Banken
1. Begriff
B. stellen Wirtschaftseinheiten dar, die geld- und kreditbezogene Dienstleistungen für Unternehmen und Privatkunden erbringen. Dazu zählen insb. Geldanlage, Kreditvergabe (Kredit), Zahlungsverkehr und Vermögensverwaltung. Die von den B. angebotene Produktpalette ist dabei sehr vielfältig. So werden bspw. im Kreditgeschäft sehr unterschiedliche Finanzierungslösungen offeriert, die sich v. a. hinsichtlich der Laufzeit, der Zinsbindung, der Fungibilität und der Art der Besicherung unterscheiden, wie z. B. Kontokorrentkredite, Anschaffungsdarlehen, Immobilienfinanzierungen, Bausparkredite, Investitionsdarlehen, Schuldscheindarlehen und viele mehr.
Hinsichtlich der angebotenen Geldanlage- und Finanzierungsleistungen übernehmen B. verschiedene Transformationsaufgaben:
a) Betragstransformation: B. wandeln Anlagebeträge in Kreditbeträge mit anderem Betragsvolumen um.
b) Fristentransformation: B. leihen Geld mit Laufzeiten und Zinsbindungsfristen aus, die von den Fristen der hereingenommenen Gelder abweichen.
c) Risikotransformation: B. steuern Ausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken (d. h. Versagen von Mitarbeitern oder technischen Systemen) durch ein adäquates Risikomanagement (Risiko). Dabei spielen u. a. die Risikostreuung, die Bonitätsanalyse hinsichtlich potentieller Kreditnehmer und das Zinsrisikomanagement eine maßgebliche Rolle. Hinzu kommt die Absicherung von Krediten durch die Hereinnahme von Sicherheiten, wie Grundschulden, Bürgschaften oder Sicherungsübereignungen. Im Zinsrisikomanagement sind die Limitierung von Verlustrisiken, Stresstests sowie der Einsatz von Zinsderivaten von großer Bedeutung.
d) Informationstransformation: B. ersparen Kreditnehmern und -gebern die individuelle Suche nach geeigneten Marktpartnern, indem sie die jeweils relevanten Informationen erheben und verarbeiten.
e) Räumliche Markttransformation: B. schaffen einen Ausgleich zwischen Geldangebot und -nachfrage an verschiedenen Orten.
Aufgrund der zentralen Bedeutung der dargestellten Leistungen für das Wirtschaftsleben stellt der B.-Sektor ein wesentliches Element der Wirtschaftsinfrastruktur dar, bei dessen Ausfall schwerwiegende realwirtschaftliche Konsequenzen drohen.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht spielen B. zudem eine zentrale Rolle bei der Geldschöpfung, da die volkswirtschaftlich relevante Geldmenge (Geld) zum größten Teil durch Kreditvergaben im B.-Sektor entsteht. Darüber hinaus sind B. für die Weitergabe geldpolitischer Impulse der Zentral-B. von großer Bedeutung, da Zinssenkungen oder -erhöhungen sowie liquiditätspolitische Maßnahmen der Noten-B. die Realwirtschaft zum großen Teil über die Transmission durch den B.-Sektor erreichen. Daher können Funktionsschwächen im B.-Sektor zugl. die Wirksamkeit der Geldpolitik und damit die Sicherung der Geldwertstabilität gefährden.
2. Der Bankensektor in Deutschland
2.1 Die Struktur des deutschen Bankensektors
Für die BRD erfolgt die Definition von B.-Geschäften durch § 1 des Kreditwesengesetzes. Als B.-Geschäfte werden insb. genannt: das Einlagengeschäft, das Pfandbriefgeschäft, das Kreditgeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft, das Depotgeschäft und das Emissionsgeschäft. Unternehmen, die B.-Geschäfte in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, betreiben, werden als Kreditinstitute bezeichnet und bedürfen einer Genehmigung durch die EZB. Auf nationaler Ebene sind zudem die BaFin und die Deutsche Bundesbank in das Genehmigungsverfahren einbezogen.
Die in Deutschland tätigen B. sind zumeist als Universal-B. aufgestellt, d. h. sie bieten neben dem Einlagen- und Kreditgeschäft auch wertpapier- und börsenbezogene Dienstleistungen an. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die hiesigen B. grundlegend vom US-amerikanischen B.-Sektor, der durch den Glass-Steagall-Act (1933) und den Dodd-Frank-Act (2010) traditionell als Trennbankensystem organisiert ist, d. h. auf einer Trennung zwischen Commercial Banking und Investmentbanking beruht.
