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<h2 class ="headline-w-margin">6. GWB-Novelle und der Digital Markets Act</h2> | <h2 class ="headline-w-margin">6. GWB-Novelle und der Digital Markets Act</h2> | ||
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− | Um auch bei digitalen Plattformen den W. zu sichern, wird der kartellrechtliche Rahmen in Deutschland und Europa aktuell ganz erheblich überarbeitet und angepasst. In Deutschland wurde im Zuge der 10. Novelle des GWB die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch eine ganze Reihe von neuen Regelungen verschärft. So wird erstens der Zugang Dritter zu Daten deutlich vereinfacht. Zweitens wird es dem BKartA erleichtert, Beschränkungen des | + | Um auch bei digitalen Plattformen den W. zu sichern, wird der kartellrechtliche Rahmen in Deutschland und Europa aktuell ganz erheblich überarbeitet und angepasst. In Deutschland wurde im Zuge der 10. Novelle des GWB die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch eine ganze Reihe von neuen Regelungen verschärft. So wird erstens der Zugang Dritter zu Daten deutlich vereinfacht. Zweitens wird es dem BKartA erleichtert, Beschränkungen des sogenannten <I>Multihomings</I> zu unterbinden. Drittens werden Nutzer besser vor der sogenannten Intermediationsmacht von Plattformen geschützt und viertens kann das BKartA denjenigen Plattformen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den W. haben, nach dem neu eingeführten § 19a GWB leichter bestimmte Verpflichtungen zu wettbewerbskonformem Verhalten auferlegen. |
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− | Der EU-Vorschlag für einen Digital Markets Act (DMA) geht sogar noch darüber hinaus. Dem Vorschlag zufolge soll großen Plattformen, welche eine | + | Der EU-Vorschlag für einen Digital Markets Act (DMA) geht sogar noch darüber hinaus. Dem Vorschlag zufolge soll großen Plattformen, welche eine sogenannte Gatekeeper-Funktion innehaben, quasi-automatisch ein umfangreicher Katalog von Verpflichtungen zu wettbewerbskonformen Verhaltensweisen auferlegt werden. Ausnahmen von diesen Verpflichtungen sollen äußerst eng begrenzt bleiben. |
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 06:13 Uhr
1. Grundlagen
Unter W. wird regelmäßig das Streben von zwei oder mehr Individuen oder Organisationen nach einem Ziel verstanden, wobei der höhere Zielerreichungsgrad der einen Partei einen geringeren Zielerreichungsgrad der anderen Partei(en) bedingt. W. bezieht sich daher nicht nur auf Märkte, sondern er findet auch jenseits von Märkten statt wie etwa innerhalb von Unternehmen (etwa um Leitungspositionen), im Sport, in der Politik (etwa zwischen Parteien oder zwischen Kandidaten innerhalb von Parteien [Ökonomische Theorie der Politik, Neue Politische Ökonomie ]), in Kultur und Wissenschaft und selbst im zwischenmenschlichen Bereich (etwa um die Gunst eines Partners). Auf Märkten ist W. zwar oftmals bes. stark ausgeprägt, aber dies impliziert weder, dass jenseits von Märkten kein W. bestünde, noch bedeutet dies, dass auf Märkten stets W. herrschte. Besteht etwa ein Kartell oder die Marktform des Monopols, so existiert zwar ein Markt, aber kein W.
W. bedeutet somit, dass mindestens zwei verschiedene Individuen oder Organisationen in nicht kooperativer Weise versuchen ein Ziel zu erreichen, das nicht alle gleichzeitig erreichen können: Den Auftrag eines Kunden kann i. d. R. nur einer erhalten, nur einer kann erster im Wettrennen werden, und nicht alle können die nächste Wahl gewinnen. W.e bringen daher nicht nur Sieger hervor, sondern auch Verlierer.
Gleichwohl bietet W. als generelles Ordnungsprinzip aus gesamtgesellschaftlicher Sicht oftmals Vorteile. W. treibt Anbieter auf Märkten an, darüber nachzudenken, wie durch attraktive Angebote weitere Kunden gewonnen bzw. bestehende Kunden behalten werden können. Dies kann durch günstige Preise geschehen, durch Qualitätsversprechen, durch innovative Produkte, durch einen guten Service, lange Öffnungszeiten, attraktive Standorte, überzeugende Werbung und durch viele andere Dinge, die Kunden potenziell schätzen. Die Anzahl der potenziellen W.s-Parameter ist im wirtschaftlichen W. auf vielen – wenn auch nicht allen – Märkten sehr groß.
