstrukturen (z. B. von Juristen, Theologen, Ökonomen, Mediziner) interessiert sind.

b) Nicht alle Verfahren mit dem Label Gruppendiskussion verdienen diese Bezeichnung. So eignet sich ein mitunter praktiziertes Vorgehen bestenfalls zum heuristisch-stochastischen Sammeln von Ideen für Hypothesenformulierungen. Bei dem sollen direktiv-willkürlich gebildete Aggregate von Personen zeitgleich an einem Ort versammelt werden und auf zentral gesetzte, thematisch begrenzte Fragen reagieren; dabei eventuell untereinander entstehende Diskurs-Ansätze bleiben unberücksichtigt. Deshalb gehört eine solche erhebungsökonomisch optimierte Vorgehensweise nicht zur sozialwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Demgegenüber geht es den rekonstruktiv-analytisch konzipierten Gruppendiskussionsverfahren zum einen um die i. d. R. mit Typisierungsabsicht vorgenommene Erfassung konkreter, sich selbst als solche verstehender Gruppen (z. B. „‚Dritte Welt Gruppen‘ in kirchengemeindlichen Kontexten im Vergleich“) zwecks Erfassung ihrer manifesten und latenten Strukturen, Sichtweisen und Gruppenziele. Oder es geht mit Hilfe von bereits vorhandenen Gruppen oder eigens zusammengestellten Aggregaten um die Erfassung inhaltlicher Dimensionen von „kollektivem Wissen“ bzw. „kollektiven Orientierungsmustern“ (Bohnsack 2008: 374), wie sie z. B. in der wissenssoziologischen Kategorie der „Generationenlagerung“ (Karl Mannheim) zugrunde gelegt werden. Diese Lagerung kann theoretisch begriffen werden als ein konjunktiver Erfahrungsraum, der z. B. gemeinsamer Erkenntnisgegenstand von Soziologie und Geschichtswissenschaft sein kann (z. B. Kriegskindergeneration). Entsprechend ist, neben der rekonstruktiven Analytik, ein wichtiges Erfolgskriterium des Verfahrens der Einsatz geeigneter, d. h. die angezielte Untersuchungsdimension repräsentierfähiger Gruppen (mit oder ohne eigener Gruppengeschichte), in denen gemeinsame oder parallel abgelaufene Erfahrungsprägungen vermutet werden können (z. B. Vergleich Jugendlicher mit/ohne Migrationshintergrund, Fußball-Hooligans, Orientierungen von Soldaten und Soldatinnen im Blick auf das Geschlechterverhältnis). Aufmerksamkeit braucht auch die Verwendung angemessener Gesprächseröffnungen und -steuerungen für die Diskussion. Denn nur wenn es zu weitgehend selbstläufigen Gesprächsverläufen zwischen den in gleicher oder ähnlicher Weise Erfahrungsgeprägten kommt, kann es zur angestrebten „metaphorischen Dichte“ der Gesprächsbeiträge und der „interaktiven Dichte“ zwischen den Teilnehmern (Bohnsack 2008: 376) kommen, durch die die häufig nur metaphorisch und wechselseitig zum Ausdruck gelangenden kollektiven Sinnzusammenhänge sich erfassen und darstellen lassen. Auch die Explikation dieser durch gegenseitige Erwartungserwartungen gesteuerten intuitiven Verstehensleistungen der Diskutanten arbeitet rekonstruktiv mit dem sequenzanalytisch-falsifikatorischen Verfahren. Das Erkenntnisziel sind kollektiv geteilte Erfahrungskomplexe: Es interessiert, was die Erfahrungsträger in der Dimension des Selbstverständlichen einander fraglos verstehen lässt.

Mit seinem sozialsystemischen Fokus besitzt das derart methodisch fundierte Gruppendiskussionsverfahren ein breites Einsatzfeld. Es reicht von der seriösen Marktforschung, der Evaluations- und Organisationsforschung über die Milieu- und vergleichende Kulturforschung bis zur Rezeptionsforschung im Bereich Medien. Die Erhebung auch der quantitativen Verteilung und strukturellen Kontextuierung von identifizierten kollektiven Sinnzusammenhangstypen und von individuumsbezogenen Wissensstrukturen muss dann forschungspraktisch unabhängig vom qualitativen Vorgehen geschehen. Allerdings erfolgen entsprechende Anschlussforschungen eher selten.

