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Aktuelle Version vom 14. November 2023, 09:49 Uhr
I. Zur Geschichte
Abschnitt drucken1. Neuanfang und Wiederaufbau, 1945–1957
Die BRD war ein Geschöpf des Kalten Krieges. Sie entstand, als der Ost-West-Konflikt in der 2. Hälfte der 1940er Jahre einem Höhepunkt entgegenstrebte. Die Gründungsetappen der BRD bildeten die Eskalationsstufen des sich verschärfenden weltpolitischen Gegensatzes zwischen USA und UdSSR ab. Auf die Rede von US-Außenminister James Francis Byrnes (6.9.1946) folgte die Zusammenlegung der amerikanischen und britischen Besatzungszone zum „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ der Bizone mit zentralen Verwaltungen für Wirtschaft, Ernährung, Verkehr, Finanzen und Post (1.1.1947). Auf die Zuspitzung der Supermächte-Konfrontation durch „Truman-Doktrin“ (12.3.1947), Shdanow-Rede (22.9.1947), das Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz (25.11.–15.12.1947) und den kommunistischen Staatsstreich in der Tschechoslowakei (10.3.1948) folgten der Auszug der sowjetischen Vertreter aus dem Alliierten Kontrollrat (20.3.1948), das Inkrafttreten des Marshall-Plans (3.4.1948), der Beitritt der Bizone und der französischen Besatzungszone zur OEEC und die Währungsreform in den drei Westzonen (20.6.1948) sowie in der SBZ (23.6.1948). Damit war die wirtschaftliche Spaltung Deutschlands de facto vollzogen. Unmittelbar darauf verdichtete die UdSSR die seit Monaten andauernden Behinderungen des freien Verkehrs von und nach West-Berlin zur mehr oder weniger vollständigen Blockade der Teilstadt.
Auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz (20.4.–2.6.1948) brachten USA und Großbritannien die widerstrebenden Benelux-Staaten und Frankreich dazu, einer Umwandlung der westdeutschen Wirtschaftszone in einen Staat zuzustimmen. Durch die „Frankfurter Dokumente“ forderten die Militärgouverneure der drei westlichen Besatzungszonen die Ministerpräsidenten der elf Bundesländer – als die zu diesem Zeitpunkt einzigen demokratisch legitimierten Vertreter des deutschen Volkes – auf, die Verfassung eines westdeutschen Staates vorzubereiten (1.7.1948). Obwohl diese aus Sorge um die Zementierung der deutschen Teilung zunächst zurückhaltend reagierten, trat nicht zuletzt auf amerikanischen Druck ein Sachverständigenausschuss (Herrenchiemseer Verfassungskonvent, 10.–23.8.1948) zusammen, um den Entwurf einer provisorischen Verfassung zu erarbeiten. Danach tagte in Bonn neun Monate lang der Parlamentarische Rat (1.9.1948–8.5.1949), immer wieder unterbrochen von den Besatzungsmächten, die durch Memoranden und über ihre Verbindungsoffiziere in die Verhandlungen eingriffen und sich am Ende das letzte Wort über die Genehmigung vorbehielten (12.5.1949); am 8.5.1949 wurde das Verfassungswerk, das „Grundgesetz“ genannt wurde, um seinen provisorischen Charakter zu betonen, gegen die Stimmen von KPD, DP und sechs von acht CSU-Vertretern angenommen (später votierte auch der bayerische Landtag dagegen, weil ihm der Föderalismus nicht weit genug ging). Vier Tage später gab die UdSSR nach elf Monaten die Zufahrtswege nach Berlin wieder frei.
Mit Inkrafttreten des GG (23.5.1949), den Wahlen zum ersten Bundestag (14.8.1949) und den konstituierenden Sitzungen von Bundestag und Bundesrat (7.9.1949) wurde die Bundesrepublik Deutschland begründet. Im Besatzungsstatut (in Kraft seit 21.9.1949) behielten sich die drei Besatzungsmächte auch nach Übertragung der exekutiven, legislativen und rechtsprechenden Gewalt an Bund und Länder umfangreiche Hoheitsrechte vor. Zum ersten Bundeskanzler wurde mit knapper Mehrheit der CDU-Politiker Konrad Adenauer gewählt (15.9.1949). Als Parteivorsitzendem der CDU in der britischen Zone gelang es ihm, zusammen mit CSU, FDP und DP eine „bürgerliche“ Koalition zu bilden und die SPD unter Kurt Schumacher in die Opposition zu drängen. Damit setzte er sich gegen auch in der CDU verbreitete Vorstellungen durch, eine Große Koalition aus Union und SPD nach Vorbild der Weimarer Koalition von 1919 zu bilden.
K. Adenauer etablierte, was später „Kanzlerdemokratie“ genannt wurde: Diese beruhte auf der im GG verankerten starken Stellung und Richtlinienkompetenz des Regierungschefs, die K. Adenauer durch den Aufbau eines mächtigen Kanzleramts untermauerte. Im Verhältnis zu den Besatzungsmächten, die bis zur Aufhebung des Besatzungsstatuts 1955 die oberste Souveränität im Lande innehatten und vor jeder wichtigen Entscheidung konsultiert werden mussten, erwies er sich als verlässlicher, durchsetzungsstarker Partner; im Umgang mit dem Bundestag pflegte er einen patriarchalisch-obrigkeitlichen Stil.
Als wichtigstes Unterscheidungsmerkmal zur SPD kristallisierte sich schon im Wirtschaftsrat der Bizone die Frage der Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsordnungen) heraus. Sie wurde von K. Adenauer und Ludwig Erhard im Wahlkampf 1949 auf die Formel „bürokratische Planwirtschaft gegen soziale Marktwirtschaft“ zugespitzt. Der von dem Ökonomen Alfred Müller-Armack geprägte Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“ zielte darauf, „das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden“ (Müller-Armack 1956: 390). Was daraus für die Ausgestaltung der Wirtschafts– und Sozialpolitik folgte, ließen A. Müller-Armack u. a. offen. Soziale Marktwirtschaft war auch ein Werbe- und Kampfbegriff. Bei dessen inhaltlicher Ausfüllung bewiesen die wirtschaftspolitischen Protagonisten um Wirtschaftsminister L. Erhard Flexibilität und Pragmatismus. Neben den Leitsätzen der deutschen Ordoliberalen aus der Freiburger Schule um Walter Eucken, Franz Böhm und Leonhard Miksch formten auch Einflüsse der amerikanischen Siegermacht, Leitsätze der katholischen Soziallehre („Solidarität“ und „Subsidiarität“) und Traditionen eines spezifisch deutschen Korporatismus die Wirtschaftspolitik des „rheinischen Kapitalismus“ (Hockerts/Schulz 2016: 14 ff.). Bei der Ausgestaltung der sozialen Marktwirtschaft war K. Adenauer eher auf sozialen Ausgleich bedacht (Mitbestimmung 1951 und Lastenausgleich 1952). Für L. Erhard hatte die Lösung sozialer Probleme durch Wachstum (Wirtschaftswachstum Priorität vor der Umverteilung. Mit dieser Einstellung befand er sich bald tendenziell in der Defensive: gegen das Wiedererstarken des Korporatismus, Abstriche bei der Kartellgesetzgebung und die vom Kanzler im Zusammenspiel mit der SPD vorangetriebene Rentenreform (1956).
Am Anfang der bundesrepublikanischen Außenpolitik stand K. Adenauers Überzeugung, dass Westeuropa ohne Schutz der USA sowjetischem Expansionsstreben ausgeliefert wäre. Der Kanzler hielt amerikanische Unterstützung für die Grundvoraussetzung erfolgreicher deutscher Politik. Er akzeptierte die Machtlosigkeit der Deutschen als Ausgangsbasis. In der Konstellation des Ost-West-Konflikts sah er die Chance, diese Position zu verbessern. Während die SPD unter K. Schumacher alliierte Vorleistungen erwartete, ehe sie zur Zusammenarbeit bereit war, entsprach es K. Adenauers Politikverständnis, Diskriminierungen in Kauf zu nehmen und Vorleistungen zu erbringen, um stückweise auf dem Weg zur Gleichberechtigung voranzukommen, die Fesseln des Besatzungsstatuts abzustreifen und möglichst viel staatliche Souveränität für die BRD zu gewinnen. Hierzu dienten etwa die Regelung der deutschen Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen 27.2.1953) und die politisch wie psychologisch schwierigere Regelung von sogenannten Wiedergutmachungsleistungen an Israel (Wiedergutmachungsabkommen 18.3.1953). Vor dem Hintergrund des Ost-West-Konflikts wurden auf diesem Wege die Pariser Verträge (23.10.1954), der Beitritt der BRD zur NATO (9.5.1955) und der Aufbau der Bundeswehr (Vereidigung der ersten Rekruten am 12.11.1955) möglich.
Die europäische Einigung (Europäischer Integrationsprozess) bildete die zweite Säule westdeutscher Außenpolitik. Ihr Grundgedanke bestand darin, „Deutschland zu französischen Bedingungen wieder in Europa zu integrieren“ (Gillingham 1987: 2). Die überlegene Wirtschaftskraft der BRD sollte in europäischen Institutionen eingebunden werden, um sie mit den Interessenlagen Frankreichs u. a. europäischen Staaten in Einklang zu bringen. Dies misslang auf dem Feld der Verteidigung (Scheitern der EVG in der französischen Nationalversammlung am 30.8.1954), glückte jedoch auf dem Gebiet der Rüstungs- und Schwerindustrie (EGKS-Vertrag 18.4.1950) und später in der Atomwirtschaft (EURATOM) und beim Handel (EWG) mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge (25.3.1957).
Im Verhältnis zum Osten setzte die Bundesregierung auf eine „Politik der Stärke“. Die BRD sollte mit westlicher Hilfe politisch und ökonomisch so stark werden, dass die UdSSR zur Preisgabe ihrer Zone genötigt werden konnte. Wiedervereinigung (Deutsche Einheit) blieb zentrales Ziel deutscher Politik. K. Adenauer war freilich überzeugt, die Einheit dürfe nicht um den Preis westdeutscher Freiheit oder der Verankerung im Westen erkauft werden. Daher stand er sowjetischen Angeboten, durch Neutralisierung ein entmilitarisiertes Gesamtdeutschland zu schaffen (Stalin-Note 10.3.1952), ablehnend gegenüber. Die BRD beharrte darauf, die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches (Deutsche Geschichte) angetreten zu haben. Sie leitete daraus den Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland ab. Mittels der Hallstein-Doktrin, derzufolge die Aufnahme diplomatischer Beziehungen anderer Staaten zur DDR als „unfreundlicher Akt“ gewertet wurde, versuchte sie, ihn durchzusetzen. Das hinderte sie aber nicht, nach K. Adenauers Moskau-Besuch 1955 diplomatische Beziehungen zur Sowjetunion aufzunehmen.