In Monopolen hingegen muss sich ein Monopolist nicht in demselben Maße um Kunden bemühen wie auf W.s-Märkten, seine Kunden sind vielmehr abhängig von der Gunst des Monopolisten, sie haben keine Ausweichmöglichkeiten. „Der beste Gewinn am Monopol ist das ruhige Leben“ (Hicks 1935: 8) – so hat der britische Ökonom und Nobelpreisträger John Richard Hicks diese Situation aus Anbietersicht zusammengefasst. Ein Monopolist muss weder bes. kundenfreundlich noch bes. effizient oder innovativ sein, um Gewinne zu erwirtschaften. Er muss nicht mit attraktiven Angeboten um Kunden werben.
Aus Sicht des einzelnen Anbieters ist ein solches Monopol daher sehr erstrebenswert. Die Aussicht auf ein Monopol, die damit verbundenen Gewinne und womöglich das erhoffte ruhige Leben haben somit selbst einen Anreizeffekt. Wird ein Monopol durch überragende Produkte oder eine bes. hohe Effizienz erreicht, so entfaltet die Aussicht auf das Monopol positive Anreize. In dynamischer Perspektive muss W. daher nicht zwingend durch die gleichzeitige Existenz mehrerer Anbieter auf einem Markt gekennzeichnet sein, sondern kann auch als W. um einen Markt stattfinden.
Beruht ein Monopol hingegen auf W.s-Beschränkungen wie etwa staatlichen W.s-Barrieren oder auf wettbewerbswidrigen Strategien dominanter Unternehmen (wie etwa Verdrängungspreisen), so sind die Auswirkungen für die Gesellschaft ebenso wenig positiv wie ein Kartell mit dem Ziel, den W. auszuschalten. Gleichwohl bestehen individuell Anreize, durch wettbewerbswidrige Strategien einen Markt zu monopolisieren oder zumindest wirksamen W. zu behindern.
2. Vorteile einer Wettbewerbsordnung
Die Sicherung wirksamen W.s auf Märkten durch eine W.s-Ordnung, die künstliche Beschränkungen des W.s möglichst unterbindet, ist aufgrund der Vorteile des W.s als Ordnungsprinzip ein konstituierendes Element jeder Marktwirtschaft. Eine solche W.s-Ordnung geht dabei über das Kartellrecht im engeren Sinne, also in Deutschland das GWB und in der Europäischen Union die Art. 101 und 102 AEUV sowie die FKVO, hinaus. Vielmehr umfasst die W.s-Ordnung im weiteren Sinne auch spezialgesetzliche Vorschriften, die den W. auf Märkten sichern, wie etwa das TKG, das EnWG, das PostG oder das ERegG, welche allesamt sektorspezifische Regeln zur Öffnung von Märkten und zur Sicherung des W.s durch den Abbau von Marktzutrittsschranken beinhalten.
Aus gesellschaftlicher Sicht ist W. jedoch nicht nur deshalb wünschenswert, weil er Effizienz und Innovationen befördert, sondern auch weil er die Marktgegenseite stärkt, indem er als Kontrollinstrument funktioniert und sicherstellt, dass einzelne Unternehmen nicht zu mächtig werden. Wenn sich Verbraucher an bestimmten Praktiken eines Unternehmens stören, können sie dies durch Abwanderung oder einen kollektiven Boykott sanktionieren. W. fungiert damit auch als Kontrollinstrument und ermöglicht eine Disziplinierung unliebsamen Verhaltens durch die Marktgegenseite.
W. belohnt zudem tendenziell Ehrlichkeit. Wer mogelt und betrügt, muss zumindest bei einer Entdeckung mit dem Verlust seiner Kundschaft rechnen – eine Befürchtung, die ein Monopolist aufgrund seiner Alternativlosigkeit nicht in demselben Maße zu haben braucht.
Und schließlich ist W. auch ein Entdeckungsverfahren. Schon Friedrich August von Hayek hat im Kontext der Debatte über die Nachkriegsordnung in Europa dargelegt, wie W.s-Märkte es ermöglichen, Ressourcen dorthin zu steuern, wo sie der Gesellschaft am meisten nutzen, also eine effiziente Allokation von Ressourcen zu befördern, ohne dass es vieler Informationen an zentralen Stellen bedarf. Steigen die Preise für ein Gut oder eine Leistung, dehnen die Anbieter ihre Produktion gern noch weiter aus und weitere Unternehmen werden angezogen, in den Markt einzutreten, ohne dass diese Informationen zentral gesammelt oder verarbeitet werden müssten. Es ist kein zentraler Auftrag zur Ausdehnung der Produktion notwendig, die Anbieter werden dies bei steigenden Preisen aus eigenem Interesse tun.