Gemeinsam für c) und d) gilt: Zentrales Merkmal der quantitativen e. S. ist, dass eine Transformation von verbal formulierten Inhalten in die quantitativ-numerische Dimension vorgenommen wird. Damit ist die mathematisch-statistische Be- und Verarbeitung möglich. Deren Ergebnis schlägt sich in vielfältigen Gestalten von Zahlendarstellungen nieder, angefangen von einfachen Auszählungstabellen bis zu Grafiken hochkomplexer Zusammenhänge zwischen vielen Variablen. Beim c) standardisierten Fragebogen-Verfahren sollen die zu erforschenden Sachverhalte des Sozialen inhaltlich und semantisch in solchen Frage- und Antwortvorgabekombinationen erfasst werden, mit denen zweifelsfrei und aussagestark die angestrebten Schlussfolgerungen im Blick auf die Befragten interpretiert werden können. Gelingt das, sind die durch multivariate statistische Analysen, d. h. mathematisch erschlossene Einsichten in Strukturen der Ausdrucksgestalten und Wirkungszusammenhänge sozialer Sachverhalte in Kollektiven von keinem anderen Verfahren zu ersetzen.

c) Das Verfahren der quantitativen Transformation verbaler Inhalte findet regelmäßig Anwendung in den schriftlichen bzw. telefonischen (heute auch: Online–)Befragungen von definierten Populationen zu einem oder zu mehreren Themen bzw. Sachverhalten. Sie operieren mit zahlenmäßig eher begrenzten, strikt vorgegebenen Frageformulierungen und mit mehreren Antwortvorgaben, die häufig auch Reaktionsabstufungen anbieten, insgesamt aber semantisch wegen der gebotenen Kürze eher weniger differenziert formulierbar sind. Vorlaufende Tests sollen prüfen, ob diese für die angezielte Population thematisch passend, ausreichend problemdifferenziert und verstehbar sind. Der Kern des quantitativen Erfassungsverfahrens liegt darin, dass je Frage bzw. Vorgabe nur ein (zählbares) schriftliches oder mündliches Reaktionssignal zulässig ist, durch das die absolute oder graduelle Zustimmung oder Ablehnung (oder eine Enthaltung durch Nicht-Reagieren) des darin präsentierten Sachverhalts bekundet wird. Mittels der so herbeigeführten Zählbarkeit verbal formulierter Inhalte werden die Angaben von den einzelnen Reaktionslieferanten ablösbar und können nach den Ordnungsvorgaben der Problemstellung in einzelnen Frage- und Problemkreisen mit Quantitätsparametern bearbeitet werden. Dem Erhebungsmodus geht es also um die Ermöglichung der Aggregation der je einzelnen Reaktionssignale auf der Basis einer ausreichend großen Zufallsstichprobe von Befragten, die statistisch abbildgenaue Aussagen über die zugrunde liegende Gesamtpopulation erlaubt. Daher können sich alle Ergebnisaussagen nur auf das im Prinzip abstrakt bleibende Kollektiv der Befragten beziehen (Elisabeth Noelle-Neumann: „Alle, nicht jeder“). Die numerisch-statistisch oft anspruchsvollen Resultatsdarstellungen (z. B. Tabellen, Kurven, Quotienten, Matrizen) müssen für die Rezipienten der Resultate oft in verbale Ausdrucksgestalten rückübersetzt werden. Damit sind diese unvermeidbar von Semantik geprägt. Sie können deshalb unter Umständen, je nach Adressatengruppe (z. B. unkundige Auftraggeber), unbeabsichtigte Konnotationen und Reaktionen auslösen, die schwer überprüfbar sind oder unbemerkt bleiben können.