Grundlage der innenpolitischen Dominanz der Union, die 1953 zum Wahlsieg und 1957 zur absoluten Mehrheit führte, war eine erfolgreiche Integrationspolitik. Mit dem Bemühen um einen Ausgleich zwischen Katholiken und Protestanten profilierte sie sich als überkonfessionelle Sammlungspartei und wurde zur politischen Heimat für konservative, liberale und christlich-soziale Kräfte. Das Adjektiv „christlich“ bildete „ein positives Gegenstück zum Nationalsozialismus, zum Sozialismus und zum Kapitalismus“ (Bösch 2002: 15). Die Integrationspolitik überbrückte überdies weltanschauliche Zerklüftungen zwischen Tätern, Opfern und Mitläufern des Nationalsozialismus, für die sinnbildlich Adenauers wichtigster Vertrauter Hans Globke stand. Mit dem sogenannten Straffreiheitsgesetz (1949) amnestierte der Bundestag Tausende, die mit Verfolgung wegen NS-Straftaten hatten rechnen müssen; über den GG-Artikel 131 wurden mehr als 300 000 Beamte und Soldaten, die von den Siegermächten aus ihren Stellungen entfernt worden waren, relativ großzügig versorgt. An die Stelle des von den Alliierten vorgesehenen Bruchs trat die Fortführung der deutschen Tradition des Berufsbeamtentums.
Das politische Klima in der „Ära Adenauer“ (Schwarz 1981/83) war von einer spezifisch deutschen Spielart des Antitotalitarismus bestimmt: einer Mischung aus still akzeptiertem Antinazismus und einem lautstark, mitunter schrill artikulierten Antikommunismus, der an verbreitete Ansichten aus der Vorkriegszeit anknüpfen konnte. Der Antikommunismus bildete eine mentale Brücke über die ideologische Zäsur von 1945. Der Rückzug ins Private und die Konzentration aufs eigene Fortkommen waren ein Merkmal der westdeutschen Mentalität in einer Gesellschaft, die anfangs maßgeblich von den Folgen des Krieges geprägt blieb. Zu den mehr als 12 Mio. Vertriebenen (Flucht und Vertreibung) aus den ehemaligen Ostgebieten kamen Hunderttausende von oft traumatisierten, innerlich gebrochenen, halb verhungerten Kriegsgefangenen, die in ihre Heimat zurückkehrten. Rund eine Mio. Wehrmachtsangehörige blieben vermisst. 1950 kamen auf 100 Frauen zwischen 25 und 45 Jahren im Schnitt 77 Männer.
Parallel dazu erlebte die westdeutsche Gesellschaft einen großen Prosperitätsschub. Der Wirtschaftsaufschwung, der Ende der 1940er Jahre begann und in der ersten Hälfte der 1950er Jahre für die meisten Bundesbürger spürbar wurde, trug entscheidend zur Kräftigung des westdeutschen Teilstaats bei und erlaubte die weitgehend erfolgreiche, wenn auch keineswegs rasche oder problemlose Eingliederung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge. Ein großer Teil des erarbeiteten Wohlstands wurde gespart; die Ersparnisse wuchsen in den 1950er Jahren viermal so schnell wie die Einkommen. Zeitgenössisch deutete man diese Entwicklung als Übergang von einer Klassen- zur „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“ (Schelsky 1955: 218). Im Rückblick lässt sich eine Angleichung von arm und reich empirisch nicht verifizieren. Eine „Nivellierung“ der Gesellschaft ist allenfalls mit Blick auf das subjektive Empfinden, aber nicht hinsichtlich der tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverteilung erkennbar.
2. Reformeifer und Modernisierungseuphorie, 1958–1973
Seit dem letzten Drittel der 1950er Jahre wurde aus der vom Nationalsozialismus totalitär geformten, desorientierten, durch Krieg und Niederlage traumatisierten Wiederaufbaugesellschaft allmählich eine stärker pluralistische, individualistische, freizeitorientierte und im Ausland zunehmend als gleichberechtigt akzeptierte westliche Konsumgesellschaft, die sich vermehrt auch selbstkritisch mit der NS-Vergangenheit auseinanderzusetzen begann (Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1958, Frankfurter Auschwitz-Prozesse 1963–65). Die sozialpolitischen Reformen der ersten beiden Adenauer-Regierungen trugen zu diesem Wandel ebenso bei wie der anhaltende wirtschaftliche Aufschwung, die schrittweise Eingewöhnung in demokratische Verfahren und die Ausprägung einer zivilen Kultur (Politische Kultur). Erkennbar wurde, dass die BRD jene Stabilität, Sicherheit und Berechenbarkeit einzulösen vermochte, die der ersten deutschen Republik nicht vergönnt waren. Damit stieg in der Bevölkerung die Bereitschaft, sich mit den neuen Verhältnissen nicht nur temporär zu arrangieren, sondern dauerhaft zu identifizieren. War die erste Phase der Geschichte der BRD durch die Bildung und Stabilisierung staatlicher Institutionen gekennzeichnet, zeichnete sich die zweite durch gesellschaftliche Dynamisierung und Liberalisierung aus.
Mit der Einführung der Fünf-Tage-Woche und des langen Wochenendes rückte Ende der 1950er Jahre die 45-Stunden-Woche für viele Branchen näher. 1963 legte das Bundesurlaubsgesetz einen bezahlten Mindesturlaub von 18 Tagen fest. Ein Zustand dauernder „Vollbeschäftigung“ mit Arbeitslosenquoten unter 1 % schien möglich. Für die Industrie bedeutete dies erschwerte Bedingungen bei der Rekrutierung neuer Arbeitskräfte, zumal mit dem Bau der Berliner Mauer der Zustrom aus der DDR zum Erliegen kam. An seine Stelle traten sogenannte Gastarbeiter, Ende der 1950er Jahre v. a. aus Süd- und Südosteuropa (Italien, Spanien, Griechenland), seit Anfang der 1960er Jahre auch aus der Türkei. Die für Arbeitnehmer günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt brachte Lohnzuwächse mit sich, die nun auch vermehrt in den Konsum flossen (erst Haushaltsgeräte, dann PKWs, später Unterhaltungselektronik und Tourismus).
Das Radio (Hörfunk) als „Leitmedium des Wiederaufbaus“ wurde seit Ende der 1950er Jahre vom Fernsehen als führendem Medium „in der beginnenden postindustriellen Wohlstandsgesellschaft“ (Schildt 2001: 203) ersetzt. Der Durchbruch zur Kommunikationsgesellschaft hatte Rückwirkungen auf die Politik, die sich den Bedingungen zunehmender Medialisierung anpasste. Die CDU ließ ihren Kanzler auf Auslandsreisen (etwa 1953 in die USA) als weltgewandten Staatslenker filmen und sorgte dafür, dass auch Bilder des Privatmanns in Umlauf kamen. Der SPD-Politiker Willy Brandt verdankte seinen Aufstieg u. a. der Tatsache, dass er nicht nur fotogen und telegen war, sondern sich und seine politische Botschaft besser in Szene zu setzen verstand als die älteren Funktionäre um Erich Ollenhauer.
Die SPD zog Konsequenzen aus den Wahlsiegen der Union und der zunehmenden Prosperität und Stabilisierung der BRD. Im Godesberger Programm (15.11.1959) verabschiedete sie sich von der Festlegung auf den Marxismus als vorherrschende theoretische Grundlage, eröffnete mit der Formel „Wettbewerb so weit wie möglich – Planung so weit wie nötig!“ die Perspektive einer gemischten Wirtschaftsverfassung anstelle umfassender Sozialisierungen (Sozialisierung) und bekannte sich zur Existenz der Bundeswehr und zum Prinzip der Landesverteidigung. Durch eine Rede Herbert Wehners im Bundestag (30.6.1960) schwenkte sie auf den Kurs der Westintegration ein, akzeptierte die NATO-Mitgliedschaft und die europäische Einigung (Europäischer Integrationsprozess). Damit beendete sie die parlamentarische Fundamentalopposition, die sie unter K. Schumacher eingenommen hatte, zugunsten eines Gemeinsamkeitskurses mit der Regierung, der mittelfristig auf die Bildung einer Großen Koalition zielte. Diese wurde zwar bei den Wahlen 1961 (die nochmals K. Adenauer im Amt bestätigten) und 1965 (als L. Erhard, seit 1963 K. Adenauers Nachfolger, siegte) verfehlt. 1966 kam es aber nach L. Erhards Sturz zur Bildung einer Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Kurt-Georg Kiesinger mit W. Brandt als Außenminister und Vizekanzler.
Die 1960er und 1970er Jahre bildeten den Abschluss und Höhepunkt des Prozesses einer Parteienkonzentration, die außer den beiden Volksparteien Union und SPD nur die FDP verschont hatte. Pläne zur Einführung eines Mehrheitswahlrechts nach britischem Vorbild, die das Verschwinden der FDP bedeutet hätten, trugen keine Frucht, so dass sich für gut zwei Jahrzehnte (1961–83) ein Drei-Parteien-System etablierte, in dem der FDP die Rolle eines Züngleins an der Waage zukam. Nach der Bundestagswahl 1969 nutzten W. Brandt und Walter Scheel (FDP) die Chance zum „Machtwechsel“ (Baring 1983: 121 f.) und bildeten die erste Bundesregierung, der ein SPD-Politiker als Kanzler vorstand.
