Ordnung
I. Politikwissenschaftlich
Abschnitt drucken1. Der Begriff der Ordnung
O. ist ein Sammelbegriff, der epistemologische wie herrschaftliche Aspekte hat, die meist in wechselseitiger Verschränkung miteinander angezeigt werden. In dieser Hinsicht ist O. ein Relationsbegriff, eine Anzeige für die Gesamtrelation der Dinge, wie sie in ihrer Verbindung zueinander stehen. Insofern geht es immer um die richtige O. Die richtige O. der Dinge zeigt an, wie das Ganze in seiner Verschiedenheit der Teilmengen zueinander aufgestellt ist und wie es funktioniert. O. beinhaltet damit einen normativen wie funktionalen Status gleichermaßen. O. ist zunächst immer auch schon ein Akt des Denkens. Nur wenn die O. der Begriffe untereinander richtig hergestellt wird, dann ist auch die O. der Dinge, d. h. in ihrer adäquaten Verfasstheit zueinander, möglich. Je besser die O. der Begriffe gelingt, desto besser auch die O. der Welt. Jede O.s-Frage muss dabei drei Sachverhalte beantworten können: Was ist die Natur? – Was ist das Wesen des Menschen? – Was ist die Herrschaft des Menschen in der Natur?
O. ist immer die Ausrichtung auf eine gute O. Keine Herrschaft versteht sich als schlechte Herrschaft. Stets sind die Anhänger einer je konkreten Herrschaftsform davon überzeugt, dass diese die Richtige i. S. d. Guten ist. Das Ziel jeder O. ist die Förderung des Gemeinwohls. Insofern muss man bei der O.s-Frage zwischen der Idealität (des Gewollten als Normaussage) und der Materialität (der tatsächlich bestehenden Gewaltstrukturen) unterscheiden.
2. Antike und mittelalterliche Ordnungsvorstellungen
Der Mensch schafft sich seine O. im Kopf und er vollzieht sie bei Gelingen in der materiellen Welt. Auf diesen Sinnzusammenhang haben schon Platon und Aristoteles systematisch hingewiesen. Unter dem Begriff der táxis oder dem des kósmos werden O.s-Fragen thematisiert. In der Welt des Menschen ist das taxonomische Maß seine soziale, in der gesteigerten Potenz, seine politische Identität. Nach Aristoteles ist die politische O. diejenige Dimension, die der natürlichen Wesenheit des Menschen entspricht. Als zoon politikon hat der Mensch seine O. in der ihm eigenen Natur, d. h. seine natürlichen Bedingungen führen zu einer politischen O.s-Form an sich. Der Mensch kann sich dem nicht entziehen. Er kann wohl daran scheitern, diese O. angemessen oder bestmöglich zu erfüllen, aber er verbleibt immer in diesem Selbstbezug der natürlichen O. seiner Existenz. Bei Aristoteles rangiert die politische O. metaphysisch betrachtet als höchste Form der O.s-Möglichkeiten in der Welt. Auch Cicero verlässt bei seiner Adaption der griechischen Philosophie in das römische Denken diesen Interpretationsweg nicht. Der römische Ordo-Begriff bleibt ontologisch und wird dann durch das Christentum in der lateinischen Wortfassung folgenreich theologisch divinisiert. Die O. ist nun nicht einfach mehr eine natürliche O. des Menschen, sondern eine von Gott dem Menschen aufgegebene O.s-Welt. Die sakrale Vorstellung vom Ordo Dei bestimmt das mittelalterliche O.s-Denken strategisch über alle Seinsfragen hinweg. Nichts ist zufällig, sondern Gott hat in Allem, was in Zeit und Raum existiert, seine O. gesetzt. Die Ableitung alles Seienden aus der Gotteserklärung (Theodizee) führt dazu, dass das Mittelalter die teleologische Perspektive aus der Aristotelischen Lehre nochmals