Der B.-Sektor in Deutschland lässt sich in drei Sektoren untergliedern, die sich v. a. hinsichtlich ihrer Rechtsformen und ihres Geschäftsverständnisses unterscheiden: den Kreditbankensektor, den Sparkassensektor und den genossenschaftlichen B.-Sektor. Hinzu kommen Spezialkreditinstitute und öffentliche Kreditinstitute mit Förderauftrag, wie die KfW.
Der Kreditbankensektor umfasst neben deutschlandweit tätigen Groß-B. wie der Deutschen Bank oder der Commerzbank auch Regional-B. und kleinere Privat-B., die ihre Dienstleistungen im Regelfall nur einer sehr vermögenden Kundschaft offerieren. Hinzu kommen Direkt-B., die B.-Geschäfte weitestgehend online – d. h. ohne Beratung und weitere individuelle Dienstleistungen – anbieten, sowie Tochtergesellschaften und Filialen ausländischer B. Die meisten Kreditbanken werden inzwischen als Aktiengesellschaften betrieben, lediglich im Bereich der kleinen Privat-B. bestehen teilweise noch Partnerschaften mit persönlicher Haftung.
Die Kreditinstitute des Sparkassensektors sind im Regelfall dadurch gekennzeichnet, dass sie sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden und bei ihrer Geschäftspolitik einen öffentlichen Auftrag verfolgen sollen, der durch die Sparkassengesetze der Bundesländer vorgegeben ist. Dazu zählt neben der Förderung der Ersparnisbildung der Bevölkerung insb. die Unterstützung der regionalen Wirtschaft durch Kredite. Der Sparkassensektor ist durch einen dreigliedrigen Aufbau gekennzeichnet. In diesem Rahmen sind die regionalen Sparkassen als Primärinstitute für die Annahme von Spareinlagen und die Kreditvergabe zuständig, wobei das Regionalprinzip maßgeblich ist, d. h. es besteht zumeist keine Konkurrenz zwischen verschiedenen Sparkassen um die gleichen Kundenkreise. Sparkassen firmieren zumeist als Anstalten öffentlichen Rechts, bisweilen bestehen auch private Rechtsformen unterschiedlicher Natur, wie Aktiengesellschaften oder Stiftungsmodelle (Stiftung). Die Landes-B., deren Eigner im Regelfall die regionalen Sparkassenverbände sowie die jeweiligen Bundesländer sind, bieten zentrale Dienstleistungen für ihre jeweiligen Sparkassen an und beteiligen sich durch Konsortialkredite an deren Kreditgeschäft. Darüber hinaus offeriert die Deka Bank Wertpapier-Dienstleistungen für den gesamten Sparkassensektor.
Der genossenschaftliche B.-Sektor versteht sich als Instrument zur Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeit seiner Mitglieder. Die einzelnen Primärgenossenschaften, die Einlagen annehmen und Kredite vergeben, werden in der Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“ betrieben, d. h. die Kunden sind zumeist auch Miteigentümer und werden durch Gewinnausschüttungen an den Erträgen beteiligt. Zu den Genossenschafts-B. gehören insb. Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD Banken. Zentrale Dienstleistungen für den gesamten Genossenschaftssektor – bspw. im Wertpapierbereich – werden von der DZ Bank AG angeboten, deren Anteile zum größten Teil von den Primärgenossenschaften gehalten werden.
2.2 Die Geschichte des Bankwesens in Deutschland
Historisch betrachtet wurden B.-Geschäfte lange Zeit ausschließlich von privaten Bankiers betrieben. Dabei entwickelte sich das B.-Wesen zunächst im Kontext der Finanzierung von Handels- und Produktionsaktivitäten, wobei Kaufleute über ihre persönlichen Netzwerke Kapitalien investierten und Zahlungstransaktionen zwischen verschiedenen Orten abwickelten. Ein frühes Beispiel für den zunehmenden Umfang an B.-Geschäften war das in Augsburg ansässige Handelshaus der Fugger, das im 16. Jh. zunehmend durch Fremdkapital finanzierte Kredite an Geschäftspartner und v. a. Herrscherhäuser vergab und große Geldbeträge durch ganz Europa sowie fallweise auch in asiatische und südamerikanische Kolonialgebiete transferierte.