In der Wirtschaftspolitik schliff sich die schroffe Gegenüberstellung von Marktwirtschaft und Planwirtschaft (Wirtschaftsordnungen, Zentralverwaltungswirtschaft) durch das Vordringen der Leitideen des Keynesianismus ab. In der Großen Koalition wirkten Finanzminister Franz-Josef Strauß (CSU) und Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) zusammen. Ziel war die Kontrolle der Wirtschaft als Gesamtsystem durch antizyklische Fiskalpolitik, Globalsteuerung (Steuerung) und Planung im Rahmen eines „magischen Vierecks“ von stabilen Preisen, hoher Beschäftigung, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und stetigem Wirtschaftswachstum. Die soziale Marktwirtschaft transformierte sich von einem polarisierenden Kampfbegriff zu einer integrierenden Konsensformel, in der sich auch Sozialdemokraten wiederfinden konnten.
Parallel zur Akzentverschiebung in der Wirtschaftsordnung nahm die Große Koalition Sozialreformen (Sozialreform) in Angriff, die später von der SPD-FDP-Regierung fortgeführt wurden. Hierzu zählten u. a. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter; die Reform der Rentenversicherung; das Berufs- und Ausbildungsgesetz; eine Liberalisierung des Ehescheidungsrechts sowie des Strafrechts mit einer Umorientierung von Spezial- bzw. Generalprävention hin zur Resozialisierung; die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder und eine groß angelegte Bildungsreform, die nicht zuletzt auf das Schreckwort von der „deutschen Bildungskatastrophe“ (Picht 1964: 21) reagierte, den Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ausweitete und den Ausbau bestehender Universitäten sowie Neugründungen inkl. sogenannter Reformuniversitäten (Bielefeld, Konstanz) betrieb. Weil diese Neuerungen Geld kosteten, wuchs die Staatsverschuldung und verschärfte einen Trend, der bereits 1956/7 begonnen hatte, als die Ausgaben des Bundes mit 40 % erstmals stärker angestiegen waren als das Sozialprodukt.
Begleitet wurden die Reformdebatten von Unruhen an den Hochschulen, wie sie sich zeitgleich auch in anderen Ländern der westlichen Welt vor allem am Vietnamkrieg entzündeten. In der BRD waren die Studentenunruhen, die 1968 kulminierten, aus zwei Gründen besonders heftig. Zum einen fielen sie mit der APO (Außerparlamentarische Opposition) gegen die Große Koalition und deren Notstandsgesetzgebung zusammen. Unter den Protestierenden verfestigte sich der Eindruck, die Regierung sei ohne nennenswerte Opposition im Bundestag fast allmächtig und hebe Gewaltenteilung und verfassungsmäßige Ordnung aus den Angeln. Zum anderen war der Generationenkonflikt in der BRD wegen der politischen Verwerfungen der deutschen Geschichte im 20. Jh. intensiver als in anderen Ländern. Die studentische Protestgeneration, die Krieg und NS-Diktatur nur noch vom Hörensagen kannte und in ein zusehends prosperierendes, stabilisiertes Gemeinwesen hineinwuchs, traf an den Universitäten entweder auf ältere, meist konservative Professoren, die schon während des „Dritten Reiches“ auf ihre Lehrstühle gekommen und nicht selten in das NS-Regime verstrickt gewesen waren, oder sie hatte es mit jüngeren Hochschullehrern zu tun, die nach dem Krieg studiert, bei Aufenthalten in den USA, Großbritannien oder Frankreich positive Auslandserfahrungen gesammelt und den Wiederaufbau in der BRD als aufregenden Aufbruch zu neuen und besseren Ufern erlebt hatten. In beiden Fällen differierten Wirklichkeitswahrnehmung, Gesellschaftsbild und Politikverständnis scharf.
In der Ostpolitik war seit der 2. Hälfte der 1950er Jahre deutlich geworden, dass eine Vereinigung mit der DDR und erst recht eine Rückgewinnung der ehemals deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße in immer weitere Ferne rückten, weil die DDR nach 1955 rasch und vollständig in das sowjetische Bündnissystem integriert wurde. Mit den Vorschlägen einer sogenannten Österreich-Lösung für die DDR (1958), des Globke-Plans (1959/60) und des sogenannten Burgfriedensplans (1962) versuchte die Regierung Adenauer unter dem Druck von Chruschtschow-Ultimatum (27.11.1958), zweiter Berlin-Krise und Mauerbau (13.8.1961), sich vorsichtig an die neuen Gegebenheiten anzupassen, ohne die Grundzüge ihrer Ost- und Deutschlandpolitik aufzugeben. Die begrenzte Flexibilisierung wurde unter L. Erhard durch die Einrichtung von Handelsmissionen in Ungarn, Polen und Rumänien (1963/4) fortgesetzt. Eine größere Beweglichkeit legte die Große Koalition an den Tag (Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Rumänien 1967), ohne dass CDU/CSU zu einem so grundsätzlichen Politikwechsel bereit waren.
Eine Umorientierung in der Ost- und Deutschlandpolitik war die wichtigste Triebkraft der sozial-liberalen Koalition, die W. Brandt und W. Scheel trotz enger Mehrheitsverhältnisse eingingen (22.10.1969). Sie beruhte darauf, die Existenz der DDR staatsrechtlich (aber nicht völkerrechtlich) anzuerkennen, um auf dieser Grundlage konkrete Verbesserungen in den deutsch-deutschen Beziehungen und den Lebensbedingungen in der DDR zu erreichen, wie es im kleineren Rahmen mit den Passierscheinabkommen zwischen West-Berliner Senat und Regierung der DDR (1963–66) vorexerziert worden war. Nachdem die Bundesregierung den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet hatte (18.11.1969), wurden Gewaltverzichts- bzw. Grenzverträge mit der UdSSR (Moskauer Vertrag 12.8.1970) und Polen (Warschauer Vertrag 7.12.1970), der Grundlagenvertrag mit der DDR (21.12.1972) und der Normalisierungsvertrag mit der Tschechoslowakei (Prager Vertrag 11.12.1973) abgeschlossen. Parallel dazu handelten die Siegermächte das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin aus (3.9.1971), das in Kraft treten sollte, sobald der Grundlagenvertrag ausgehandelt und die Ostverträge von Bundestag und Bundesrat ratifiziert worden waren (doppeltes Junktim). Nachdem dies gegen fast alle Stimmen der CDU/CSU geschehen (25.5.1973) und eine Normenkontrollklage der bayerischen Staatsregierung vor dem BVerfG gescheitert war (31.7.1973), traten Grundlagenvertrag und Berlin-Abkommen in Kraft. Am 18.9.1973 wurden DDR und BRD in die UNO aufgenommen.
3. Krisen und Konsens, 1974–1990
25 Jahre nach Gründung der BRD waren durch die neue Ostpolitik und die ökonomische Stärke Handlungsspielraum und Gewicht des westdeutschen Staates in der internationalen Politik (Internationale Beziehungen) größer geworden. Das politische System hatte durch den Regierungswechsel 1969 Stabilität und Flexibilität bewiesen. Zugleich wurden Staat und Gesellschaft durch das Ende des langen Nachkriegsbooms mit Massenarbeitslosigkeit, niedrigeren Wachstumsraten und zunehmender Inflation konfrontiert, die in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg unbekannt waren. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit dem anderen deutschen Staat ließ nach, weil persönliche Beziehungen im Verlauf der Teilung loser wurden und die Erinnerung an eine gemeinsame Vergangenheit aus Gründen generationeller Entwicklungen in den Hintergrund trat. Die zunehmend selbstgewisse Akzeptanz des Lebens in einem komfortablen postnationalen Staat und einer sich weiter individualisierenden Gesellschaft prägten das Klima ebenso wie Verunsicherungen durch die erkennbar werdenden Grenzen des Wachstums, die Belastung der Umwelt oder die Konsequenzen neuer Spannungen zwischen den Supermächten, die allesamt zu einem Stimmungsumschwung vom „Fortschrittsoptimismus zum Kulturpessimismus“ (Maier 2008: 2) beitrugen.
Neben die „Suche nach Sicherheit“ (Conze 2009: 15–18) gegen die äußere Bedrohung im Kalten Krieg traten neuartige Herausforderungen der inneren Sicherheit angesichts des Linksterrorismus der RAF (Terrorismus) u. a. radikalisierter Splittergruppen der Studentenbewegung (Studentenbewegungen), die sich selbst als kommunistische, anti-imperialistische Stadtguerilla (Guerilla) nach südamerikanischem Vorbild sahen. Durch eine Reihe von Terroranschlägen auf Exponenten des verhassten „Systems“ wie den Berliner Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann (ermordet am 10.11.1974), den CDU-Politiker Peter Lorenz (entführt am 27.2.1975), die deutsche Botschaft in Stockholm (Geiselnahme am 24.4.1975, zwei Tote), den Generalbundesanwalt Siegfried Buback (ermordet am 7.4.1977) und den Vorstandssprecher der Dresdner Bank Jürgen Ponto (ermordet am 30.7.1977) sollten Reaktionen des Staates provoziert werden, die dessen angeblich faschistisch-repressiven Charakter offenlegen würden. Ihren Höhepunkt fand die Mordkampagne im „Deutschen Herbst“ 1977 mit der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer (ermordet am 18.10.1977) und der Lufthansamaschine „Landshut“ (am 13.10.1977, befreit in Mogadischu/Somalia am 18.10.1977). Der Bundestag verabschiedete mehrere Gesetze, um den Strafverfolgungsbehörden, etwa mit Hilfe der Rasterfahndung, mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der Terroristen zu verschaffen.
Helmut Schmidt, der W. Brandt nachfolgte, weil dieser im Zuge der Spionageaffäre um Günter Guillaume zurücktrat (6.5.1974), profilierte sich in den Wirtschaftskrisen (Krise) der 1970er Jahre als ökonomisch versierter Krisenmanager, der im Rahmen der EWG und mit der neu geschaffenen G6 (später G7) internationale Strukturen etablieren half, um die zunehmend miteinander vernetzten Volkswirtschaften der westlichen Industriestaaten für neue Probleme im Zeitalter „nach dem Boom“ (Doering-Manteuffel/Raphael 2010: 15), etwa globale Energiekrisen und Weltwährungsturbulenzen, besser zu wappnen. Mit dem Übergang zur christlich-liberalen Koalition unter Helmut Kohl (1.10.1982) wurden in der Wirtschaftspolitik, insb. bei der Konsolidierung der Staatsfinanzen, neue Akzente gesetzt. Die Regierung schwamm auf einer internationalen Welle wirtschaftsliberaler Reformpolitik, die sich den Kampf gegen die Inflation, die Begrenzung der Staatsaufgaben, die Deregulierung der Märkte (Markt) und die Privatisierung von Staatsbetrieben zum Ziel setzte. Die BRD stand nicht an der Spitze dieses Trends, sondern war im Vergleich zu den USA oder Großbritannien eher ein Nachzügler, was nicht nur mit den engeren institutionellen Rahmenbedingungen der bundesdeutschen Konsensdemokratie (Demokratie) zu tun hatte, sondern auch mit den Präferenzen der CDU/CSU als Sozialstaatspartei.