verstärkt. Die O. der Natur folgt aus dem Schöpfungsakt Gottes, ist damit Ausdruck seines ordo creationis, wie es bei Albertus Magnus heißt. Sie ist nicht identisch mit dem Schöpfungsakt, sondern eine Abbildung davon. Insofern kommt der Ausrichtung auf die O. der Natur ein hoher epistemologischer Stellenwert zu. Menschen müssen sich, wollen sie vor Gott bestehen, an der durch die Schöpfung strukturierten O. ausrichten. Dies zu organisieren und möglichst dauerhaft zu bewahren ist Aufgabe jeglicher gubernatio, formuliert Thomas von Aquin. Die O. zeigt die Existenz Gottes in der Welt an. Sie ist damit, wenn sie dem Menschen gelingt, eine Manifestation des Friedens. Demgegenüber ist aber auch das Böse in der Welt, das als eine Herausforderung jeglicher O. angesehen werden muss. Entweder man versucht dieses Übel als ein Nichts zu diskreditieren, wie dies Augustinus vorschlägt (malum nihil est), oder aber man betrachtet das Böse dieser Welt als Ausdruck einer Beraubung des Guten (defectio boni). Die letztere Variante, die in der Soziallehre des Thomas ausgereift vorgestellt wird, avanciert zu einer heuristisch anspruchsvollen Formel für das mittelalterliche Ordoverständnis.
3. Die Ordnung(en) der Moderne
Mit jedem O.s-Gedanken ist auch ein Anspruch auf Optimierung eben dieser O. verbunden. In Renaissance und Reformation verstärkt sich dieser Progressionsaspekt: Der Mensch bekommt gerade durch das Heilsversprechen der christlichen Lehre einen Auftrag zur fortschreitenden Steigerung seiner Leistungen im Diesseits. Die Suche nach der besten O. auf Erden wird in einer Revitalisierung des platonischen Ideals von Thomas Morus zur Begründung einer scheinbar besten Welt geführt. Seine kognitive Kreation, die Utopie, ist ein stringent rationaler Gegenentwurf zur entarteten O. in der Realität der prämodernen politischen und sozialen Verhältnisse. Die Rationalisierung der Grundbedingungen menschlicher Existenz wird zudem begünstigt und angetrieben durch die Säkularisierung und hierbei bes. durch die Genese neuer Institutionen der herrschaftlichen O. Vor allem die prämodernen Policeyordnungen, die mittelalterliches Recht in neue Formate von Staatlichkeit umwandeln und damit weitgehende Eingriffe in die sozialen, ökonomischen und kulturellen Dispositionen der frühneuzeitlichen Gesellschaften auslösen, führen zwischen dem 16. und 18. Jh. sukzessive zu einem neuen Verständnis von staatlicher O.
Parallel dazu kann und muss O. seit dem Siegeszug der Naturwissenschaften ab dem 17. Jh. als ein empirisch umfassendes logisches System begriffen werden. Gottfried Wilhelm Leibniz versucht dies in einer metaphysischen Synthese, vermittelnd zwischen Natur- und Gottesfrage, mit der Modellierung einer prästabilierten Harmonie zu lösen. Doch der Trend zum naturwissenschaftlichen Empirismus erweist sich als wirkungsvoller. Die Grundfrage, die seit Aristoteles gestellt ist, bleibt allerdings auch weiterhin in der Beantwortungspflicht. Ist die O. des Menschen eine natürliche Form oder eine konstruierte, im spezifischen Sinne technische? Der entscheidende Paradigmenwechsel hierzu wird mit Thomas Hobbes eingeleitet, der die politische O. als ein von Menschen selbstgemachtes Referenzsystem beschreibt, das bestmöglich nur wie eine Maschine funktionieren kann. Der Staat als Maschine garantiert die scheinbare Ewigkeit der menschlichen O. Das