V. a. aber ermöglicht W. ein Experimentieren: Was eine gute Idee ist und was nicht, welche Organisationsformen effizient sind und welche nicht, zeigt am besten der W. So wie in der Biologie sich im W. um Nahrung letztlich die Spezies und in der Evolution die Mutationen durchsetzen, die am besten an die jeweilige Umwelt angepasst sind, mit den Bedingungen eines Lebensraums am besten zurechtkommen und den Konkurrenten daher überlegen sind, so setzen sich auf W.s-Märkten letztlich die Anbieter durch, die Kundenwünsche am besten erfüllen und am besten auf veränderte Wünsche reagieren. Ähnlich wie in der Biologie kann dies durch Anpassung geschehen oder indem neue Anbieter in Märkte eintreten und die alten Anbieter verdrängen. W. sorgt daher nicht nur statisch dafür, dass Wünsche bestmöglich befriedigt werden, sondern auch dynamisch, dass auf veränderte Wünsche bestmöglich reagiert wird, entweder durch die Anpassung der etablierten Anbieter oder durch den Markteintritt neuer Konkurrenten. Damit fungiert W. auch als ein Entdeckungsverfahren dafür, was Individuen wann, wo und wie am liebsten hätten und welche Art von Produktion und Organisation effizient ist und welche nicht.
3. Wettbewerbspolitische Leitbilder
Auch wenn W. ein sehr vielschichtiges Phänomen ist, das sich angesichts seiner Bedeutungsvielfalt nur unter Inkaufnahme eines hohen Abstraktionsgrades in allgemein gültiger Form erfassen lässt, setzt eine rationale W.s-Politik doch eine klare und widerspruchsfreie Vorstellung von dem voraus, was W. ist. Die W.s-Definition sollte zudem die Feststellung eines „Mehr“ oder „Weniger“ an W. erlauben und die Intensität des W.s sollte somit zumindest qualitativ (im Idealfall quantitativ) gemessen werden können.
Bis in die 1970er Jahre hinein war das stationäre Gleichgewichtsmodell der vollständigen Konkurrenz (synonym: vollkommener W.) das dominante Leitbild des W.s in vielen Ländern. Dieses Modell vollkommenen W.s fußt auf zwei Gruppen von Annahmen: dem stationären Zustand der Wirtschaft und den Merkmalen der vollständigen Konkurrenz. Die Annahme eines stationären Zustands der Wirtschaft umfasst
a) einen gegebenen Stand der Technik und damit gegebene Produktions- und Kostenfunktionen, so dass von Produkt- und Prozessinnovationen abstrahiert wird,
b) gegebene Marktgrößen und eine gegebene Ausstattung mit Ressourcen sowie
c) eine gegebene Produktpalette und Bedürfnisstruktur (Bedürfnis).
Das Modell vollständiger Konkurrenz basiert auf den Annahmen vollständig homogener Produkte, vollständiger Markttransparenz, hochgradig rationaler Anbieter und Nachfrager, der Abwesenheit sowohl jeglicher Marktzutrittsschranken als auch sämtlicher Transaktionskosten. In einer solchen Welt können atomistische Anbieter und Nachfrager aufgrund ihres geringen Marktanteils durch ihr Verhalten weder den Preis noch andere W.s-Parameter beeinflussen; jeder Anbieter und jeder Nachfrager ist völlig machtlos den Marktergebnissen ausgeliefert.
Wenn die Voraussetzungen dieser vollständigen Konkurrenz auf allen Produkt- und Faktormärkten vorliegen, ergibt sich ein sogenanntes allgemeines Gleichgewicht, das durch eine marktleistungsgerechte Einkommensverteilung (ohne Monopolrenten) und eine optimale Faktorallokation mit einer Angebotssteuerung gemäß den Präferenzen der Nachfrager charakterisiert ist. Die effiziente Faktorallokation impliziert einen Pareto-optimalen Zustand (Pareto-Kriterium), in dem kein Individuum besser gestellt werden kann, ohne dass gleichzeitig zumindest ein anderes Individuum schlechter gestellt wird. Diese Gleichsetzung von vollständiger Konkurrenz und allokativer Effizienz war ursächlich dafür, dass die vollständige Konkurrenz lange Zeit als Leitbild der W.s-Politik angesehen wurde. Abweichungen vom Leitbild der vollständigen Konkurrenz wurden lange als korrekturbedürftige Unvollkommenheiten gebrandmarkt, die Ineffizienzen hervorrufen. Abweichungen vom Leitbild des vollkommenen W.s gelte es zu unterbinden bzw. die Unvollkommenheiten zu korrigieren. Vertragliche Vereinbarungen, die Abweichungen vom Modell der vollkommenen Konkurrenz induzieren, wurden dementsprechend kritisch betrachtet.