Im ausgehenden 18. Jh. entstanden die ersten Sparkassen, die zumeist von den Landesherren oder Städten gegründet wurden, um breiten Bevölkerungsschichten die Bildung von Ersparnissen zu ermöglichen und dadurch im Geiste der Aufklärung die Wohlfahrt des Landes zu fördern. Seit Mitte des 19. Jh. bildeten sich – initiiert durch Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schultze-Delitzsch – die ersten Genossenschafts-B., deren Ziel es war, die Kreditversorgung von Landwirten und Gewerbetreibenden gemäß dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern. Neben diesen Entwicklungen auf regionaler Ebene ist v. a. die zweite Hälfte des 19. Jh. durch die Entstehung einer Reihe von Groß-B. gekennzeichnet, die im Regelfall als Aktiengesellschaften firmierten und der aufstrebenden deutschen Industrie eine Finanzierungsgrundlage boten. In diesem Kontext kam es in der Zeit des Kaiserreichs auch zur Finanzierung großer internationaler Projekte, wie bspw. der Bagdad-Bahn, durch B.-Konsortien.
So bildete sich in Deutschland ein B.-Sektor heraus, der traditionell durch enge Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren jeweiligen Haus-B. gekennzeichnet war. Auch im Privatkundensektor dominierten dauerhafte Beziehungen zwischen Kunden und B., die es einerseits ermöglichten, Ausfallrisiken verlässlich zu kalkulieren, und andererseits im Bedarfsfall oftmals einen kostengünstigen Zugang zu Krediten gewährten. Zudem trugen die Drei-Sektoren-Struktur des deutschen B.-Systems und die damit verbundene Existenz zahlreicher kleinerer Sparkassen und Genossenschafts-B. mit dichten Filialnetzen zu einer flächendeckenden und wettbewerbsintensiven Versorgung von Unternehmen und Privathaushalten mit B.-Dienstleistungen bei.
2.3 Aktuelle Herausforderungen im deutschen Bankensektor
Seit dem ausgehenden 20. Jh. geriet das traditionelle Hausbank-Modell von verschiedenen Seiten unter Druck. Hintergrund dieser Entwicklung war zum einen ein Vordringen kapitalmarktorientierter Modelle der Unternehmensfinanzierung, mit der Folge, dass sich viele Unternehmen in zunehmendem Maße von B.-Krediten emanzipierten, bspw. indem sie auf eine verstärkte Innenfinanzierung oder die Emission von Unternehmensanleihen auswichen. Auch im Privatkundengeschäft verloren langjährige Beziehungen zwischen Kunden und Haus-B. ihre Bedeutung, da sich Privathaushalte bei der Vermögensanlage in zunehmendem Maße der Kapitalmärkte (Geld- und Kapitalmarkt) bedienten. Darüber hinaus ermöglichten moderne Kommunikations- und Informationstechnologien immer schnellere und genauere Preisvergleiche, so dass Privatkunden – oftmals online – immer häufiger Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen B. unterhielten und ihr Anlageverhalten entspr. den jeweiligen Konditionsvorteilen optimierten. Die Folge dieser Tendenzen war für die B. ein Rückgang der Zinsspanne, der dazu führte, dass das klassische Einlagen- und Kreditgeschäft für viele Kreditinstitute weniger profitabel wurde. Weitere Herausforderungen brachte die mit der Digitalisierung des Finanzsystems verbundene Entstehung innovativer Finanzmarktanbieter (sog.e „Fintechs“), die immer stärker in Konkurrenz zu konventionellen B. traten. Diese B. reagierten darauf oftmals in der Form, dass sie selbst einen zunehmenden Teil ihrer Dienstleistungen digital anboten – bspw. sog.es „Online-Banking“ – und ihre Kunden zunehmend zur Inanspruchnahme digitaler Vertriebskanäle drängten.
Weitere Herausforderungen für die Geschäftsmodelle der hiesigen B. ergeben sich im Falle eines länger andauernden Niedrigzinsumfeldes, das zu einer weiteren Verringerung der Zinserträge und zu Ausweichreaktionen von Anlegern bspw. durch verstärkte Investitionen in Aktien- oder Immobilienmärkten führen kann. Als Folge daraus droht eine weiter gehende Verdrängung von B. aus ihren traditionellen Kerngeschäftsfeldern im Bereich der Ersparnisbildung und Vermögensanlage.