Paradoxe daran ist jedoch, dass die Menschen mit ihren anthropologischen Defiziten weiterhin den Maschinenkörper ausfüllen müssen. O., die von Menschen gemacht wird, ist damit grundsätzlich nicht stabil. Das demonstriert die Vertragstheorie im Gefolge von T. Hobbes sehr pointiert: Der jeweils gefundene rationale Konsens ist immer ein temporärer, die angestrebte Nachhaltigkeit der politischen O. ist und bleibt das große Problem. Die Versuche des 19. und 20. Jh., mittels umfassend strukturierter Institutionen eine Verlässlichkeit der O. arrangieren zu wollen, führen nur bedingt aus dem anthropologischen Dilemma heraus. Im Gegensatz zur O. in den Naturwissenschaften bleiben alle anthropogen dominierten O.s-Entwürfe systemisch betrachtet fragil. Um eine gewisse Nachhaltigkeit in der Logik zu erzielen, setzt ein Großteil der Interpretationen zur O.s-Frage in der Moderne auf die Historisierung i. S. v. Ursache-Wirkungsverhältnissen, die sich durch die Abläufe in Zeit und Raum ergeben. Im Marxismus kommt es allerdings zur Legitimierung einer Durchbrechungsstrategie mittels Gewalt, bei der die historisch tradierte O. massiv bekämpft werden soll, weil nur so angeblich die wahre O. auf Erden erreicht werden könne. Insofern ist gerade die Moderne gekennzeichnet durch permanente Revolutionsversuche (Revolution), die stets nach dem Muster ablaufen, dass die bestehende O. angeblich nicht die richtige sei. O. und Widerspruch zur O. sind damit systemimmanent für die Moderne. Der verschlungenen Dialektik und den damit verbundenen Widersprüchen geht Eric Voegelin in seinem mehrbändigen Großentwurf zu „Order and History“ (1974–1987) mit einem quasi menschheitsumspannenden Erklärungsformat nach.
Für die Gegenwart im 21. Jh. stellt sich die O.s-Frage in der Globalisierung als ein nach wie vor ungelöstes heuristisches Steuerungsproblem (Steuerung). Sämtliche O.s-Bemühungen in Form von Global Governance stecken materiell gesehen noch in den Anfangsbegründungen. Die Ausrichtung auf multilaterale Ansätze als globale O.s-Agenda verbleibt weitgehend in der Idealität. Eine konkrete Umsetzung globaler O.s-Ansprüche scheitert bis dato an den bestehenden nationalen O.en, die sich gegenüber einer Social Global Policy strategisch verweigern.
Literatur
P. Nitschke: Einleitung. Die richtige Ordnung der Dinge, in: ders. (Hg.): Gottfried W. Leibniz. Die richtige Ordnung des Staates, 2015, 11–31 • I. Dingel/A. Kohnle (Hg.): Gute Ordnung. Ordnungsmodelle und Ordnungsvorstellungen in der Reformationszeit, 2014 • O. Corry: Constructing a Global Polity, 2013 • G. Nonnenmacher: Die Ordnung der Gesellschaft. Mangel und Herrschaft in der politischen Philosophie der Neuzeit, 1989 • E. Voegelin: Order and History, 5 Bde., 1974–1987 • H. Krings: Ordo. Philosophisch-historische Grundlegung einer abendländischen Idee, 1941.
Empfohlene Zitierweise
P. Nitschke: Ordnung, I. Politikwissenschaftlich, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Ordnung (abgerufen: 23.11.2024)
II. Wirtschaftswissenschaftlich
Abschnitt druckenFragen der Gestaltung der O. der Wirtschaft und Gesellschaft gehören zum weiten Feld der Institutionenökonomik, speziell der Konstitutionenökonomik bzw. O.s-Ökonomik. Die handlungsleitenden Regeln und Prinzipien sind zugleich der zentrale Baustein der Governancestrukturen (Governance, Steuerung) von Wirtschaft und Gesellschaft.