Das Leitbild der vollständigen Konkurrenz, das etwa in den Bundestagsdebatten anlässlich der Einführung des GWB in Deutschland in den 1950er Jahren noch eine sehr prägende Rolle gespielt hat, basiert jedoch auf einer solchen Anzahl unrealistischer und zugleich kritischer Annahmen, dass es heute in der W.s-Politik so gut wie keine Bedeutung mehr hat. Stattdessen ist das Konzept wirksamen W.s heute Leitbild der W.s-Politik. Dabei wird W. nicht i. S. d. statischen Gleichgewichtsmodells der vollständigen Konkurrenz verstanden, sondern als dynamischer Prozess, der durch eine Folge von Vorstoß- und Verfolgungsphasen gekennzeichnet ist. Marktunvollkommenheiten sind dabei Ergebnis initiativer W.s-Handlungen und zugleich wieder Voraussetzung für imitatorische W.s-Handlungen. Ein derart charakterisierter dynamischer W.s-Prozess ist als anonymer Kontroll- und Steuerungsmechanismus mit ökonomischen Sanktionen zu verstehen, bei welchem Pioniergewinne jeglicher Art durch gegenseitige Unterbietungen verschwinden, wenn keine erhebliche Marktmacht besteht. Die Intensität des W.s ist dabei umso stärker, je schneller Pioniergewinne durch Konkurrenz verschwinden.
Maßgeblich für das Verständnis des W.s als dynamischer Prozess ist der durch den W. ausgeübte, von den Beteiligten unkontrollierbare Druck auf Preise und Kosten und damit auf die Gewinne, der durch das Gewinn- und Erfolgsstreben der Wirtschaftssubjekte ausgelöst wird. Dieser W.s-Druck bewirkt, dass Unternehmen Anreize haben, möglichst kostengünstig zu produzieren (optimale Faktorallokation), Produkte und Produktionskapazitäten flexibel an außerwirtschaftliche Daten anzupassen (Anpassungsflexibilität) sowie neue Produkte und/oder Produktions- und Absatzmethoden zu entwickeln (technischer Fortschritt). Die dabei im W.s-Prozess aufgrund temporärer Vorzugsstellungen entstehenden Pioniergewinne sollen im Interesse einer Stimulierung von Innovationen und technischem Fortschritt nicht sofort abgebaut werden, sondern nur allmählich verschwinden. An die Stelle der statischen tritt die dynamische Effizienz als Beurteilungskriterium für das Verhalten der Marktakteure.
Das Konzept eines wirksamen W.s wird in seinem formalen Aufbau durch Merkmale der Marktstruktur, des Marktverhaltens und des Marktergebnisses beschrieben. Eine solche Gruppierung entspricht auch der unterstellten Richtung des Kausalprozesses: Die Marktstruktur induziert ein bestimmtes Marktverhalten, das wiederum ein Marktergebnis zur Folge hat. Allerdings besteht im dynamischen Prozess eine zirkulare Verknüpfung der drei Merkmale: Zumindest langfristig gibt es eine Endogenität von Marktstruktur, Marktverhalten und Marktergebnis, d. h. die Marktstruktur beeinflusst nicht nur das Marktverhalten und dieses das Marktergebnis, sondern die Marktergebnisse wie etwa die Höhe der Preise und Gewinne beeinflussen auch das Verhalten der Unternehmen – etwa ihre Innovationsanreize (Innovation) – und auch die Marktstruktur, etwa indem Markteintritt angereizt oder abgeschreckt wird. Die einfache Kausalkette von Marktstruktur hin zu Marktverhalten und Marktergebnis gilt damit heute bestenfalls als kurzfristig valide.
Unter Merkmalen der Marktstruktur werden nicht nur die Zahl der Unternehmen und ihre jeweiligen Marktanteile verstanden, sondern alle Charakteristika, die sich nur mittel- bis langfristig ändern und den W. auf einem Markt merklich beeinflussen. Die Marktstrukturmerkmale umfassen insb. folgende Faktoren:
a) die Zahl der Anbieter und Nachfrager sowie ihre Marktanteile, die im Rahmen der Abgrenzung des relevanten Marktes ermittelt werden,
b) personelle und finanzielle Verflechtungen zwischen Marktteilnehmern,
c) die Höhe von Marktzutrittsschranken,
d) der Grad der Produktdifferenzierung,
e) die Markttransparenz zwischen den Marktteilnehmern,
f) die Innovationsdynamik der Branche.
Unter Marktverhalten ist die Wahl der W.s-Parameter durch Anbieter und ggf. Nachfrager zu verstehen. Das Marktverhalten umfasst diejenigen Faktoren, die Resultat unternehmerischer Entscheidungen und die damit – im Gegensatz zur Marktstruktur – relativ kurzfristig veränderbar sind. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine glasklare Unterscheidung; die Grenzen zwischen Marktstruktur und Marktverhalten, also zwischen kurz- und langfristig beeinflussbaren Faktoren, sind oft nicht einfach zu ziehen. Beim Marktverhalten wird insb. untersucht, wie häufig und zu welchen Zeitpunkten verschiedene W.s-Parameter wie Preise, Rabatte und Konditionen, Mengen, Qualität, Service und andere Parameter beim Werben um Kundschaft eingesetzt werden. Dabei wird auch untersucht, ob die einzelnen Aktionsparameter zu verschiedenen Zeitpunkten oder kollektiv aufgrund von Gruppendisziplin oder Preis- bzw. Marktführerschaft eingesetzt werden und welche Reaktionsmuster und Reaktionsverbundenheiten zwischen Marktteilnehmern bestehen.