Die 1970er Jahre bildeten den Scheitelpunkt in der Erfolgsgeschichte der Volksparteien. Die Polarisierung im Gefolge der Studentenbewegung und der Debatten um die neue Ostpolitik führte beiden Lagern Wähler und Mitglieder zu. Bei der Bundestagswahl 1976 konnten CDU/CSU (48,6 %) und SPD (42,6 %) insgesamt 91,2 % der Stimmen auf sich vereinigen – so viel wie nie zuvor und seither nie wieder in der Geschichte der BRD. Entscheidend blieb, mit wem die FDP koalierte: bis 1982 mit der SPD, danach mit der Union. Auch nachdem sich mit den Grünen (Bündnis 90/Die Grünen) Anfang der 1980er Jahre eine vierte Partei auf Bundesebene etablierte, blieb die strategische Position der FDP zunächst unangetastet; denn die Grünen, die in Fernwirkung der Studentenproteste (Protest) aus den neuen sozialen Bewegungen um die Themen Frauenemanzipation, Umweltschutz, Frieden und Abrüstung, Bürger- und Menschenrechte hervorgingen, waren als Protestpartei anfangs zur Regierung weder willig noch fähig, zumal es innerhalb der SPD neben Anhängern eines Zusammengehens mit den Grünen (wie W. Brandt oder Erhard Eppler) auch entschiedene Gegner (H. Schmidt) gab.
In der Europapolitik bahnte sich nach einer Phase der Erweiterung zunächst gen Norden (1973 Großbritannien, Dänemark, Irland), dann nach Süden (1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien) Mitte der 1980er Jahre ein Schub vertiefender Integration an. Ausschlaggebend war die Kooperation des deutschen Bundeskanzlers H. Kohl mit dem französischen Staatspräsidenten François Mitterrand und dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors. Ihren Niederschlag fand deren Zusammenarbeit zuerst in der Vollendung des europäischen Binnenmarktes (eingeleitet durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA), in Kraft seit 1.7.1987) und später im Projekt einer gemeinsamen europäischen Währung (Delors-Bericht vom 17.4.1989), das nicht zuletzt darauf zielte, die D-Mark als deutsches Machtmittel zu europäisieren.
Ost- und deutschlandpolitisch war die Zeit nach 1974 von Kontinuität unter erschwerten Bedingungen gekennzeichnet. Nach dem Abschluss der bahnbrechenden Verträge Anfang der 1970er Jahre und nach Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki (1.8.1975, OSZE, KSZE), die für die UdSSR zur Festschreibung des territorialen Status quo nach 1945 und wegen der westlichen Bereitschaft zu wirtschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit von besonderem Interesse war, stagnierten die deutsch-deutschen Beziehungen. Den Spannungen zwischen den Supermächten, die in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre die détente beendeten, konnte sich die BRD nicht entziehen, zumal der DDR-Führung zwar an ökonomischer Hilfe aus dem Westen, aber nicht an politischer Annäherung gelegen war. Die von H. Schmidt gegen erhebliche Widerstände in der SPD mit angestoßene und von H. Kohl gegen massiven Protest durchgesetzte Nachrüstung (Bundestagsabstimmung vom 22.11.1983) führte nicht nur zu verschärften Spannungen mit der UdSSR und der DDR, sondern auch zu einer Politisierung und Polarisierung der westdeutschen Bevölkerung. Großdemonstrationen gegen den Nato-Doppelbeschluss mobilisierten viele Hunderttausende, mehr als jemals zuvor in der deutschen Geschichte.
Für die BRD stellte sich die Frage, wie die deutsch-deutschen Beziehungen und die mittlerweile erreichten menschlichen Erleichterungen aus der neuen Konfrontation der Supermächte herausgehalten werden konnten. Obwohl die CDU/CSU im Bundestag mehrheitlich gegen den Grundlagenvertrag gestimmt und die KSZE-Schlussakte von Helsinki abgelehnt hatte, hielt die Regierung Kohl nach 1982 in einer „Koalition der Vernunft“ (Potthoff 1995: 24) an den Grundprinzipien der sozial-liberalen Ost- und Deutschlandpolitik fest. Eine aktive Wiedervereinigungspolitik wurde vor dem Herbst 1989 weder geplant noch ins Werk gesetzt. Im Gegenteil, der maßgeblich von F. J. Strauß 1983 vermittelte Milliardenkredit half, das ökonomische Überleben der DDR zu verlängern, und Kanzler H. Kohl empfing SED-Generalsekretär Erich Honecker in Bonn mit (fast) allen protokollarischen Ehren (7.9.1987).
Im Unterschied zur SPD beharrte die Union stärker auf den Rechtspositionen, insbesondere auf dem vom BVerfG 1973 im Urteil zum Grundlagenvertrag hervorgehobenen Wiedervereinigungsgebot des GG. Das Wort von der Wiedervereinigung als „Lebenslüge der zweiten deutschen Republik“ (Brandt 1989: 157) machte sich H. Kohl nicht zu Eigen. Dies erlaubte es ihm, die Chance zur Herstellung der Deutschen Einheit zu ergreifen, als sich 1989 mit dem Zerfall des Ostblocks im Gefolge der Reformen Michail Gorbatschows, der Bildung einer nichtkommunistischen Regierung in Polen, der Öffnung der österreichisch-ungarischen Grenze und der friedlichen Revolution in der DDR die Gelegenheit hierzu bot. Nach den ersten freien Volkskammerwahlen in der DDR (18.3.1990) und der Einrichtung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion der beiden deutschen Staaten (zum 1.7.1990) trat die DDR nach Artikel 23 GG der BRD bei (3.10.1990). Die deutsche Teilung war ein Produkt des Kalten Krieges. Sie verschwand, als der Kalte Krieg endete. Die Geschichte der BRD aber ging und geht weiter.
4. Die Deutungsgeschichte der Bundesrepublik
„Die Bundesrepublik Deutschland hat sich lange gewehrt, ein Staat im vollen Sinne des Wortes zu werden“ (Bracher u. a. 1983: 7). Mit dieser Beobachtung leiteten die Herausgeber der ersten mehrbändigen Geschichte der BRD ihre Darstellung ein. Die BRD galt zunächst als Provisorium bzw. „Transitorium“ (Heuss 1959: 6) ohne eigene Geschichte. Solange die Historiographie nach 1945 an der Vorstellung von der Einheit der deutschen Nation festhielt, umfasste die Nachkriegsgeschichte beide deutsche Staaten. Ein spezifisch bundesrepublikanisches Staats- und Geschichtsbewusstsein konnte sich unter dem „Vorbehalt einer bewusst gepflegten Vorläufigkeit“ (Heuss 1959: 6) nicht entwickeln. Intellektuelle beklagten, dem ohnmächtigen „Trizonesien“ mangele es an einem positiven Selbstverständnis: Der BRD fehle es an „Seele“, an „Bewusstsein und geistiger Vorstellung“ ihrer selbst (Sieburg 1954: 126); sie sei ein Staat ohne Idee, ohne „geistigen Schatten“ (Altmann 1960: 11). Derartige Einwände schwanden in den 1970er und 1980er Jahren, als die BRD über ihre radikale Infragestellung durch die Studentenbewegung (Studentenbewegungen) und das Verblassen des Gedankens der nationalen Einheit im „Streit um den Staat“ (Geppert/Hacke 2008: 13 f.) zu ihrer intellektuellen Selbstanerkennung fand. Seither hatte die BRD eine eigene Geschichte, und diese wurde vornehmlich als Erfolgsgeschichte einer „geglückten Demokratie“ (Wolfrum 2006) erzählt.
Es gibt zwei Versionen dieser success story. Die erste stammt von Vertretern der skeptischen Generation und handelt von der erfolgreichen Stabilisierung des westdeutschen Gemeinwesens nach 1945. Sie kreist um das „Wirtschaftswunder“ und das „Wahlwunder“ der 1950er Jahre, um die Konsolidierung demokratischer Institutionen, die Gewinnung außenpolitischer Sicherheit durch europäische Integration und transatlantische Allianz. Die Geschichte der BRD war in diesem Sinne erst die Geschichte ihrer Stabilisierung, dann ihrer Stabilität. Die Autoren dieser Stabilitätsgeschichte haben zumeist einen liberalkonservativ-bürgerlichen Hintergrund. Ihr Schwerpunkt liegt auf der erfolgreichen Modernisierung der 1950er Jahre, als Negativfolie dienen die Instabilität und Krisenanfälligkeit der Weimarer Republik und die auf Zerstörung und Selbstzerstörung hin angelegte Dynamik der NS-Diktatur.
Die zweite Variante der bundesrepublikanischen Erfolgsgeschichte setzt den Akzent auf die 1960er und frühen 1970er Jahre. Ihr Fluchtpunkt ist nicht die Ära Adenauer, sondern die Ära Brandt. Sie handelt weniger von der Stabilisierung des Staates als von der Pluralisierung, Liberalisierung oder auch Zivilisierung der Gesellschaft, von erweiterten Teilhabemöglichkeiten (Partizipation), vom Ausbau sozialer Sicherheit und dem Abbau hierarchischer Strukturen. Ihre Autoren entstammen oft der studentischen Protestgeneration und sind eher auf der politischen Linken angesiedelt. Negativfolien sind für sie Illiberalismus, Autoritarismus und Obrigkeitsstaatlichkeit, die offene oder latente Demokratiefeindlichkeit der deutschen Gesellschaft in den ersten zwei Dritteln des 20. Jh. vom Wilhelminismus über die schwache 1. Republik und den Nationalsozialismus bis hin zur angeblich restaurativen Adenauer-Ära und nicht zuletzt die NS-Belastung der frühen BRD durch personelle oder mentale Kontinuitäten zum „Dritten Reich“.