Grundsätzlich bedarf es für die Entscheidung über die Menge und Formulierung der Fragen und Antwortvorgaben einer Begründung in Gestalt von vorausgehenden sachverhaltlichen Erwägungen; wenn möglich auch von hypothetisch formulierten Status- und Zusammenhangsbehauptungen. Dafür kann ein vorlaufender Einsatz der in a) und b) skizzierten qualitativen Verfahren wegen ihrer phänomenologischen Scout-Funktion äußerst fruchtbar sein, denn sie helfen gegebenenfalls die perspektivische und semantische Validität der zu formulierenden Fragebogen-Items signifikant zu steigern. Ein zumindest paralleler Einsatz beider Verfahrenstypen (Mixed Methods) ermöglicht die aufeinander bezogene Interpretation der Teilerhebungen eines Forschungsprojekts (Triangulation). Wegen des Zeit- und Kostenaufwandes wird freilich von beiden Möglichkeiten bisher eher selten Gebrauch gemacht. Allerdings verzeichnet der Bereich der Mixed Methods auf seiner theoretischen Diskussionsebene zunehmende Aufmerksamkeit und Beteiligung.

d) Beim Auswertungsprocedere der quantitativen Inhaltsanalyse (content analysis) von Texten unterschiedlicher Art und Funktion, Entstehungszeit, Autorenschaft und Abbildungstechnik beruht das Analyseergebnis ebenfalls auf hypothesengesteuerten numerischen Strukturierungs- und Zählverfahren. Die Untersuchungsobjekte der in den USA erstmals im Zweiten Weltkrieg eingesetzten Analyse feindlicher Kriegspropaganda waren später im Kalten Krieg z. B. sowjetische Parteitagsprotokolle oder Verlautbarungen des Politbüros, mit dem Ziel, über die allen Beteiligten allg. als bedeutsam bekannten Erwähnungsregeln interne Machtverschiebungen indiziert zu bekommen.

Generell gilt für die Dokumentenanalyse/content analysis, dass der syntaktisch-semantische Zusammenhang des Textes aufgelöst wird, indem die Sprachelemente durch Kodieranweisungen zu einem durch Hypothesen konzipierten System inhaltlich disjunkter Kategorien zugewiesen werden, wodurch sie in numerisch identifizierbare Textelemente transformiert werden. So kann an der mathematisch-statistisch gesteuerten Entdeckung von Strukturen (z. B. kontext-typisch auftretende Argumentationsfiguren oder Verknüpfungen thematischer Schwerpunkte) gearbeitet werden, mit denen formal-deskriptive und diagnostische Erkenntnisse im Blick auf die Entstehung des Textes und möglichst auch auf dessen Veranlassung gewonnen werden sollen. Je nach Forschungsfragestellung kann es von erheblichem Vorteil sein, über ein Dokument zu verfügen, das wiederholbaren Analysen zugänglich ist. Das macht seine Kodierkonzeption intersubjektiv überprüfbar; oder man kann, wenn es neue Erkenntnisse aus anderen Quellen gibt, das erkenntnisgenerierende Kodierschema ändern.

Angesichts der heute sehr leistungsfähigen digitalen Rechnerunterstützung bei gleichzeitig hochgradig verfeinerter Text- und Bild-Erfassung und dessen Analyse (z. B. Screening durch künstliche neuronale Netze) eröffnet – von den Nutzern des Internet bisher wenig beachtet – die content analysis Möglichkeiten staatlicher und privatwirtschaftlicher Kontrolle und Einflussnahme auf gesellschaftliche Prozesse über das systematische Screening von Kommunikationen in digitalen sozialen Netzwerken (Soziale Netzwerke) und in sonstigen Internetnutzungen in bisher nicht absehbaren Größenordnungen.

5. Beispiele für idealtypisch formulierte Prozess-Stationen in der Empirischen Sozialforschung

Ein möglicher Ausgangspunkt wäre eine Anfrage an eine als er- und begründungspflichtig angesehene Konfiguration sozialer Sachverhalte (z. B. „Mit welcher Zielsetzung und wie realisiert sich der konfessionell-kirchlich verantwortete Religionsunterricht im öffentlichen Schulsystem des religionsneutralen Staates?“).