Vor diesem Hintergrund sehen sich immer mehr B. mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre Geschäftsmodelle neu aufzustellen, um langfristig profitabel zu bleiben. Ansätze hierzu bieten sich u. a. durch eine Ausdünnung von Filialnetzen, Fusionen und intensivere Kooperation (insb. im Sparkassen- und Genossenschaftssektor) sowie die Erschließung neuer Gewinnpotentiale im Provisions- und Beratungsgeschäft.
Trotz dieser Wandelungsprozesse ist die Unternehmensfinanzierung in Deutschland – ebenso wie in vielen anderen Ländern des Euroraums – weiterhin durch eine wichtige Rolle der B. gekennzeichnet, da v. a. mittelständische Unternehmen im Regelfall weiterhin auf die Kreditfinanzierung durch ihre Haus-B. angewiesen sind. Demgegenüber erfolgt in den USA inzwischen der größte Teil der Unternehmensfinanzierung direkt über die Kapitalmärkte, wobei B. nur noch eine unterstützende Rolle als Dienstleister spielen.
3. Aktuelle Entwicklungen auf globaler Ebene
Die dargestellten Herausforderungen im deutschen B.-Sektor sind zugl. Ausdruck von Veränderungen auf globaler Ebene, die das internationale Finanzsystem in seiner Gesamtheit betreffen. Ausdruck dieses Wandels ist zunächst die gewachsene Bedeutung von Finanzmärkten für die Kapitalanlage und Investitionsfinanzierung, die sich u. a. in einem deutlichen Anstieg der Handelsvolumina im Bereich von Wertpapieren und Derivaten widerspiegelt.
Diese Tendenzen wirkten auch in den Bereich der traditionellen B.-Geschäfte hinein, bspw. in der Form, dass Kreditforderungen in zunehmendem Maße in handelbare Finanzprodukte verwandelt wurden. So wurden Kredite (Kredit) an Unternehmen oder Privatpersonen durch Zweckgesellschaften in Form spezieller Wertpapiere (sog.e „Asset Backed Securities“) verbrieft und an Kapitalmärkten (Geld- und Kapitalmarkt) gehandelt. Dementsprechend änderten sich auch die Geschäftsmodelle vieler B., die entweder durch den Erwerb derartiger Wertpapiere ihr Kreditportfolio diversifizierten oder aber diese Gelegenheit nutzten, um Teile ihrer Kredite aus der eigenen Bilanz zu entfernen und Möglichkeiten für neue Geschäfte zu gewinnen.
Die genannten Entwicklungen wurden v. a. durch die Deregulierung des Börsenhandels an wichtigen internationalen Finanzplätzen wie London und New York sowie eine Verbesserung der verfügbaren Informations- und Kommunikationstechnologien (Digitalisierung) ausgelöst. Zudem kam es durch den Fall des Eisernen Vorhangs, die wirtschaftliche Liberalisierung in vormals kommunistisch regierten Ländern und die damit verbundene Zunahme des Welthandels zu einer Ausweitung der Kapitalströme, die auf globaler Ebene nach neuen Investitionsmöglichkeiten suchten und weltweit agierenden B. entspr.e Geschäftspotentiale boten. Damit einher ging ein Bedeutungszuwachs kapitalmarktnaher B.-Dienstleistungen im sog.en „Investmentbanking“ gegenüber dem herkömmlichen Einlagen- und Kreditgeschäft, der auch in gestiegenen Verdienstmöglichkeiten in diesem Sektor zum Ausdruck kam.
Im Zuge dieses Funktionswandels erhöhte sich zudem die Bedeutung anderer Finanzmarktakteure, die bankähnliche Geschäfte betreiben, aber nicht zu den B. gezählt werden und damit auch keiner bankaufsichtlichen Regulierung unterliegen (sog.e „Schatten-B.“). Dazu zählen insb. Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen oder Zweckgesellschaften, bspw. zur Verbriefung von Kreditforderungen. Diese „Schatten-B.“ können durch ihre wechselseitigen Verflechtungen und ihre Verbindungen zum B.-Sektor dazu beitragen, dass Instabilitäten im Finanzsystem (sog.e „systemische Risiken“) entstehen, die durch die konventionelle B.-Regulierung und -aufsicht nicht adäquat eingedämmt werden können.
