Kritischer Rationalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezeichnung „k. R.“ ist insofern irreführend, als er dem philosophiehistorischen Empirismus näher steht als dem Rationalismus (der anders als der k. R. ein starkes Begründungsdenken vertrat). „(Rationaler) Kritizismus“ als zuweilen vorgeschlagene treffendere Charakterisierung hat sich aber nicht durchgesetzt.
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Die Bezeichnung „k. R.“ ist insofern irreführend, als er dem philosophiehistorischen [[Empirismus]] näher steht als dem Rationalismus (der anders als der k. R. ein starkes Begründungsdenken vertrat). „(Rationaler) Kritizismus“ als zuweilen vorgeschlagene treffendere Charakterisierung hat sich aber nicht durchgesetzt.
 
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<h2 class ="headline-w-margin">3. Politische Philosophie und Rechtsphilosophie</h2>
 
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Aktuelle Version vom 20. September 2023, 01:28 Uhr

1. Übersicht

„K. R.“ ist (seit 1945) die Selbstbezeichnung einer auf Karl Raimund Popper zurückgehenden philosophischen Richtung, die die Vorläufigkeit wissenschaftlicher Behauptungen und politischer Gestaltungsvorschläge sowie die entscheidende konstruktive Rolle der Kritik(-möglichkeit) betont: Obwohl jegliches „Wissen“ in Wahrheit nur Vermutungscharakter hat, können falsche Vermutungen durch empirische Prüfung sukzessive eliminiert werden. Ähnlich können in einer „offenen Gesellschaft“ politische Vorschläge in kritischer Diskussion als untauglich erkannt und ggf. revidiert werden. Der k. R. stellt damit ein übergreifendes Programm sowohl für die Wissenschaftstheorie als auch die politische Philosophie dar, das auch mit bestimmten ethischen Grundhaltungen verbunden ist. I. S. d. Ablehnung jedweder „Letztbegründung“ kann aber auch der k. R. nicht bewiesen werden, sondern versteht sich als eine Art vorrationale, aber für viele Menschen attraktive Entscheidung zur Rationalität. Er sucht einen Mittelweg zwischen unkritischem Rationalismus („glaube/tue nichts, wofür Du nicht eine zwingende, lückenlose Begründung hast“) und irrationalistischem Begründungsverzicht („nimm’s oder lass es bleiben“).

Der k. R. wurzelt in K. R. Poppers wissenschaftstheoretischer Auseinandersetzung mit dem logischen Positivismus des Wiener Kreises in den frühen 1930er-Jahren („Logik der Forschung“, 1934); im neuseeländischen Exil dehnte K. R. Popper seine Denkweise auf politische Fragen aus und diagnostizierte die Kritikunmöglichkeit (durch theoretische Kritikimmunisierung und/oder faktische Kritikunterdrückung) als den Kern des Totalitarismus („Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“, 2 Bde., 1945). Nach dem Zweiten Weltkrieg war K. R. Popper einflussreicher Lehrer an der London School of Economics, aber auch auf dem Europäischen Forum Alpbach (Österreich) regelmäßig präsent. Während in der angelsächsischen Welt bes. die Wissenschaftstheorie des k.n R. wahrgenommen und zum Stimulus wurde, der die Entwicklung späterer Positionen (Thomas Samuel Kuhn, Imre Lakatos, Larry Laudan, u. a.) maßgeblich beeinflusste, wurde im deutschen Sprachraum auch K. R. Poppers politische Philosophie stark rezipiert, und zwar (zumindest in Schlagwortform) sowohl von liberalen und konservativen als auch sozialdemokratischen Parteien (was die Kritik als „Jedermanns-Popper“ [Spinner 1978: 1] eintrug). Ungeachtet des „Positivismusstreits“ (v. a. mit Vertretern der Frankfurter Schule wie Jürgen Habermas; Kritische Theorie) war der k. R. in der Methodologie der Sozial- und bes. Wirtschaftswissenschaften zeitweise die bedeutsamste Hintergrundphilosophie auch im Ausbildungsbereich. Die leichte Zugänglichkeit vieler seiner Texte machte ihn überhaupt zu einer der verbreitetsten Popularphilosophien der letzten Jahrzehnte; in jüngerer Zeit nahm seine Akzeptanz allerdings bes. unter Sozialwissenschaftlern ab, u. a. zugunsten konstruktivistischer und postmoderner Positionen (Konstruktivismus, Postmoderne). Deren antiobjektivistische Tendenzen werden u. a. von Hans Albert, dem einflussreichsten Vertreter des k.n R. in Deutschland, scharf kritisiert. Bekannt, aber vom k.n R. weitgehend unabhängig sind einige umstrittene metaphysische Thesen K. R. Poppers, etwa zur Dreiweltenlehre inkl. der „Welt 3“ von Theorien, Ideen etc., zu deren evolutionsähnlich gedeuteten Veränderungen, zur evolutionären Erkenntnistheorie, zur objektivistischen Interpretation der Wahrscheinlichkeitstheorie als „Propensitäten“ und zum „interaktionistischen Dualismus“ in der Philosophie des Bewusstseins.

2. Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

K. R. Popper kritisiert die Wissenschaftstheorie des Wiener Kreises u. a. in zwei Richtungen: Nach deren empiristischem Verifikationsprinzip (außerlogische Sätze ohne angebbare empirische Verifikationsmethode seien kognitiv sinnlos) wären selbst einfachste Naturgesetze (da sie Allsätze sind) nie vollständig verifizierbar und demnach sinnlos. Außerlogisch, aber ebenfalls unverifizierbar wäre auch jedwedes „Induktionsprinzip“, das aus Einzelbeobachtungen Gesetzmäßigkeiten erschließen läßt (da man nie weiß, wie viele relevante Beispiele und Gegenbeispiele es noch geben könnte). Der Fortgang der Wissenschaft kann somit auch nicht durch induktive Erweiterung rational rekonstruiert werden. Allerdings sind Allsätze – durch Gegenbeispiele – falsifizierbar. K. R. Popper schlägt daher vor, statt der Veri- die Falsifizierbarkeit als Kriterium zu betrachten, und zwar nicht mehr als Sinnkriterium, sondern als Kriterium der Wissenschaftlichkeit von Behauptungen. Hypothesen seien keine Produkte der Induktion, sondern der Kreativität ihrer Urheber verdankte Vermutungen, die nachträglich empirisch zu überprüfen sind. Auch was als empirischer „Basissatz“ zu akzeptieren ist, ist laut K. R. Popper Ergebnis von vorläufiger Annahme und Übereinkunft. Solange Hypothesen Tests überstehen, keine empirischen Gegenbeispiele auftreten und keine besseren Erklärungen verfügbar sind, können sie als „bewährt“ gelten; die Idee einer „Bestätigung“ oder Wahrscheinlichkeitszunahme von Hypothesen durch passende Beobachtungen lehnt K. R. Popper dagegen ab. Ein gewisses Problem für den k.n R. sind Wahrscheinlichkeitsbehauptungen, die im strengen Sinne zwar nie falsifizierbar, in praxi aber kaum verzichtbar sind. Um sie nicht als unwissenschaftlich auszuklammern, wurden auch hierfür durch Vereinbarung gesetzte, revidierbare Standards ihrer Prüfbarkeit vorgeschlagen.

Der Fortschritt der Wissenschaft wird am meisten durch kühne, inhaltsreiche Hypothesen (d. h. solche mit vielen Falsifikationsmöglichkeiten) befördert, sofern sie sich bewähren. Insgesamt, so K. R. Poppers Hoffnungspostulat, nähert sich die Wissenschaft durch „Vermutungen und Widerlegungen“ (Popper 2009), d. h. die Elimination falscher Hypothesen, einem immer „wahrheitsähnlicheren“ Bild der Wirklichkeit; auch gut bewährte Hypothesen können aber unter Druck geraten, und die ausstehende Distanz zur Wahrheit kann nie angegeben werden. Auch können falsifizierte Theorien (z. B. Isaac Newtons Physik) dennoch hinreichend wahrheitsähnlich für bestimmte praktische Anwendungen sein. Mit der Anerkennung des Wahrheitsziels vertritt der k. R. also einen wissenschaftstheoretischen Realismus, kombiniert mit einem (fast) konsequenten Fallibilismus. Nicht falsifizierbare Behauptungen mögen zwar außerwissenschaftlich sein, sind deshalb aber nicht kognitiv sinnlos: K. R. Popper vertritt, dass viele metaphysische Behauptungen kritisch diskutierbar sind, und dass es genuine philosophische Probleme gibt. Metaphysische Thesen können – wie etwa der altgriechische Atomismus – sogar eine heuristisch nützliche Vorstufe zu wissenschaftlichen Hypothesen sein.

Die Bezeichnung „k. R.“ ist insofern irreführend, als er dem philosophiehistorischen Empirismus näher steht als dem Rationalismus (der anders als der k. R. ein starkes Begründungsdenken vertrat). „(Rationaler) Kritizismus“ als zuweilen vorgeschlagene treffendere Charakterisierung hat sich aber nicht durchgesetzt.

