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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 06:10 Uhr
I. Philosophisch
Abschnitt druckenN. (lateinisch utilitas, fructus; englisch utility) bezeichnet im allgemeinen Wortgebrauch den Vorteil, Gewinn, Ertrag o. ä., den man aus Gebrauch oder Tausch eines Dinges oder eines Könnens ziehen kann. Gewöhnlich werden objektiver und subjektiver N. unterschieden; ersterer entspr. dem allgemein angenommenen N., der eine Bestimmungsgröße des Tauschwertes darstellt, letzterer dem individuellen N., der aus der typischen Verwendung des Dinges gewonnen werden kann.
1. Antike und Mittelalter
Der Begriff des N.s findet sich bereits bei den Vorsokratikern. So beschreibt Xenophon den Unterschied zwischen den nützlichen Eigenschaften eines Dinges und der Fähigkeit, sich dieses Ding auch zunutze zu machen. Platon behandelt den N. in Beziehung zum Begriff des Guten. Zwar kennt Platon keine Idee des N.s, das wahre Gute ist aber etwas, das auch einen wahren N. hat. So ist es unmöglich, etwas zu wollen, das man nicht für gut oder nützlich hält. Aristoteles verbindet den Begriff des N.s nicht weiter mit dem des Guten, sondern stellt den funktionalen Charakter alles Nützlichen in den Vordergrund. Dabei unterscheidet er den instrumentellen N. eines Dings im Gebrauch von dem N. eines Dinges im Tausch und verweist damit auf subjektiven Gebrauchs- und objektiven Tauschwert. Nützlich ist ein Ding für Aristoteles dann, wenn es zur Erreichung eines Zieles dient, womit der Begriff des N.s primär teleologisch bestimmt wird. Die Nützlichkeit selbst ist dadurch, dass sie nur aus einem zuvor gesetzten Ziel folgt, keine substantielle oder positiv-qualitative Eigenschaft der Dinge, sondern eine Relation zwischen Ding und Ziel.
In der Stoa wird der Begriff des N.s moralphilosophisch aufgeladen, indem der wahrhafte N. mit der tugendhaften Handlung identifiziert wird. Der Begriff des N.s wird damit einseitig auf seine tugendethische Dimension verengt und entfernt sich von der alltagssprachlichen Begriffsverwendung. Bes. Cicero thematisiert das daraus resultierende Problem, wie das wahrhaft Nützliche (d. i. das Tugendhafte) von dem scheinbar Nützlichen unterschieden werden kann. Wie die Stoa das Nützliche von der Tugend her bestimmt, so wird im Epikureismus das Nützliche ausgehend vom Lustvollen definiert. Damit wird aber wie in der Stoa der Begriff des N.s ausschließlich moralphilosophisch verwendet, wodurch hier ebenfalls das Problem der Unterscheidbarkeit von wahrhaftem und scheinbarem N. aufgeworfen ist.
Die mittelalterliche Behandlung des N.-Begriffs schließt nicht nur an Aristoteles und die Stoa an, sondern bes. an die augustinische Tradition, nach der der wahre N. im Sinne eines Selbstwertes dann gegeben ist, wenn ein Ding um seiner selbst willen erstrebt wird und nicht im Sinne eines Mittels zu etwas Anderem. Eigentlichen Selbstwert hat für Augustinus ausschließlich Gott, die Schöpfung hingegen hat nur einen durch ihren Status als Mittel gegebenen Nutzwert. Petrus Lombardus greift diese Unterscheidung in seinem Sentenzenkommentar auf, der seit dem 13. Jh. zum zentralen Werk des Theologiestudiums wurde. Der aristotelische N.-Begriff wird durch Thomas von Aquin wieder stärker hervorgehoben, der ihn mit dem augustinischen Ansatz auszusöhnen versucht. William von Ockham kritisiert die augustinische Position bes. bzgl. des Ansatzes, in allem Weltlichen nur einen Nutzwert zu erblicken, da dies eine nicht unmittelbar auf Gott bezogene, weltliche Moralkonzeption unmöglich mache. Bes. durch Gabriel Biel und Pierre d’Ailly wird die Sichtweise W. von Ockhams weiterentwickelt.