4. Der Bankensektor als Gegenstand ethisch motivierter Kritik
4.1 Die lange Tradition der Bankenkritik im christlichen Denken
Gerade im Bereich der christlichen Moraltheologie hat die Kritik an B.-Geschäften und B. eine lange Tradition, die mit der scholastischen Zinskritik (Scholastik) des Mittelalters begann und ihren Ausdruck u. a. im „kanonischen Zinsverbot“ (Zins) fand. Der Ursprung dieser Entwicklung lag in der Gerechtigkeitstheorie (Gerechtigkeit) des Aristoteles, der das Zinsgeschäft als illegitim ansah, da Geld von Natur aus unfruchtbar sei, d. h. sich nicht von allein vermehre. Diese Kritik zog sich durch die gesamte scholastische Wirtschaftsmoral des Mittelalters, wobei lediglich für bestimmte Geschäftsmodelle – wie bspw. den Kauf von Renten – Ausnahmen vom „kanonischen Zinsverbot“ bzw. „Wucherverbot“ (Wucher) zugelassen wurden. Auch Martin Luther griff diese Zinskritik auf und verband sie mit einer Verdammung der Geschäftspraktiken der Handelsgesellschaften seiner Zeit. Am Kreditgeschäft kritisierte M. Luther insb. die Ausnutzung von Notsituationen der Schuldner sowie die fehlende Verlustbeteiligung der Gläubiger. Zudem prangerte er die Anhäufung von Reichtümern und den damit verbundenen Machtgewinn der Kreditgeber an.
Auch wenn das „kanonische Zinsverbot“ im Zuge der Entwicklung kapitalistischer Wirtschaftsformen rasch seine normative Bindungswirkung verlor, hielt die Kritik an B. und ihren Geschäftspraktiken weiterhin an. Neue Nahrung erhielten diese kritischen Stimmen im 19. Jh. u. a. durch spektakuläre Skandale und Spekulationsblasen an den Börsen wie bspw. den „Gründerkrach“ von 1873. Auch in der Weltliteratur fand diese B.-Kritik ihren Niederschlag, wie u. a. in Emile Zolas Werk „L’Argent“ („Das Geld“) aus dem Jahr 1891. Im 20. Jh. wurden in Deutschland insb. der Einfluss von B.-Repräsentanten an maßgeblichen Schaltstellen der Wirtschaft, bspw. durch Anhäufung von Aufsichtsratsmandaten, und die Finanzierung als problematisch empfundener Branchen, wie der Rüstungsindustrie, angeprangert.
4.2 Kritikpunkte infolge der Bankenkrise der Jahre ab 2007
Als im Jahre 2007 eine schwere Krise an den internationalen Finanzmärkten ausbrach, erhielt die ethisch motivierte Kritik an den Geschäftsmodellen von B. neue Nahrung. Nunmehr stand die „Gier der Banker“ v. a. im Bereich des „Investmentbanking“ im Mittelpunkt normativer Auseinandersetzungen. Kritisiert wurden insb. die Ausschüttung hoher Vergütungen (sog.e „Boni“) an Investmentbanker, das Eingehen übermäßiger bzw. nicht exakt kalkulierbarer Risiken, die später oftmals zu einer Rettung von B. auf Kosten der öffentlichen Hand führten, sowie die Schaffung von neuartigen Finanzprodukten, die in vielen Fällen mit Intransparenz verbunden war und eine Ausnutzung weniger gut informierter Marktpartner zur Folge hatte. Darüber hinaus wurde in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Abkoppelung der Finanzbranche von der Realwirtschaft („Wall Street versus Main Street“) angeprangert, die sich v. a. in steigenden Handelsvolumina an den Finanzmärkten und exorbitanten Verdienstmöglichkeiten niederschlug.