Bei allen Unterschieden der Akzentuierung und Bewertung bildete sich ein Konsens der beiden Strömungen heraus. Er verband sich mit der Formel von der „Ankunft im Westen“ (Schildt 1999: 189, Winkler 2000: 657). Gemeint war die Entwicklung Deutschlands zu einem pluralistisch-demokratischen, sozialen, weltoffenen und freiheitlichen Rechtsstaat. Dieses Einvernehmen ist aus zwei Gründen in Frage gestellt worden. Zum einen stellt sich seit der deutschen Einheit 1989/90 die Frage nach einer deutschen Nationalgeschichte jenseits des postnationalen Selbstverständnisses der alten BRD neu. Die BRD ist nicht mehr der östlichste Frontstaat des Westens im Kalten Krieg mit der UdSSR, sondern findet sich als „Macht in der Mitte“ (Münkler 2015: 8 ff.) des europäischen Kontinents wieder, mit all den Herausforderungen an das politische Balancegefühl, die eine solche Lage mit sich bringt. Zum anderen verblasst das Deutungsmuster einer 1945/49 beginnenden Erfolgsgeschichte, je stärker das Staunen über Stabilisierung oder Liberalisierung der BRD nachlässt und Fragen nach der Vorgeschichte gegenwärtiger Probleme in den Vordergrund treten. Diese sind kaum noch allein unter den Gesichtspunkten einer fortschreitenden Verankerung im Westen od. Zivilisierung der Deutschen einzuordnen, sondern verweisen eher auf Verschleiß und Wandel von Institutionen und gesellschaftlichen Arrangements.
Mit dem Ende des Kalten Krieges und der deutschen Teilung haben sich die Rahmenbedingungen ihrer Existenz derart verschoben, dass die alte BRD selbst ein Gegenstand der Geschichte geworden ist. Ihre Historisierung hat eingesetzt. Zugleich ist die Geschichte der BRD aber mehr als eine Abfolge von Regierungen und Koalitionen, von konjunkturellen Auf- oder Abschwüngen, gesellschaftlichen Umschichtungsprozessen oder kulturellen Transformationen. Es ging und geht in ihr immer auch um die Hervorbringung einer staatlichen Eigenidentität, die in der Lage ist, Leitideen zu verkörpern. Das vereinigte Deutschland bleibt normativ auf die Geschichte der BRD vor 1990 angewiesen; denn diese ist im Gegensatz zur Geschichte der DDR in ihren Errungenschaften und Irrungen gleichermaßen Identitätsressource und historische Orientierungslinie für die Gegenwart.
Literatur
H. G. Hockerts/G. Schulz (Hg.): Der „Rheinische Kapitalismus“ in der Ära Adenauer, 2016 • H. Münkler: Macht in der Mitte. Die neuen Aufgaben Deutschlands in Europa, 2015 • A. Doering-Manteuffel/L. Raphael: Nach dem Boom. Perspektiven auf die Zeitgeschichte seit 1970, 22010 • E. Conze: Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis in die Gegenwart, 2009 • D. Geppert/J. Hacke: Streit um den Staat. Intellektuelle Debatten in der Bundesrepublik 1960–1980, 2008 • H. Maier: Fortschrittsoptimismus oder Kulturpessimismus? Die Bundesrepublik Deutschland in den 70er und 80er Jahren, in: VfZ 56/1 (2008), 1–17 • E. Wolfrum: Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik von ihren Anfängen bis zur Gegenwart, 2006 • K. Jarausch: Die Umkehr. Deutsche Wandlungen 1945–1995, 2004 • F. Bösch: Macht und Machtverlust. Die Geschichte der CDU, 2002 • U. Herbert/L. Raphael (Hg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945–1980, 2002 • A. Schildt: Das Jahrhundert der Massenmedien, in: GuG 2/27 (2001), 177–207 • K. Naumann: Die Historisierung der Bonner Republik. Zeitgeschichtsschreibung in zeitdiagnostischer Absicht, in: Mittelweg 36 3/9 (2000), 53–66 • H. A. Winkler: Der lange Weg nach Westen, 2 Bde., 2000 • A. Schildt: Ankunft im Westen. Ein Essay zur Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik, 1999 • H. Potthoff: „Koalition der Vernunft“. Deutschlandpolitik in den 80er Jahren, 1995 • H.-P. Schwarz: Die ausgebliebene Katastrophe. Eine Problemskizze zur Geschichte der Bundesrepublik, in: H. Rudolph (Hg.): Den Staat denken, 1990, 151–174 • W. Brandt: Erinnerungen, 1989 • J. Gillingham: Die Französische Ruhrpolitik und die Ursprünge des Schuman-Plans, in: VfZ 1/35 (1987), 1–24 • A. Baring: Machtwechsel. Die Ära Brandt-Scheel, 1983 • K. D. Bracher u. a.: Vorbemerkung der Herausgeber, in: T. Eschenburg: Jahre der Besatzung 1945–1949, 1983, 7–8 • H.-P. Schwarz: Die Ära Adenauer, 2 Bde. 21981 und 1983 • G. Picht: Die deutsche Bildungskatastrophe. Analyse und Dokumentation, 1964 • R. Altmann: Das Erbe Adenauers, 21960 • T. Heuss: Abschiedsrede an das deutsche Volk, 12. September 1959, Sonderdruck aus dem Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 169, 1959 • A. Müller-Armack: Soziale Marktwirtschaft, in: HDSW, Bd. 9, 1956, 390–392 • H. Schelsky: Wandlungen der deutschen Familie in der Gegenwart. Darstellung und Deutung einer empirisch-soziologischen Tatbestandsaufnahme, 1955 • F. Sieburg: Die Lust am Untergang. Selbstgespräche auf Bundesebene, 1954.
Empfohlene Zitierweise
D. Geppert: Bundesrepublik Deutschland, I. Zur Geschichte, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Bundesrepublik_Deutschland (abgerufen: 23.11.2024)
II. Politisch-kulturelle Entwicklung
Abschnitt druckenDie BRD war der erste Staat in Deutschland, in dem sich ein dezentriertes, entwicklungsoffenes politisches System entfalten konnte. Diese Republik ist ein tiefer Bruch mit der Geschichte. Ihre eigene Geschichte kennzeichnen im Vergleich dazu, von der Wiedervereinigung abgesehen, v. a. historisch, kulturell und zeitbedingte Lern- und Modernisierungsprozesse. Am Ende der deutschen Katastrophe (Friedrich Meinecke) sah Theodor Heuss, später erster Bundespräsident, die Deutschen „erlöst und vernichtet in einem“ und vor die Aufgabe gestellt, neben Wiederaufbau und Verfassungskonstruktion auch Fundamente einer neuen politischen Kultur zu schaffen. Zur „geglückten Demokratie“ (Wolfrum 2006) hatten sie einen langen, im Osten durch die doppelte Diktaturerfahrung einen noch längeren Weg zurückzulegen, belastet mit dem Wertrelativismus der WRV und v. a. mit der Vernichtung aller Humanität stiftenden Werte durch den Nationalsozialismus.
1. Abschied vom Macht- und Obrigkeitsstaat
Den tiefen politisch-kulturellen Bruch, eine kopernikanische Wende (Klaus Stern), vollzogen die Verfassungsberatungen, indem sie ein neues Staatsbild formten: ein Abschied vom Macht- und Obrigkeitsstaat. Dieses neue Staatsbild setzt sich aus der wertgebundenen Ordnung, die schon im Entwurf des Konvents von Herrenchiemsee (1948) mehrfach als die „freiheitliche und demokratische Grundordnung“ (Freiheitliche demokratische Grundordnung) bezeichnet wird, aus der Friedensstaatlichkeit und der supranationalen Orientierung zusammen. Schon der Konvent ächtete den Krieg als Mittel der Politik und strebte danach, alle Handlungen unter Strafe zu stellen, die das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören vermochten oder gar der Vorbereitung eines Krieges dienten. Dazu wurde schon „militärische und nationalistische Verhetzung der Gemüter“ gezählt: eine Reaktion auf den unmittelbar erlebten Kriegsexzess, im Ergebnis aber zugleich die Begründung einer bis heute dominanten skeptischen und zurückhaltenden Einstellung gegenüber jeglichem – unter den gewandelten Verhältnissen auch noch so legitim erscheinenden – Einsatz militärischer Gewalt. Geradezu zukunftsweisend für spätere europäische Integrationsprozesse (Europäischer Integrationsprozess) sowie für die Eingliederung der BRD in supranationale Systeme kollektiver Sicherheit war die Idee, dem Bund die Übertragung nationaler Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu ermöglichen. Dafür waren damals schon funktionale Gründe der angemesssenen Erledigung grenzüberschreitender Aufgaben durch internationale Organe einerseits und sicherheitspolitische Argumente andererseits ausschlaggebend. Solche Souveränitätsverzichte wurden als eine Vorleistung des deutschen Volkes verstanden, die nach der jüngsten Vergangenheit angebracht erschien – in der Hoffnung, andere Staaten möchten folgen. Mit dieser Orientierung wurde eine später typische Erfolgslinie deutscher (und europäischer) Politik vorweggenommen, die allerdings bei fortschreitender Integration zwangsläufig Substanzverluste des Parlamentarismus und Föderalismus nach sich zog. Ohne sie wäre vier Jahrzehnte später aber die Vereinigung in Freiheit kaum möglich geworden (Deutsche Einheit).
Trotz dieser machtpolitischen Zurückhaltung galten die Deutschen später als „partners in leadership“ (George H. W. Bush), sahen als Folge der Vereinigung für sich „größere Verantwortung in der Völkergemeinschaft“ (Helmut Kohl) und die Verpflichtung zu stärkerem Engagement in der internationalen Politik (Joachim Gauck). Wirtschaftliche Bedeutung, internationale Vernetzung und erweiterte globale Spielräume warfen die Frage auf: „Weltmacht wider Willen?“ (Hacke 1993). Denn trotz des verabschiedeten Großmachtwahns ist Deutschland für die USA, China und Russland zum wichtigsten Ansprechpartner in Europa geworden, nach eigenem Verständnis v. a. i. S. d. Verantwortung für Freiheit, Menschenrechte und Sicherheit. Ähnliches gilt für eine deutsche Führungsrolle in der EU als „Macht in der Mitte“ (Münkler 2015). Verantwortliche Führung heißt nicht Hegemonie. Gleichwohl sind die Reaktionen im Innern wie bei den Partnern empfindlich und kritisch, wie 2015 die Griechenland- und Flüchtlingskrisen zeigen. Dabei setzt sich Deutschland durch ein äußerst gebrochenes Verhältnis zum Nationalen (Nation) selbst von der Zeitgeschichte inspirierte Grenzen. Die Partner tun das Ihre, mit ausgeprägter Sensibilität. Doch eine Tendenzwende ist unübersehbar.