2. Frühe Neuzeit und Aufklärung
Auch infolge der Aufwertung des aristotelischen N.-Begriffs im ausgehenden Mittelalter tritt in der Frühen Neuzeit zunehmend das Spannungsfeld zwischen Eigennutz und Gemeinnutz in den Vordergrund. N. ist damit nicht mehr wie in der Stoa, im Epikureismus oder in der Patristik mit der Tugend, dem Lustvollen oder dem Guten-an-sich identisch. Die Disjunktion zwischen Eigen- und Gemeinnutz wird sowohl in der Frage nach der Motivation menschlichen Handelns (Handeln, Handlung) überhaupt als auch in der Moral- und Protosozialphilosophie zu einem bestimmenden Moment. Dabei werden Gemeinnutz und Eigennutz nicht nur in der Rechtsphilosophie unter den Termini bonum commune und bonum singulare verstärkt erörtert, sondern werden bes. dann, wenn sich beide N.-Typen entgegenzustehen scheinen, zunehmend auch in der alltäglichen Wahrnehmung als Ursachen politischer Problemstellungen betrachtet. Ein Beispiel gibt der Nürnberger Meistersinger Hans Sachs, der den Eigennutz als den feindlichen Gegensatz der Caritas (Caritas, Diakonie) charakterisiert, der für das Schlechte in der Welt verantwortlich, aber dennoch eine menschliche Grundeigenschaft sei: „Ich sprach: Wer ist der bösewicht /Der trewloße feind alles guts? /Sie sprach: Er ist der aygen nutz /[…] Er sey ein ursach aller angst /Sie sprach: Das hat gewerdt vorlagst /Doch ist der arme wie der reich /Im eygen nutz ersoffen gleich“ (Sachs 1870: 302–305).
Thomas Hobbes, der den Menschen als genuin egoistisch beschreibt, bestimmt den N. als das Gute, insofern es als Mittel einsetzbar ist. An die pessimistische Philosophie T. Hobbes anknüpfend stilisiert Bernard Mandeville in seiner „Bienenfabel“ (1980) den Eigennutz als die eigentliche Grundlage einer erfolgreichen menschlichen Gemeinschaft. So handele der Mensch nur aus egoistischen Motiven gemeinwohlorientiert, da er alleine nicht überleben könne. Es seien gerade die privaten Laster, die den Staat erfolgreich machten, während die Tugenden, die auf eine Mäßigung des Egoismus zielten, dem Gemeinwohl und damit dem Einzelwohl schadeten. Diese Auffassung wird von zahlreichen Autoren der Aufklärung kritisiert, bes. in der schottischen Aufklärung durch Francis Hutcheson und Adam Smith. Die Konzeption von N. als Mittel ändert sich bei A. Smith nicht, N. wird aber in Anschluss an David Hume Teil einer emotiven Ästhetik. So beschreibt D. Hume die Nützlichkeit als etwas, das Gefallen erwecke. Weist ein solches Gefallen einen gesellschaftlichen Bezug auf, dann spricht D. Hume von einem sozialen N., der seinerseits als eine Hauptquelle moralischer Normen ausgedeutet wird. A. Smith nimmt diese Idee auf und beschreibt das Nützliche als das, was erkannt wird, sobald es in uns die Erinnerung an Annehmlichkeit und Vergnügen wachruft.
3. Utilitarismus
Im Utilitarismus wird der N. zum bestimmenden Merkmal moralischer Handlungen. In seiner klassischen Konzeption, die bes. durch Jeremy Bentham und John Stuart Mill ausgearbeitet wurde, beschreibt der Utilitarismus eine Handlung dann als moralisch gut, wenn sie zu dem größten Nutzen für die größte Menge von Personen führt. Dabei überschneidet sich der Begriff des N. bes. bei J. S. Mill tendenziell mit dem des Glücks. Nach J. Bentham ist bei der Berechnung des Gesamt-N. (N.-Kalkül) bes. auf Intensität, Dauer und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Glück zu achten. Die drei Hauptkritikpunkte am utilitaristischen Moralverständnis beziehen sich
a) auf die Ausschließlichkeit des N.s in moralischen Erwägungen,
b) auf die nicht weitere Fundierung der Annahme, dass ein höherer kollektiver N. moralisch erstrebt werden sollte, und
c) auf die Gleichsetzung des kollektiven N.s mit der Summe der individuellen N.
