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Version vom 8. Juni 2022, 08:13 Uhr
Das C. ist ein intergouvernementaler Zusammenschluss von derzeit 52 unabhängigen Nationen aus Afrika, Amerika, Asien, Australien (Australien und Ozeanien), Europa und den pazifischen Inseln. Die Verständigungssprache ist Englisch und der britische Monarch fungiert als Oberhaupt des C. Die Vereinigung ehemaliger britischer Kronkolonien (Kolonialismus) beruht nicht auf festgeschriebenen Verträgen, Satzungen und Regularien. Alle Mitgliedsländer sind staatlich souverän (Souveränität) und haben das Recht, jederzeit aus dem Verbund auszutreten. Die angehörigen Nationen (Nation) unterscheiden sich zum Teil stark voneinander bzgl. Größe, Kultur, Politik und wirtschaftlichen Wohlstands. Nicht alle ehemaligen Kolonien des britischen Reiches sind Teil des C. Mitgliedschaft ist an gemeinsame Geschichte, Traditionen und Werte gebunden. Länder, die gegen die Prinzipien des C. verstoßen, können ausgeschlossen werden.
1. Geschichte und Entstehung
Der Begriff „C.“ wurde bereits 1884 von Lord Rosebery benutzt, um eine Staatenfamilie innerhalb des britischen Imperiums zu beschreiben. Anfang des 20. Jh. wurde der Name gebräuchlicher, als die selbst-verwalteten Kolonien Australien, Neuseeland (Australien und Ozeanien), Kanada (Nordamerika) und Südafrika (Subsahara-Afrika) ihre Unabhängigkeit beanspruchten. Im Gegenzug für politischen Einfluss mussten die Mitgliedsnationen mit militärischen und finanziellen Mitteln zu Sicherung des britischen Weltreiches beitragen. 1921 wurde der Begriff „British C. of Nations“ im Zuge der irischen Unabhängigkeitsbestrebungen zum ersten Mal offiziell festgehalten.
Im Laufe des 20. Jh. wandelte sich das C. von einer kleinen imperialen Vereinigung zu einem großen multikulturellen und multilateralen Verbund. 1926 führte der Balfour-Bericht die Gleichheitsdoktrin ein zur Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem Vereinigten Königreich und seinen selbstverwalteten Kolonien, den Dominions. Das Statut von Westminster bestätigte 1931 die gesetzgeberische Unabhängigkeit der Dominions und gilt als offizielle Gründung des C. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges war Großbritannien wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, sein Kolonialreich aufrechtzuerhalten. Mit der Unabhängigkeit Indiens, Pakistans und des heutigen Sri Lankas wurden 1948 aus den Dominions „C. Members“ und aus dem „British C. of Nations“ das „C. of Nations“. Die Londoner Deklaration von 1949 begründete das moderne C. und begünstigte die Mitgliedschaft ehemaliger afrikanischer, asiatischer und westindischer Kolonien. Die Sueskrise im Jahr 1956 manifestierte den Zerfall des „British Empire“ und beschleunigte die Unabhängigkeitsbestrebungen der verbleibenden Kolonien.
1971 wurden in der Singapurer „Declaration of C. Principles“ sechs gemeinschaftliche Grundprinzipien verabschiedet: die Förderung von Frieden, Freiheit und internationaler Zusammenarbeit und das Vorgehen gegen Diskriminierung, Kolonialherrschaft und Wohlstandsgefälle. Bes. die Bekämpfung von Rassendiskriminierung bestimmte in den folgenden Jahrzehnten die gemeinsame Agenda. 1986 boykottierten mehrere Nationen die C. Games und forderten wirtschaftliche Sanktionen für Südafrika, das bereits 1961 auf Grund seiner Apartheitspolitik (Apartheid) aus dem Staatenbund ausgetreten war. Im Zuge der ersten demokratischen Wahlen des Landes durfte Südafrika 1994 wieder in den C. eintreten.