2. Individuelle Freiheitsordnung
Die zivilgesellschaftliche Dimension (Zivilgesellschaft) fand in einer Ordnung Ausdruck, die das Individuum, seine Würde und Freiheit in ihre Mitte nimmt, ausdrücklich seine politische, partizipatorische Freiheit. Die Deutschen haben sie sich mehr und mehr angeeignet.
Verfassungsgebung und -entwicklung in der BRD knüpften entschieden an die naturrechtliche (Naturrecht), jedenfalls vorstaatliche Begründung der Bürger- und Menschenrechte an. Als Antwort auf ihre furchtbare Missachtung durch die NS-Diktatur (Nationalsozialismus) wurden Menschenwürde und liberale Freiheitsrechte mit aller Schärfe als Leitprinzipien des neuen Staates umfassend abgesichert: eine deutliche Wiederherstellung des freiheitlich-individualistischen Gehalts der Grundrechte, die Staat und Politik binden und strukturieren. Aller staatlichen Rechtschöpfung liegt die Würde des Menschen voraus (Art. 1 GG). Diese Wertordnung soll zugl. – wie die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt – unantastbar sein. Theorie und Rechtsprechung haben sie respektiert und sogar ausgeweitet, nicht zuletzt im Blick auf neue Herausforderungen durch den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt: Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Persönlichkeitsrechte) schöpfte das BVerfG 1983 das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ und 2008 das „Computer-Grundrecht“, den Schutz der Integrität informationstechnischer Systeme.
Der Vorrang der Würde des Individuums vor der Staatsordnung, die Gewährleistung einer vor Staatseingriffen geschützten Individualsphäre, ja die Pflicht des Staates, „die persönliche Freiheit und Selbständigkeit des einzelnen Menschen zu schützen“ (Adolf Süsterhenn), erreicht eine neue Qualität: Der Staat wird nicht als Widerpart der Bürger verstanden, sondern als Garant freiheitlicher Ordnung. Ein derart aus der Würde der Person entwickelter Freiheitsbegriff wendet sich zwangsläufig gegen primär gemeinschaftliche oder kollektive Interpretationen. Ohne Zweifel haben sich die Bürger dieses Verständnisses bemächtigt. Auch die staatlichen Institutionen haben es gefördert. Angesichts der zeitgeschichtlichen Erfahrungen erscheint ein überpointiertes, die Grenzen der Sozialverträglichkeit bisweilen streifendes Freiheitsverständnis eher akzeptabel als eine entschiedene gesellschaftliche oder staatliche Inpflichtnahme des Individuums.
Diese Wertbindung gibt aktuellen Entwicklungen eine Richtung vor. Sie ist aber auch mit Herausforderungen konfrontiert. Debatten z. B. über Lebensschutz, Sterbehilfe und Biomedizin erforderten entsprechende Orientierung und Verantwortung. Faktisch gibt es aber beides: normativ gering eingehegten Fortschrittsoptimismus wie normative Sensibilität des öffentlichen Diskurses. Sensibilität offenbart v. a. die Rechtsprechung mit dem Ziel, die aus der Gründerzeit der Westrepublik tradierten normativen Prämissen als Leitsterne zu verteidigen. Für den Osten ist dies in der Tat eine Zeitenwende, zumal das Individuum in der Arbeiterklasse aufging und das sozialistische Recht nicht den Einzelnen, auch nicht den Pluralismus, sondern „das einheitliche Handeln aller Mitglieder der Gesellschaft entsprechend den Interessen der Arbeiterklasse“ zum Schutzgut erhob. Dieses Recht galt als staatliches Instrument, „um die aus den objektiven Gesetzen abgeleiteten und in den Parteibeschlüssen formulierten Aufgaben beim Aufbau und bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft allgemeinverbindlich durchzusetzen“ (Autorenkollektiv 1988: 813). „Sozialistische Gesetzlichkeit“ und demokratischer Rechtsstaat begegnen sich keineswegs auf Augenhöhe.
3. Sozialer Handlungsauftrag
Das Grundgesetz unterwirft die BRD zudem durch das Sozialstaatsprinzip einem (deutschen Staatsdenken geschichtlich nicht neuen) sozialen Handlungsauftrag. Liberal ursprünglich ausgegrenzt, tritt er dem Individuum nun sozial immer näher durch die Gewährung von Chancen, Leistungen und Sicherheiten. In der Entlastung von Risiken liegt zugleich eine Entlastung von Selbstverantwortung und Selbständigkeit. Längst bindet sich die Legitimität der Demokratie nicht mehr nur an ihre freiheitliche, sondern zunehmend gleichrangig (wenn nicht vorrangig) an ihre soziale Qualität – weit über die Einsicht hinaus, dass ohne soziale Basis liberale Freiheiten partiell leerliefen. Beide Dimensionen verhalten sich nicht antinomisch, sondern ergänzen sich. Gesellschaftliche Verhaltensweisen entwickelten sich allerdings widersprüchlich: Individualrechtliche Ansprüche dominieren, sobald es um potentielle Beschränkungen oder um Pflichten gegenüber der Gemeinschaft geht. Staatliche Eingriffe in die persönliche Sphäre werden dagegen hingenommen, sobald sich mit ihnen individueller materieller Nutzen verbindet. Demgemäß wird heute „Eigenverantwortung“ mit Motiven korelliert, die Selbstentfaltung indizieren, nicht aber mit solchen, die eigene Verantwortung für die erwarteten sozialen Standards anzeigen. In der intensiven vorsorgenden, verteilenden, sichernden und betreuenden Sozialstaatsentwicklung scheint sich der Zusammenhang von Freiheit und Selbstverantwortung gelockert zu haben. Relativ hohe Erwartungen an kollektive Dienstleistungs- und soziale Sicherungssysteme (und ihre Befriedigung) sind statt dessen zum legitimatorischen Kitt der Republik geworden.
Schon die Einwurzelung der Demokratie im Westen hing eng mit dem Erfolg der sozialen Marktwirtschaft zusammen, die sogar als eine Art Reserveverfassung galt. Mit ihrem Erfolg stieg, solange er anhielt, auch die Zustimmung zum politischen System mit hoher Wahlbeteiligung und hohen Quoten der beiden die politische Führung wesentlich repräsentierenden Volksparteien. Wie schon die Rezession Ende der 1960er Jahre, führte die Wirtschaftskrise um die Jahrtausendwende zu Einbrüchen des Vertrauens. Hier nun wandte sich Kanzler Gerhard Schröder „gegen den ‚Verantwortungs-Imperialismus‘ des Staates“ (Schröder 2000: 202) und wollte den Menschen wieder ein Stück „Subsidiarität und Selbstbestimmung“ (Schröder 2000: 204) zurückgeben. Daran waren sie an der Wahlurne 2005 ebenso wenig interessiert wie an einer „neoliberalen“ CDU. Rückkehr zum paternalistischen Modell und dessen weiterer Ausbau sind die Konsequenz. Fast 50 % der Mittel im Haushalt des Bundes (Staatshaushalt) für 2016 sind dem Sozialstaat (Arbeit und Soziales, Gesundheit, Bildung, Familie) zuzuordnen.
An diesem teilzuhaben, war die hohe Erwartung der Ostdeutschen. Möglichst große „Gleichheit“ schätzten sie im Zweifel erheblich höher ein als „Freiheit“. Anders im Westen. Erst allmählich schließt sich im Osten die Schere (2014: Gleichheit 48 %, Freiheit 41 %). Die erwartete rasche Zeitenwende ist zunächst ausgeblieben, weil die Zerrüttung der Ökonomie des Ostens unter- und die Leistungsfähigkeit des Westens überschätzt worden sind. Als Konsequenz stellten sich im Osten Zweifel am Gewinn der Einheit (und der Alltagsrelevanz von Freiheitsrechten), im Westen Zweifel an den hohen Transferleistungen ein. Beachtliche Angleichung der Lebensverhältisse, Steigerungen der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit, des Sozialprodukts und die Verringerung der Arbeitslosenquote indizieren aber einen erheblichen Aufholprozess, ohne dass Gleichstand mit dem Westen zu erzielen wäre. Real sind inzwischen variierende ökonomische Entwicklungsgeschwindigkeiten im gesamten Bundesgebiet. Sie bedingen Ostinseln des Aufstiegs und Westinseln des Niedergangs, künftig weniger plakative Ost-West-Kontraste, sondern regionale Abstufungen wirtschaftlicher Niveaus im ganzen Land. Eine Wende liegt in der aufkeimenden Diskussion um einen neuen Solidarpakt für sämtliche strukturschwache Regionen. Denn Strukturschwächen und soziale Verunsicherung fördern Systemdistanz und Populismus wo auch immer.
4. Liberalisierung
Dass diese Republik nicht aus einer demokratischen Revolution, nicht „aus der hochgemuten Gesinnung eines Freiheitskampfes“ (Jaspers 1966: 192), sondern aus einer von historischer Betroffenheit und aktueller Problembewältigung getriebenen Nüchternheit geboren war, traf auf intellektuelle Vorbehalte: Ressentiments, denen die inhaltliche Revolution des neuen verfassungspolitischen Denkens zunächst entging. Für lediglich „verordnet“ (Jaspers) konnte den neuen (Teil-)Staat nur halten, wer sich mit seinen Gründungsdiskussionen nicht beschäftigt hatte. Offensichtlich hat die Gründergeneration, befangen im Wiederaufbau, es versäumt, den politisch-kulturellen Bruch mit der Vergangenheit im Diskurs zu verdeutlichen. Sonst hätte man diesen Staat wertgebundener Ordnung nach 1968 nicht als Inkarnation eines „bewußtlosen Pragmatismus“ bezeichnen oder die These wagen können, man fange mit der Demokratie „jetzt“ erst an (Willy Brandt). Im Boom des Wirtschaftswunders verblasste aber zunächst dessen normative Folie. Doch mit den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritten nüchterner Renormalisierung erlangte sie sukzessive in nachholender Aneignung (auch ihrer liberal-sozialstaatlichen Ambiguität) legitimatorische Geltungskraft. Die Staatsidee wurde zunehmend inhaltlich erkannt. Gleichzeitig verblasste in den 1970er Jahren der Fortschritts-, Technik- und Modernisierungsoptimismus durch Einsichten in die „Grenzen des Wachstums“, intensiviertes ökologisches Bewusstsein sowie Globalisierungs- und Kapitalismuskritik.