Dennoch schließt die Grenznutzenschule (bes. Daniel Bernoulli, Hermann Heinrich Gossen) an diese Punkte ihre ökonomisch-normativen Grundkonzeptionen an, wobei die Frage nach Art und Weise der Messbarkeit von N. in den Vordergrund tritt. Die spätere Wohlfahrtsökonomie oder Allokationstheorie um Vilfredo Pareto und Arthur Cecil Pigou baut auf den Grundlagen von Utilitarismus und Grenznutzenschule auf, wenn sie den Einfluss der Verteilung von Gütern auf den kollektiven und individuellen N. untersucht.
Literatur
O. Höffe (Hg.): Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte, 52013 • F. Rosen: Reading Hume Backwards. Utility as the Foundation of Morals, in: ders. (Hg.): Classical Utilitarianism from Hume to Mill, 2005, 29–57 • F. Vollhardt: Eigennutz – Selbstliebe – Individuelles Glück, in: R. van Dülmen (Hg.): Entdeckung des Ich. Die Geschichte der Individualisierung vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 2001, 219–242 • O. Hottinger: Eigeninteresse und individuelles Nutzenkalkül in der Theorie der Gesellschaft und Ökonomie von Adam Smith, Jeremy Bentham und John Stuart Mill, 1998 • H.-T. Johann: Gerechtigkeit und Nutzen. Studien zur ciceronischen und hellenistischen Naturrechts- und Staatslehre, 1981 • B. Mandeville: Die Bienenfabel oder Private Laster, öffentliche Vorteile, 21980 • H. Sachs: Werke, Bd. 3, 1870.
Empfohlene Zitierweise
S. Schweighöfer: Nutzen, I. Philosophisch, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Nutzen (abgerufen: 23.11.2024)
II. Wirtschaftswissenschaftlich
Abschnitt drucken1. Nutzenbegriff und geschichtlicher Hintergrund
In den Wirtschaftswissenschaften wird der Begriff des N.s zur Bewertung von Handlungsalternativen herangezogen. Historisch ist der N.-Begriff eng mit zwei Ansätzen verbunden: dem Utilitarismus und der Grenznutzenschule. Vertreter des Utilitarismus gehen davon aus, dass der N. als Maß für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse anzusehen und auch quantifizierbar ist. Für die Utilitaristen maximiert ein Individuum seinen N. über alle Alternativen und aus dem Gesamt-N. als Summe der N. aller Individuen wird ein Kriterium zur Bewertung von Maßnahmen auf volkswirtschaftlicher Ebene bereitgestellt. Hierbei ist interpersonelle Vergleichbarkeit gegeben. Die Grenznutzenschule unterstellt ebenfalls, dass der N. quantifiziert werden kann, geht aber von einer subjektiven Wahrnehmung aus. Wesentliches Konzept ist der Grenz-N., also der zusätzliche N. bei Erhöhung der Gütermenge bzw. des Konsums um eine (infinitesimale) Einheit. Dabei gelten die Gossenschen Gesetze vom abnehmenden Grenz-N. und vom Ausgleich der Grenz-N. im Optimum. Die Diskussion über die Messbarkeit des N.s, insb. auch im Zusammenhang mit der Abhängigkeit des N.s von Kombinationen von Gütermengen, hat schließlich zu einer rein ordinalen Bewertung von Güterbündeln geführt, sodass über Indifferenzkurvensysteme Präferenzen eines Individuums mathematisch präzise abgebildet werden können. Zusammen mit der Bilanz- oder Budgetgeraden, die die möglichen Güterkombinationen für ein vorgegebenes Einkommen eines privaten Haushalts (Haushalt, privater) angibt, lässt sich über den Tangentialpunkt mit den Indifferenzkurven die optimale Zusammenstellung von Gütern ermitteln. Im hier betrachteten Kontext spielt Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen keine Rolle. Jede Alternative stellt eine Kombination von Gütermengen dar und diese ist mit Sicherheit verfügbar. Der N.-Begriff kommt darüber hinaus bei Entscheidungen unter Unsicherheit zur Anwendung.