Eine ökonomisch fundierte Betrachtung dieser Kritikpunkte verweist auf verschiedene ordnungspolitische Schwachstellen im internationalen B.-System, die Anlass zur Entstehung der aufgezeigten Probleme boten und z. T. noch immer bestehen. Von bes.r Relevanz sind dabei sog.e „systemische Risiken“ in der Form, dass Schieflagen bei einzelnen B. durch verschiedene Ansteckungskanäle – wie Kapitalverflechtungen, Wertverluste an Kapitalmärkten oder Vertrauensverluste (bspw. in Form sog.er „Bank Runs“) – dazu führen können, dass das gesamte Finanzsystem von Illiquidität oder gar Insolvenz bedroht ist. Aufgrund der zentralen Funktionen des Finanzsektors für die gesamte Volkswirtschaft drohen in diesem Falle schwerwiegende Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in seiner Gesamtheit. In Folge dessen besteht v. a. im Falle von Schieflagen bei größeren B. die Erwartung unkalkulierbarer Folgewirkungen, die in den Jahren der Finanzmarktkrise ab 2007 regelmäßig zu staatlichen Rettungsmaßnahmen für überschuldete B. geführt hat. Diese sog.e „Too Big to Fail-Problematik“ hat daher an den Finanzmärkten zur Erwartung einer „impliziten Staatsgarantie“ für große B. geführt. Die erwartete Staatshilfe wurde bei der Ermittlung von Ausfallrisiken im B.-Sektor regelmäßig mit einkalkuliert und war ein wesentlicher Grund dafür, warum sich gerade im Finanzsektor lukrative Gewinnmöglichkeiten ergaben, die die Perspektiven in anderen Branchen oftmals überstiegen. In Anbetracht dessen stellt die Ausschüttung unverhältnismäßig hoher Boni im „Investmentbanking“ letztlich nichts anderes dar als eine Kapitalisierung erwarteter künftiger Staatshilfen. Zudem bot die Erwartung von Staatshilfen einen willkommenen Anlass zur Reduzierung von Eigenkapitalquoten, um zu Gunsten der Anteilseigner hohe Eigenkapitalrenditen ausweisen zu können. Eine weitere Problemverschärfung ergab sich durch die internen Vergütungssysteme in B., die bei der Ermittlung variabler Vergütungsbestandteile („Boni“) nahezu ausschließlich den Ein-Jahres-Erfolg zugrunde legten und mittelfristige Risiken weitestgehend ausblendeten.
Ein weiterer Grund für die zunehmende Bedeutung kapitalmarktnaher Geschäftsbereiche der B. („Investmentbanking“) waren die hohen Gewinnmöglichkeiten in diesem Bereich, die sich u. a. in Folge der verhältnismäßig lockeren Zinspolitik der US-amerikanischen Zentralbank in den Jahren ab 2000 ergaben. Hinzu kam die Erwartung, dass die Zentralbank im Falle einer Krise die Finanzmärkte zusätzlich entlasten würde, bspw. durch Zinssenkungen oder Käufe von Wertpapieren. In Folge dessen bildete sich „Moral Hazard“ heraus, d. h. B. u. a. Finanzmarktakteure gingen bewusst höhere Risiken ein, da sie erwarteten, im Krisenfall durch öffentliche Institutionen wie staatliche Rettungsfonds oder Zentral-B. Unterstützung zu erhalten.
Weitere Kritik entzündete sich an individuellen Verhaltensexzessen im Investmentbanking, bei denen vielfach die Grenze zur Kriminalität überschritten wurde. Beispiele dafür waren unerlaubte Spekulationen von Händlern, die durch hoch riskante Strategien Mrd.-Verluste bei ihren B. auslösten.
Die zunehmende Kapitalmarktorientierung (Geld- und Kapitalmarkt) vieler B. hatte zudem zur Folge, dass B.-Kunden in Deutschland in vielen Fällen von ihren Beratern zum Erwerb von Finanzprodukten gedrängt wurden, die nur begrenzt zu ihrer Risikobereitschaft passten und nach dem Eintreten von Verlusten zu einer tiefgreifenden Vertrauenserosion führten. Zudem war der intransparente Charakter vieler von B. vertriebener Finanzprodukte dazu angetan, Fehlentscheidungen zu fördern. Ein Beispiel dafür war der Verkauf hoch riskanter und intransparenter Zinsderivate an Kommunen oder mittelständische Unternehmen, der bei den betroffenen Kunden oftmals zu Mio.-Verlusten führte und später eine große Anzahl spektakulärer Gerichtsverfahren auslöste.
In der Öffentlichkeit wurden diese Probleme zugl. im Zusammenhang mit einer zunehmenden Ablösung des Finanzsektors von der Realwirtschaft wahrgenommen. Dieses Phänomen kam u. a. in der Schaffung von Finanzprodukten zum Ausdruck, die keinen offensichtlichen Bezug zur Finanzierung realwirtschaftlicher Aktivitäten mehr aufwiesen, sondern lediglich – aufgrund ihrer Intransparenz – zur Entstehung neuartiger Risiken für die Stabilität des Finanzsystems beitrugen. Ein offensichtliches Beispiel dafür waren Verbriefungstransaktionen, die wiederum Verbriefungen umfassten (sog.e „Verbriefungen im Quadrat“).