Die Befreiung von Not öffnete den Zugang zum Reich der Ideen. Liberalisierungs- und Modernisierungsprozesse setzten schon in den 1950er Jahren ein. Durch die urwüchsige Kraft der 1968er-Bewegung erfuhren sie erhebliche, keineswes stets zuträgliche Dynamisierung, wie in der terroristischen Metamorphose des radikalen Flügels (Terrorismus).
Aber allein die Metapher vom „nicht erfüllten Grundgesetz“, das Streben nach „Demokratisierung“, die Kritik an Vietnamkrieg und Diktatursystemen, die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit deuten grundsätzlich nicht auf Absatzbewegungen von den Gründungsideen der BRD, sondern darauf hin, sie in spezifischer Weise ernst zu nehmen. Die Kehrseite ist allerdings der aus avantgardistischem und revolutionärem Selbstverständnis entspringende ideologische Wahrheitsanspruch (Ideologie), der im Zentrum antipluralistisch und antiparlamentarisch gewesen ist. Politik-, Kriegs- und Diktaturkritik wären glaubwürdiger gewesen, hätten sie sich nicht Blindheiten auf dem sozialistischen linken Auge geleistet und wäre Pazifismus nicht von der eigenen Bereitschaft zur Gewalt als Mittel der Politik – verbrämt als Gegenmittel gegen die angeblich „strukturelle Gewalt“ (Galtung 1975) des Systems – diskreditiert gewesen. Auch wenn die gegenteilige Legende sich hält, bedurfte die BRD im Kern keiner „antifaschistischen“ Belehrung. Aus den revolutionären Zielen wurde „so gut wie nichts“ (Aly 2008: 15). Systemüberwindung fand nicht statt, sondern die Integration ihrer Protagonisten ins System der Gründungsideen.
Der Bewegung wohnte weniger institutionelles Veränderungspotential inne als gesellschaftliche und kultuelle Liberalisierungskraft, die sich gegen wirkmächtige und unzeitgemäße Traditionsüberhänge wandte. Das „Antiautoritäre“ kennzeichnet die Ziele nicht hinlänglich. Dynamisiert wurden Prozesse, die schon im Gange waren. Ihre massive Zuspitzung und Radikalisierung ließ sie nun als grundlegenden kulturellen Umbruch wahrnehmen, der die Liberalisierung der Sexualmoral, das Entstehen neuer alternativer Milieus (die sich dann auch in Gestalt der GRÜNEN [ Bündnis 90/Die Grünen ] einen politischen Arm zulegten), die Etablierung eines kulturellen Unterbaus und die Infragestellung von Ordnungen und Konventionen mit sich brachte: insgesamt ein Wertewandel, dessen Dimensionen bei analytischer Engführung auf die politischen Radikalismen jener Jahre verkannt werden würden. Diese Engführung lenkt den Blick nur auf den verwerflichen Weg in Gewalt und Terror. Sie übersieht die langfristige, von 1968 im engeren Sinn abgehobene Wirkung, nämlich die Bildung einer den Materialismus transzendierenden Gegenkultur ideeller Werte und Ziele wie persönliche Selbstverwirklichung, soziale Gerechtigkeit, Partizipation an Entscheidungsprozessen, Toleranz, Aufgeschlossenheit für neue Ideen und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Ehedem im Selbstverständnis Gegenkultur, ist diese Tendenz im Wesentlichen zum Gemeingut geworden, welches den Gründungsideen der BRD alles andere als widerspricht.
Gegen den revolutionären Impetus und Antiparlamentarismus der Radikalen und sie begleitende Legitimitätskonzessionen in Politik und Öffentlichkeit argumentative Dämme gebaut und politisch gehandelt haben liberal-konservative Intellektuelle. Den gesellschaftlichen Wertwandel konnten sie weder aufhalten, noch wollten sie es in seinen als positiv empfundenen Dimensionen. Im Kern ging es ihnen um die Erinnerung an den Grundkonsens und die Bindung des Wandels an die in diesen eingelassenen Legitimitätsprinzipien (Legitimität).
5. Sozialisation: Differenzen in Ost und West
An der Kontinuität der „Bonner“ Gründungsideen hat auch die wiedergewonnene staatliche Einheit wenig geändert. Für eine demokratiekonforme politische Kultur finden sich in vier Jahrzehnten DDR kaum Anknüpfungspunkte jenseits der friedlichen Revolution; eher Widersprüche. Die Bedingungen persönlicher und politischer Sozialisation hätten verschiedener nicht sein können. Durch die Nation zog sich eine scharfe Grenze zwischen unterschiedlichen Anthropologien, politischen Theorien und Systemen. Wo sich im Westen eine auf Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung gegründete partizipatorische und vielleicht sogar überindividualistische politische Kultur herausprägte, herrschten im Osten Drill und Einordnung ins Kollektiv. „Man kann das Ziel staatlicher Erziehung auf einen Punkt bringen: die Individualität hemmen und den eigenen Willen brechen.“ (Maaz 1990: 25). Würde der Person, Ehe und Familie, sämtliche Loyalitätsbeziehungen standen Partei und Stasi zur Disposition. Angesichts der Staats- und Gesellschaftstheorie überrascht nicht das totalitäre Prinzip (Totalitarismus), sondern seine immense Wirksamkeit. Derart unterschiedliche Lebenserfahrungen begründen einen erheblichen Teil der innerdeutschen Verständnisprobleme noch Jahrzehnte nach dem Mauerfall. Über den Mikrokosmos des Alltagslebens herrschten speziell im Westen kaum Kenntnisse. Dessen Bürger haben sich zu keinem Zeitpunkt Gedanken gemacht über die den Ostdeutschen durch den totalen Systemwandel (Systemtransformation) abverlangte physische und psychische Kraft und die deswegen erheblich reduzierte Bereitschaft zu erneuter Verunsicherung ihrer persönlichen Lebensumstände, etwa durch Konfrontation mit fremden Kulturen.
Offensichtlich bestimmt nicht zuletzt der Alltag Lebensgefühl und Weltsicht. Insofern sind die unleugbaren Ost-West-Differenzen situativ (bes. durch die ökonomische Lage geprägt) wie sozialisationsbedingt (von Erziehung und Erleben abhängig). Doch Sozialisation ist nicht zu unterschätzen. Für das Individuum macht es erhebliche Unterschiede, in welchem politischen und gesellschaftlichen (Werte-)Horizont es heranwächst. Religion gilt z. B. noch immer als potentielle Ressource von Wertbildung und Werterhalt. Ihr Schwund ist im Vergleich zu Westdeutschland und Osteuropa im Gebiet der früheren DDR am weitesten fortgeschritten und hält von Generation zu Generation an. Bei vier Fünfteln der Bevölkerung steht sie als Ressource moralisch-ethischer Orientierung nicht zur Verfügung – mit Rückwirkung auf normativ und gesellschaftspolitisch sensible Bereiche wie Lebensschutz, Familie, Kindererziehung. Dort ist eher eine Dynamisierung des östlichen „Modernisierungsvorsprungs“ zu erwarten. Allerdings ist Religion nicht die einzige moralische Orientierungsgröße.
40, zusammen mit der NS-Diktatur fast 60 Jahre gegensätzlicher Prägung können, wie die Deutschen zu ihrer Überraschung registrieren mussten, auch in fast einer Generation gemeinsamer staatlicher Entwicklung nicht völlig nivelliert werden, trotz aller Anpassungsprozesse. Das Vertrauen in die politischen und rechtsstaatlichen Institutionen (Institution) hat sich weitgehend angeglichen – bei Justiz und Polizei aufgrund der neuen Erfahrungen auf erfreulichem, bei Bundestag und Bundesregierung auf beklagenswert niedrigem Niveau. Die Demokratie, ihre Idee und normativen Prinzipien, sind im Osten seit je ähnlich hoch bewertet wie im Westen, als fundamentale Alternative zur eigenen Erfahrung. Doch jenseits der normativen Ebene, bei der Zufriedenheit mit Praxis und Leistung, sinken die östlichen Daten deutlich unter die westlichen. Unzufriedenheit mit der Praxis bedroht die anfänglich überraschend breite Akzeptanz der Prinzipien. Gleichzeitig ist die Verbundenheit mit der DDR zurückgegangen. Ökonomische, sozialstrukturelle und demographische Faktoren gewinnen an Bedeutung. Folglich scheinen nicht so sehr Bildung und Belehrung zu gesteigerter Akzeptanz dieser Demokratie zu führen, sondern eine Verbesserung ihrer Leistungsbilanz. Doch ist beides nötig. Denn mit sozialer Sicherheit verbindet sich jenes Selbstwertgefühl, das den Citoyen ausmacht.
6. Renaissance und Herausforderung des Normativen
In der neueren Zeitgeschichte gilt der Wandel seit den 1970er Jahren „nach dem Boom“ vielfach als „Strukturbruch“ und als „Wandel von revolutionärer Qualität“ (Doering-Manteuffel/Raphael 2012: 13). Auf Industrialisierung (Industrialisierung, Industrielle Revolution) und Deindustrialisierung, High-Tech, Digitalisierung, Finanzmarktkapitalismus, Kommunikationstechnologie, Europäisierung und Globalisierung, den Zusammenbruch des Ostblocks, auf die Expansion der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und des Bildungswesens usw. trifft das sicher zu. Kontinuitätslinien aus der Zeit zuvor werden aber nicht bestritten. Eine solche Kontinuitätslinie ist der Grundkonsens der „Bonner Republik“, der gestaltend in die „Berliner Republik“ hineinreicht, jedenfalls staatsrechtlich. Beherrscht er aber auch die gesellschaftlichen Interpretationen?