Die Marktergebnisse können im Hinblick auf verschiedene Dimensionen betrachtet und analysiert werden, z. B. die absolute und relative Höhe von Preisen und Gewinnen und ihre Veränderungen im Zeitverlauf, das Ausmaß der Preisdifferenzierung, die Marktkonzentration, Qualitätsausprägungen, die Produktvielfalt, Mengenentwicklungen und Marktabdeckung, Produktions- und Vertriebskosten, die Innovationsdynamik und anderes.
Die Intensität des W.s und damit die Marktergebnisse hängen kurzfristig stark von der Anzahl und den Eigenschaften der aktiven Anbieter und Nachfrager ab. Zumindest mittelfristig spielt jedoch auch der potenzielle W. eine bedeutende Rolle für die Marktergebnisse. Das wettbewerbliche Verhalten der Marktteilnehmer wird nämlich auch durch einen möglichen Markteintritt potenzieller Konkurrenten beeinflusst, die aktuell auf einem Markt zwar (noch) nicht aktiv sind, diesen Markt aber betreten könnten. Ein solcher Markteintritt kann erfolgen durch:
a) eine räumliche Erweiterung des Angebots (wie z. B. durch Export),
b) eine produktmäßige Erweiterung des Angebots durch etablierte Unternehmen, sofern das Angebot hinreichend flexibel umgestellt oder erweitert werden kann oder
c) die vollständige Neugründung von Unternehmen.
Von Neugründungen geht dabei oftmals der geringste W.s-Druck auf etablierte Unternehmen aus. Wahrscheinlicher ist oft der Markteintritt durch Unternehmen, die bereits auf benachbarten geographischen oder sachlichen Märkten aktiv sind. Der Markteintritt potenzieller Konkurrenten hängt von deren Erwartungen über Preise, Kosten, Nachfrageentwicklungen und letztlich erzielbare Gewinne nach einem etwaigen Marktzutritt ab. Diese möglichen Gewinne werden stark durch die Höhe der vorhandenen Marktzutrittsschranken oder Wettbewerbsbeschränkungen bestimmt.
Marktzutrittsschranken sind aus der Sicht der bereits etablierten Unternehmen alle Faktoren, die es diesen Unternehmen erlauben, sich dem W.s-Druck von neuen Anbietern zu entziehen, und aus der Sicht der potenziellen Konkurrenten alle Kosten, die von neuen Anbietern noch aufgebracht werden müssen, während die bereits etablierten Anbieter diese nicht mehr zu tragen haben. Entscheidend ist also, dass zwischen etablierten und neuen Anbietern eine Kostenasymmetrie besteht, sodass der neue Anbieter höhere Kosten zu tragen hat als der etablierte Anbieter.
Die Bedeutung des potenziellen W.s wurde bes. in dem von William Jack Baumol, John C. Panzar und Robert Daniel Willig entwickelten Konzept der Bestreitbarkeit von Märkten betont. Danach zwingt auch potenzielle Konkurrenz etablierte Unternehmen zu einem Marktverhalten, das unabhängig von der Marktstruktur Pareto-optimale Marktergebnisse erwarten lässt, sofern keine Marktzutrittsschranken existieren. Sowohl Marktzutritt als auch Marktaustritt müssen damit kosten- und risikolos sein und Nachfrager müssen auf den Markteintritt eines neuen Anbieters schneller reagieren als etablierte Unternehmen mit Abwehrstrategien. Unter diesen Annahmen könnten potenzielle Konkurrenten bei überhöhten Preisen jederzeit auf den Markt drängen und kurzfristig Gewinne erzielen, um dann nach erfolgter Reaktion der etablierten Unternehmen den Markt wieder ohne weitere Kosten zu verlassen. Dies wiederum hindert die etablierten Anbieter von vornherein, überhöhte Preise zu verlangen.
Die Bestreitbarkeit von Märkten hängt allerdings entscheidend vom Fehlen jeglicher Marktzutritts- und Marktaustrittsschranken ab. Aus diesem Grund ist das Modell bestreitbarer Märkte als Gedankenexperiment oder intellektuelle Logelei ohne wirtschaftspolitische Relevanz abgetan worden. Diese Interpretation übersieht jedoch, dass durch die Entwicklung der Theorie bestreitbarer Märkte der wettbewerbspolitische Fokus stark von der statischen Betrachtung der Anzahl und Größe der vorhandenen aktiven Anbieter und Nachfrager auf die dynamische Betrachtung der Bedeutung von Marktzutrittsschranken und ihrem möglichen Abbau, etwa durch Handelsliberalisierung oder der Deregulierung von Märkten, verschoben wurde.