Nach der Krise der 1980er Jahre erlebte die Vereinigung im darauf folgenden Jahrzehnt eine Renaissance. 1991 wurden in der Harare-Erklärung weitere Grundprinzipien und Mitgliedschaftsbedingungen festgelegt. Unter Präsident Robert Mugabe wurde Simbabwe 2002 vorübergehend wegen Wahlfälschung, Menschenrechtsverletzungen, sexueller und geschlechtlicher Diskriminierung vom C. suspendiert. Ein Jahr später trat Simbabwe aus. Nach Verstößen gegen die Prinzipien der Menschenrechte, Demokratie und Rechststaatlichkeit verließen 2013 Gambia und 2016 die Malediven auf Druck anderer Mitglieder das C.
2. Ziele und Prinzipien
Zu den politischen Zielen gehören die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit (Rechtsstaat), unabhängiger Rechtsprechung, Menschenrechten und Rechts- und Chancengleichheit (Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit). Die wirtschaftlichen Zielsetzungen umfassen nachhaltige Entwicklung (Nachhaltigkeit), Armutsbekämpfung (Armut), Marktwirtschaftlichkeit und freien Handel. Die 2013 in Kraft getretene C.-Charta erweiterte die Zielsetzungen und sieht u. a. die Anerkennung der Bedürfnisse kleiner und gefährdeter Staaten vor. Zudem tritt das C. als Vermittler zwischen globalen Regionen und Kulturen auf. Um das Wohlfahrtsniveau (Wohlfahrt) innerhalb der Gemeinschaft anzugleichen, fördert das C. die Zusammenarbeit von staatlichen Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) und privaten Unternehmen.
3. Aufbau und Organisation
Der britische Monarch ist symbolisches Oberhaupt des C. und zugleich Staatsoberhaupt von 16 Mitgliedsländern, u. a. von Australien, Jamaika, Kanada und Neuseeland. Seit 1965 wird die Vereinigung durch das C.-Sekretariat in London verwaltet. Der Generalsekretär ist den Regierungschefs unterstellt, die alle zwei Jahre auf den sogenannten „C. Heads of Government Meetings“ (CHOGM) zusammenkommen. Auf den Gipfeltreffen werden zeremonielle Rituale gepflegt, aktuelle globale Geschehnisse diskutiert und unverbindliche Erklärungen und Beschlüsse verabschiedet. Alle Mitgliedsländer sind gleichberechtigt, ihre Anliegen vorzubringen. Neben den Regierungen arbeiten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen innerhalb des C. in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Recht und Wohltätigkeit zusammen.
4. Aussichten
Neben den politischen und wirtschaftlichen Motiven, dient die Mitgliedschaft im C. sowohl großen als auch kleinen Staaten dazu, ihren globalen Einfluss zu erweitern. Das C. droht jedoch weiter an Bedeutung zu verlieren und steht vor strukturellen Herausforderungen. Die Heterogenität der Mitglieder und die unverbindlichen Strukturen der Gemeinschaft erschweren das Beschließen gemeinsamer Positionen und Vorgehen. Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Prinzipien werden oft nicht effektiv beanstandet. Die zukünftige Glaubwürdigkeit, Unterstützung und Entwicklung des C. hängen davon ab, wie sich die Interessen der einzelnen Mitglieder und der Gemeinschaft vereinen lassen.
Literatur
F. Leikam: Empire, Entwicklung und Europa. Die Europapolitik Großbritanniens und die Entwicklungsländer im Commonwealth 1945–75, 2011 • T. M. Shaw: Commonwealth – Inter- and Non-State Contributions to Global Governance, 2008 • K. Srinivasan: The Rise, Decline and Future of the British Commonwealth, 2005 • W. D. McIntyre: A Guide to the Contemporary Commonwealth, 2001 • A. Palmer: Dictionary of the British Empire and Commonwealth, 1997 • M. Kitchen: The British Empire and Commonwealth, 1996.
Empfohlene Zitierweise
M. Guderjan: Commonwealth, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Commonwealth (abgerufen: 25.11.2024)