1. Die Marktordnung
Eine freiheitliche Marktwirtschaft (Kapitalismus) setzt bereits eine grundlegende gesellschaftliche Entscheidung voraus: die Ablehnung zentralistischer Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) und die Zustimmung zu Privateigentum und dezentralen Entscheidungskompetenzen in Produktion und Konsumtion. Diese gesellschaftliche Grundsatzentscheidung ist den vielfachen Entscheidungen der Akteure auf den Märkten systematisch vorgelagert. Wirtschaftswissenschaftler argumentieren, dass eine Gesellschaft, die nach Inventionen, Innovationen und Investitionen zum Wohle der Bürger strebt, sich für eine freiheitliche Marktwirtschaft entscheiden solle. Drei Gründe sprechen dafür: Erstens ist die Anpassungsfähigkeit an unvorhersehbare Ereignisse (Geschmacksänderungen, Rohstoffknappheiten und ähnlichem) ungleich größer, denn auf dezentraler Ebene wird nach der bestmöglichen Anpassung an neue Knappheiten gesucht. Erfolgreiche innovative Anpassungsmaßnahmen (best practice) verbreiten sich und werden nachgeahmt. Zweitens zeigen die sich an den Märkten bildenden Preise für Güter, Leistungen, Ressourcen und Faktoren Knappheiten recht zuverlässig und schnell an. Insofern stellt das Preissystem immer auch ein Informationssystem dar. Produzenten und Investoren nehmen diese Informationen (Preis, Markt) auf und führen auf dieser Basis ihre Planungen und Entscheidungen durch. Drittens entfaltet das Marktsystem einen Wettbewerbsdruck (Wettbewerb) auf die Anbieter, der dafür sorgt, dass diese permanent nach neuen Verfahren suchen, um Produkte und Leistungen günstiger oder/und mit besserer Qualität herzustellen (technischer Fortschritt). Auf diese Weise werden die Präferenzen der Verbraucher weitgehend erfüllt.
Eine Marktwirtschaft wird jedoch nur dann den Wohlstand der Bürger durch Fortschritt mehren, wenn sie auf Regeln und Prinzipien beruht, die den Akteuren Anreize geben, entsprechende Investitionen zu tätigen. Zu nennen sind das Privateigentum (Eigentum), die Freiheit Verträge zu schließen, das Recht, sich Gewinne anzueignen, ein Wettbewerbsrecht, das Marktmacht unterbindet, die Verpflichtung des Staates, nicht durch interventionistische Politik direkt in das Marktgeschehen einzugreifen, sondern die Rahmenregeln wirksam durchzusetzen. Zu diesen Rahmenregeln gehören auch alle Regulierungen mit dem Ziel, soziale Kosten zu unterbinden, die durch vielfältige Verträge zu Lasten Dritter entstehen. Wichtige Regulierungsbereiche sind in diesem Zusammenhang das Umweltrecht, das ArbSchG oder auch das Verbraucherschutzgesetz. Auch ein stabiles Preisniveau ist von grundlegender Bedeutung. Ansonsten können die Preise Knappheiten nicht adäquat anzeigen.
Damit lässt sich schlussfolgern, dass die Güte einer Wirtschaft – ihre Fähigkeit, Wohlstand für Alle zu generieren – entscheidend von ihren Rahmenregeln, der Wirtschafts-O., abhängt.
2. Die Staatsordnung
Auch in einer dezentralen Marktwirtschaft entstehen für den Staat als Repräsentanten der Allgemeinheit zahlreiche Aufgaben: Die Regeln des Marktes, die Regeln für Individuen und Organisationen, sind festzulegen und von Zeit zu Zeit zu reformieren. All diejenigen Güter sind bereitzustellen, die der Markt „aus eigener Kraft“ nicht hervorbringen kann, die sogenannten Kollektivgüter, bei denen sich zahlende von nicht zahlenden Nutzern gar nicht oder nur zu unvertretbar hohen Kosten trennen lassen. Probleme der allgemeinen Sicherheit – z. B. im Bereich der Verteidigung, der Polizei oder der Rechtsstaatlichkeit – fordern den Staat. Auch lassen sich nicht alle Versicherungsgüter, die allgemein erwünscht sind, über den Markt anbieten: Im Rahmen der sozialen Absicherung kann erwünscht sein, dass der Staat eine Art Basissicherung, eine Sicherung des Existenzminimums bei entsprechender Bedürftigkeit, übernimmt.