Um den W. auf Märkten zu schützen, stützt sich das Kartellrecht (Wettbewerbsrecht) weltweit auf drei Säulen:
a) das Kartellverbot,
b) die Kontrolle marktbeherrschender Stellungen sowie
c) die Fusionskontrolle.
Das Kartellverbot umfasst dabei nicht nur das Verbot von Absprachen unter Wettbewerbern im Horizontalverhältnis, sondern auch das Verbot von Absprachen zwischen Unternehmen in Vertikalbeziehungen in einer Wertschöpfungskette, wenn diese Absprachen den W. erheblich behindern, wie etwa Preisbindungen. Die Kontrolle marktbeherrschender Stellungen erfolgt entweder ex post durch das Kartellrecht oder in einigen regulierten Bereichen, wie etwa einigen Versorgungsbranchen, auch ex ante durch sektorspezifische Regulierung. Die Fusionskontrolle dient darüber hinaus der Gefahrenabwehr, damit marktbeherrschende Stellungen erst gar nicht entstehen oder verstärkt werden oder andere wettbewerbsbeschränkende Marktstrukturen nicht entstehen.
4. Wettbewerb außerhalb von Märkten
Abseits der Konkurrenz auf Märkten bietet W. auch in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens große Vorzüge. Ganz offenkundig wird es etwa im Sport auf Dauer langweilig, wenn stets derselbe gewinnt. Ein „Monopol“ auf die Deutsche Meisterschaft oder den Formel-1-Titel führt zu einem sinkenden Interesse an der Sportart. Wie wohl in keinem anderen Bereich, ist hier der W. essenziell für die Attraktivität des angebotenen Produktes. W. dient hier nicht als Mittel zur Verbesserung der Produkte, der W. ist das Produkt im Sport.
Gesellschaftlich wichtiger als im Sport ist sicherlich der politische W. zwischen Parteien, Kandidaten und politischen Ideen und Visionen. Der politische W. um die Wählergunst ist ein konstituierendes Element jeder Demokratie. Natürlich funktioniert der politische W. nicht so wie der wirtschaftliche W. auf Märkten; Preise spielen in der Politik keine Rolle. Aber auch auf Märkten funktioniert der W. im Detail auf jedem Markt anders: Im Buchhandel etwa spielt der Preis (dank Buchpreisbindung) auch keine Rolle – Standort, Sortimentsbreite und die Qualität der Beratung sind dagegen wichtige W.s-Parameter. Der Aktienmarkt funktioniert anders als der Milchmarkt und dieser anders als der Immobilienmarkt. Im Detail funktioniert kein Markt genau wie der andere. Jedoch haben all diese Märkte ein Element gemeinsam mit der Politik: So wie die Anbieter versuchen, die Nachfrager durch ein möglichst attraktives und überzeugendes Angebot für sich zu gewinnen, so versuchen auch Politiker und Parteien, die Wähler im W. der Meinungen und Ideen zu überzeugen. Dass es eine zunehmende Anzahl an Wechselwählern gibt, ist aus wettbewerbsökonomischer Sicht daher als Zeichen eines funktionierenden W.s zu werten. Eine hohe Zahl nicht wechselbereiter und sehr treuer Stammwähler hingegen führt eher dazu, dass Parteien und Politiker sich weniger um die Stimmen der Wähler bemühen und somit die Interessen der Wähler auch weniger stark honorieren müssen.
Zwischen politischem W. und wirtschaftlichem W. auf Märkten gibt es zwar erhebliche Unterschiede, aber auch einen oft nicht beachteten Zusammenhang. Im W. um politisches Gehör haben regelmäßig die einen Vorteil, die Zugriff auf Ressourcen haben, Arbeitnehmer hinter sich vereinigen und Steuern entrichten. Dies ist insb. bei Monopolen und großen Unternehmen der Fall. Kleine Unternehmen oder gar potenzielle Neulinge, die noch gar nicht auf einem Markt aktiv sind, finden daher systematisch weniger politisches Gehör. Dasselbe gilt für ausländische Unternehmen. Auch deswegen ist die Liberalisierung vieler Märkte politisch so schwierig. Etablierte und vor W. geschützte Unternehmen haben deutliche bessere Möglichkeiten, politisches Gehör zu finden, als noch nicht existierende Wettbewerber und deren potenzielle Arbeitnehmer. Genau deswegen ist zu erwarten, dass es systematisch zu viel Protektionismus und Regelungen zugunsten großer Unternehmen gibt. Märkte auch gegen Widerstände zu öffnen und offen zu halten, ist daher eine wichtige Aufgabe der W.s-Politik.