3. Politische Philosophie und Rechtsphilosophie

Politische Gestaltungsvorschläge ähneln Hypothesen: Sie sollten kritisch diskutierbar, in ihren Konsequenzen an der Realität überprüfbar und gegebenfalls zu revidieren/verwerfen sein. K. R. Popper plädiert daher für kleine, kontrollierbare und revidierbare Schritte (piecemeal social engineering) statt irreversibler sozialer und politischer Experimente. Ähnlich sieht er als das Zentralproblem der politischen Philosophie auch nicht die Entwicklung optimaler Verfassungen an (da auch diese nicht die Verfügbarkeit optimalen politischen Personals garantieren), sondern die Sicherstellung von Wegen zur Entfernung ungeeigneter politischer Machtträger aus ihren Positionen, bevor sie größeren Schaden anrichten. Dies setzt die Möglichkeit kritischer Diskussion, etwa in Gestalt freier Medien, die gefahrlose Kritisierbarkeit von Machtträgern und die grundsätzliche Zugänglichkeit politischer Ämter im Sinne einer „offenen Gesellschaft“ voraus. Dabei trennt der k. R. allerdings – zumindest dem Anspruch nach – i. S. v. Max Webers Wertfreiheitspostulat strikt zwischen Sach- und Wertfragen: Zwecke und Zielsetzungen in Staat und Gesellschaft können zwar kritisch diskutiert werden, sind aber letztlich eine Frage der Politik und der Dezision (Entscheidung) und können nicht auf wissenschaftliche Sachfragen reduziert werden. Dementsprechend ist auch Jurisprudenz (Rechtswissenschaft) als sozialtechnologische Disziplin zu verstehen: Sie versucht, einerseits die Normen des geltenden Rechts zu erheben/interpretieren/systematisieren und andererseits effiziente neue Normen vorzuschlagen, die gemäß unserem besten Wissen bestimmte hypothetisch vorausgesetzte Zwecke verfolgen.

„Offene Gesellschaften“ räumen den Menschen eine individuelle Entscheidungs- und Freiheitssphäre ein. Bes. Gefahren für sie sind „Historizismus“ (d. h. das Postulat von historischen Verlaufsgesetzlichkeiten wie etwa das marxistische Stadiengesetz [ Marxismus; Geschichte, Geschichtsphilosophie ]) und „Wissenssoziologie“ (die These, dass Bewusstseinsinhalte bloß Resultat von individuellen und gesellschaftlichen Umständen seien). Beide sind „doppelt verschanzte Dogmatismen“: Einerseits sind sie unfalsifizierbar, andererseits desavouieren sie Opponenten dadurch, dass deren Position mit den Mitteln der Theorie erklärt wird. Dagegen betont der k. R. die Freiheit und Gestaltungsfähigkeit der Individuen.

4. Ethische Hintergrundannahmen

Trotz der Wertfreiheitsthese lässt der k. R. klar eine ethische Option erkennen: Im Zentrum stehen Gleichheit, Gleichberechtigung und Freiheit aller Individuen. Gemäß dem „negativen Utilitarismus“ ist die Reduktion des Leides (und zwar jedermanns Leides) moralisch verpflichtend. Der Einsatz für das Glück anderer ist dagegen das Privileg von Freunden: Die individuelle Konzeption guten Lebens darf niemandem aufoktroyiert werden, und nicht zuletzt waren Totalitarismen immer mit bestimmten solchen Konzeptionen gekoppelt.

5. Philosophische Einschätzung

Ungeachtet der im Wesentlichen triftigen Kritik am Wiener Kreis kann gefragt werden, ob der Fallibilismus ein realistisches Bild der Wissenschaft zeichnet: Wissenschaftler haben neben Interesse an Kritik auch eines an Bestätigung ihrer Theorien. Ansätze wie jener T. S. Kuhns und I. Lakatos’ nahmen derlei wissenschaftssoziologische Aspekte deutlicher in den Blick. Dem Fallibilismus entzogen scheinen das fallibilistische Programm selbst sowie die dafür vorauszusetzende Minimallogik. An der politischen Philosophie des k.n R. wurde kritisiert, dass sie – neben den erkennbaren und auch weithin akzeptablen ethischen Voraussetzungen – mehr an impliziten Wertungen enthalte als es zunächst scheint; u. a. die Idee des piecemeal social engineering berge die Gefahr, zur strukturkonservativen Begleitphilosophie fast beliebiger herrschender Verhältnisse zu werden.