Ernsthafte Herausforderungen gehen aus von der Postmoderne als Ende der „großen Erzählungen“ (Lyotard 1999), verstanden als Absage an ein die gesamte Gesellschaft tragendes Wertefundament, weil durch dessen Machtanspruch auch das Totalitäre ermöglicht worden sei. Dieser Ansatz beschreibt einerseits zutreffend Prozesse des Wandels wie die Ablösung überkommener politisch-gesellschaftlicher Lebensformen oder die Auflösung von Bindungen und Milieus, zunehmende politische Volatilität und so fort. Anderseits befördert er aber diese Tendenzen durch seinen Werterelativismus, der auch den humanitären Grundkonsens verdrängt. Genau letzterer ist aber hierzulande die Antwort des Grundgesetzes auf den Totalitarismus gewesen: ein Pluralismus, der auf einem schmalen Grundkonsens ruht, einer wertgebundenen Ordnung, die ethische Maximen ins Recht inkorporiert und zugleich einen weiten Bereich streitigen Konflikts gewährleistet. Warum diesen Grundkonsens dekonstruieren, um „neue Machtkonflikte um normative Ordnungen und Deutungshoheit“ (Rödder 2015: 8) zu provozieren?
Diese im Übrigen weltweiten, keineswegs (West-)Deutschland eigenen Prozesse setzten in den 70er und 80er Jahren ein, also vor der Vereinigung (Deutsche Einheit) und vor der „Berliner Republik“. Aus der Perspektive zugespitzter Globalisierungspositionen wäre diese Republik ohnehin ein verspäteter Anachronismus; denn – so hieß es – Recht, Demokratie, Normativität seien gebunden an den Nationalstaat und würden mit dessen Verschwinden zu unerheblichen Größen. Aber der Nationalstaat und seine Legitimationsmuster schwinden offensichtlich nicht. Sie bleiben gewandelt erhalten, wenn sie nicht sogar eine Renaissance erleben.
Die gesellschaftlich und politisch verbindliche Macht der großen Erzählungen war im Westen auch theoretisch längst verabschiedet. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat z. B. schon 1964 die Entstehung des modernen Staates als Emanzipation von großen weltanschaulichen Deutungssystemen beschrieben. Da aber der Staat um des frei selbstbestimmten Individuums willen besteht, bedeutet weltanschauliche Neutralität keineswegs Wertneutralität. Folglich muss keine „große“ Erzählung mehr unterbreitet werden, aber doch eine „funktionale“, Integration ermöglichende. Es ist ja gerade die Not des weltanschaulich entbundenen Staates, seine notwendigen normativen Grundlagen nicht durch bequemen Rückgriff auf weltanschauliche Verbindlichkeit sichern zu können, die E.-W. Böckenförde zu seinem berühmten Diktum bringt, der moderne Staat lebe von Voraussetzungen, die er selber nicht garantieren könne (Böckenförde 2007: 71). Diese müssten von der Gesellschaft erbracht werden, von durchaus unterschiedlichen Positionen aus. Genau dies ist die funktionale Erzählung, die das GG eröffnet. Im Osten war die „große“ Erzählung des Sozialismus ans Ende gebracht worden, ohne dass die politisch kulturellen Grundlagen für individuelle und pluralitäre Aktivierung gesichert gewesen wären – im Gegenteil, denn das Regime erstrebte die Schaffung eines neuen Menschen. Sein Erziehungsziel, „die Individualität hemmen und den eigenen Willen brechen“ (J. Maaz 1990: 25), tilgt bewusst jegliche Erinnerung an die abendländische Rechts- und Verfassungskultur. Es eröffnet nicht den Zutritt zum funktionalen Wertediskurs, sondern macht sprachlos. Es galt, sich in die Erzählung des GG „einzulesen“, um sie verstehen und weitererzählen zu können.
Nach dem Überschuss an ideologischer Verpflichtung (Ideologie) ist eine gewisse Skepsis nachvollziehbar. Doch weder mit schrankenlosem Individualismus noch mit schrankenloser Herrschaft ist ein liberaler Staat zu machen. Noch immer bedarf es dazu der normativen Kraft des (Menschen-)Rechts (Menschenrechte). Gegen Skepsis und Relativismus haben daher andererseits angesichts der durch den wissenschaftlichen Fortschritt aufgeworfenen, die Menschenwürde berührenden Fragen Moral und Ethik Gehör in Öffentlichkeit und praktischer Politik gefunden: relevante Gegenpositionen gegen Opportunismus, Indifferenz und Progressismus und ein Appell zugunsten des Normativen.
Dessen größte Herausforderung liegt in der zuwanderungsbedingten Veränderung der Zusammensetzung der Gesellschaft. Migration wird partiell geprägt von Regionen mit geringer Affinität zu einer personal und demokratisch geprägten politischen Kultur und nicht zuletzt von Kulturkreisen, die dem hierzulande historisch errungenen Gesellschafts- und Staatsmodell einer offenen säkularen Freiheitsordnung (Säkularisierung) ablehnend gegenüberstehen. Die Verleugnung der Trennung von Staat und Religion im Kontext eines Wahrheitsmonopols letzterer auch als politisch-gesellschaftliche Gestaltungskraft fordert nicht nur postmoderne Relativismen heraus, sondern auch den modernen Verfassungsstaat an sich: eine deplazierte neue „große Erzählung“. Integration aber erfordert einerseits die Anerkennung dieser säkularen Freiheitsordnung, anderseits ihre einladende, letztlich doch verpflichtende Sichtbarmachung statt ihre Relativierung.
7. Individualisierung und Pluralisierung
Eine Freiheitsordnung wie die des Grundgesetzes eröffnet zielbewusst Chancen individueller Lebensgestaltung. Politik ist nur eine davon, die Freiheit von der Politik eine andere. „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche, wie 1968 gefordert, unterwirft diese einem politischen Gestaltungsprinzip. Dem GG ist dies fremd. Den Bürgern, nach ihren Vorstellungen von Lebensqualität befragt, ebenso. Priorität genießen Faktoren der privaten Lebensführung und ihrer (sozialen) Sicherheit, zumindest solange das politische System sie grundsätzlich zu gewährleisten scheint. So liegt die Zustimmung zur Demokratie als Staatsform wie die Zufriedenheit mit ihrer Performance seit der Jahrtausendwende bei etwa zwei Dritteln (Allensbach 2017). Gerade die positiven privaten Lebensumstände scheinen die Attraktivität der partizipatorischen Einladung (Partizipation) des GG zu schmälern. Jedenfalls ist die Regression von Wahlbeteiligung und Parteimitgliedschaft seit den 1990er Jahren, nach kontinuierlichem Anstieg in den Jahrzehnten zuvor, auch so und nicht allein als das üblicherweise betonte Verdrossenheitsphänomen zu interpretieren. Zugleich verstärkten sich die Individualisierungs- und Pluralisierungsprozesse mit politischen Konsequenzen. Sie begrenzen die Milieu und Interessen (Interesse) übersteigende Integrationskraft der klassischen Volksparteien, dynamisieren Volatilität der Wähler und Mobilität im Parteiensystem (Parteiensysteme). Dessen Pluralisierung widerspiegelt eben die Pluralität der Lebensstile und gesellschaftlichen Interessen, die im System politischer Willensbildung Ausdruck finden.
Literatur
Institut für Demoskopie Allensbach: Aus den Fugen?, 2017 • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.): Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland, 2016 • T. Mannewitz: Politische Kultur und demokratischer Verfassungsstaat. Ein subnationaler Vergleich zwei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung, 2015 • H. Münkler: Macht in der Mitte. Die neuen Aufgaben Deutschlands in Europa, 2015 • A. Rödder: Eine kurze Geschichte der Gegenwart, 2015 • D. Pollak/O. Müller: Religionsmonitor. Religiosität und Zusammenhalt in Deutschland, 2013 • A. Doering-Manteuffel/L. Raphael: Nach dem Boom. Perspektiven auf die Zeitgeschichte seit 1970, 32012 • C. Hillgruber: Grundgesetz und Naturrecht, in: Com(D) 39/3 (2010), 167–177 • H. Oberreuter: Wendezeiten. Zeitgeschichte als Prägekraft poltitischer Kultur, 2010 • E. Conze: Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor 1949 bis in die Gegenwart, 2009 • J. Detjen: Die Werteordnung des Grundgesetzes, 2009 • G. Aly: Unser Kampf. 1968 – ein irritierter Blick zurück, 2008 • H.-U. Wehler: Bundesrepublik und DDR 1949–1990. Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 5, 2008 • E. W. Böckenförde: Der säkularisierte Staat. Sein Charakter, seine Rechtfertigung und seine Probleme im 21. Jahrhundert, 2007 • J. Hacke: Philosophie der Bürgerlichkeit. Die liberal-konservative Begründung der Bundesrepublik, 2006 • E. Wolfrum: Die geglückte Demokratie, 22006 • G. Schröder: Die zivile Bürgergesellschaft, in: FH 47/4 (2000), 200–207 • D. März/H. Oberreuter (Hg.): Weichenstellung für Deutschland. Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, 1999 • J.-F. Lyotard: Das postmoderne Wissen, 1999 • J.-M. Guéhenno: Das Ende der Demokratie, 1994 • C. Hacke: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Weltmacht wider Willen?, 1993 • J. Maaz: Der Gefühlsstau. Ein Psychogramm der DDR, 1990 • Autorenkollektiv: Kleines politisches Wörterbuch, 1988 • H. Klages: Wertedynamik, 1988 • K. Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1, 21984 • R. Inglehart: The Silent Revolution, 1977 • J. Galtung: Strukturelle Gewalt, 1975 • K. Jaspers: Wohin treibt die Bundesrepublik?, 1966.
Empfohlene Zitierweise
H. Oberreuter: Bundesrepublik Deutschland, II. Politisch-kulturelle Entwicklung, Version 08.06.2022, 09:10 Uhr, in: Staatslexikon8 online, URL: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Bundesrepublik_Deutschland (abgerufen: 23.11.2024)