5. Bankenregulierung und Bankenaufsicht
5.1 Die Organisation der Bankenaufsicht in Deutschland und Europa
Die zentrale Bedeutung des B.-Sektors für die Funktionsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft sowie die Existenz systemischer Risiken führten dazu, dass B. bereits seit längerer Zeit einer staatlichen Regulierung und Beaufsichtigung unterliegen. In Deutschland begann die staatliche B.-Aufsicht im Jahre 1931 während der Weltwirtschaftskrise (Weltwirtschaftskrisen), als es im Kontext der Schließung der Darmstädter und Nationalbank (Danat-Bank) zu einer schweren B.-Krise gekommen war. Aktuell obliegt die B.-Aufsicht hierzulande der BaFin als hoheitlich zuständiger Behörde sowie der Deutschen Bundesbank, die wesentliche Aufgaben in der operativen B.-Aufsicht und bei der Prüfung von Kreditinstituten wahrnimmt. Anfang November 2014 ist die Letztverantwortung für die B.-Aufsicht im Euroraum auf die EZB übertragen worden, d. h. die für Deutschland zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden agieren nunmehr unter der Federführung der EZB. Konkret bedeutet dies, dass bedeutende Kreditinstitute, die nach festgelegten Kriterien ausgewählt werden, unmittelbar einer Beaufsichtigung durch die EZB unterliegen, die sich dabei gemeinsamer Aufsichtsteams (sog.e „Joint Supervisory Teams“) unter Einbeziehung nationaler Aufsichtsbehörden bedient. Alle übrigen B. werden weiterhin von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt, wobei die Entscheidungsfindung anhand einheitlicher Regeln nach Maßgabe der EZB erfolgt.
5.2 Regulatorische Anforderungen an Banken
Was die inhaltliche Ausgestaltung der B.-Aufsicht anbelangt, so gilt, dass die Verantwortung für Geschäftsmodelle und Risikosteuerung weiterhin bei den Kreditinstituten bzw. deren Entscheidungsgremien liegt. Die B.-Aufsicht prüft lediglich die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsmodelle und Strategien sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die für Deutschland insb. im Kreditwesengesetz und den zugehörigen Verordnungen sowie das einschlägige EU-Recht festgelegt sind.
Die gesetzlichen Vorgaben für B. umfassen insb. Mindesteigenkapitalvorschriften, Liquiditätsvorgaben sowie Mindestanforderungen an das Risikomanagement. So müssen B. u. a. bei der Refinanzierung ihrer Geschäfte einen bestimmten Anteil an Eigenkapital vorhalten, der sich maßgeblich nach dem Risikogehalt ihrer Bilanzaktiva richtet. Darüber hinaus muss die Liquiditätssteuerung sicherstellen, dass die Kreditinstitute auch in Stresssituationen dazu in der Lage sind, mögliche Zahlungsmittelabflüsse durch liquide Mittel zu decken. Des Weiteren überprüft die B.-Aufsicht, ob die internen Risikosteuerungssysteme der B. dazu geeignet sind, sämtliche Risiken – d. h. insb. Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken – adäquat zu messen und zu steuern. In diesem Kontext wird überprüft, nach welchen finanzmathematischen Verfahren die Kreditinstitute ihre Risiken ermitteln und ob diese Verfahren fehlerfrei angewandt werden. Darüber hinaus muss durch Stresstests nachgewiesen werden, dass B. auch im Falle von Schocksituationen, wie einer abrupten Änderung des Zinsniveaus oder einem Ausfall mehrerer großer Kreditnehmer, weiterhin über hinreichend Eigenkapital verfügen. Auch die internen Prozesse der Kreditvergabe und des Wertpapierhandels sowie die Funktionsfähigkeit der internen Revision unterliegen bankaufsichtlichen Prüfungen.
5.3 Reformen im Bereich der Bankenregulierung im Nachgang der Bankenkrise ab 2007
Im Zuge der Finanzmarktkrise der Jahre ab 2007 wurden diverse Schwachstellen im Bereich der B.-Aufsicht und -regulierung identifiziert und größtenteils durch Reformprojekte adressiert. Dazu zählt zum einen die europaweite Vereinheitlichung der B.-Aufsicht unter Federführung der EZB, die primär der Vermeidung von sog.er „Regulierungsarbitrage“ dient. So soll für die Zukunft ausgeschlossen werden, dass grenzüberschreitend tätige B. ihre unterschiedlichen Geschäftsbereiche dort ansiedeln, wo die Regulierung am laxesten ist.