Phase I: Bestimmung

a) des Disziplinenfeldes, in dem der Sachverhalt angemessen bedacht werden kann bzw. muss (Religionspädagogik, Theologie, Religionssoziologie);

b) der heranzuziehenden Theoriefelder (Didaktik des Religionsunterrichts, Pädagogische Professionalisierungstheorien, soziologischer bzw. theologischer Religionsbegriff);

c) kenntnisstandabhängige Formulierung von Aussage-Sätzen (Hypothesen), die reichen können von tentativen Vermutungsformulierungen bis zu Hypothesen über Zusammenhänge zwischen Variablen, die gegebenenfalls auch numerische Quantitätsaussagen enthalten können (z. B.: „Die Fähigkeit zur Herstellung einer Distanz zwischen der persönlich gelebten Religion des Lehrenden und der von ihm angebotenen Lehrgestalt des Faches erhöht die Chance, dass Schüler eher bereit sind, religiöse Deutungsangebote reflexiv wahrzunehmen.“).

Phase II:

Bedenken und Auswählen der zur Informationsbeschaffung geeigneten Zugänge und der ihnen gegebenenfalls zugrunde liegenden Theorie (n) (z. B.: „Die Prüfung der oben angeführten Hypothese erfordert ein Verfahren, das intrapersonale Erfahrungs- und Begründungszusammenhänge im Blick auf Prozesse des Biographisch-Sozialen in den einzeln zu interviewenden Lehrenden aufdeckt, wofür z. B. auf Theorie und Verfahrenstechnik der Objektiven Hermeneutik zurückzugreifen ist.“).

Phase III:

Datenerhebung im Feld. Diese besteht beim qualitativen Verfahren i. d. R. im Probandengespräch und dessen Verschriftlichung; beim quantitativen i. d. R. in der Übertragung der gesammelten Fragebogenreaktionen in digitalisierte Datenformate (bei Online-Befragungen bereits inkludiert).

Phase IV:

Die Fragebogen-Daten können entweder der quantitativen Verarbeitung in mehr oder weniger komplexen mathematisch-statistischen Prozeduren zugeführt werden („Mathematische Identifikation statistisch signifikanter Faktoren, die die inhaltliche Elemente-Struktur plausibler Unterrichtskonzeptionen des Religionsunterrichts im Befragten-Kollektiv abbilden.“). Oder es werden die Daten in Gestalt von Zusammenfassungen, die auf der Basis von rekonstruktiv-falsifikatorisch analysierten Interview-Texten erstellt worden sind, nach Indizien für eine Typisierbarkeit von Formen der didaktischen Distanzgewinnung bei den interviewten Lehrenden untersucht.

Phase V:

Theoretisch orientierte Konsistenzprüfung der quantitativ und qualitativ gewonnenen Ergebnisse, Einfügung in den theoretischen Ursprungskontext (Didaktik des Religionsunterrichts, Pädagogische Professionalisierungstheorie, Religions- und Kultursoziologie) sowie Einschätzung der Fähigkeit des Ergebnismaterials für die Beantwortung der Forschungsfrage.