Schließlich stehen – auch nach dem Zusammenbruch des Sozialismus – wirtschaftliche und politische Systeme verschiedener Länder in W. zueinander, im W. um Investitionen, um Arbeitsplatzansiedlungen, um kluge Köpfe, um Steuereinnahmen und um vieles mehr. Albert Otto Hirschman hat 1970 dazu ausgeführt, dass dieser W. durch zwei Elemente geprägt ist: Abwanderung („Exit“) und Kritik oder Widerspruch („Voice“). Gefallen einem die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens nicht mehr, können sowohl Unternehmen als auch Bürger die Zustände kritisieren und auf Veränderungen drängen oder aber abwandern. Historische als auch heutige Flüchtlingswellen belegen dies auf dramatische Weise (Flucht und Vertreibung). Bes. in Demokratien sollte eine Flucht von Kapital und Bürgern, oder auch allein diese Option, dazu führen, dass sich die Politik an den Wünschen der Bevölkerung orientiert.
Im sogenannten System-W. sind allerdings auch die Grenzen des W.s als Ordnungsprinzip gut zu erkennen. Wo die Handlungen des einen sich auch auf andere auswirken, ist oftmals Kooperation statt W. sinnvoll. Klimaschutz etwa ist ein globales öffentliches Gut, das nur schwer im freien W. der Unternehmen und der Staaten erbracht werden kann. Ohne Kooperation droht eine Abwärtsspirale, bei der jeder gern als Trittbrettfahrer agiert. Daher sind hier Koalitionen und Kooperationen dringend erforderlich, um Marktversagen zu vermeiden. Auch bei Umwelt- und Sicherheitsstandards kann ein ruinöser W. drohen, wenn im W. um Unternehmensansiedlungen und Steuereinnahmen jeder in der Hoffnung auf W.s-Vorteile die Umwelt- und Sicherheitsstandards niedrig halten sollte. Hier gilt es vernünftige internationale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein fairer W. stattfindet, der z. B. nicht darauf beruht, dass W.s-Vorteile durch ein Missachten von Menschenrechten oder bes. klimaschädliche Produktion erzielt werden.
5. Digitalisierung und Wettbewerb
Ganz neue Herausforderungen für die Sicherstellung des W.s auf Märkten, aber auch für den W. der gesellschaftlichen Systeme stellen sich nun im Zuge der Digitalisierung. Wenige Themen beschäftigen die W.s-Forschung heute so sehr wie die Frage, ob sich durch die Digitalisierung fundamental etwas an W.s-Prozessen auf Märkten ändert.
Zunächst ist festzuhalten, dass sich durch das Internet und die Digitalisierung der W. in vielen Bereichen zunächst dramatisch intensiviert. Preis- und Produktvergleiche werden deutlich einfacher als sie es in der Vergangenheit waren. Vergleichsportale intensivieren daher zuerst einmal den W., ebenso wie spezialisierte Vergleichs- und Buchungsportale wie etwa für Hotels, für Flüge und Reisen, für Restaurants und Kneipen, für Energiepreise oder für Versicherungen, Kredite und vieles mehr. Auch Amazon und Google helfen beim Suchen und Vergleichen von Produkten. Die meisten dieser Portale sind lediglich vermittelnd tätig und bieten keine Dienste in Konkurrenz zu den Anbietern auf ihrer jeweiligen Plattform an, wobei Amazon hier eine Ausnahme ist.
Diese sogenannten Plattformen bringen mindestens zwei Nutzergruppen – z. B. Käufer und Verkäufer bei eBay oder Amazon Marketplace – zusammen, ohne dass die Plattformen direkt an den Transaktionen beteiligt wären. Die Finanzierung erfolgt vielmehr wie bei Börsen über eine Kommission für erfolgreiche Vermittlungen oder auch für Klicks auf Werbung. Charakteristisch für diese Plattformen sind sogenannte Netzwerkeffekte, wobei zwischen direkten und indirekten Netzwerkeffekte unterschieden wird: Direkte Netzwerkeffekten entstehen direkt dadurch, dass sich mehr andere Nutzer (derselben Art) einem Netz anschließen. So stiften dezidierte Kommunikationsplattformen wie etwa Skype, Twitter, WhatsApp, Instagram und Facebook direkt einen umso höheren Nutzen, je mehr andere Teilnehmer des jeweiligen Dienstes existieren.
Indirekte Netzwerkeffekte wirken sich dagegen erst indirekt für andere Nachfrager aus. So ist z. B. eBay als Marktplatz, ceteris paribus, umso attraktiver für einen Verkäufer, je mehr potenzielle Käufer eBay aufsuchen. Für einen Käufer wiederum ist es umso attraktiver, bei eBay nach einem Angebot zu suchen, je mehr Angebote es gibt. Somit werden umso mehr Käufer eBay nutzen, je mehr Verkäufer sich dort tummeln, und umgekehrt werden umso mehr Verkäufer sich, ceteris paribus, dort tummeln, je mehr potenzielle Käufer dort sind. Die Käufer profitieren somit nur indirekt davon, dass es mehr andere Käufer gibt – eben weil dadurch mehr Verkäufer angelockt werden. Und auch Verkäufer profitieren nur indirekt von der Existenz anderer Verkäufer – weil dies eben die Attraktivität des Marktplatzes für Käufer erhöht.