Wenn solche Staatsaufgaben legitim erscheinen, stellt sich die grundlegende Frage nach den Prinzipien und Regeln einer Staats-O. i. S. d. Bürger. Da die Individuen die erwähnten Aufgaben nicht bewältigen können, fällt die Anarchie aus. Bereits Thomas Hobbes sah in ihr einen Kampf „aller gegen alle“, der produktive Investitionen verhindere und niemandem nütze. Insofern erscheint die Etablierung einer repräsentativen „Demokratie“ zur Aufgabenerfüllung vernünftig. Die Gefahren der Diskriminierung sinken stark. Insofern sind die höheren Kosten der Entscheidungsfindung im Vergleich zu diktatorischen Regimen in Kauf zu nehmen.
Da aber auch in einer Wahl-Demokratie Gefahren der Diskriminierung und Klientelpolitik bestehen, sind Gewaltenteilung und Grundrechtsschutz grundlegende Prinzipien (über das Wahlverfahren hinaus) zur wirksamen Eindämmung der Gefahren staatlichen Machtmissbrauchs, ohne die Entscheidungsfindungskosten extrem in die Höhe zu treiben.
Doch auch, wenn die Politiker demokratisch verfasster Staaten bemüht sind, die kollektiven Wünsche zu erfüllen, existiert eine Reihe von Kollektivaufgaben, die einen Nationalstaat überfordern: Frieden schaffen, Sicherheit und Umweltschutz gewähren, sind Aufgaben, die in weiten Teilen über den einzelnen Nationalstaat hinausgehen. Gefordert ist ein viertes grundlegendes O.s-Prinzip: Die Nationalstaaten müssen untereinander produktive Bindungen auf internationaler Ebene eingehen, indem sie mit anderen Staaten Verträge abschließen, um kollektive Probleme zu lösen und/oder internationale Organisationen ins Leben rufen, denen spezielle Instrumente zur Lösung solcher Aufgaben übertragen werden.
Nur wenn diese staatlichen O.s-Prinzipien gelten, kann sich eine Wirtschafts- und Gesellschafts-O. herausbilden und weiterentwickeln, die letztlich allen Individuen größtmögliche Chancen gibt, ihre unterschiedlichen Ziele zu erreichen. Aus ordnungsökonomischer Sicht ist dies die Basis des zivilisatorischen Fortschritts.
Literatur
M. Erlei/M. Leschke/D. Sauerland: Institutionenökonomik, 32016 • J. M. Buchanan: The Limits of Liberty. Between Anarchy and Leviathan, 1975 • F. A. von Hayek: Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, 1968 • J. M. Buchanan/G. Tullock: The Calculus of Consent: Logical Foundations of Constitutional Democracy, 1962 • R. Coase: The Problem of Social Cost, in: J. Law Econ. 3 (1960), 1–44 • W. Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 1952 • F. A. von Hayek: The Use of Knowledge in Society, in: AER 35/4 (1945), 519–530 • L. von Mises: Die Gemeinwirtschaft, 1922 • J. A. Schumpeter: Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, 1912 • C. de Montesquieu: De l’esprit des loix, 1748 • J. Locke: The Second Treatise of Civil Government, 1690 • T. Hobbes: Leviathan or the Matter, Forme and Power of a Commonwealth, Ecclesiasticall and Civill, 1651.
Empfohlene Zitierweise
M. Leschke: Ordnung, II. Wirtschaftswissenschaftlich, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Ordnung (abgerufen: 23.11.2024)