2. Erwartungsnutzentheorie und präskriptive Entscheidungstheorie
Bei Entscheidungen unter Sicherheit lässt sich jeder Alternative ein Ergebnis zuordnen, das mit Sicherheit eintritt. In der Erwartungsnutzentheorie wird Unsicherheit berücksichtigt, sodass Alternativen Wahrscheinlichkeitsverteilungen über die Ergebnisse entsprechen. Bereits 1738 wurde von Daniel Bernoulli die Einführung einer N.-Funktion mit abnehmenden Grenz-N. vorgeschlagen. 1944 wurde die Erwartungsnutzentheorie, auch als Bernoulli-Prinzip bekannt, von John von Neumann und Oskar Morgenstern axiomatisch fundiert. Hierbei stellt der Erwartungs-N. die Summe der mit den Wahrscheinlichkeiten gewichteten N. der Ergebnisse dar. Die Erwartungsnutzentheorie gehört zur präskriptiven Entscheidungstheorie, die sich mit der Frage auseinandersetzt, wie sich Entscheider vernünftigerweise verhalten sollten. Der Begriff der Vernunft oder Rationalität in diesem Zusammenhang wird durch das Axiomensystem rationalen Verhaltens eingefangen.
Dieses Axiomensystem beinhaltet Anforderungen, die an rational agierende Entscheider zu stellen sind und kann durch die folgenden vier Axiome beschrieben werden:
a) Ordnungsaxiom: Das Ordnungsaxiom besagt, dass der rationale Entscheider überhaupt in der Lage ist, Ergebnisse zu vergleichen, also Präferenzen (Ergebnis A ist besser als Ergebnis B) oder Indifferenzen (Ergebnis A ist genauso gut wie B) anzugeben.
b) Transitivitätsaxiom: Transitive Präferenzen bedeuten, dass der Entscheider bei dem Vergleich von Ergebnissen konsistent vorgeht. Wenn er bspw. ein Ergebnis A besser findet als ein Ergebnis B und B wiederum besser als C, dann muss er auch A besser einschätzen als C.
c) Stetigkeitsaxiom: Das Stetigkeitsaxiom fordert, dass der Entscheider in der Lage ist, bei der Bewertung von Alternativen sehr feine Unterschiede zu machen.
d) Unabhängigkeitsaxiom: Die Gültigkeit des Unabhängigkeitsaxioms garantiert, dass eine additive Verknüpfung der mit den Wahrscheinlichkeiten gewichteten N. möglich ist.
Akzeptiert ein Entscheider diese Axiome rationalen Verhaltens, so ist es möglich und sinnvoll, bei der Auswahl einer Alternative sich am Erwartungs-N. zu orientieren.
Wie eine N.-Funktion ermittelt werden kann, ist Gegenstand der präskriptiven Entscheidungstheorie. Die Grundidee besteht in einer Zerlegung der komplexen Entscheidungssituationen mit vielen Alternativen und Zuständen in einfache hypothetische Wahlsituationen, bei denen der Entscheider nur noch zwischen einer einfachen Lotterie mit zwei Ergebnissen und einem sicheren Ergebnis wählen muss. Die Lösung dieser einfachen Probleme führt zu einer kardinalen N.-Funktion, bei der der Nullpunkt und die Skaleneinheit beliebig festgelegt werden können. Anhand des Krümmungsverhaltens der N.-Funktion lässt sich die Risikoeinstellung feststellen. Abnehmender (bzw. zunehmender) Grenz-N. steht für Risikoaversion (bzw. Risikofreude). Eine lineare N.-Funktion spiegelt Risikoneutralität wider.
Das Konzept des Erwartungs-N.s stellt ein bis heute breit akzeptiertes Entscheidungskriterium dar, das rational agierende Entscheider anwenden sollten und an dem sich andere Konzepte der präskriptiven Entscheidungstheorie messen lassen müssen.