6. Empirische Sozialforschung: Interessengebundene Sozialtechnologie oder Aufklärung der Gesellschaft?

Es ist erkenntnistheoretisch strittig, ob in den Sozialwissenschaften eine Theoriebildung wie in den Naturwissenschaften möglich ist oder ob es sich bei ihren Aussagesatz-Mengen nur um nomologische Hypothesen und mehr oder weniger konsistente Denkmodelle handeln kann. Unter der Annahme der zweiten Aussage wäre es die Aufgabe der e. S., die raumzeitlichen Bedingungen der Denkmodelle zu erhellen und den Nutzen darzustellen, den man daraus ziehen kann. Zum Problemhorizont dieser Denkmodelle gehört das für moderne Gesellschaften, zumindest für den kulturellen Westen typische Spannungsfeld zwischen Normativität und Faktizität. Weil die e. S. in diesem Feld operieren muss und zugleich diese Spannung zu ihren Erkenntnisgegenständen zählt, mag sich auch heute die Werturteilsfrage vom Ende des 19. Jh. stellen, die dann Anfang der 60er Jahre des 20. Jh. im sog.en Positivismusstreit zwischen den Positionen von Theodor W. Adorno und Jürgen Habermas und denen von Hans Albert und Karl Popper erneut zu wissenschaftsintern heftigen und breiten Debatten geführt hat. Unabhängig vom zeitgeistgeprägten Pathos mancher Auseinandersetzungen jener Zeit bleibt richtig, dass die von der e. S. erarbeiteten Sachverhaltskenntnisse zu Einsichten führen können, die in die Gesellschaft hineinwirken, und zwar mindestens „kommunikativ durch die Modifikation von Sprachsymbolen und durch Umformung von Handlungsvorstellungen“ (Kaufmann 1995: 89). Die Frage ist, ob insb. mit der quantitativen Methodologie als der meistangewendeten Praxisform der e. S. nicht eine Wirklichkeitsproduktion vorliegt, die durch ihre entpersonalisierende Perspektive („Alle, nicht jeder“) Elemente des handlungsleitenden Wirklichkeitserlebens nicht zu erfassen vermag. Damit sind ihre auf das abstrakte Kollektiv bezogenen Ergebnisse vielleicht bes. stark partialinteressengelenkten und verkürzenden Deutungen ausgesetzt; v. a. wegen einer Tendenz in der e. S., durch Verkleinerung der untersuchten Wirklichkeitsausschnitte zwar genauer erfasste Sachverhaltsbereiche abzubilden, sie aber kontextfrei und oft unverbunden nebeneinander zu stellen.

Zwar sind die anderen Verfahren des Wirklichkeitszugangs, wie sie von den vielen Varianten der qualitativen e. S. vorgenommen werden, demgegenüber eher geeignet, komplexe Wissensstrukturen und kollektive Bewusstseinstypen relativ valide zu erkunden. Aber sie sind nicht geeignet, die nicht minder wichtigen Kenntnisse über die quantitative Größenordnung der „Durchwirktheit der Gesellschaft“ mit eben diesen Formen der Wirklichkeitsverarbeitung bereitzustellen. So ist auch hier die Gefahr von Verzerrungen und Fehldeutungen nicht von der Hand zu weisen, weswegen auch die qualitativen Varianten als nur eine unter mehreren Strategien der Absicherung unserer systematisch kontrollierten Wirklichkeitsauffassung erkannt und deshalb ebenfalls relativiert werden müssen.

Insgesamt könnte es sein, dass die vielen Partialergebnisse der e. S. den Besitz einer Gesamtkenntnis des Gesellschaftlichen suggerieren. Dadurch könnte übersehen werden, dass sich demgegenüber in der Gegenwart der Spätmoderne mit ihren inzwischen weltweiten hochgradigen Interdependenzen auf der Grundlage dichter Informationsverbindungen und Netzwerke, in denen vielfältig differente Bedeutungsinhalte kommuniziert werden, das, was im Begriff Gesellschaft zu fassen versucht wird, sich „immer weniger als Ganzheit, sondern nur noch als komplexe Architektur interdependenter Prozesse auf nach Emergenzgesichtspunkten hierarchisierten Analysebenen […] begreifen“ lässt (Kaufmann 1995: 90). Das zu erkennen und politisch wie theoretisch zu reflektieren ist nicht allererst die Aufgabe der e. S., sondern – zur Vermeidung einer Versozialwissenschaftlichung der Perspektiven – die der zivilgesellschaftlich-öffentlichen Reflexion (Zivilgesellschaft) zusammen mit den Sozial- und den kooperierenden Fachwissenschaften. Mit einem entsprechenden Problembewusstsein sowohl bei Produzenten wie bei den Abnehmern der Daten könnte durch die e. S. diese unabdingbar theoretische Reflexion sachkenntnisfördernd, mithin „empirisch“ fundiert werden.