Das Vorliegen dieser indirekten Netzwerkeffekte ist charakteristisch für sehr viele Online-Plattformen. Der Nutzen der potenziellen Käufer bei Online-Plattformen wie eBay und Amazon Marketplace steigt, je mehr Anbieter es gibt, und der Nutzen der Anbieter steigt, je mehr potenzielle Kunden es gibt. Dieses Prinzip der indirekten Netzwerkeffekte ist im Grunde nicht neu, sondern war schon immer charakteristisch für Marktplätze, Börsen, Messen und Einkaufszentren, aber auch Flughäfen oder Zeitungen. Die durch die Konzentration auf einen Marktplatz mögliche Reduktion von Suchkosten hat schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich z. B. viele Antiquitätengeschäfte, Gebrauchtwagenhändler oder Bekleidungsgeschäfte in unmittelbarer geographischer Nachbarschaft zueinander befinden. Im Internet aber ist diese Konzentration aufgrund des Fehlens von Transportkosten, fehlender Kapazitätsbeschränkungen und der geringeren zeitlichen Suchkosten sowie starken Skaleneffekten noch wesentlich stärker ausgeprägt.
Durch direkte und indirekte Netzwerkeffekte können daher starke Konzentrationstendenzen ausgelöst werden. Allerdings sind nicht alle Plattformmärkte gleichermaßen konzentriert. Das Vorliegen indirekter Netzwerkeffekte ist also keineswegs hinreichend für eine Monopolisierung oder hohe Marktkonzentration, aber es begünstigt die Marktkonzentration.
Die Konkurrenz zwischen solchen mehrseitigen Plattformen und die Marktkonzentration werden maßgeblich bestimmt durch die Stärke der geschilderten Netzwerkeffekte einerseits und die Möglichkeit des von Ökonomen so bezeichneten Multihomings und des Anbieterwechsels. Multihoming bedeutet, dass man sich parallel verschiedener Vermittler bedient, so wie etwa Hotels ihre Zimmer parallel bei verschiedenen Plattformen anbieten oder Taxifahrer parallel mehrere Vermittler nutzen. Pauschal lässt sich daher nicht feststellen, dass im Internet bes. viele dauerhafte Monopole anzutreffen wären und ein besonderer Regulierungsbedarf besteht. Gleichwohl zeigt sich, dass einzelne Plattformen wie z. B. Google, Amazon, Facebook und Apple – die sogenannten GAFA-Konzerne – auf manchen Märkten durchaus beträchtliche Marktmacht besitzen, die aufgrund erheblicher Markteintrittsbarrieren und starker direkter oder indirekter Netzwerkeffekte, oft in Verbindung mit der fehlenden Möglichkeit zum Multihoming, auch nicht schnell erodieren wird.
Eine Kernaufgabe für die Sicherung des W.s ist es daher gerade auf diesen Plattformmärkten, den etwaigen Missbrauch marktbeherrschender Stellungen zu kontrollieren.
6. GWB-Novelle und der Digital Markets Act
Um auch bei digitalen Plattformen den W. zu sichern, wird der kartellrechtliche Rahmen in Deutschland und Europa aktuell ganz erheblich überarbeitet und angepasst. In Deutschland wurde im Zuge der 10. Novelle des GWB die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch eine ganze Reihe von neuen Regelungen verschärft. So wird erstens der Zugang Dritter zu Daten deutlich vereinfacht. Zweitens wird es dem BKartA erleichtert, Beschränkungen des sogenannten Multihomings zu unterbinden. Drittens werden Nutzer besser vor der sogenannten Intermediationsmacht von Plattformen geschützt und viertens kann das BKartA denjenigen Plattformen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den W. haben, nach dem neu eingeführten § 19a GWB leichter bestimmte Verpflichtungen zu wettbewerbskonformem Verhalten auferlegen.
Der EU-Vorschlag für einen Digital Markets Act (DMA) geht sogar noch darüber hinaus. Dem Vorschlag zufolge soll großen Plattformen, welche eine sogenannte Gatekeeper-Funktion innehaben, quasi-automatisch ein umfangreicher Katalog von Verpflichtungen zu wettbewerbskonformen Verhaltensweisen auferlegt werden. Ausnahmen von diesen Verpflichtungen sollen äußerst eng begrenzt bleiben.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
J. Haucap: Wettbewerb, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Wettbewerb (abgerufen: 23.11.2024)