3. Nutzen und deskriptive Entscheidungstheorie
Schon sehr früh wurde bemängelt, dass reale Entscheider regelmäßig gegen die Axiome rationalen Verhaltens verstoßen. In diesem Zusammenhang ist das Allais-Paradoxon (1953) zu nennen, das sich auf die Verletzung des Unabhängigkeitsaxioms bezieht. In dem berühmten Experiment von Maurice Allais verhalten sich Menschen nicht rational i. S. d. beschriebenen Axiomensystems, da Unterschiede in gemeinsamen Konsequenzen beim Vergleich zweier Alternativen zu einem Wechsel von Präferenzen führen. In zahlreichen Experimenten wurden weitere systematische Abweichungen aufgedeckt, die auch andere der aufgeführten Axiome betreffen. Darüber hinaus sind bei den Experimenten Framing-Effekte beobachtet worden: Unterschiedliche Darstellungsformen einer identischen Entscheidungssituation führen nicht zu der gleichen Wahl (Darstellungsinvarianz). Auch hat die Art der Erhebung von Präferenzen Einfluss auf die Präferenzen selbst (Prozedurinvarianz). Gegenstand der deskriptiven Entscheidungstheorie ist zunächst die Aufdeckung dieser Abweichungen vom rationalen Entscheidungsverhalten und die Ableitung von typischen Entscheidungsmustern sowie die Aufstellung von Entscheidungsmodellen, die das tatsächliche menschliche Entscheidungsverhalten erfassen und erklären. Berühmtheit hat insb. die Prospect-Theorie von Daniel Kahneman und Amos Tversky erlangt. Diese gehört zu den sogenannten verallgemeinerten N.-Theorien, die davon ausgehen, dass Menschen klare und konsistente Präferenzen besitzen, aber dennoch gegen Axiome rationalen Verhaltens verstoßen, weil sie Fehler machen oder ein anderes Verständnis von vernünftigem Entscheiden haben. Der Präferenzwert einer Alternative lässt sich wie auch in der präskriptiven Erwartungsnutzentheorie in Abhängigkeit von den möglichen Ergebnissen und deren Wahrscheinlichkeiten bestimmen. Die Modelle unterscheiden sich dahingehend, dass Wahrscheinlichkeiten transformiert und/oder spezielle „N.-Funktionen“ zur Bewertung der Ergebnisse eingeführt werden. Die experimentelle Ökonomik und die deskriptive Entscheidungstheorie haben viel dazu beigetragen, reales Entscheidungsverhalten besser erklären und genauer vorhersagen zu können.
Literatur
H. Laux/R. M. Gillenkirch/H. Schenk-Mathes: Entscheidungstheorie, 92014 • F. Eisenführ/M. Weber/T. Langer: Rationales Entscheiden, 52010 • W. Prieß: Vom Zweck des Nutzens, 2010 • A. Tversky/D. Kahneman: Advances in Prospect Theory. Cumulative Representation of Uncertainty, in: JRU 5/4 (1992), 297–323 • D. Kahneman/A. Tversky: Prospect Theory. An Analysis of Decision under Risk, in EC 47/2 (1979), 263–291 • H. Raiffa: Einführung in die Entscheidungstheorie, 1973 • J. H. Müller: Grundlagen einer allgemeinen Theorie der Wahlakte, in: JBNSt 164/2 (1952), 81–119 • J. von Neumann/O. Morgenstern: Theory and Economic Behavior, 1944 • V. Pareto: Manuel d’économie politique, 1909 • H. H. Gossen: Entwickelung der Gesetze des menschlichen Verkehrs und der daraus fließenden Regeln für menschliches Verhalten, 1854 • L. Walras: Éléments d’économie politique pure ou théorie de la richesse sociale, 2 Bde., 1874/77 • W. S. Jevons: The Theory of Political Economy, 1871 • C. Menger: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 1871 • J. Bentham: An Introduction to the Principles of Morals and Legislation, 1789 • D. Bernoulli: Specimen Theoriae Novae de Mensura Sortis, 1738.
Empfohlene Zitierweise
H. Schenk-Mathes: Nutzen, II. Wirtschaftswissenschaftlich, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Nutzen (abgerufen: 23.11.2024)