Außerdem wurden durch das Reformprojekt „Basel III“ – anhand von Maßgaben des bei der BIZ in Basel angesiedelten „Baseler Ausschusses für B.-Aufsicht“ – die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen verschärft, damit B. besser als zuvor dazu in der Lage sind, im Krisenfall Verluste aus eigener Kraft zu tragen, ohne dass Steuerzahler belastet werden. So wurden insb. die Vorgaben hinsichtlich der Qualität des vorzuweisenden Eigenkapitals verschärft, um sicherzustellen, dass dieses Kapital im Krisenfall tatsächlich zur Verlustabdeckung verfügbar ist. Darüber hinaus wurden die quantitativen Vorschriften für die Eigenkapitalausstattung erhöht und zusätzliche Kapitalpuffer für systemrelevante Kreditinstitute eingeführt.
Ein weiteres zentrales Reformprojekt ist die Behebung der „Too-Big-to-Fail-Problematik“. Zu diesem Zweck ist zum 1.1.2016 im Euroraum ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus („Single Resolution Mechanism“) in Kraft getreten, der eine geordnete Abwicklung von Groß-B. im Krisenfall ermöglichen soll, wobei Verluste im Sinne einer Haftungskaskade weitestgehend von den Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern zu tragen sind. Ziel ist die Unterbindung von „Moral Hazard“, indem Spekulationen auf künftige B.-Rettungen zu Lasten der öffentlichen Hand der Boden entzogen wird. Damit soll zugl. der Grundsatz der individuellen Haftung im B.-Sektor wieder zur Geltung gebracht werden, der – wie u. a. von Walter Eucken nachgewiesen – eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung (Wirtschaftsordnungen) darstellt.
Auch die Vermeidung von Fehlanreizen im Bereich der Vergütungssysteme ist inzwischen zum Gegenstand regulatorischer Maßnahmen geworden. So wurde im Rahmen einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 (sog.e „Capital Requirements Directive III“, Richtlinie 2010/76/EU) festgelegt, dass Boni-Systeme am langfristigen Erfolg auszurichten sind und für den Fall später eintretender Verluste ein zumindest teilweiser Einbehalt der Boni vorzusehen ist. Auf diese Weise soll der Verzerrung der Anreize von Entscheidungsträgern durch kurzfristig ausgelegte Vergütungssysteme entgegengewirkt werden.
Eine weitere regulatorische Aufgabe, die derzeit noch nicht vollständig gelöst ist, ist die Einbeziehung von Schatten-B. in die Regulierung. Diese Herausforderung ist umso bedeutsamer, als eine unzureichende Regulierung in diesem Bereich dazu führen kann, dass Risiken aus dem B.-Sektor in das Schattenbankensystem verlagert werden und von dort aus die Finanzstabilität gefährden. Zwar unterliegen auch Schatten-B. in Deutschland bereits regulatorischen Anforderungen, aber gleichwohl muss durch eine regelmäßige Überwachung des Finanzsystems sichergestellt werden, dass neu entstehende Risiken rechtzeitig erkannt und adäquat begrenzt werden.
Vor dem Hintergrund der Beobachtung, dass regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers regelmäßig zu Umgehungsmaßnahmen von Seiten der betroffenen Akteure führen, ist absehbar, dass die Eindämmung problematischer Eigendynamiken im B.-Sektor auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe sein wird. Dabei wird es zum einen darum gehen, neu entstehende Finanzprodukte und neuartige Akteure wie „Schatten-B.“ in die Regulierung einzubinden, um sicherzustellen, dass vergleichbare Sachverhalte von den Regulierungsbehörden gleich behandelt werden. Zudem dürfte eine weitere permanente Herausforderung der B.-Regulierung darin liegen, die Anbindung des Finanzsektors an die Realwirtschaft zu gewährleisten und Geschäftsstrategien, die zu unverantwortbaren Risiken für die Finanzstabilität führen, wirksam zu unterbinden.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
C. Hecker: Banken, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Banken (abgerufen: 23.11.2024)